Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Sparkasse Stade-Altes Land
StadeStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Astrid Mariechen Wilma Knipping seit 25.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Michael Senf seit 4.2.2015 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Stade-Altes LandStadeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangVorbemerkungDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). AktivaForderungenDie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit ihrem Nennwert angesetzt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Abweichend hiervon werden Disagien, Bearbeitungsgebühren und ähnliche Beträge im Zusammenhang mit sog. Weiterleitungsmitteln angesichts der jeweiligen Betragskongruenz zwischen den aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträgen im Jahr ihres Anfalls vollständig erfolgswirksam erfasst. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Im Rahmen des sog. Pfandbriefpoolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 120,8 Mio. EUR an die Hessische Landesbank sowie die Landesbank Baden-Württemberg bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung veräußert. Die Landesbanken können diese Forderungen zur Begebung von öffentlichen Pfandbriefen und Hypothekenpfandbriefen nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeiten der Landesbanken verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse, die dementsprechend die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz und in dem Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" ausweist. Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten. WertpapiereDie Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen. Dies gilt auch für die Wertpapiere des Anlagevermögens. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weitere Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 144,5 Mio. EUR Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv Germany GmbH vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Anteile an Investmentvermögen wurden, soweit keine niedrigeren Anschaffungskosten zu berücksichtigen waren, zum investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Bei fünf Investmentfonds sind mit der Kapitalanlagegesellschaft Rücknahmeabschläge vereinbart. Diese werden aufgrund der Zuordnung zum Anlagevermögen nicht berücksichtigt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Falle vorübergehender sowie dauernder Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten bis zu 800 EUR ohne Mehrwertsteuer im Einzelfall erfolgt im Jahr der Anschaffung eine Vollabschreibung. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die hier ausgewiesenen Finanzanlagen werden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. PassivaVerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde der auf das Jahresende prognostizierte Durchschnittszins von 1,83 % für die pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen haben wir mit 2,50 % prognostiziert. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) den AGB-Änderungsmechanismus in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt. Bis zu einer ausdrücklichen Zustimmung stellen wir derzeit insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto die Preise insoweit nicht in Rechnung, wie sie Preisanpassungen in den letzten drei Jahren vor der Verkündung des BGH Urteils umfassen. Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für noch in der Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Hinsichtlich der Bestimmung eines angemessenen Referenzzinssatzes hat der BGH das Verfahren an das OLG Dresden zurückverwiesen. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Hierbei haben wir den vom OLG-Dresden festgelegten Referenzzinssatz verwendet. Mittelbare AltersversorgungsverpflichtungenDie Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband in Hannover, der das Vermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet. Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. Nachdem die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf eine Abkehr vom seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die ZVK-Sparkassen zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten bzw. den Abrechnungsverband R für die sogenannten Altrentner. Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter gemäß ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt. Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkasse und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 17,3 Mio. EUR. Die ZVK-Sparkassen hat in 2022 die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband R erreicht und diesen in 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf den Abrechnungsverband P nach Genehmigung verschmolzen. Für den Abrechnungsverband R wurde bis zum Erreichen der Kapitaldeckung eine Umlage in Höhe von 2,2 % und ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die Altrentner berücksichtigt die zugesagte jährliche Erhöhung der Renten um 1 %. Gewinn- und VerlustrechnungNegative Zinserträge und positive ZinsaufwendungenFür die bei anderen Kreditinstituten aufgenommenen Gelder wurden uns Zinsen vergütet, die wir mit den unter GV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet haben. Angaben zu DerivatenDerivateDie zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren daher nicht einzeln zu bewerten. Die strukturierten Produkte (Forward-Darlehen) wurden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Erläuterungen