logik-verlag GmbHLiquidiert

Lohrbergstraße 9, 50939 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 52863
Eingetragen
3.5.2004
Branche
Verlegen von BüchernVerlegen von ZeitschriftenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
die Produktion und der Handel von und mit Verlagserzeugnissen. Sowohl Print-Medien als auch Medien der IT. Handel von Lizenzen aus IT-Entwicklungen, die durch das Unternehmen hergestellt und vertrieben werden. Betrieb einer IBE (Internet Booking Engine) und eines Reisebüros.

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Wildeis
seit 25.11.2008
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Joachim Wildais
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Joachim Wildais
Lohrbergstr. 9, 50939 Köln
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

logik-verlag GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz zum 31.12.2007

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   2567,00   3267,00
II. Sachanlagen   1783,00   27440,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   1021,95   1429,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   27066,22   63324,48
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   34152,08   28456,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten       831,31
Summe Aktiva   66590,25   124748,73

PASSIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   25000,00   25000,00
I. Gezeichnetes Kapital        
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   59413,00   53782,57
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -29271,17   5630,43
B. Sonderposten mit Rücklageanteil       3400,00
C. Rückstellungen   5914,60   7540,00
D. Verbindlichkeiten   5533,82   29395,73
Summe Passiva   66590,25   124748,73

Anhang zum 31.12.2007

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichtungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246-§ 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

4. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plan mäßiger Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in vollem Umfang sofort abgeschrieben.

7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

8. Rückstellungen wurden nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Alleiniges Mitglied des Geschäftsführungsorgans war Herr Joachim Wildeis, Informatiker.

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