FGM
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
319.938,64 |
319.677,05 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
711.709,84 |
709.111,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.031.648,48 |
1.028.788,16 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
121.429,59 |
118.929,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
910.218,89 |
909.858,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.031.648,48 |
1.028.788,16 |
sonstige Berichtsbestandteile
FGM GmbH in Insolvenz, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2018 bis 31. Dezember 2018
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft firmiert unter "FGM GmbH" und hat
ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB
18638 eingetragen. Seit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. April 2015 trägt die
Gesellschaft den Zusatz "in Insolvenz".
2. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB.
Die größenab-hängigen Erleichterungen
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs
wurde verzichtet.
3. Am 1. April 2015, 12.30 Uhr, wurde das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der FGM GmbH
in Insolvenz mit Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig
(Geschäftsnummer 404 IN 320/15) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther, Leipzig, bestellt.
4. Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. April
2015 nicht von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte
zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
2. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
3. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Personalnebenkosten,
Schadenersatzansprüche, das Honorar der
Jahresabschlussarbeiten sowie die Kosten des
Insolvenzverfahrens.
4. Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
5. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin VMG
Verlags- und Medien GmbH & Co. KG, Magdeburg, in
Höhe von EUR 157.020,83 (im Vorjahr:
EUR 157.020,83) ausgewiesen.
6. Aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. April 2015 gelten die vor
Verfahrenseröffnung begründeten
Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
E.
Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Im
vorliegenden Fall lagen nicht sämtliche Belege und
Wertnachweise, insbesondere zu den von der bisherigen
Geschäftsführung getroffenen Wertansätzen
vor. Des Weiteren konnte der Insolvenzverwalter
Informationen über die Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB und über die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen nur angeben, soweit diese auch
bekannt waren. Es konnte jedoch nicht mit hinreichender
Sicherheit festgestellt werden, ob dem Insolvenzverwalter
alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt sind.
Aus den vorgenannten Gründen kann die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
beeinträchtigt sein.
F.
Sonstige Angaben
1. Zu vertretungsberechtigten
Geschäftsführern waren Herr Markus Adomeit
(Kaufmann), Leipzig und Herr Marcus Dreyer (Kaufmann),
Oststeinbek, bestellt. Beide Geschäftsführer sind
von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die
Regelung des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass die
Vertretung der Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer alleine erfolgt, sofern nur ein
Geschäftsführer bestellt ist. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
2. Am 30. Januar 2015 legte Herr Adomeit sein Amt als
Geschäftsführer nieder. Die entsprechende
Änderung der Vertretungsverhältnisse wurde zwar
nicht beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet,
gleichwohl hat diese Eintragung nur deklaratorischen
Charakter, sodass die Gesellschaft alleine durch Herrn
Dreyer wirksam vertreten werden konnte.
3. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 1.
April 2015 wurde Herr Rechtsanwalt Prof.
Dr. Lucas F. Flöther, Leipzig, zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Leipzig, 14. November 2019
gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2019 festgestellt.
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