zur JahresbilanzVon dem Wahlrecht nach § 11 Satz 3 RechKredV, anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge nicht in die Fristengliederung einzubeziehen, haben wir Gebrauch gemacht. Insofern stimmen die Bilanzbestände nicht mit den Endbeträgen laut Fristengliederung überein. AKTIVA Posten 3: Forderungen an KreditinstituteDie unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Posten 4: Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Forderungen an verbundene Unternehmen:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den unter Aktiva Posten 5 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Posten 7: BeteiligungenDie Sparkasse ist am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover, mit einem Anteil von 1,43 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB. Weitere Angaben zum Anteilbesitz nach § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Aus demselben Grund wurde auf die Erstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung der verbundenen Unternehmen verzichtet (§ 296 Abs. 2 HGB). Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen gliedert sich wie folgt:
Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse ist an der DKE-GbR, Berlin als unbegrenzt haftende Gesellschafterin beteiligt. Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenUnterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen:
Anlagenspiegel
1) von der nach § 34 Abs. 3 RechKredV
möglichen Zusammenfassung wurde Gebrauch gemacht
1
PASSIVAPosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie im Unterposten Passiva 1 b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie unter Posten Passiva 2 a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Die unter Posten Passiva 2 b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7a): Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenZum 31. Dezember 2023 beträgt der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB 156 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein entsprechender Betrag der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde. Posten 9: Nachrangige VerbindlichkeitenFür nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 3 TEUR angefallen. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen jeweils 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten
Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen bestehen nicht. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen ist nicht vereinbart. Die Ursprungslaufzeit beträgt 10 Jahre. Posten 1b) und 1c) sowie 2c) unter dem Bilanzstrich: Eventualverbindlichkeiten sowie Unwiderrufliche KreditzusagenBei den unter Posten 1b) und 1c) unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie um Haftungsübernahmen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses sind keine Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Durch die künftige Inanspruchnahme der unter Posten 2c) ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden. Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt. Für die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (zurzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 3.428 TEUR) und für ggf. anfallende Steuern sowie ggf. Kosten. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 5: ProvisionserträgeEtwa 41 % der gesamten Provisionserträge stammt aus den für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung. Posten 8: Sonstige betriebliche ErträgeDie unter GV-Posten 8 ausgewiesenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 1.152 TEUR ergeben sich Überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen. Posten 10: Allgemeine VerwaltungsaufwendungenDie periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 1.060 TEUR und entfallen überwiegend auf Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 04. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn von 1.070.105,93 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Sonstige AngabenDie Sparkasse hat zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Geschäfte betreffen Zinsswapgeschäfte mit einem Nominalwert von 173,8 Mio. EUR. Diese weisen insgesamt 10,4 Mio. EUR positive und 1,1 Mio. EUR negative Zeitwerte auf. Die Zeitwerte wurden als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven vom 29. Dezember 2023 Verwendung. Die am Bilanzstichtag bestehenden Zinsswapgeschäfte weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Bei den Kontrahenten der Zinsswapgeschäfte handelt es sich ausschließlich um inländische Kreditinstitute. Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 1.571 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Sachanlagen und Beteiligungen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Wertpapieren, Beteiligungen und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,60 %. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,83 % bewertet. Für Abschlussprüfungsleistungen der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes sind im Geschäftsjahr 2023 274 TEUR aufgewendet worden. Auf andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers entfielen Aufwendungen in Höhe von 25 TEUR. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts sowie der Bericht über das Ergebnis der jährlichen Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk. Für die Verbindlichkeiten der IDB mbH & Co. Stade-Altes Land KG wurde gegenüber der Hansestadt Stade für das Neubaugebiet "Zwischen Harsefelder Straße und Klarer Streck" in Stade eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin hat sich die Sparkasse verpflichtet, ihr Tochterunternehmen jederzeit so zu stellen, dass es seinen Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag nachkommen kann. Organe der Sparkasse Stade-Altes LandVerwaltungsrat
