GA
Ingenieurgesellschaft mbH
Salzkotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.994,00 |
66.140,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.679,00 |
3.157,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.315,00 |
62.983,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.529.242,35 |
1.279.583,55 |
| I.
Vorräte |
2.056.750,00 |
1.142.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.596,65 |
87.028,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
411.895,70 |
49.854,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.563,73 |
3.906,08 |
| Summe
Aktiva |
2.577.800,08 |
1.349.629,63 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
416.307,77 |
417.454,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
392.454,88 |
309.691,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.147,11 |
-82.763,74 |
| B.
Rückstellungen |
240.700,00 |
213.898,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.920.792,31 |
718.276,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.920.792,31 |
718.276,75 |
| Summe
Passiva |
2.577.800,08 |
1.349.629,63 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
der GA Ingenieurgesellschaft mbH
I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der GA
Ingenieurgesellschaft mbH, Zum Kappelsberg 2, 33154
Salzkotten (Amtsgericht Paderborn - Handelsregister Abteilung
B 7768) wurde gemäß der §§ 242 ff HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der GA
Ingenieur-gesellschaft mbH um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die GA Ingenieurgesellschaft mbH ist eine
selbstständige Kapitalgesellschaft. Sie wird nicht in
einen Konzernabschluss einbezogen.
Die rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen nach
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB (Verzicht auf den Lagebericht),
§ 274a HGB (Befreiung von der Erläuterung von
Forderungen und Verbindlichkeiten, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen, sowie
Rechnungsabgrenzungen gem. § 250 (3) HGB) und §
274(latente Steuern) für Kleinkapitalgesellschaften
werden in Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §
325 HGB werden die Offenlegungserleichterungen gem. §
326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibung angesetzt.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter (250 € bis 800 €) werden im
Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.
Alternativ werden Vermögensgegenstände mit einem
Wert von 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten
mit Poolabschreibung über fünf Jahre eingestellt.
Im aktuellen Jahr wurde von der sofortigen
Abschreibung/der Einstellung in den Sammelposten Gebrauch
gemacht.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert bilanziert.
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Bankguthaben sind durch Kontoauszug vom 31.12.2022
nachgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen Ausgaben
des Jahres 2022 dar, soweit es sich um Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem 31.12.2022 handelt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 595,11 €
Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Stand 31.12.2022 |
Restlaufzeit bis 1
Jahr |
Restlaufzeit über 1
Jahr |
Restlaufzeit über 5
Jahre |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
240.692,38 € |
240.692,38 € |
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
81.302,20 €
57.625,68 €
53,18 € |
81.302,20 €
57.625,68 €
53,18 € |
|
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. von 3.421,62 € und resultieren aus einem
Darlehen.
IV. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage wieder.
Geschäftsführerorgane
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Marius Hartel und Herrn Thomas
Kohlhoff geführt. Außer den
Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Rechtliche Verhältnisse im Bundesanzeiger
| Firmenname laut
Registergericht: |
GA Ingenieurgesellschaft
mbH |
| Ort des Firmensitzes: |
33154 Salzkotten |
| Registereintrag: |
Handelsregister Abteilung
B |
| Registergericht: |
Paderborn |
| Registernummer: |
7768 |
sonstige Berichtsbestandteile
Salzkotten, den 25.04.2024
gez.
Dipl.-Ing. Marius Hartel, Geschäftsführer
gez.
Dipl.-Ing. Thomas Kohlhoff, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024
festgestellt. |