JACKEL-Technik Produkt & Handel GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilija Matic seit 1.3.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tang & Roth GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31. 12. 2013A. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des ersten und zweiten Abschnittes vom dritten Buch des Handelsgesetzbuches sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde lt. notariellem Vertrag vom 19. November 1985 mit Änderung vom 17. März 1986 per Bargründung errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Frankfurt/M. mit Wirkung zum 18. April 1986. Mit Gesellschafterbeschluss vom 05.01.2012 erfolgte die Änderung des Gesellschaftsvertrages dahingehend, dass eine Namensänderung von (bisher) "Farben Roth Lack- und Farbenvertrieb GmbH" auf (neu) "Tang & Roth GmbH" beschlossen wurde. Weiterhin erfolgte gleichzeitig eine neue Definition des Unternehmensgegenstandes. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Lacken, Farben, Bodenbelägen und Malerbedarfsartikeln sowie die Raumausstattung, der Trockenbau, die Baudekoration und die Tätigkeit als Generalunternehmer. Angaben, die Wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264 (2) S. 2 HGB sind nicht erforderlich. B. Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und Bewertung 1) Bilanzierungsvorschriften: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsgebot iSd. § 246 (2) S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot iSd. § 246 (2) S. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Beim Eigenkapital wurden gemäß § 272 HGB die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von dem Posten "gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt; der verbleibende Betrag ist als Posten "eingefordertes Kapital" bei den Passiva ausgewiesen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht und waren daher unter der Bilanz nicht zu vermerken. 2) Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31. 12. 2013 entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 410,00 bei Anschaffung ab 01.01.2010 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung iSd. § 6 (2) EStG Gebrauch gemacht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung ihrer Verwertbarkeit angesetzt. Die unfertigen Leistungen (in Ausführung befindliche Bauaufträge) wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung ihres Fertigungsgrades bewertet. In die Bewertung der Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei den sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 (1) S. 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft in absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entsehen werden. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 (1) HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. C Erläuterung zur Bilanz Über die Verwendung des Bilanzverlustes ist wie folgt beschlossen worden: - siehe Anlage zum Anhang - :
Das Eigenkapital (gezeichnetes Kapital) ist durch den Verlustvortrag aus Vorjahren aufgebraucht und es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 56.450,83. Der vorgenannte Fehlbetrag neutralisiert sich teilweise durch sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 23.665,16 aus Darlehen bzw. Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnung, welche durch Rangrücktrittserklärung hinter die Verbindlichkeiten aller anderen Gläubiger gestellt werden und somit kapitalersetztenden Charakter gewinnen (siehe Aufschlüsselung zu D " Sonstige Angaben"). Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 (2) HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten auf:
D Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB): Chi Quang Duong, Schmitten. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG:
Die nachfolgenden Darlehen bzw. Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnung sind mit Rangrücktrittserklärung vom 30.06.2011 bzw. vom 17.02.2012 iHv € 23.665,16 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger gestellt:
Durch diesen Rangrücktritt wird der in der Bilanz ausgewiesene Kapitalfehlbetrag in Höhe von € 56.450,83 teilweise kompensiert. Es resultiert eine bilanzielle Überschuldung von € 32.785,67.
Frankfurt a.M., den 22. April 2015 Chi Quang Duong sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2015 festgestellt. |
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