Mitglieder nach § 11 NSpG
Mitglieder nach § 110 NPersVG
Vorstand
VorstandsvertreterIm Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 89 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 13.357 TEUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 688 TEUR. Die Kredite an den Vorstand betragen 353 TEUR, an die Mitglieder des Verwaltungsrats waren 490 TEUR ausgereicht. Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:
Stade, 25. April 2024 Sparkasse Stade-Altes Land Der Vorstand Senf Knipping Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Stade-Altes Land hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Stade-Altes Land besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Stade-Altes Land definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge und Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 60.094 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 257. Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.579 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 6.455 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Stade-Altes Land hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Stade-Altes Land, StadeVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Stade-Altes Land, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Stade-Altes Land für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an KundenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungFür die Sparkasse stellen die Forderungen an Kunden ein maßgebliches Geschäftsfeld dar. Durch Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. vor allem die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und des Krieges in der Ukraine betroffenen Kreditengagements. Die Sparkasse bewertet ihre Kundenforderungen mit den in der S-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringsystemen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos werden die Kreditnehmer entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit einzelnen Ratingklassen zugeordnet. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen allerdings Ermessensspielräume. Daneben ist die Bewertung der Sicherheiten von besonderer Bedeutung. Dabei haben einzelne Bewertungsparameter bedeutsame Auswirkungen auf den Ansatz der Sicherheiten und damit ggf. auf die Wertberichtigungen und die Höhe der Forderungen. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung die von der Sparkasse eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems haben wir auf Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit dieser Prozesse vorgenommen. Bei einer risikoorientierten Einzelfallprüfung von Kundenkreditengagements haben wir anhand der vorliegenden Unterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung von Kreditsicherheiten und der dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter gewürdigt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir insbesondere untersucht, ob der Kreditbestand Forderungen enthält, bei denen sich Ausfallrisiken abzeichnen oder bereits eingetreten sind. c) Verweis auf weitergehende InformationenInformationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage). Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht gemäß Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Verantwortliche WirtschaftsprüferinDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Tanja Reiche.
Hannover, den 17. Mai 2024 Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Tanja Reiche, Wirtschaftsprüferin Lagebericht 2023Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer A 100599 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Stade-Altes Land, der von der Hansestadt Stade sowie den Gemeinden Jork, Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Neuenkirchen und Steinkirchen gebildet wird. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst die Hansestadt Stade, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lühe, namentlich Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Neuenkirchen und Steinkirchen, die Gemeinde Jork, sowie die Hamburger Stadtteile Neuenfelde, Francop, Cranz und Finkenwerder. Es liegt damit in der Metropolregion Hamburg. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, die Geschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % auf 330 verringert, von denen 192 vollzeitbeschäftigt, 117 teilzeitbeschäftigt sowie 21 in der Ausbildung sind. Die Sparkasse berücksichtigt in ihrer Personalstrategie den gesellschaftlichen Wandel, die fortschreitende Digitalisierung, die Nachhaltigkeit und insbesondere dem intensiven Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte. Hinzu kommen die gesellschaftlichen, sozialen und technischen Trends, die neue Formen der Zusammenarbeit möglich machen. Dies erfolgt auch, um auch den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldAuch das Jahr 2023 war durch den Ukrainekrieg und die damit verbundene Inflation geprägt. Zwar waren die Teuerungsraten in vielen Ländern nicht so hoch wie im Vorjahr, allerdings war die Kaufkraft der Einkommen weiterhin belastet. Darüber hinaus wurde die Nachfrage durch die in fast allen Währungsräumen weiter steigenden Zinsen gebremst. Für die Weltwirtschaft wird ein Wachstum von 3,0 % erwartet. Der