GSA mbH
Gesellschaft für sicherheitstechnische und
fernmeldetechnische Anlagen
Nüdlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
181.215,00 |
165.529,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.085,50 |
3.251,50 |
| II.
Sachanlagen |
180.129,50 |
162.277,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.860.552,50 |
3.627.506,60 |
| I.
Vorräte |
645.131,06 |
436.494,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.273.416,91 |
1.341.393,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.942.004,53 |
1.849.618,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.676,34 |
21.047,99 |
| Aktiva |
4.055.443,84 |
3.814.083,59 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.078.767,13 |
2.726.101,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.400,00 |
12.400,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.688.001,79 |
2.332.212,79 |
| IV.
Jahresüberschuss |
352.665,34 |
355.789,00 |
| B.
Rückstellungen |
139.718,04 |
137.219,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
835.995,02 |
950.762,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
963,65 |
|
| Passiva |
4.055.443,84 |
3.814.083,59 |
Anhang
Amtsgericht Schweinfurt HRB 1845
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im
Sinne des § 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als auch
die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§
252-256 a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige
Fertigungs‑ und Materialgemeinkosten sowie den durch
die Fertigung veranlassten Werteverzehr des
Anlagevermögens. Soweit die Herstellungskosten durch
die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse nicht
gedeckt sind, werden besondere Abschläge zur
verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr (Vj. Euro 0,00) enthalten.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. Euro 3.157,00 eine Restlaufzeit von über einem Jahr
(Vj. Euro 3.157,00).
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von Euro 428.415,52
(Vj. Euro 404.842,60).
Für
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsrückstellung wurde gem. §
253 I Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 1.331,00.
In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr von Euro 792.967,81
(Vj. Euro 896.572,82) und Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) enthalten. Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
und ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro
499.554,53 (Vj. Euro 619.023,51). Bei den Sicherheiten
handelt es sich um Sicherungsübereignungen und
Eigentumsvorbehalte.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von Euro 141.446,58 (Vj.
Euro 156.672,17), aus sozialer Sicherheit in Höhe
von Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) enthalten.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 VII HGB waren nicht zu vermerken.
An
sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung
sind zu nennen
(Jahresbeträge):
Verpflichtungen aus Mietverträgen TEuro 32
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen TEuro 0
Für die Verpflichtungen aus Mietverträgen
besteht die gesetzliche Kündigungsfrist.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30
Arbeitnehmer (Vj. 31 Arbeitnehmer) beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Reiner Wehner, Energieanlagenelektroniker
Nüdlingen, den
08.11.2023
GSA mbH
Gesellschaft für sicherheitstechnische und
fernmeldetechnische Anlagen
gez.
Reiner Wehner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2023
festgestellt.
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