Vista TopCo GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Fieweger seit 20.12.2018 | Prokura |
Ralf Dr. Gräßler seit 18.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 4.39% | |
S***** F****** G****** | 1.03% |
L*** C******** G****** | 1.03% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VEDA GmbHAlsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die VEDA GmbH entwickelt und vermarktet seit 1977 flexible HR-Software und Services, die Unternehmen bei der Digitalisierung von HR in den Bereichen Personaladministration, Personalabrechnung, Personalzeitwirtschaft und im Personalmanagement wirkungsvoll unterstützen. Innovative Software in der Cloud, Consulting und Outsourcing von Prozessen, Software und IT-Infrastruktur: VEDA bietet als Plattform-Anbieter einen ganzheitlichen Ansatz, um Unternehmen bei der Digitalisierung erfolgreich voranzubringen. Zu unseren Kunden zählen der Mittelstand sowie Großunternehmen. 2. Forschung und Entwicklung Der Markt für HR-Software ist in den Bereichen Personalabrechnung (Payroll) und Personalzeitwirtschaft (Time & Security) weiterhin geprägt durch Sättigung und Verdrängung, bietet jedoch Wachstumspotenzial infolge des zunehmenden Modernisierungsbedarfs veralteter Software-Systeme. Unsere Strategie der Differenzierung zielt einerseits darauf ab, als HR-Plattform-Anbieter sämtliche wesentlichen HR-Prozesse aus einer Hand anzubieten und andererseits nicht nur Software, sondern auch Services anzubieten, da in der Kombination von fachlich, funktional und technologischer state-of-the-art Software und ergänzenden Services der stärkste Kundennutzen liegt. Hierbei fokussieren wir uns auf drei wesentliche Marktsegmente: Payroll, Time & Security und People Management. Innovation sowie Forschung und Entwicklung mit Fokus auf diese Marktsegmente sind für VEDA von zentraler Bedeutung. Dabei streben wir einen ausgewogenen Mix aus Investitionen in unsere Cash Cows (Personalabrechnung, Personalzeitwirtschaft) und neue Produkte mit entsprechenden Wachstumsperspektiven (Personalmanagement, digitale Services) an. Ein großer Teil der Entwicklungstätigkeit des vergangenen Geschäftsjahres war verbunden mit technologischen Neuerungen, die aufgrund des Wachstums des Cloud-Geschäfts notwendig wurden, wie bspw. die neue Benutzerverwaltung, die 2-Faktor-Authentifizierung und der App-Mediator als neue technische Integrationsplattform. Zudem wurde erneut ein großer Teil der Entwicklung in die notwendigen Wartungsarbeiten der bestehenden Software aufgrund gesetzlicher Änderungen und funktionaler Weiterentwicklung investiert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden auch die digitalen Services erweitert und ausgebaut. Hierzu zählen z.B. die VEDA Community sowie die VEDA Academy. Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde im Rahmen eines Asset Deals die Personalabrechnungssoftware "perforce-Lohn" inklusive der Mitarbeiter und der Kundenwartungsverträge von der gff Finanz- und Personalwirtschaftssysteme GmbH übernommen. Hier flossen Entwicklungsaufwendungen insbesondere in die Integration und automatische Datenmigration. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Digitalisierungsschub im Personalwesen hält weiter an und der Fachkräftemangel sorgt dafür, dass HR auf der strategischen Agenda der meisten Unternehmen angekommen ist. Trends wie Home Office und mobiles Arbeiten sowie Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen in vielen Branchen bspw. durch hybride Arbeitsmodelle haben dauerhaft Einzug gehalten. Hinzu kommt der zunehmende Druck seitens der Arbeitnehmer in den Bereichen, wo der Fachkräftemangel inzwischen sehr spürbar ist (z.B. Software-Entwicklung). Diese Entwicklung sorgt für eine weiterhin hohe Nachfrage nach modernen HR-Software-Lösungen, zumal viele Unternehmen noch mit veralteten Systemen arbeiten. Dabei ist der Trend hin zu Cloud-Software ungebrochen. Die Auslagerung kompletter HR-Geschäftsprozesse (BPO) sowie Cloud-Services für Software hat sich auch im Jahr 2023 stark entwickelt und bestimmt ausschließlich unser Neukundengeschäft. Auch in Bezug auf unsere Bestandskundenbasis verfolgen wir eine Software-as-a-Service-Strategie und haben letztes Jahr beträchtliche Fortschritte bei der Transformation des Unternehmens zu einem reinen HR-Cloud-Anbieter gemacht. Im Bereich IBM-Hardware bleiben die Margen aufgrund des stetig besser werdenden Preis-/Leistungsverhältnisses der Systeme unter Druck. Der Hardware-Umsatz bleibt volatil und schwer planbar bei langsam schrumpfender Kundenbasis. Der Trend zu Cloud-Lösungen forciert diese Entwicklung. Durch den weiteren Ausbau von Serviceverträgen wollen wir eine gleichmäßigere Umsatzverteilung und Verbesserung der Marge in diesem Umfeld erwirken. Dennoch verliert dieser Geschäftsbereich im Gesamtportfolio sukzessive an strategischer Bedeutung. 