Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Werbefunk Saar GmbH
Franz-Mai-Straße, 66121 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Stephan seit 10.6.2024 | Geschäftsführer |
Jean Duhesme seit 5.1.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Saarländischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Saarbrücken | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werbefunk Saar GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. RECHNUNGSLEGUNG Die Werbefunk Saar GmbH hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und werden im Folgenden erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Saarbrücken und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 4512 eingetragen. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE AKTIVA Anlagevermögen Die immateriellen Anlagewerte wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Programmvermögen Die Bewertung des Programmvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Senderechte werden bei Erstausstrahlung mit 90 % abgeschrieben, die restlichen 10 % der als wiederholungsfähig angesehenen Programme werden in den folgenden drei Jahren linear zu 33 1/3 % abgeschrieben. Die Gesellschaft orientiert sich bei der Bewertung des Programmvermögens an den Bewertungsvorschlägen der Degeto Film GmbH, Frankfurt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Den Ausfallrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Daneben wurde eine pauschal ermittelte Vorsorge in Höhe von 2 % des Forderungsbestandes getroffen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert ausgewiesen. PASSIVA Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber eigenen Mitarbeitern wurden nach der projected unit credit method bewertet. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % zu Grunde gelegt. Die Ermittlung des Rechnungszinsfußes erfolgte an Hand der Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank unter Zugrundelegung eines Zeitraumes von zehn Jahren. Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 257 €. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. Die Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Für die Anpassung der laufenden Renten wurde ab 2012 keine Dynamik unterstellt. Wegen der geringen Zahl der betroffenen Rentenempfänger bei WFS wurde auf den Ansatz eines prozentualen Faktors zur Berücksichtigung der Fluktuation verzichtet. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften in 2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von 11.760 €. Dieser wurde im Berichtsjahr zu einem Fünfzehntel (784 €) der Pensionsrückstellung zugeführt. Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Unterdeckung in Höhe von 773 €. Die anteiligen Pensionsrückstellungen für Mitarbeiter der ARD Media GmbH (vormals ARD- Werbung SALES & SERVICES GmbH) wurden ebenfalls nach der projected unit credit method bewertet. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % zu Grunde gelegt. Die Ermittlung des Rechnungszinsfußes erfolgte an Hand der Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank unter Zugrundelegung eines Zeitraumes von zehn Jahren. Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 1.623 €. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. Die Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge sowie für die Anpassung der laufenden Renten wurden 2,0 % unterstellt, für die Fluktuation wurden 1,5 % angesetzt. Auf Grund der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften in 2010 ergab sich ein für WFS anteiliger Zuführungsbetrag gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB. Dieser wurde im Berichtsjahr zu einem Fünfzehntel (1.968 €; i. Vj. 1.858 €) der Pensionsrückstellung zugeführt. Der Betrag der Unterdeckung variiert jährlich aufgrund der von der AS&S vorzunehmenden Verteilung nach dem Kostenverteilschlüssel und beträgt zum Stichtag 1.968 €. Neben den direkten Pensionszusagen für Mitarbeiter bestehen Pensionsverpflichtungen aus Rückdeckungsversicherungen der freiwilligen Höherversorgung. Die Rückstellungen für diese Verpflichtungen wurden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen wurden die modifizierten Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszins beträgt 2,25 %. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Der Wertansatz der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen entsprechend vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen wurde auf den notwendigen Erfüllungsbetrag abgestellt. