Comes/Prinz eGbR Konstantinstraße
Selbe AdresseKonzertveranstalter
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja, geb. Comes Prinz seit 12.8.2008 | Geschäftsführer |
Matthias Prinz seit 6.1.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Comes Systemtechnik GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2015I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2015 der Firma Comes Systemtechnik GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Firma Comes Systemtechnik GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). II. Bilanzierungsmethoden, Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB beachtet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern Sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigstellung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- Euro wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. Berücksichtigt wurden hierbei die direkt zurechenbaren Kosten sowie die Materialgemeinkosten und auch die Fertigungsgemeinkosten. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung bzw. Abschreibung Rechnung getragen. Eventuelle Risiken wurden durch die Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen wurden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechung zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem Devisenmittelkurs. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten sowohl die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern als auch die noch nicht veranlagten Steuern des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem Devisenmittelkurs. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungsmethoden und Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Zur Berechnung latenter Steuerbeträge liegen keine Sachverhalte vor. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr und bis zu 5 Jahren ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Gewinn- und Verlustrechnung Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 ist unter Beachtung des Gewinnverwendungsvorschlags der Geschäftsführung erstellt worden. Bei Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung ergibt sich folgende Entwicklung des Bilanzgewinns:
IV. Sonstige Angaben Am Bilanzstichstag bestanden keine Forderungen gegenüber den Geschäftsführern. Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Matthias Prinz, geb. am 10.03.1959, Seiferstraße 16, 54293 Trier und Frau Anja Prinz, geb. 22.07.1972, Seiferstraße 16, 54293 Trier Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit (§ 181 BGB). sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2016 festgestellt. |
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