Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 2243
Eingetragen
11.4.1991
Branche
Herstellung von StrumpfwarenHerstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren)Großhandel mit Textilien
Gegenstand
Produktion von Strickwaren - sowie Handel mit Strickwaren und Vertrieb von Strickwaren und sonstigen Textilien.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KESSLER STRÜMPFE GMBH

Limbach-Oberfrohna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 101.486,87 100.418,87
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,51 0,51
II. Sachanlagen 101.486,36 100.418,36
B. Umlaufvermögen 69.969,11 55.646,02
I. Vorräte 50.928,43 46.647,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.736,98 8.485,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 303,70 513,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 598,86 617,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 172.054,84 156.682,68

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 33.521,88 40.214,04
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 92.442,19 92.442,19
III. Verlustvortrag 77.792,74 43.162,01
IV. Jahresfehlbetrag 6.692,16 34.630,73
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 773,72 1.547,43
C. Rückstellungen 7.854,54 6.274,82
D. Verbindlichkeiten 129.904,70 108.646,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 172.054,84 156.682,68

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

I. Allgemeine Angaben

A. Anwendung des HGB

(1) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der aktuellen Fassung aufgestellt worden.

B. Formale Darstellung

(1) Die Wertansätze der am 31.12.2012 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden unverändert übernommen.

(2) Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

A. Allgemein

(1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden.

(2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

(3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

(4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

(5) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

(6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

B. Anlagevermögen

(1) Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.

(2) Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauern.

Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte waren nicht erforderlich.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im Wesentlichen in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt.

C. Umlaufvermögen

(1) Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr.

Der Warenbestand ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert.

D. Rückstellungen

(1) Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und ist notwendig wie ausreichend.

Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Er wurde auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

A. Verbindlichkeiten

(1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungbetrag passiviert.

(2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 123.557,85 EUR (31.12.2012 108.646,39 EUR).

(3) In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 50.201,61 EUR (31.12.2012 47.415,61 EUR) enthalten.

(4) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 11.017,21 EUR (31.12.2012 11.577,10 EUR).

IV. Sonstige Angaben

A. Geschäftsführung

(1) Geschäftsführer im Geschäftsjahr ist Herr Klaus Keßler, Kaufmännische Leitung.

B. Haftungsverhältnisse

(1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.

 

Limbach-Oberfrohna, 17.03.2015

KESSLER STRÜMPFE GMBH

gez. Keßler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2015 festgestellt.

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