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen auf Grund von Altersteilzeitvereinbarungen wurden nach der projected unit credit method bewertet. Es wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,99 % zu Grunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde mit 2,71 % angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. ERLÄUTERUNGEN 3.1. Bilanz Sachanlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Finanzanlagevermögen Nähere Angaben zum Anteilsbesitz sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt. Programmvermögen Das Programmvermögen in Höhe von 871 T€ (Vorjahr: 721 T€) betrifft die anteiligen Senderechte aus den gemeinschaftlich von den ARD-Werbegesellschaften über die Degeto Film GmbH beschafften Programmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf insgesamt 958 T€ (Vorjahr: 979 T€). Sie enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen den Gesellschafter betreffen in voller Höhe sonstige Forderungen. Eigenkapital In der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2024 wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2023 eine Ausschüttung in Höhe von 1.300 T€ vorzunehmen. Die Geschäftsführung der WFS schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen (571 T€; Vorjahr: 655 T€) betreffen mit 300 T€ (Vorjahr: 417 T€) Rückstellungen aus dem Personalbereich. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt 2.402 T€ (Vorjahr: 2.572 T€). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 265T€ (Vorjahr: 276 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die saldierten Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber dem Gesellschafter betragen 1.432 T€ (davon 1.340 T€ aus Gewinnausschüttung) Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 16 T€ (Vorjahr: 80 T€). 3.2. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von insgesamt 232 T€ (Vorjahr: 70 T€) enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 171 T€ (Vorjahr: 23 T€). Materialaufwand Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 3.750 T€ (Vorjahr. 3.829 T€). Sie betreffen im Wesentlichen Programmaufwendungen mit 1.706 T€ (Vorjahr: 1.605 T€), an den SR weitergeleitete Sponsoringerlöse mit 832 T€ (Vorjahr: 872 T€) und Kostenerstattungen an den SR mit 841 T€ (Vorjahr: 973 T€). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 473 T€ (Vorjahr: 411 T€). Sie beinhalten mit 41 T€ Werbe-, Repräsentations-, Reisekosten u. ä. (Vorjahr: 45 T€), mit 71 T€ Kosten für Betriebsunterhaltung (Vorjahr: 65 T€), mit 47 T€ EDV-Leistungen (Vorjahr: 43 T€) und mit 115 T€ sonstige Fremdleistungen (Vorjahr: 117 T€). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 3 T€ (Vorjahr: 3 T€) Aufwendungen aus der anteiligen Bewertungsdifferenz der Pensionsrückstellungen durch erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften nach BilMoG zum 01.01.2010. Beteiligungs- und Finanzergebnis
Das Beteiligungs- und Finanzergebnis enthält 1 T€ Zinsaufwendungen auf Steuern (Vorjahr: 1 T€) sowie 5 T€ (Vorjahr: 5 T€) Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Hierin sind Steuerumlagen in Höhe von 339 T€ (Vorjahr: 356 T€) ausgewiesen. Die Steuerumlage betrifft die Besteuerung der Werbeumsätze nach § 8 Abs. 1 KStG. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30 %. Im Berichtsjahr liegen keine Latenzen aus der unterschiedlichen Bewertung nach Handels- und Steuerrecht vor. 4. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Subsidiärhaftung aus Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse Die WFS ist Mitglied in der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK). Die Zusatzversorgungskassen haben die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) steht die WFS für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung). Darüber hinaus kann die RZVK gemäß ihrer Satzung bei Bedarf die Höhe der Finanzierungssätze (z.B. der Umlagesatz, den die Mitglieder auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt leisten müssen) jederzeit anpassen. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Umlagesatz bei der RZVK des Saarlandes unverändert im Vergleich zum Vorjahr 6,75% 1 des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; daneben wurde wie im Vorjahr ein Sanierungsgeld von 1,9 % erhoben. Bemessungsgrundlage hierzu bildet ebenfalls das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter betrug in 2023 916 T€. Insgesamt wurden 79 T€ für die RZVK-Umlagen aufgewendet. Der zuständige Aktuar der RZVK hat laut aktuellstem Geschäftsbericht 2022 der RZVK bestätigt dass mit der stufenweisen Anhebung der Pflichtbeitragssätze, die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gewährleistet ist. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 15 (Vorjahr: 15) tarifliche Angestellte und keine Auszubildenden (Vorjahr: 1) beschäftigt. Dies entspricht einer Zahl von Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende von 12 (Vorjahr: 12). Geschäftsführung Jean Duhesme, Sprecher der Geschäftsführung Dr. Alfred Schmitz, Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Saarländischen Rundfunks (bis 31. Mai 2024 Martin Stephan (ab 01. Juni 2024) Aufsichtsrat
Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird nach § 286 Abs.4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf 40 T€. Vorschüsse und Kredite zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats bestanden nicht; ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Abschlussprüferhonorar Die Honorare für den Abschlussprüfer betragen 18 T€. Gesellschafter Der Saarländische Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Saarbrücken, ist nach wie vor Alleingesellschafter.
