Fay GmbH
(vormals: Jürgen Fay GmbH)
Sulzbach
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
86.172,00 |
56.959,00 |
| I.
Sachanlagen |
86.172,00 |
56.959,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
637.040,73 |
627.906,98 |
| I.
Vorräte |
64.849,42 |
9.813,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
172.955,83 |
95.596,44 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
3.666,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
399.235,48 |
522.496,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.594,98 |
13.374,84 |
| Aktiva |
730.807,71 |
698.240,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
487.753,77 |
504.358,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
462.189,18 |
478.793,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
338.793,52 |
358.748,05 |
| B.
Rückstellungen |
71.254,92 |
57.951,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
171.799,02 |
135.930,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
171.799,02 |
135.930,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.255,66 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
730.807,71 |
698.240,82 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Fay GmbH, Am
Erbsengewann 8, 65843 Sulzbach am Taunus (Amtsgericht
Frankfurt, HR B 36673) wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungsmöglichkeiten des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zugrunde liegenden
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden - soweit es
das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
zulässt - unverändert fortgeführt.
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus. Gründe, die
gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht
mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Soweit erforderlich, wurden die
Vermögensgegenstände mit den niedrigeren
beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen für latente Steuern waren
gemäß Verlautbarung der
Bundessteuerberaterkammer zum Ausweis passiver latenter
Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz nicht
auszuweisen, da die Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB
in Anspruch genommen wurde.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 0,00 €
Forderungen gegen Gesellschafter. Die Angaben beinhalten
nicht die gewährten Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung. Über diese Beträge
wird gesondert berichtet.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 €.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 3.255,66 €.
D. Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen wie folgt:
|
gesamt
|
davon fällig im
Folgejahr
|
Miet- und
Pachtverträge unbewegliches Vermögen
|
10.350,00 €
|
10.350,00 €
|
davon gegenüber
verbundenen oder assoziierten Unternehmen
|
|
|
Sonstige
|
0,00 €
|
0,00 €
|
davon Verpflichtungen
betreffend die Altersversorgung
|
|
|
davon gegenüber
verbundenen oder assoziierten Unternehmen
|
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|
Sulzbach, 30. Juni 2024
Die Geschäftsführung
gez.
Manuel Fay, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2024
festgestellt.
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