2. Geschäftsverlauf und Lage Bezogen auf das Betriebsergebnis verlief das zurückliegende Geschäftsjahr erfolgreich. Der Umsatz hat sich um 7,6% auf 18,3 Mio. € verglichen mit 2022 erhöht. Das Betriebsergebnis betrug 1.247 T€ und lag damit um 49,5% über dem Vorjahresergebnis in Höhe von 834 T€. Das Jahresergebnis (nach Steuern) ist um 94,1% gegenüber dem Vorjahr auf 902 T€ gestiegen. Wesentlicher Wachstumstreiber war der Anstieg bei den wiederkehrenden Leistungen (Erlöse aus Cloud/ASP, Software-Wartung und wiederkehrende Services wie Business Process- Outsourcing- und Serviceverträge). Diese wiederkehrenden Leistungen stiegen um 16,6 % auf 11,1 Mio. € und der Anteil am Gesamtumsatz wuchs von 57 % auf 61 %. a) Ertragslage *
* (einschl. Ergebnisabführung VEDA HRI GmbH) Das im Vorjahr bereits sehr gute Ergebnis der 100%igen Tochtergesellschaft VEDA HR Informationssysteme GmbH ist trotz eines leichten Umsatzrückgangs über dem Vorjahresniveau geblieben. Die VEDA HR Informationssysteme GmbH erwirtschaftet einen Großteil des Gesamtgeschäfts mit Personalmanagement-Software, ist jedoch operativ komplett in die Struktur und Prozesse der VEDA GmbH integriert. Das Zinsergebnis hat sich gegenüber 2022 deutlich verbessert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der Rückführung von Darlehen und der Beendigung von Stillen Gesellschaften, andererseits in Zinserträgen und einem Zinsänderungsertrag infolge des allgemeinen Zinsanstiegs am Kapitalmarkt. Das Steuerergebnis ist proportional niedriger als im Vorjahr aufgrund von Forschungszulagen für die GJ 2021 und 2022, die im Zuge der Veranlagung für das GJ 2022 angerechnet wurden. b) Finanzlage Unsere Finanzlage ist weiterhin stabil und solide. Unsere Kapitalstruktur wurde in den vergangenen Jahren durch entsprechende Gewinnrücklagen und eine konservative Ausschüttungspolitik kontinuierlich verbessert. Außerdem wurden diverse Mitarbeiter- sowie Gesellschafterdarlehen zurückgeführt. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der etwas niedrigeren Bilanzsumme und insbesondere durch den absoluten Zuwachs des Eigenkapitals (+25,9%) von 44,4% auf 57,6% gestiegen. Unsere Kreditlinien sind weiterhin deutlich höher als die - wenn überhaupt nur kurzfristig temporäre - Inanspruchnahme. Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte spiegeln sich in erster Linie in den Personalkosten aber auch in Fremdleistungen (bspw. durch die Hinzunahme von Off-Shore- und Freelancer-Kapazitäten) wider. Ersatzbeschaffungen zur laufenden Modernisierung der Cloud- und IT-Infrastruktur fielen im vergangenen Jahr höher aus, da in das starke perspektivische Wachstum des Cloud-Geschäfts investiert wurde und die Rechenzentrums-Hardware mit Wirkung zum Januar 2024 in ein ISO 27001 zertifiziertes externes Rechenzentrum in Düsseldorf ausgelagert wurde. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die Investitionen für Personalbeschaffung erneut auf hohem Niveau. Dies ist bedingt durch den Fachkräftemangel und eine vorübergehend stärkere Mitarbeiterfluktuation. Durch ein entsprechendes Forderungsmanagement können wir den Großteil der Forderungen innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmen. Verbindlichkeiten begleichen wir innerhalb der Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skonto. c) Vermögenslage