Saarbrücken, den 18. Juni 2024 Jean Duhesme Martin Stephan Entwicklung des Anlagevermögens der Werbefunk Saar GmbH, Saarbrücken, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Bericht über den Geschäftsverlauf 1.1. Geschäftsfelder und Geschäftsverlauf Kernaufgabe der Werbefunk Saar GmbH (nachfolgend: WFS) ist die Vermarktung der Werbezeiten in den Hörfunkprogrammen SR1 und SR3 sowie von Werbung im Vorabendprogramm des Ersten Fernsehprogramms, dem Gemeinschaftsprogramm der Landesrundfunkanstalten. Für den Saarländischen Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, (SR), Saarbrücken, akquiriert WFS weiterhin Sponsoren für die Hörfunk- und Fernsehprogramme des SR. Darüber hinaus hat WFS einen Vermarktungsvertrag für die klassische Hörfunkwerbung des Privatsenders Radio Salü. Nationale Werbekunden werden sowohl für die Werbezeiten in den Programmen des SR und im Vorabendprogramm des Ersten Fernsehprogramms als auch für die Werbung bei Radio Salü im Wesentlichen über die gemeinsame Tochtergesellschaft der ARD-Werbegesellschaften, die ARD Media GmbH (vormals ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH), betreut. Weitere Geschäftsfelder der WFS sind der Betrieb des WFS-Tonstudios (u. a. zur Produktion von Hörfunkspots) sowie die Vermarktung der Mitbenutzung von Senderstandorten des SR durch Dritte. Der Gesamtumsatz der WFS ist nach Skonti und Provisionen um 4,3 % zurückgegangen (6.556 T€; Vorjahr: 6.853 T€). Die Umsätze in der klassischen Hörfunkwerbung sind mit 3.220 T€ (Vorjahr: 3.080 T€) um 4,6% angestiegen. Die Sponsoringumsätze im Hörfunk haben sich um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr verbessert (588 T€; Vorjahr: 548 T€). In der klassischen TV-Werbung hat sich das Umsatzvolumen von 2.095 T€ im Vorjahr um 15,3 % auf 1.774 T€ im Jahr 2023 verringert. Die TV-Sponsoringerlöse gingen im Jahr 2023 von 428 T€ im Vorjahr um 18,7 % auf 348 T€ zurück. 1.2. Personal Im Jahresdurchschnitt wurden 15 (Vorjahr: 15) tarifliche Angestellte und keine Auszubildende (Vorjahr: 1) beschäftigt. Dies entspricht einer Zahl von Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende von 12 (Vorjahr: 12). 1.3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Werbemarkt für Medien, von dessen Größe auch die Umsätze der Gesellschaft mit beeinflusst werden, korreliert mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Wirtschaftswachstum hat sich nach einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von + 1,9 % im Jahr 2022 im Jahr 2023 um - 0,3 % gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist damit im nach wie vor krisengeprägten Umfeld rückläufig. Trotz der im Jahresverlauf 2023 rückläufigen Preisentwicklung war das gegenüber den Vorjahren immer noch hohe Kostenniveau auf allen Wirtschaftsstufen in erster Linie ursächlich für die sich abschwächende Konjunktur. Hinzu kamen die gegenüber den Vorjahren stark angestiegenen Finanzierungskosten aufgrund des höheren Zinsniveaus sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit konnte im Jahr 2023 die Erholung der deutschen Wirtschaft vom Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht fortgesetzt werden. Die Wachstumsraten des Jahres 2023 lagen im Quartalsvergleich (preis-, saison- und kalenderbereinigt) in einer engen Spannbreite von -0,3 % bis + 0,1 %. Begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stagnierte das BIP in den ersten drei Quartalen 2023 weitestgehend (+ 0,1 %, 0,0 %, 0,0 %). Im vierten Quartal 2023 verzeichnete das BIP einen leichten Rückgang um -0,3 %. Die deutsche Wirtschaft nahm damit nach dem beginnenden Stillstand am Jahresanfang 2023 eine rückläufige Entwicklung zum Jahresende 2023 auf (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 066 vom 23. Februar 2024). Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um -0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab, was vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben um -1,7 % gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf den Wegfall der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen zurückzuführen ist. Die Bauinvestitionen verminderten sich preisbereinigt um - 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Neben den inflationsbedingt stark gestiegenen Baupreisen wirkte sich das gegenüber den Vorjahren bereits im Jahr 2022 massiv angestiegene Bauzinsniveau aus. In Ausrüstungen wurde dagegen mit preisbereinigt + 3,0 % gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr investiert. Dazu trug vor allem die Zunahme der gewerblichen Pkw-Käufe bei, insbesondere aufgrund des bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar. Dabei nahmen die Importe mit preisbereinigt -3,0 % wesentlich stärker als die Exporte mit preisbereinigt -1,8 % ab, wodurch der positive Außenbeitrag der rückläufigen Entwicklung des BIP entgegenwirkte (Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024). 2. Darstellung der Lage 2.1. Vermögenslage Vermögensstruktur
Die Bilanzsumme hat sich von 9.853 T€ um 194 T€ 9.659 T€ verringert. Die Aktivseite der Bilanz ist durch das Anlagevermögen von 1.380 T€ (Vorjahr: 1.414 T€) und die flüssigen Mittel von 6.450 T€ (Vorjahr: 6.736 T€) geprägt, wobei dem Rückgang der flüssigen Mittel (-286 T €) auf der Passivseite ein Rückgang der Verbindlichkeiten (-170 T€) gegenübersteht. In 2023 haben sich die Finanzanlagen um 22 T€ verringert. Dies resultiert aus dem Verkauf der Geschäftsanteile der Produktionsgesellschaft Saar für elektronische Medien (ProSaar). Kapitalstruktur
Auf der Passivseite überwiegen das Eigenkapital von 6.078 T€ (Vorjahr: 6.079 T€) sowie die Verbindlichkeiten von 2.403 T€ (Vorjahr: 2.572 T€), die im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (265 T€; Vorjahr: 276 T€) sowie aus saldierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (1.437 T€; Vorjahr: 1.432 T€) bestehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen hauptsächlich sonstige Kostenerstattungen an den SR (217 T€; Vorjahr: 113 T€) sowie die Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn (1.300 T€; Vorjahr: 1.340 T€). Den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter stehen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 508 T€ (Vorjahr: 412 T€) entgegen. 2.2 Finanzlage 2.2.1. Finanzstruktur
Zum Bilanzstichtag wird ein Bestand an flüssigen Mitteln von 6.450 T€ (Vorjahr: 6.736 T€) ausgewiesen. Die langfristigen Vermögenspositionen sind sämtlich durch langfristiges Kapital gedeckt. Die WFS war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2.2.2. Cash Flow Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich von 555 T€ im Vorjahr auf 739 T€ im Berichtsjahr erhöht. Demgegenüber ist der Cash Flow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 95 T€ auf 315 T€ gesunken. Er resultiert im Wesentlichen aus Gewinnausschüttungen von Beteiligungsunternehmen in Höhe von 294 T€ (Vorjahr: 415€). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit, der vollständig aus der Gewinnausschüttung an den Gesellschafter resultiert, ist wie im Vorjahr negativ. Der Finanzmittelabfluss erhöhte sich auf 1.340 T€ (Vorjahr: 1.230T€). Die Finanzmittel beliefen sich zum Stichtag auf 6.450 T€ (Vorjahr: 6.736 T€). 2.3. Ertragslage
