Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 10908
Eingetragen
22.12.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Erbringung von nicht-technischen, kundenorientierten Serviceleistungen. Insbesondere unterstützt die Gesellschaft ihre unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter und deren Beteiligungsunternehmen, die in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr oder Entsorgung tätig sind. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten. Dazu gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönliche haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG und der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Carsten Liedtke
seit 14.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
SWK Energie GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWK SERVICE GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

A. Grundlagen der Gesellschaft

1. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die SWK SERVICE GmbH, im Folgenden SWK SERVICE, wurde Ende 2005 im Rahmen der Vorbereitungen zur Überführung der Gesellschafterin SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, in eine wettbewerbsadäquate Unternehmensstruktur gegründet. Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 22. Dezember 2005.

Gegenstand der SWK SERVICE ist gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von nichttechnischen, kundenorientierten Serviceleistungen. Insbesondere unterstützt die Gesellschaft ihre unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter und deren Beteiligungsunternehmen, die in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr oder Entsorgung tätig sind.

Dazu gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG, Straelen und der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG, Wachtendonk.

Gegenstand der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG und der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG ist gem. § 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages der Betrieb von Windkraftanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie im Windeignungsgebiet der Stadt Straelen bzw. der Gemeinde Wachtendonk im Landkreis Kleve.

Alleinige Gesellschafterin der SWK SERVICE ist die SWK ENERGIE GmbH.

Zwischen der SWK SERVICE als Organgesellschaft und der SWK ENERGIE GmbH als Organträger ist seit dem 01. Januar 2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam.

Die SWK SERVICE beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Geschäftsbesorgung erfolgt durch die SWK AG, Krefeld.

B. Wirtschaftsbericht

Die Gesellschaft hat sich entsprechend der Prognose des Vorjahres entwickelt.

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aufgrund der nicht vorhandenen operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entfallen Aussagen zur allgemeinen Konjunktur und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

2. Geschäftsverlauf

Angaben zum Geschäftsverlauf sind ebenfalls nicht relevant, da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht operativ tätig war.

3. Lage

3.1 Ertragslage

Das Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme in Höhe von -3.563,45 € resultiert im Wesentlichen aus dem Aufwand für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Es wird von der SWK ENERGIE GmbH übernommen.

3.2 Finanzlage

Die SWK SERVICE ist im Rahmen des Konzern-Cashmanagement in ein automatisches Cash-Pooling-System eingebunden. Dabei werden die Salden der in das Cash-Pooling einbezognen Bankkonten bankarbeitstäglich auf die SWK AG übertragen bzw. Unterdeckungen ausgeglichen. Die Gesellschaft weist daher kein Guthaben bei Kreditinstituten aus.

3.3 Vermögenslage

Einzige Position auf der Aktivseite der Bilanz sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die im Wesentlichen Forderungen gegen die SWK AG in Höhe von insgesamt 16.921,02 € und Forderungen gegen die Energieparks in Straelen und Wachtendonk (Geschäftsbesorgung und Haftungsvergütung) in Höhe von insgesamt 10.115,00 € umfassen. Auf der Passivseite ist wesentliche Bilanzposition das Eigenkapital in Höhe von 25.000,00 €. Die Eigenkapitalquote beträgt 82 (Vj. 83) %.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die SWK SERVICE beschäftigt keine Mitarbeiter.

5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Eine Aussage hierzu ist nicht relevant, da die Gesellschaft nicht operativ tätig ist.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die Aufnahme, der Umfang, die Intensität, Chancen und Risiken der künftigen Geschäftstätigkeit sind - neben der Tätigkeit der SWK SERVICE GmbH als Komplementärin und damit Geschäftsführerin der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG sowie der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG - insbesondere auch von möglichen Kooperationen abhängig.

Das Risikomanagement wird durch die SWK AG für alle SWK-Gesellschaften zentral durchgeführt. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, waren am Abschlussstichtag nicht erkennbar.

Die bisherige Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 und die voraussichtliche Entwicklung der SWK SERVICE für die Jahre 2025 und 2026 lassen auf ein Ergebnis auf dem Niveau von 2023 schließen.

