BC Business
Class Limited
Blankenfelde-Mahlow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
AKTIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
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3967,60 |
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2394,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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278,00 |
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444,00 |
| II. Sachanlagen |
|
3689,60 |
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1950,00 |
| III. Finanzanlagen |
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| B.
Umlaufvermögen |
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36073,41 |
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27464,65 |
| I. Vorräte |
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| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
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13552,46 |
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17396,49 |
| III. Wertpapiere |
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| IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
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22520,95 |
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10068,16 |
| C. aktive
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
205,50 |
|
205,50 |
| Summe Aktiva |
|
40246,51 |
|
30064,15 |
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Passiva
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| |
Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Eigenkapital |
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11666,49 |
|
9459,00 |
| I. Gezeichnetes
Kapital |
|
1000 |
|
1000 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
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| III.
Gewinnrücklagen |
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| IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
|
8459,00 |
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8589,21 |
| V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
|
2207,49 |
|
-130,21 |
| B.
Rückstellungen |
|
6394,11 |
|
5018,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
22185,91 |
|
15376,94 |
| D. Fehlbetrag |
|
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|
| Summe Passiva |
|
40246,51 |
|
30064,15 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriftendes
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß §267 Abs.1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung 8§§288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
| 1. |
Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)
änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
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| 2. |
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungspostenwurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung des Eigenkapitals, sowie die
immateriellen Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
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| 3. |
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immatrielle Vermögensgegenstände
| ― |
Erworbene immatrielle
Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
|
Sachanlagen
| ― |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
|
| ― |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| ― |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs.6(2) S.1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
|
Finanzanlagen
| ― |
Es sind keine
Finanzanlagen vorhanden
|
Vorräte
| ― |
Vorräte sind nicht
vorhanden
|
Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
| ― |
Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt.
|
| ― |
Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
|
| ― |
Wertberichtigungen fielen
im zu betrachtenden Zeitpunkt nicht an.
|
Rückstellungen
| ― |
Die Rückstellungen
wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
|
| ― |
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
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Pensionsrückstellungen
| ― |
Pensionszusagen wurden
nicht erteilt.
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Verbindlichkeiten
| ― |
Die Verbindlichkeiten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über
den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
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| 4. |
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine
Positionen enthalten, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
gelautet haben.
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II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Verbindlichkeiten
Angaben zu Verbindlichkeiten
| Gesamtbetrag aller
Verbindlichkeiten |
in EUR 22.185,91 |
| - davon gegenüber
Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG) |
0,00 |
| - davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§268 Nr. 5 S 1.
HGB) |
22.185,91 |
| - davon mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren (§285 S 1. Nr.
1a HGB) |
0,00 |
III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind
keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
Im Geschäftsjahr sind keine Aufwendungen oder
Erträge aus Verlustübernahmen entstanden bzw.
keine Gewinne aufgrund einer Gewinngemeinschaft erzielt
worden.
Im Geschäftsjahr sind keine außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen entstanden.
IV. Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Otto Witt
geführt.
Mahlow, den 29. September
2014
Otto
Witt
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 29.09.2014
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