2.3.1. Betriebsergebnis Die Entwicklung des Betriebsergebnisses ist geprägt von einem Rückgang der Betriebsleistung um 156 T€ gegenüber dem Vorjahr sowie einem Anstieg der Aufwendungen für die Betriebsleistung um 73 T€. Nach einem sehr schwierigen Start in Folge der Sorgen in Zusammenhang mit den Energieengpässen, die die deutsche Öffentlichkeit und auch die Unternehmen im letzten Winter sehr beschäftigt haben, endete das Jahr 2023 versöhnlich. Die Umsätze im Hörfunk (netto nach allen Abzügen) stiegen um rd. 4,5 % gegenüber dem Vorjahr (3.220 T€; Vorjahr: 3.080 T€), der Planwert für 2023 (3.108 T€) wurde um 3,6 % übertroffen. Mit in die Planung eingelaufen war die Entwicklung der Reichweiten gem. Mediaanalyse vom Juli 2022. Bei einer stabilen Gesamthörerschaft (+2% zum Vorjahr) verzeichneten SR1 und SR3 vor allem eine Verlagerung ihrer Altersstruktur. In der für die Werbewirtschaft zunehmend wichtigen Zielgruppen der 14-59-jährigen stieg die Reichweite um 11%, während sie in der Kernzielgruppe der 14-49-jährigen um 9% zurückging. Im TV-Bereich gingen die Umsatzerlöse um 15,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück (1.774 T€; Vorjahr: 2.095 T€) Gegenüber dem Plan ergab sich auch hier eine Verbesserung um 2,8 % (1.725 T€). Im Bereich Hörfunk-Sponsoring sind die Umsatzerlöse um 40 T€ oder 7,3 % gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen (588 T€; Vorjahr: 548 T€); den Planwert in Höhe von 659 T€ verfehlten sie allerdings um rd. 10,8 %. Im Bereich TV-Sponsoring sind die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 80 T€ zurückgegangen (348 T€; Vorjahr: 428 T€) der Planansatz für 2023 wurde um 13 T€ unterschritten. Das Programmvermögen steigt um 149 T€ auf 871 T€ an. Im Vorjahr erhöhte sich das Programmvermögen um 14 T€. Die anderen Betriebserträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 61 T€ (Vorjahr: 55 T€) bereinigt um die periodenfremden Erträge in Höhe von 171T€ (Vorjahr: 15 T€). Die Aufwendungen für die Betriebsleistung umfassen Materialaufwendungen von 3.758 T€ (Vorjahr: 3.837 T€), Personalaufwendungen von 1.328 T€ (Vorjahr: 1.382 T€) sowie andere betriebliche Aufwendungen und planmäßige Abschreibungen von 487 T€ (Vorjahr: 427 T€). Die Entwicklung des Materialaufwandes ist hauptsächlich geprägt durch den Rückgang der Kostenerstattungen an den SR für die werbetragenden Programme um 132 T€ (841 T€; Vorjahr: 973 T€), der an den SR weitergeleiteten Sponsoringerlöse um 40 T€ (832 T€; Vorjahr: 872 T€) und der Programmaufwendungen um 35 T€ (1.556 T€; Vorjahr: 1.591 T€). Die rückläufigen Kostenerstattungen sind wegen der steuerlich bedingten Besonderheiten (§ 8 Abs. 1 KStG) einerseits durch die Umsatzentwicklung und andererseits durch die übrigen Aufwendungen der Gesellschaft bedingt. Die Personalaufwendungen haben sich um 54 T€ auf 1.328 T€ verringert. (Vorjahr: 1.382 T€). Wesentliche Ursachen des Rückgangs sind geringere Aufwendungen für Altersteilzeit und leicht rückgängige Vergütungsaufwendungen. 2.3.2. Beteiligungs- und Finanzergebnis Das Beteiligungs- und Zinsergebnis ging um 74 T€ auf 337 T€ (Vorjahr: 411 T€) zurück. Deutlich erhöhte Zinserträge konnten rückläufige Beteiligungsergebnisse nicht kompensieren. 2.3.3. Ertragsteuern und Ergebnis Die Ertragsteuern von 403 T€ (Vorjahr: 366 T€) enthalten Aufwendungen aus Steuerumlagen des SR von 339 T€ (Vorjahr: 356 T€). Die Steuerumlage betrifft die Besteuerung der Werbeumsätze nach § 8 Abs. 1 KStG. Nach Ertragsteuern verbleibt ein leicht rückläufiger Jahresüberschuss von 1.299 T€ (Vorjahr: 1.337) entsprechend einem Minus von 38 T€ (-2,9%). 