Podratz
GmbH
Horb am
Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
265.089,30 |
265.001,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.142,00 |
7.603,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.452,00 |
25.970,00 |
| III.
Finanzanlagen |
247.495,30 |
231.428,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.547,40 |
61.335,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.534,73 |
60.259,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.077,08 |
23.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12,67 |
1.075,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.696,00 |
16.758,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
369.332,70 |
343.094,90 |
Passiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
243.621,75 |
211.346,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
161.346,94 |
140.839,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
32.274,81 |
20.507,58 |
| B.
Rückstellungen |
22.049,89 |
18.422,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.661,06 |
113.324,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.087,13 |
113.324,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
369.332,70 |
343.094,90 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Podratz GmbH mit Sitz in Horb
a.N. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend wurden die Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft beachtet. Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen reduziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und linear vorgenommen.
Soweit in den Vorjahren Vermögensgegenstände
degressiv abgeschrieben wurden, erfolgt der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung zu den
Zeitpunkten, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führt.
Bei beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu
€ 410,00 wurde aus Vereinfachungsgründen analog
dem steuerlichen Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. (2)
EStG (volle Absetzung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahre der Anschaffung) verfahren.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens voraussichtlich dauernd über dem
Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist,
wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren
vorgenommenen außerplanmäßigen
Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit
die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt oder, sofern zum Bilanzstichtag nicht ein
niedrigerer Wert im Sinne des § 253 Abs. (3) Satz 3
HGB vorhanden ist. Im Falle einer Wertaufholung wird gem.
§ 253 Abs. (5) Satz 1 HGB verfahren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
sofern dieser geringer ist, mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung war mangels eines allgemeinen
Kreditrisikos nicht vorzunehmen. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen, soweit zum Abschlussstichtag
vorhanden, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Berichtszeitraum beibehalten,
es sei denn in diesem Anhang wird ausdrücklich
Gegenteiliges erwähnt.
B. Informationen zur Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
keine.
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer 1 Jahr beträgt zum 31.03.2012
insgesamt € 50.077,08 (Vorjahr € 23.000,00).
Die Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen
überwiegend aus vorausbezahlten
Versicherungsbeiträgen in Höhe von €
16.696,00 (Vorjahr € 16.758,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum
Bilanzstichtag € 46.087,13 (Vorjahr: €
113.324,98). Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren
betrugen zum Bilanzstichtag € 0,00 (Vorjahr €
0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag € 4.190,00 (Vorjahr:
€ 700,00).
C. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von dem Geschäftsführer Herrn
Dipl.Ing. Harald Podratz geführt. Außer
dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Horb a.N., den 31.10.2012
Gez. Geschäftsführer Dipl.Ing. Harald
Podratz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt.
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