Maas & Struth GmbHLiquidiert
Hauptstraße 27, 56357 Nochern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Siegfried Maas seit 12.1.2015 | Liquidator |
Jessica Katja Struth seit 12.1.2015 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maas & Struth GmbHNochernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangA. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts des dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264 II S. 2 sind nicht erforderlich. B. Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und Bewertung Allgemeines Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 11.12.2012 (Urk.Nr. 1822/2012 Notar Kehl, Nastätten) per Bargründung errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Malerund Tapeziererarbeiten, Fußbodenverlegerarbeiten, Verputzerarbeiten, Innen-und Außendämmung, Dachausbau, Lehmbau, Trockenbau und Gerüstbau, Restaurierung und Altbausanierung, Beratung, Verkauf und Schulungen. Die Geschäftstätigkeit wurde ab dem 01.01.2013 begonnen. Mit notariellem Gesellschafterbeschluß vom 22.12.2014 (Urk.Nr. 2009/14, Notar Kehl Nastätten) wurde die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2014 beschloßen. Der laufende Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde bereits im laufenden Geschäftsjahr 2014 (Juli 2014) eingestellt. 1. Bilanzierungsvorschriften: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1 HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB wurden beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Es bestehen zum Stichtag keine Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. 2. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wird aufgrund des eingestellten Geschäftsbetriebes sowie der Liquidation des Unternehmens mit Wirkung zum 31.12.2014 von keiner weiteren Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Folgejahr ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2014 entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Bei Vermögensgegenständen im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 150,-- (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung iSd. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Vermögensgegenstände im Einzel-Anschaffungswert von über Euro 150,-- bis Euro 1.000,-- wurden in einem sog. Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG dargestellt. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 aufgelöst. Ein Einzelerfassung und Bewertung entfällt insoweit. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Einstandspreisen bewertet worden. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu steuerlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades. Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. C. Erläuterungen zur Bilanz Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2014 ist wie folgt beschlossen worden:
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt nach § 285 Nr. 1 HGB - : der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
D. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung (einzelvertretungsberechtigt): Michael Maas Jessica Struth Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern gem. § 285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG.
Nochern, 25. Januar 2016 Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2016 festgestellt. |
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