2.4. Gesamtbeurteilung Obwohl das Geschäftsjahr 2023 von dem im Abschnitt 1.3 beschriebenen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld geprägt war, konnte der Rückgang der Umsatzerlöse auf 297 T€ (4,3%) im Vergleich zum Jahr 2022 begrenzt werden. Positiv auf die Ertragslage hat sich weiter der Aufbau des Programmvermögens (+149 T€) ausgewirkt. Aufwandsseitig haben rückläufige Personalaufwendungen (-54 T€) sowie rückläufiger Materialaufwand (80 T€) zur Stabilisierung des Ergebnisses beigetragen. Das rückläufige Beteiligungsergebnis (121 T€) wurde dank der Zinsentwicklung (+47 T€) sowie durch Veräußerungserlöse im periodenfremden Ergebnis (+156 T€) überkompensiert, wobei letzteres einen Einmaleffekt abbildet. Die Vermögensstruktur der WFS ist von einer nahezu unveränderten Eigenkapitalausstattung (6.078 T€) geprägt. Die Finanzstruktur zum Bilanzstichtag dokumentiert mit flüssigen Mitteln von 6.450 T€ (Vorjahr: 6.736 €) eine leicht rückläufige Liquiditätsausstattung (-4,4%), die der Gesellschaft aber auch weiterhin Stabilität bei ungünstigen Marktentwicklungen gibt. 3. Steuerungssystem 3.1 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3.1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung des Unternehmens hat WFS ein standardisiertes Berichtswesen entwickelt, das im Wesentlichen folgende Reports umfasst:
Die genannten Reports beinhalten sämtlich Planwerte auf der Grundlage des verabschiedeten Wirtschaftsplans, so dass Plan-Ist Abweichungen zeitnah festgestellt werden. Eine Aktualisierung der Jahresplanwerte wird zur Jahresmitte vorgenommen. 3.1.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Für die erzielbaren Werbepreise sowie die Umsatzerwartungen in Hörfunk und Fernsehen sind die von den vermarkteten Sendern erreichten Leistungswerte hinsichtlich Reichweite und Zielgruppe von maßgeblicher Bedeutung. Zur Beurteilung der Leistungswerte im Hörfunk bedient sich WFS der Ergebnisse der Media-Analyse der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma). Hier werden aus zwei Erhebungswellen im Frühjahr und im Sommer Reichweitendaten und Zielgruppenmerkmale von öffentlich-rechtlichen und privaten Einzelsendern und Kombinationen veröffentlicht. Für das Medium Fernsehen stehen Messdaten aus der kontinuierlichen Fernsehzuschauerforschung der Arbeitsgemeinschaft Videoforschung (AGF) bzw. der GfK-Fernsehforschung zur Verfügung. 3. 2 Risikomanagement und Risiken Die WFS ist in das Risikomanagement-System des SR eingebunden. Der SR hat ein Verfahren zur Risikofrüherkennung erarbeitet und in einer Richtlinie dokumentiert. Der SR erstellt danach einmal jährlich einen Risikobericht, der auch die von WFS ermittelten Risiken berücksichtigt. Wesentliche kurzfristige Risiken für die WFS können aus der Reichweitenentwicklung der vermarkteten Programme, der Preisentwicklung am Werbemarkt und infolge konjunktureller Entwicklungen entstehen. Neben der zunehmenden Änderung der Mediennutzung stehen zurzeit vor allem die konjunkturellen Risiken im Vordergrund. Wenn auch die Stimmung in der deutschen Wirtschaft zum Beginn des Jahres 2024 bei weitem nicht so geprägt ist von großen Sorgen wie im Winter 2022/2023 (Energiekrise), so ist es zum Jahresbeginn spürbar dass viele Unternehmen sehr vorsichtig, bzw. zögerlich bleiben und sich mit Ihren Werbeinvestitionen Zeit nehmen. Anders als im Vorjahr ist diese Entwicklung regional mehr ausgeprägt als national. 4. Chancen und Ausblick Die WFS nimmt eine Schlüsselrolle am Werbemarkt für elektronische Medien in der Region wahr. Der Fokus der WFS liegt auf der Pflege der Kundenbeziehungen durch professionelle, qualitativ und quantitativ gestützte Beratung und Service einerseits sowie der Erschließung neuer Kunden durch entsprechende Akquisepolitik und Marketing andererseits. Weiterhin strebt die Geschäftsführung durch organisatorische und Personalentwicklungsmaßnahmen eine stetige Optimierung der Prozesse an. Die erwartete Entwicklung wird im Wirtschaftsplan 2024 sowie der darauf