Aufholprozess, mit dem nach den Einbrüchen während der Corona-Pandemie gerechnet worden war, wurde durch die Inflation gebremst. Im Euroraum ließ die Wachstumsdynamik nach. Im Jahresverlauf stagnierte das Wachstum weitestgehend. Eine Ausnahme bildete hier unter anderem Spanien, das, wie bereits im vergangenen Jahr, ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes erreichen konnte. Die deutsche Wirtschaft blieb dagegen in einer Stagnation. Anfang des Jahres konnte die drohende Gasmangellage abgewendet werden. Die Maßnahmen zur Einsparung fossiler Energieträger und die Erschließung neuer Bezugsquellen waren erfolgreich. Darüber hinaus profitierte man von einer milden Witterung. Die Hoffnung auf einen noch einsetzenden Post-Corona-Aufschwung erfüllte sich nicht, da die Inflation bis in das Jahr 2023 auf einem hohen Niveau verharrte. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate gemessen im Harmonisierten Verbraucherpreisindex bei 6,0 %. Sie kostete damit Kaufkraft. Zwar stiegen auch die Nominaleinkommen, allerdings zeitlich verzögert. Dadurch sank der private Verbrauch. Noch stärker sank der staatliche Konsum. Dies ist im Wesentlichen auf die Normalisierung der staatlichen Ausgaben nach der Corona-Pandemie zurückzuführen. Für die deutschen Unternehmen ist der Fachkräftemangel in vielen Branchen eine große Herausforderung. Er wirkte angebotsseitig beschränkend auf die Wirtschaftsleistung. Die Bundesagentur für Arbeit gibt die Arbeitslosenquote für 2023 mit 5,7 % an. Dies entspricht einer moderaten Erhöhung um vier Promillepunkte. Insgesamt erwartet das statistische Bundesamt einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 0,3 % für 2023. Niedersachsen konnte im bundesdeutschen Vergleich ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum mit real 0,9 % erreichen. Auch in 2023 zeigte sich der niedersächsische Arbeitsmarkt stabil. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,7 %. Im Elbe-Weser-Raum bewerten branchenübergreifend 20,0 % der Betriebe ihre Geschäftslage als gut. Trotz der wirtschaftlichen Lage verfügen 74,0 % der Betriebe über eine unproblematische Finanzlage. Geschäftsrisiken sind aus Sicht der Betriebe die Energie- und Rohstoffpreise (64,0 %), die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (63,0 %) und der Fachkräftemangel (62,0 %). Im Kern kritisieren die Unternehmen im Elbe-Weser-Raum dabei überhastete politische Entscheidungen, bürokratische Vorschriften, langwierige Genehmigungsverfahren und das Steuersystem. Trotzdem haben branchenübergreifend 33,0 % der Betriebe die Absicht, Investitionen zu tätigen. Im Wesentlichen ist dies auf Ersatzbedarfe zurückzuführen. Zum Stichtag 30.06.2023 waren im Elbe-Weser-Raum 259.380 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gemeldet. Dies entspricht einem Anstieg um 0,4 % zum Vergleichsstichtag 30.06.2022. Zinsentwicklung, Kreditwirtschaft und BranchensituationIm Euroraum wurden die Leitzinsen innerhalb eines Jahres bis Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Geschwindigkeit dieser geldpolitischen Wendung ist beispiellos. Die Kapitalmarktzinsen folgten dieser Entwicklung weitgehend. Als zum Ende des Jahres die Inflationsraten zurück gingen, sanken auch die Renditen für langfristige Zinsbindungen. Der Markt nahm dies zum Anlass, erste Leitzinssenkungen zu antizipieren. Dies führte unter anderem auch dazu, dass die Aktienkurse im November und Dezember stark stiegen. Vorher waren sie, vor dem Hintergrund der realwirtschaftlichen Lage, zwischen August und Oktober deutlich zurückgekommen. Der DAX beendete das Jahr mit einem Schlussstand in Höhe von 16.752 Punkten. Dies entsprach einer positiven Jahresperformance in Höhe von 20,3 %. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Im Jahr 2023 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen: Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen DORA-Richtlinie (Digital Operational Resilience Act) hat die EU länderübergreifende Vorgaben für den Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen, um so das bestehende europäische und nationale Regelwerk zu vervollständigen. Alle Finanzdienstleister müssen nachweisen, dass ihre Organisation über alle Ebenen und Bereiche unterschiedlichsten IKT-Krisen (Informations- und Kommunikationstechnologie) gewachsen ist und die Betriebsstabilität digitaler Systeme jederzeit sichergestellt ist. Ende Juni 2023 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Vorrangiges Ziel dieser siebten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung umzusetzen. Sie betreffen u. a. die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Darüber hinaus hat die BaFin folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk integriert:
Nach der Taxonomie-VO (Verordnung (EU 2020/852) und der hierzu im Juni 2021 veröffentlichten Ergänzung (EU 2021/2139) müssen in den Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallende Unternehmen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-VO einzustufen sind. Mitte Dezember 2023 wurden die ersten zwölf Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Provisionsertrag in % der DBS (durchschnittliche Bilanzsumme) 2 , Verwaltungsaufwand in % der DBS 3 , Wachstum Forderungen an Kunden 4 , Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5 und Gesamtkapitalquote nach CRR 6 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Erstmals wurden im Berichtsjahr die Kennzahl Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator festgelegt.
