AXIAL
Ingenieure GmbH
Radebeul
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.616,50 |
33.483,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13,00 |
13,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.603,50 |
33.470,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
667.434,16 |
788.890,21 |
| I.
Vorräte |
200.424,59 |
244.210,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.819,86 |
258.377,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
239,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
347.189,71 |
286.302,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.676,84 |
32.929,87 |
| Aktiva |
747.727,50 |
855.303,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
241.916,45 |
192.572,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.572,05 |
-41.200,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.344,40 |
143.772,70 |
| B.
Rückstellungen |
430.732,05 |
458.919,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.079,00 |
203.812,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.134,60 |
49.645,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.944,40 |
154.166,64 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
747.727,50 |
855.303,58 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die AXIAL Ingenieure GmbH hat ihren Sitz in Radebeul.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden
unter HRB 12067 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die AXIAL Ingenieure GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I
HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für große
Kapitalgesellschaften und vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 267, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit
abnutzbar, planmäßig linear abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert, um die
Abschreibungen nach § 7 Abs. 1, 2 und 4 EStG
ausgewiesen, das nichtabnutzbare Anlagevermögen wurde
mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Neu zugegangene bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte unter analoger
Anwendung der Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2
und 2a EstG, da sich aus dem Handelsrecht keine andere
Betrachtungsweise ergibt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips, bewertet. Die Anschaffungskosten
wurden nach der Methode der Einzelfeststellung ermittelt.
Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen wurden
mit den entstandenen Kosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind zu
ihrem Nominalwert angesetzt.
Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung wurden in der
Höhe angesetzt, wie sie vor dem Abschlussstichtag
geleistet wurden und Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag dar-stellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
sind der Höhe nach so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken angemessen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt.
- durchschnittlicher Marktzins für eine
Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
Die Pensionsverpflichtung beträgt zum 31.
Dezember 2023 nach Handelsrecht 383.323,00 Euro. Der Wert
entspricht dem Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im als
Anlage zum Anhang beigefügten Brutto-Anlagenspiegel
dargestellt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in
Höhe von 1.130,94 Euro (Vorjahr: 1.130,94 Euro).
In den sonstigen Rückstellungen sind
Rückstellungen für Personalkosten in Höhe
von Euro 34.305,05 (Vorjahr: Euro 52.067,00) sowie
Rückstellungen für den Jahresabschluss in
Höhe von Euro 8.000,00 (Vorjahr: Euro 5.000,00)
enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe
von 46.944,40 Euro (Vorjahr: 54.166,64 Euro).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 28.134,60
Euro (Vorjahr: 49.645,89 Euro).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Die finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden
Mietverträgen belaufen sich auf 52.629,84 Euro pro
Geschäftsjahr, aus bestehenden Leasingverträgen
i.H.v. 8.929,48 Euro.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus
der Lieferung von Anlagegegenständen, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie Waren.
V.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer, Herrn Matthias Hoppe,
geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB nicht befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem
Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Radebeul, den 13.06.2024
Matthias Hoppe
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2024
festgestellt.
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