aufsetzenden mittelfristigen Planung aufgezeigt. Für die Planung 2024 gehen wir von einer Fortsetzung der (aktuell eher schwachen) Konjunktur aus. Unsere Planung basiert einerseits auf dem aktuellen Buchungsverhalten unserer Kunden und andererseits, wie gewohnt, auf der Reichweitenentwicklung unserer Programme. Aufgrund der besonderen Situation in der nationalen HF-Vermarktung haben wir gegebenenfalls auch die Umsätze des Jahres 2022 einbezogen. In der letzten, preisbestimmenden Juli-ma (2023 II) verzeichneten die SR-Programme (SR1 und SR3 zusammen) einen leichten Reichweitenrückgang (ca. -6%) gegenüber dem Vorjahr. Im langjährigen Vergleich liegen die Werte in den für die Werbung besonders wichtigen Zielgruppen 14-49 und 14-59 im unteren bzw. mittleren Bereich. Diese Entwicklung ist stark demografisch geprägt. Vor diesem Hintergrund gehen wir für 2024 von einem Hörfunk-Umsatz von 4,39 Mio. € aus, 3,75 Mio. € aus der klassischen Werbung, sowie 642 T€ aus Sponsoring. Damit befinden wir uns auf Höhe des Umsatzes 2023 und spürbar über dem Ergebnis 2022. Im Fernsehen (Das Erste) erwarten wir für das "Sportjahr" 2024 einen Umsatz von 2,05 Mio.€ - eine leichte Steigerung gegenüber 2023, aber deutlich weniger als im letzten Sportjahr 2022. Obwohl wir von steigenden Umsätzen durch Sportgroßereignisse ausgehen, belasten konjunkturelle Sorgen und vor allem die fortschreitende Digitalisierung (Rückgang der linearen Nutzung und Zunahme von Bewegtbildangeboten im Werbemarkt) unsere Prognose. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim TV-Sponsoring (SR/Das Erste) (4), wo wir ebenfalls Umsätze auf dem Niveau von 2023, aber deutlich unter 2022 (Das Erste), erwarten. Insgesamt rechnen wir im Jahr 2024 mit einem Umsatz aus Werbung und Sponsoring (7) i.H.v. 5,9 Mio.€. Der Hörfunk wird stabil bleiben, während die TV-Werbung leicht über dem Niveau von 2023, aber spürbar unter dem Niveau des letzten (sehr guten) Sportjahres 2022 erwartet wird. Der Wirtschaftsplan 2024 weist ein positives Ergebnis in Höhe von 1.515 T€ aus, damit würden die Ergebnisse der Jahre 2022 und 2023 übertroffen. Allerdings liegt die Umsatzentwicklung um 83 T€ (6,1%) hinter der Planung zurück.
Saarbrücken, den 18. Juni 2024 Jean Duhesme Martin Stephan Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Werbefunk Saar GmbH, Saarbrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Werbefunk Saar GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Werbefunk Saar GmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 18. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Marcus Grzanna, Wirtschaftsprüfer Carl Markus Groß, Wirtschaftsprüfer Anlage zu Sitzung Nr. 195, TOP 3 Bericht des AufsichtsratesDie Geschäftsführung der Werbefunk Saar GmbH hat dem Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf und über Vorgänge von besonderer Bedeutung Bericht erstattet. Der Gesellschafter wurde anhand der Vorlagen zu den Aufsichtsrats-Sitzungen sowie deren Protokolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrats informiert. Die Buchführung und der Abschluss zum 31. Dezember 2023 sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M., geprüft worden. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Er schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 1.298.964,88 EUR ab. Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Gesellschafter, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Der Aufsichtsrat bittet, den Geschäftsführern, Herrn Jean Duhesme und Herrn Martin Stephan, und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Saarbrücken, 09. Juli 2024 Tina Jacoby, Vorsitzende des Aufsichtsrates |
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