Dialog Zahntechnik GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 8462
Eingetragen
9.6.1992
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahnarztpraxen
Gegenstand
Die Herstellung von Zahnersatz.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dialog Zahntechnik GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,50

414,50

II. Sachanlagen

20.735,00

26.546,00

III. Finanzanlagen

100,00

100,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

8.330,85

8.266,48

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

159.098,53

136.751,64

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

479,49

487,93

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.711,58

2.504,21

Summe Aktiva

191.457,95

175.070,76



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

5.820,73

44.682,38

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.366,92

-38.861,65

B. Rückstellungen

2.803,00

2.803,00

C. Verbindlichkeiten

148.902,71

140.882,44

Summe Passiva

191.457,95

175.070,76

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Dialog Zahntechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz

Sonstige Angaben

II. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug 3 bis 13 Jahre.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

E igenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 Euro.

Sonderposten mit Rücklageanteil

Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten handelte.

In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.

IV. Sonstige Angaben

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag

Forderungen

Verrechnungskonto Volkmar Schmidt Zahntechnik Euro 23.265,04

Verrechnungskonto Volkmar Schmidt und Tatjana Donati-Schmidt Euro 101.668,49

Die Verrechnungskonten wurden verzinst.

Zugunsten der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 8.366,92.

Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 8.366,92 wird zu dem Gewinnvortrag in Höhe von

Euro 5.820,73 hinzuaddiert.

Auf neue Rechnung werden Euro 14.187,65 vorgetragen.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführerin: Frau Tatjana Donati-Schmidt

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wiesbaden, den 02.05.2022

Tatjana Donati-Schmidt

 

Wiesbaden, den 02. Mai 2022

gez. Tatjana Donati-Schmidt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Mai 2022

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