Das Eigenkapital ist infolge nicht getätigter Ausschüttungen sowie des starken Ergebniswachstums um 25,9% gestiegen. Der Rückgang der liquiden Mittel ist u.a. auf getätigte Sondertilgungen zurückzuführen. Die langfristigen Verbindlichkeiten wurden ebenfalls zurückgeführt. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Schwerpunkt auf der Entwicklung der Umsatzrendite vor Steuern (ROS) sowie der Entwicklung des Betriebsergebnisses. Der Gesamtumsatz spielt eine untergeordnete Rolle, da dieser durch die Schwankungen des Hardwaregeschäfts und der Zyklusabhängigkeit von Leasingverträgen unserer Hardwarekunden beeinflusst wird. Zudem verfolgen wir weiterhin eine deutliche Steigerung des Umsatzes aus konjunkturunabhängigen wiederkehrenden Leistungen auf Basis von langlaufenden Verträgen (Cloud-Gebühren, Software-Wartung, Outsourcing und Service-Verträgen) sowohl hinsichtlich des Absolutwertes als auch hinsichtlich des Anteils am Gesamtumsatz. 4. Gesamtaussage Das zurückliegende Geschäftsjahr war ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr - wir konnten sowohl ein deutliches Wachstum in den Kerngeschäftsfeldern erreichen als auch eine deutliche Steigerung der Profitabilität verglichen mit dem Vorjahr. Insgesamt bewerten wir unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen als stabil und gut. III. Prognosebericht Der Markt für Informationstechnik soll laut BITKOM-Prognose im Jahr 2024 um +6,1% auf 142,9 Mrd. € wachsen. Mit erwarteten 45,5 Mrd. € ist erneut der Software-Bereich - getrieben durch das Cloud-Geschäft - das am stärksten wachsende Segment mit einem erwarteten Anstieg um 9,4%. Für die Umsätze mit IT-Dienstleistungen, zu denen Beratung und Wartung gehören, wird ähnlich wie in den Vorjahren ein Wachstum von +4,8% in Aussicht gestellt. Damit bleiben die erwartbaren konjunkturellen Rahmenbedingungen für VEDA weiterhin sehr positiv. Allgemeine Unsicherheiten bzgl. der geopolitischen Lage (Ukraine, Nahost-Konflikt) sowie die andauernde Hochzinsphase in Verbindung mit der zwar sinkenden, aber noch deutlichen Inflation, können sich auf die Nachfragesituation dennoch negativ auswirken. Für die VEDA-Gruppe planen wir für das Geschäftsjahr 2024 konsolidiert einen Umsatz von 22,2 Mio. €, was für die VEDA GmbH ca. 20,3 Mio. € Umsatz und damit ein Wachstum von 11,2% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Für die Tochtergesellschaft VEDA HR Informationssysteme GmbH planen wir für 2024 einen Ergebnisbeitrag in Höhe des Vorjahres. Für die VEDA GmbH gehen wir insbesondere von einem Anstieg der Personalkosten aus. Insgesamt sollte das starke Wachstum des Cloud-Geschäfts jedoch zu einer erneuten deutlichen Steigerung unseres Betriebsergebnisses führen. Damit wird die angestrebte Geschäftsentwicklung für das Jahr 2024 zu einer weiteren Verbesserung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. IV. Chancen- und Risikobericht Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung im neuen Geschäftsjahr ist insbesondere im Neukundengeschäft abhängig von der allgemeinen Konjunkturentwicklung. Trotz der grundsätzlich sehr positiven Wachstumschancen im HR-Markt, bestehen Risiken vor dem Hintergrund der genannten Unsicherheiten. Somit existieren hier aktuell Risiken speziell im Vertrieb unserer Software- und Hardware-Lösungen. Insgesamt starten wir das Jahr 2024 auf Basis eines guten Auftragsbestands aus dem Vorjahr. Das stärkste Wachstum erwarten wir weiterhin im Cloud-Bereich. Die Transition des Geschäftsmodells vom Lizenz-Verkauf (on-Premise) hin zum Cloud-Geschäft (Software-as-a-Service) ist so weit fortgeschritten, dass die Profitabilität nicht mehr von einmaligen Lizenzerlösen abhängt. Die zunehmende Verschiebung von Wartungserlösen (on-Premise) hin zu Cloud-Erlösen führt auch zu einem gleichmäßig über das Jahr verteilten Cash-Flow. Der Markt für HR Software und Services ist aufgrund seiner zunehmenden Attraktivität auch stark im Fokus von Investoren, die mit entsprechenden Finanzmitteln sowohl bei Start-ups als auch bei etablierten und vergleichbaren Mitbewerbern einsteigen. Es findet eine aktive Konsolidierung des Marktes statt, von der VEDA in weitaus stärkerem Umfang profitieren will, um das eigene Wachstum signifikant zu beschleunigen. Die Gesellschafter der VEDA haben sich daher im vergangenen Jahr entschieden, einen Mehrheitsinvestor zu suchen, der unter anderem auch die Buy & Build-Strategie des Unternehmens forciert unterstützen kann. Mit Investcorp Technology Partners (ITP) wurde mit Beginn des Jahres 2024 ein globaler Investor an Bord geholt, mit dessen