Reifen
Becking GmbH
Schwalbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.376,53 |
37.300,53 |
| I.
Sachanlagen |
44.376,53 |
37.300,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.109,33 |
52.714,17 |
| I.
Vorräte |
32.100,00 |
18.720,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.442,93 |
21.808,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.079,00 |
2.366,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.566,40 |
12.185,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.485,86 |
90.014,70 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.686,90 |
70.730,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.769,11 |
25.769,11 |
| II.
Gewinnvortrag |
44.960,98 |
41.673,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.043,19 |
-3.287,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.754,20 |
4.226,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.044,76 |
15.057,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.044,76 |
15.057,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.485,86 |
90.014,70 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Soweit gesetzliche Wahlrechte für Angaben
entweder in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, wurde der entsprechende Vermerk in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden
linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 2.138,49 Euro (Vorjahr: 1.238,69 Euro).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Herrn Gerhard Becking, Kfz-Mechaniker
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Schwalbach, den 04. September 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2012
festgestellt.
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