Andreas und Karl Daschner Photovoltaik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Solarwärmekollektoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Daschner seit 22.6.2021 | Prokura |
Karl Daschner seit 19.2.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Daschner Wohnbau GmbHPockingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:
entfällt
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden gemäß
EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
2. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen u. sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
4. Aktive Abgrenzungsposten
Dieser Posten enthält als Aufwand
berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen von EUR
0,00.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
IV. Aktivposten
Gegenüber Gesellschafter bestanden Forderungen in
Höhe von EUR 30.750,47.
V. Passivposten
Gegenüber Gesellschafter bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00.
VI. Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Angabe der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen
Sicherheiten
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Pocking, den 24. Juni 2024 gez. Herr Karl Daschner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Oktober 2024 |
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