Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
MT Logistik GmbH
Henri-Duffaut-Straße 1, 35578 Wetzlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Mädel seit 7.1.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 13.40% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MT Logistik GmbHWetzlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Grundlagen der Rechnungslegung
Ort der Geschäftsleitung: Henri-Duffaut-Str. 1, 35578 Wetzlar Eintrag in das Handelsregister: Amtsgericht Wetzlar HRB 2410 Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der MT Logistik GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Anlagegegenstände der Gesellschaft mit Einzelwerten bis zu Euro 800,00 werden sofort abgeschrieben. Soweit die Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter nicht mehr als Euro 150,00 betragen haben, werden diese auf die Kostenkonten gebucht. Die im Rahmen der sogenannten Pool-Abschreibung (GWG-Sammelposten) zu erfassenden Wirtschaftsgüter werden gemäß den steuerlichen Vorschriften auf fünf Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen nach den Richtlinien des BilMoG. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechung Auf fremde Währung lautende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 5. Die übrigen Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres nach Bilanzstichtag fällig. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit dem beizulegenden Wert bewertet und sind mit diesen Schulden verrechnet worden; hierbei handelt es sich um Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen und die zur deren Rückdeckung angelegten Vermögenswerte, die mit einem Pfandrecht zu Gunsten der berechtigten Arbeitnehmer belastet sind. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die Abgrenzung von Versicherungsbeiträgen sowie Softwarewartungskosten. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde im Vorjahr auf Grund einer versicherungsmathematischen Berechnung unter Berücksichtigung des § 6a EStG und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 1,82% bzw. 1,74% sowie der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Im Berichtsjahr wurden die Rückstellungen für die von der Gesellschaft erteilten Pensionszusagen auf Basis der Teilwertmethode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Die RückAbzinsVO wurde beachtet. Bei beiden Pensionszusagen wurde ein Rechnungszins (Basis 10-Jahresdurchschnitt) von 1,82% gewählt (Rechnungszins wurde gemäß §253 Abs. 2 S. 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt). Eine Fluktuation wurde nicht berücksichtigt, der Anwartschaftstrend beträgt 0,0% p.a. Der Rententrend wurde mit 1,0% p.a. angesetzt. Zur Absicherung der Pensionszusagen hat die Gesellschaft Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Diese Vermögenswerte sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Dabei handelt es sich um saldierungsfähige Vermögensgegenstände im Sinne von §246 Abs. 2 HGB. Der Wertansatz dieses zu verrechnenden Deckungsvermögens gemäß §246 Abs. 2 HGB zum 31. Dezember 2023 beträgt Euro 264.616,58. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt zum Bilanzstichtag gemäß §253 HGB Euro 666.484,00 (Abzinsungssatz 10 Jahre). Bezogen auf einen Abzinsungssatz mit dem 7-Jahresdurchschnitt beträgt der Erfüllungsbetrag Euro 674.947,00. Insofern sind Euro 8.463,00 als Differenzbetrag ausschüttungsgesperrt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Boni- und Tantiemenansprüche von Mitarbeitern (T€ 324), Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche (T€ 58), Rückstellungen für Resturlaubsansprüche (T€ 33), Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (T€ 32), Rückstellungen für ausstehende Dienstleistungsrechnungen (T€ 22) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (T€ 14). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt, Angabe in T€:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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