Unterstützung in Bezug auf Kapitalstärke sowie durch die Nutzung von Synergien und Know-how VEDA profitieren soll. Damit hat sich VEDA auch proaktiv gegen die zunehmenden Risiken für inhabergeführte Unternehmen in einem durch verstärkte M&A-Aktivität geprägten HR-Markt gewappnet. Da im VEDA-Portfolio die Personalabrechnungssoftware weiterhin ein Kernprodukt darstellt, ist gerade hier die Komplexität und Vielfalt der Gesetzgebung ein Risikofaktor, da in der Regel erheblicher Aufwand bei der Entwicklung generiert wird. Das Hardwaregeschäft bleibt volatil mit zunehmendem Margendruck und damit kaum planbar. Der Hardware-Umsatz basiert ausschließlich auf Kundenaufträgen, die abgeschlossen werden, bevor der Auftrag seitens VEDA an den Distributor erteilt wird. Daher gibt es in diesem reinen Handelsgeschäft für das Unternehmen kein Risiko der Lagerhaltung bzw. Vorfinanzierung. In Teilen stellen allerdings sowohl im Bereich des IBM-Hardware-Geschäftes als auch im für uns bedeutenden Hardware-Geschäft mit Zutrittsterminals etc. die Lieferengpässe ein Risiko dar. Somit sind die unternehmerischen Risiken weiterhin vorhanden und erfordern eine permanente Überwachung von Frühindikatoren wie Lead-Pipeline, Angebotsvolumen und Auftragseingang, sowie entsprechendes Projektmanagement in der Entwicklung. Die breite Bestandskundenbasis hat einen wesentlichen Anteil am Umsatz. Moderne Produkte und Services sind für eine hohe Kundenzufriedenheit unabdingbar. Letztere ist die Voraussetzung, um Risiken der Abwanderung - und damit erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und Profitabilität - gering zu halten. Aufgrund permanenter Kundenzufriedenheitsanalysen, der stabilen Geschäftsentwicklung mit Bestandskunden und der permanenten Investition in Innovationen und Produktfortentwicklung schätzen wir dieses Risiko jedoch als gering ein. Zudem halten wir die Zahl der Großkunden gering, um keine Abhängigkeiten zu erzeugen. Unsere forcierte strategische Ausrichtung in Richtung Cloud-Geschäft kann - trotz des klaren Cloud-Trends bei Kunden und Mitbewerbern - dazu führen, dass einige Kunden sich von uns abwenden. Langfristig wird jedoch die deutliche Zunahme der wiederkehrenden Einnahmen durch das Cloud-Geschäft zu mehr Profitabilität und geringerer konjunktureller Abhängigkeit der Umsatzentwicklung führen. Liquiditätsrisiken sind derzeit nicht erkennbar und werden durch ein entsprechendes Monitoring überwacht. Dies ist nicht zuletzt erforderlich, da infolge der hohen Wartungseinnahmen zu Beginn eines Geschäftsjahres die Liquidität am Jahresanfang sehr hoch ist und dann stetig über das Jahr abnimmt. Mit zunehmendem Wechsel der Kunden in das Cloud-Modell verteilen sich die Einnahmen jedoch regelmäßiger über das Jahr. Die im letzten Jahr eingeleitete Zinswende sorgt dafür, dass Zinserträge wieder zu einer positiven Entwicklung des Finanzergebnisses führen. Wir verfolgen im Anlagebereich eine sehr konservative Anlagepolitik, so dass die Risiken in diesem Bereich zu vernachlässigen sind. Die Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens ist gut und als stabil zu bewerten. Wir erwarten keine Liquiditätsengpässe. Das dynamische Wettbewerbsumfeld mit kurzen Technologiezyklen sowie der in einigen Geschäftsfeldern zunehmende Margendruck sind generelle Risiken der zukünftigen Entwicklung. Fachkräftemangel im IT-Sektor und steigende Personalkosten pro Mitarbeiter sind weitere Faktoren, die unsere langfristige Entwicklung negativ beeinflussen können. Der Kostensteigerung infolge der hohen Inflation versuchen wir bspw. durch eine Erhöhung der Preise für Software-Wartung und Dienstleistung entgegenzuwirken. Gerade im Bereich der Softwareentwicklung aber auch bei Spezialisten im Bereich der Personalabrechnung ist der Fachkräftemangel inzwischen zu einem wesentlichen Risikofaktor für die weitere Geschäftsentwicklung geworden. Durch verstärkte Investitionen in Employer Branding, Personalbeschaffung sowie die begonnenen Standortdiversifizierung wollen wir dem aktiv entgegenwirken. Hybride Arbeitsmodelle mit Flexibilität bzgl. Arbeitsort und Arbeitszeit sollen die Arbeitgeberattraktivität weiter steigern. Zudem ist eine verstärkte Automatisierung von Prozessen durch Digitalisierung und weitere