Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 533759
Eingetragen
10.11.2003
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Mobilien sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

LS-10 GmbH

Süßen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 2.627,03 2.627,03
I. Finanzanlagen 2.627,03 2.627,03
B. Umlaufvermögen 351,38 109.224,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 251,82 202,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 99,56 109.022,63
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 114.234,67 110.817,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 117.213,08 222.669,03

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 135.817,03 62.532,64
III. Jahresfehlbetrag 3.417,64 73.284,39
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 114.234,67 110.817,03
B. Rückstellungen 200,00 200,00
C. Verbindlichkeiten 117.013,08 222.469,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 117.013,08 222.469,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 117.213,08 222.669,03

Anhang


Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

1.1.1 Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2)

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich aufgrund des Bilanzrichtliniengesetzes

1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

1.2.1.1 Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 bis 251)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 gebildet worden.

1.2.1.2 Bewertungsvorschriften

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschluss-Stichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfolgte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen worden.

Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansätze in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müssen, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischerr Schätzung ermittelt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

5. Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 2):

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

6. Sonstige Angaben:

6.1 Angaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 10):

Geschäftsführer: Johann Scholz, Bankkaufmann, 73079 Süssen


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 2 8 .10.2013

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2013 festgestellt.

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