Seggelke Klarinetten GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Musikinstrumenten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Besch seit 4.2.2026 | Prokura |
Claudia Hain seit 4.2.2026 | Prokura |
Nikolaus Jenik seit 12.12.2025 | Prokura |
Barbara Heckel-Frey seit 22.12.2023 | Prokura |
Wolfgang Andreas Frey seit 4.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
ProDenkmal GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProDenkmal GmbHBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der Firma ProDenkmal GmbH, Bamberg1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten: • Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. • Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen. • Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 250,00 bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten. Die in Arbeit befindlichen Aufträge des Vorratsvermögens wurden mit den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Diese umfassen die betriebsbedingten Vollkosten. Es wurde für den gesamten Unternehmensbereich die retrograde Bewertungsmethode angewendet, ausgehend von den erhaltenen Abschlagszahlungen und den bis zum Bilanzstichtag noch abzurechnenden Leistungsanteilen abzüglich eines darin enthaltenen Gewinnanteils. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte wurden in der Bilanz (abweichend zum Vorjahr) gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB von dem Posten "Vorräte" offen abgesetzt, soweit dadurch der Posten "Vorräte" nicht negativ wurde. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 290.560,00 auszuweisen (Vorjahr € 190.560,00). Für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden die Zusagen mit ihrem Barwert bewertet, da sie bereits voll erdient sind. Als versicherungsmathematische Parameter wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags benutzt: • Abzinsungssatz von 1,78% (10-Jahresdurchschnitt, 15 Jahre Restlaufzeit), • Rentendynamik in Höhe von 0%, • Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G". Die Pensionsrückstellung i.H.v. € 211.393,00 wurde mit dem Planvermögen in Höhe von € 182.774,66 verrechnet und die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Es wurde das abzusetzende Deckungskapital zum 31.12.2022 gemäß der Mitteilung der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Der zum Abschlussstichtag ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz bei der Bewertung der Pensionsrückstellung mit zehnjähriger Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger Durchschnittsbildung des Abzinsungssatzes beträgt € 5.356,00, für die eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht. Ansonsten bestanden keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen. 4. Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, sind nicht vorhanden. c) Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr: • Herr Wolfgang Frey, • Herr Ulrich Meinhardt (bis 31.12.2023). Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt. d) Gesellschafter Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 1.676,00 (Vorjahr € 407,16) und Verbindlichkeiten i.H.v. € 0,00 (Vorjahr € 0,00). e) Anteilsbesitz Die ProDenkmal GmbH ist an den folgenden Gesellschaften zu mindestens 20% beteiligt: • Eigene Anteile an der ProDenkmal GmbH, Bamberg (Beteiligungsquote 50%, Eigenkapital zum 31.12.2022 = € 36.000,00, Jahresüberschuss 2022 = € 666.565,09). f) Beschäftigte Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich gemäß § 288 Absatz 1 HGB auf 50,00 Personen. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2022 i.H.v. € 666.565,09 zuzüglich des Gewinnvortrages i.H.v. € 851.075,72, insgesamt also € 1.517.640,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bamberg, den 24.05.2024 ProDenkmal GmbH Wolfgang Frey, Geschäftsführer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.5.2024. |
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