LS-10
GmbH
Süßen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.627,03 |
2.627,03 |
| I.
Finanzanlagen |
2.627,03 |
2.627,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
351,38 |
109.224,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
251,82 |
202,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99,56 |
109.022,63 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
114.234,67 |
110.817,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
117.213,08 |
222.669,03 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
135.817,03 |
62.532,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.417,64 |
73.284,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
114.234,67 |
110.817,03 |
| B.
Rückstellungen |
200,00 |
200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.013,08 |
222.469,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
117.013,08 |
222.469,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
117.213,08 |
222.669,03 |
Anhang
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
1. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
1.1.1 Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2)
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ergibt sich aufgrund des
Bilanzrichtliniengesetzes
1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1)
1.2.1.1 Bilanzierungsvorschriften (§§ 246
bis 251)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 gebildet worden.
1.2.1.2 Bewertungsvorschriften
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschluss-Stichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens erfolgte mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen worden.
Bei Vermögensgegenständen, deren
Wertansätze in nächster Zukunft aufgrund von
Wertschwankungen vermutlich geändert werden
müssen, ist nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abgeschrieben worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischerr Schätzung ermittelt und enthalten
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
5. Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr.
2):
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
6. Sonstige Angaben:
6.1 Angaben der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates
(§ 285 Nr. 10):
Geschäftsführer: Johann Scholz,
Bankkaufmann, 73079 Süssen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 2
8
.10.2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2013 festgestellt.
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