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 30.599,47 30.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.599,47 30.000,00
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 30.599,47 30.000,00
30.599,47 30.000,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 5.599,47 5.000,00
1. sonstige Rückstellungen 5.599,47 5.000,00
30.599,47 30.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 24.000,00 24.000,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.500,00 2.738,75
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 30.639,53 29.748,15
4. Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen 576,08 50,58
5. Ergebnis nach Steuern -3.563,45 -2.958,82
6. Erträge aus Verlustübernahme 3.563,45 2.958,82
Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Der Jahresabschluss der SWK SERVICE GmbH, Krefeld, im Folgenden SWK SERVICE, (Amtsgericht Krefeld, HRB 10908) wurde nach §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Alleinige Gesellschafterin der SWK SERVICE ist die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, im Folgenden SWK ENERGIE. Zwischen der SWK ENERGIE und der SWK SERVICE besteht ein Organschaftsvertrag.

Die SWK SERVICE ist als Komplementärin und damit Geschäftsführerin der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG WP STRA III KG, Straelen sowie der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG, Wachtendonk, tätig.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die SWK SERVICE erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach den handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüssen.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Werteansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen Forderungen gegen die SWK AG, Krefeld, in Höhe von 16.921,02 €, die sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus dem für einen Teil der SWK-Konzernunternehmen installierten Cash-Pooling-System saldiert mit Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer zusammensetzen. Zudem bestehen Forderungen gegen die Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG, Wachtendonk, in Höhe von 5.057,50 € (Geschäftsbesorgung und Haftungsvergütung), gegen die Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG, Straelen, in Höhe von 5.057,50 € (Geschäftsbesorgung und Haftungsvergütung) sowie gegen die Gesellschafterin in Höhe von 3.563,45 € aus dem Anspruch auf Verlustübernahme für das Geschäftsjahr 2023.

Die sonstigen Rückstellungen sind für die Prüfung und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Höhe der erwarteten Aufwendungen (5.500,00 €) sowie für ausstehende Eingangsrechnungen (99,47 €) gebildet worden.

IV. Erläuterungen zu den Posten der GuV

Die Umsatzerlöse resultieren aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG in Höhe von 12.000,00 € und der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG in Höhe von 12.000,00 €. Sie wurden im Inland erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich aus den Haftungsvergütungen aus den Beteiligungen an der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG und der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG in Höhe von jeweils 1.250,00 € (5 % des vorhandenen Stammkapitals).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 30.639,53 € betreffen Aufwand aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der SWK AG (24.000,00 €), Rechts- und Beratungskosten (5.928,75 €), Aufwand für den Zahlungsverkehr (266,51 €), Kosten für Beiträge und Gebühren (176,00 €) sowie Kosten für Werbung und Inserate (268,27 €).

Die Zinsen und ähnlichen Erträge aus verbundenen Unternehmen betragen 576,08 € und resultieren in voller Höhe aus Zinserträgen aus dem Cash-Pooling-System mit der SWK AG.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge aus der Verlustübernahme der Gesellschafterin in Höhe von 3.563,45 € erzielt.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der SWK AG und wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht sowie bekanntgemacht.

Die SWK SERVICE hat im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeitenden beschäftigt.

Der Geschäftsführer Herr Liedtke erhält keine gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit.

Herr Filipczyk hat für das Geschäftsjahr als Geschäftsführer im Rahmen seiner Hauptbeschäftigung bei der SWK AG eine Festvergütung in Höhe von 15.000,00 € erhalten.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen getätigt.

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 4.928,75 € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

VI. Organe der SWK SERVICE GmbH

Geschäftsführung

Herr Carsten Liedtke, Krefeld

Betriebswirt (VWA)

Sprecher des Vorstands der SWK AG

Herr Stefan Filipczyk, Kempen

Dipl.-Betriebswirt (FH), MBA Stv. Leiter der Unternehmensentwicklung der SWK AG

 

Krefeld, den 23. Februar 2024

SWK SERVICE GmbH

Die Geschäftsführung

gez. C. Liedtke

gez. S. Filipczyk

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt.

Die Gesellschafterversammlung der SWK SERVICE GmbH hat am 01.07.2024 o.g. Gewinnverwendung beschlossen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SWK SERVICE GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWK SERVICE GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWK SERVICE GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentliche falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Krefeld, den 15. April 2024

dhpg
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berufsausübungsgesellschaft

gez. Sebastian Welling, Wirtschaftsprüfer

gez. Hans von Beckerath, Wirtschaftsprüfer

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