Effizienzsteigerung zwingend notwendig, um auf Dauer dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Das Unternehmen ist insgesamt finanziell stabil aufgestellt. Vor dem Hintergrund der neuen Gesellschafterstruktur unter der Mehrheitsbeteiligung von Investcorp gilt dieses nochmal verstärkt und bietet eine optimale Ausgangsbasis, um das gesunde Wachstum des Unternehmens fortzuführen. Somit können wir derzeit keine Risiken erkennen, die den Fortbestand gefährden könnten BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang (gem. §§ 284 - 288 HGB)Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsvorschriften Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB) Der Jahresabschluss der VEDA GmbH, Alsdorf auf den 31.12.2023 wurde gem. § 264 HGB in Anwendung der Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet, ausgenommen hiervon sind die Pensionsrückstellungen, welche gem. § 246 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB mit vorhandenem Deckungsvermögen saldiert wurden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Bewertungsvorschriften Allgemeine Angaben Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anlagevermögen Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n): immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist, verwiesen. Umlaufvermögen Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt worden. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen. Pflichtangaben (in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152, 158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42 GmbHG): Angaben nach HGB 268 Abs. 5 S. 3 Antizipative Abgrenzungsposten unter den Verbindlichkeiten:
284 Abs. 2 Nr. 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: hierzu wird verwiesen auf die Angaben zum allgemeinen Teil dieses Anhangs 284 Abs. 2 Nr. 2 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des vorausgegangenen Geschäftsjahres wurden im Berichtsjahr beibehalten.
285 Nr. 1 und 2 Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten:
285 Nr. 3a Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen:
285 Nr. 7 Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer: im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 167 Arbeitnehmer beschäftigt 285 Nr. 10 Name (und ausgeübter Beruf) der Organmitglieder (Gesellschafter): Dr. Ralf Gräßler, Geschäftsführer 285 Nr. 11 Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 v.H. oder mehr besteht: Ergebnis
285 Nr. 12 Sonstige Rückstellungen: die sonstigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 388.917,58 € und gliedern sich wie folgt:
285 Nr. 24 Rückstellungen für Pensionen: Zu den Rückstellungen für Pensionen liegen die versicherungsmathematischen Berechnungen vor. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet. Die grundlegenden Angaben der Berechnung weichen nicht von den Vorjahresannahmen ab; es wurde jeweils ein Zinssatz i.H.v. 6 % für steuerliche Zwecke verwendet; für handelsrechtliche Zwecke wurde ein Zinssatz i.H.v. 1,83 %verwendet. Die biometrischen Annahmen erfolgten nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Darstellung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 Nr. 6 Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 11.727,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt 285 Nr. 25 Erläuterung der Saldierung im Bereich der Pensionsrückstellungen
285 Nr. 34 Gewinnverwendungsvorschlag:Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 902 in voller Höhe zu thesaurieren. Angaben nach GmbHG 42 Abs. 3 1. Halbsatz Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 192 T €. Sonstige Angaben: Geschäftsführung: Die Gesellschaft wird durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist; Geschäftsführer ist Herr Dr. Ralf Gräßler. Als Prokurist zeichnet Herr Stefan Fieweger als Einzelprokurist. Haftkapital
Alsdorf, den 18.03.2024 gez. Dr. Ralf Gräßler sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die VEDA GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der VEDA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der VEDA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Brüggen, 23.April 2024 Jansen, vereidigter Buchprüfer |
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