Rauscher
GmbH
Rottenburg
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.582,00 |
14.112,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.581,00 |
14.111,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.763,85 |
39.193,43 |
| I.
Vorräte |
49.800,00 |
20.050,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.367,41 |
18.111,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
596,44 |
1.032,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.584,00 |
2.432,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
107.929,85 |
55.737,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.340,98 |
15.954,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
6.659,02 |
10.045,05 |
| B.
Rückstellungen |
4.400,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.188,87 |
35.982,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
107.929,85 |
55.737,43 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige
Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
2,7 TEUR.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Notwendige
Einzelwertberichtigungen zur Abschirmung konkreter
Einzelausfallrisiken wurden vorgenommen. Das allgemeine
Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht.
II. Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III
GmbHG
Die Gesellschaft schuldete dem Gesellschafter Hans
Rauscher aus erhaltenen Darlehen insgesamt 5 TEUR. Ein
gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er
ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Hans Rauscher geführt.
Rottenburg, 20. Dezember 2011
gez. Hans Rauscher
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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