1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufsBilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 2.236,9 Mio. EUR auf 2.202,5 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 2.091,8 Mio. EUR auf 2.055,1 Mio. EUR zurückgegangen. Entgegen dem im Vorjahr erwarteten geringen Anstieg ist dieser geringe Rückgang auf ein niedrigeres Mittelaufkommen von Kunden zurückzuführen. AktivgeschäftBarreserveDer Rückgang der Barreserve ist vor allem auf einen niedrigeren Bestand an Guthaben bei der Bundesbank zurückzuführen. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 62,6 Mio. EUR auf 96,5 Mio. EUR. Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Umschichtung freier liquider Mittel vom Guthaben bei der Bundesbank zurückzuführen. Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) gingen von 1.763,3 Mio. EUR auf 1.705,1 Mio. EUR zurück. Entgegen dem im Vorjahreslagebericht prognostizierten Nullwachstum ist dieses leicht zurückgegangen. Sowohl die Forderungen an Privatkunden als auch an Geschäftskunden entwickelten sich aufgrund einer Finanzierungszurückhaltung infolge des deutlich gestiegenen Kapitalmarktzinsniveaus spürbar rückläufig. Die Darlehenszusagen lagen deutlich unter dem Vorjahrsniveau. WertpapiervermögenZum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 50,7 Mio. EUR auf 204,3 Mio. EUR. Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 49,7 Mio. EUR maßgeblich. Beteiligungen und AnteilsbesitzDer in den Bilanzpositionen "Beteiligungen" und "Anteile an verbundenen Unternehmen" ausgewiesene Anteilsbesitz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. SachanlagenDie Sachanlagen verminderten sich von 14,6 Mio. EUR auf 14,2 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2023 verminderte sich der Bestand an Sachanlagen überwiegend durch planmäßige Abschreibungen. Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres neuen Raum- und Zusammenarbeitskonzepts und die Verbesserung des Selbstbedienungsangebots bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen. In 2023 wurde auf dem Hauptstellengebäude in Stade eine Photovoltaik-Anlage installiert. PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 362,9 Mio. EUR auf 404,0 Mio. EUR. Diese zeigten somit eine kräftige Zunahme. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 1.519,9 Mio. EUR auf 1.433,4 Mio. EUR. Die Abnahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus dem Rückgang der Sichteinlagen von 1.057,2 Mio. EUR auf 945,3 Mio. EUR sowie der Spareinlagen von 416,0 Mio. EUR auf 304,8 Mio. EUR. Damit machen die Sichteinlagen weiterhin 46 % unserer Bilanzsumme aus. Die Abnahme wurde zum Teil durch Aktionsprodukte kompensiert. Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung Kundeneinlagen (leichtes Wachstum) konnten nicht realisiert werden. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft sind die erwarteten Verbesserungen eingetreten. Es haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 52,3 % zu und erreichten einen Wert von 398,9 Mio. EUR. Damit liegt das Provisionsergebnis aus Wertpapieren deutlich über dem Vorjahreswert. Das gestiegene Zinsniveaus hat sich nicht auf den Wertpapierumsatz ausgewirkt. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 896 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 70,0 Mio. EUR abgeschlossen, was eine Steigerung des Volumens gegenüber dem Vorjahr von 28,2 % bedeutet. Trotz sinkender Nachfrage wurden im Immobiliengeschäft insgesamt 54 Objekte vermittelt, was eine Steigerung der Anzahl gegenüber dem Vorjahr von 12,5 % bedeutet. Im Versicherungsgeschäft konnten Verträge mit einem Volumen von insgesamt 15,9 Mio. EUR vermittelt werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 28,2 % entspricht. Im Vermittlungsgeschäft wurden 634 Konsumenten- und Autokredite mit einem Volumen von insgesamt 8,8 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang des Volumens gegenüber dem Vorjahr von 37,1 % bedeutet. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Wesentliche Baumaßnahmen und technische VeränderungenMit der Entwicklung eines neuen Raum- und Zusammenarbeitskonzeptes verfolgt die Sparkasse das Ziel effizienterer Arbeitsbedingungen und die Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität. Dieses Konzept wird sukzessive in alle Arbeitsbereiche der Sparkasse ausgerollt. Damit einher geht auch eine weitere Digitalisierung von Arbeitsprozessen. Darstellung, Analyse und Beurteilung der LageVermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme. Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 84,3 % auf 83,0 % verringert. Demgegenüber hat sich der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht rückläufig bei einem Wert von 69,7 % (im Vorjahr 72,7 %) entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 108,5 Mio. EUR (Vorjahr 107,4 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge in Höhe von 8,9 Mio. EUR auf 76,3 Mio. EUR erhöht. Die Gesamtkapitalquote gem. Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31.12.2023 mit 14,2 % (im Vorjahr: 13,6 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.227,9 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 174,4 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Diese belaufen sich zum 31.12.2023 auf 14,2 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote konnte erreicht und leicht übertroffen werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 8,41 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden. Die Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 152,1 % bis 301,2 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 211,9 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio -NSFR) lag innerhalb einer Bandbreite von 119,1 % bis 128,5 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Nord/LB. Sie wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. ErtragslageDie Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen. Überleitungsrechnung
Die wesentlichen Gründe für die Abweichung sind nachfolgend dargestellt. Die Umsetzungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen hauptsächlich auf Auflösungen von Rückstellungen, die im Betriebsvergleich neutraler Ertrag sind. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen betreffen die Umsetzungen die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen die im Betriebsvergleich anderer Verwaltungsaufwand sind. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,12 % (Vorjahr 0,63 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit unter dem Durchschnitt der niedersächsischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,73 % wurde somit deutlich übertroffen. Die als weitere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen CIR, Provisionsertrag in % der DBS und Verwaltungsaufwand in % der DBS haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio veränderte sich von 71,1 % auf 60,0 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 69,7 % wurde deutlich unterschritten. Der Provisionsertrag in % DBS entspricht mit 0,76 % DBS etwa dem erwarteten Niveau (Planwert 0,75 % DBS) und liegt damit wesentlich über dem Vorjahreswert von 0,72 % DBS. Der Verwaltungsaufwand in % der DBS betrug 1,68 %. Der Vorjahreswert ergab einen Wert von 1,56 % der DBS. Die im Vorjahreslagebericht prognostizierte Steigerung des Verwaltungsaufwands von 1,56 % DBS auf 1,67 % DBS wurde geringfügig überschritten. Nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation hat sich die Ertragslage der Sparkasse wie folgt entwickelt: Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 32,3 % auf 43,4 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ist im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Zinsertrages und einem gestiegenen Zinsergebnis aus Zinsswapgeschäften aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus zurückzuführen. Die prognostizierte leichte Steigerung des Provisionsüberschusses von 0,6 Mio. EUR wurde mit einem Wert von 1,3 Mio. EUR stärker als erwartet um 0,7 Mio. EUR übertroffen. Der Provisionsüberschuss lag um 9,7 % über dem Vorjahreswert insbesondere aufgrund höherer Erträge im Giroverkehr und geringerer Aufwendungen im Vermittlungsgeschäft. Der geplante leichte Anstieg der Personalaufwendungen um 2,3 % hat sich durch einen unterplanmäßigen Personalabbau mit 3,2 % erhöht. Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalaufwendungen um 0,7 Mio. EUR gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 11,6 % auf 12,1 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß gestiegen, wobei der Anstieg erheblich niedriger als im Vorjahreslagebericht prognostiziert ausfiel. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von -4,6 Mio. EUR (Vorjahr -8,9 Mio. EUR). Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, das wesentlich positiver als erwartet eingetreten ist. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich positiv und deutlich besser als geplant dar. Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 8,9 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 1,9 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des im Geschäftsjahr gestiegenen Kapitalmarktzinsniveaus ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der einzelnen Positionen der Ertragslage wurden überwiegend übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,05 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die CIR hat sich dank unseres Maßnahmenpakets besser als prognostiziert entwickelt. Trotz des erhöhten Bewertungsbedarfs im Kreditgeschäft ist es der Sparkasse aufgrund des höher als erwartet ausgefallenen Betriebsergebnisses vor Bewertung möglich, das Eigenkapital im erforderlichen Maße zu erhöhen. RisikoberichtRisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 240,8 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 130,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt der unterstellten Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeitenden der Geschäftsbereiche Unternehmenssteuerung und Kredit wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenAdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalles eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkundengeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Zum 31.12.2023 wurden etwa 55,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 43,8 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 26,4 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 79,4 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 5,0 Mio. EUR. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Eine Risikokonzentration besteht im Kreditportfolio im Bereich der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen. In diesem Risikosegment verteilt sich das Risiko vergleichsweise granular auf eine hohe Anzahl von Kreditnehmern. Die Risikokonzentration wird daher von uns akzeptiert. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
* Vorjahreswert wurde angepasst
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDie Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 213,7 Mio. EUR. Die Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (166,0 Mio. EUR), Schuldscheindarlehen (10,0 Mio. €) und sonstige Investmentfonds (37,2 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor. Innerhalb des Adressenrisikos im Eigengeschäft bestehen keine Risikokonzentrationen. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. -200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Innerhalb der Zinsänderungsrisiken bestehen keine Risikokonzentrationen. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschuss und damit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31.12.2023:
Risikokonzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio nicht. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag beträgt 4 Monate. Beim Liquiditätsrisiko liegen keine Risikokonzentrationen vor. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitenden, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Risikokonzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,01 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F.) und im Fall einer durch eine sich weiter eintrübende Konjunktur belasteten Ertragslage. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbandes teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. ChancenberichtMit der Unternehmens- und Umweltanalyse (SWOT-Analyse) werden Chancen und Risiken des Umfeldes aus regionaler und überregionaler Sichtweise dargestellt und bewertet. Die Analyse ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Insgesamt gehen wir davon aus, dass bei der Umweltanalyse die Chancen aktuell überwiegen. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, die insbesondere die Nachfrage nach Wohnungen, energetischen Sanierungen und damit die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Chancen erwarten wir aus Investitionen des Sparkassenverbundes in zukunftsweisende Informationstechnologien und den vermehrten Einsatz digitaler Standards. Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Zudem arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren. PrognoseberichtRahmenbedingungenDie Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 wird weiterhin maßgeblich durch die Auswirkungen geopolitischer Konflikte (u. a. Ukraine-Krieg) geprägt sein. Trotz zahlreicher Stabilisierungsmaßnahmen durch die Regierungen (u. a. Liquiditätshilfen, Konjunkturprogramme, Kurzarbeitergeld) und die Zentralbanken sind die nachhaltigen wirtschaftlichen Folgen aktuell nicht verlässlich abschätzbar und hängen insbesondere vom weiteren Verlauf der geopolitischen Konflikte und der innerpolitischen Entwicklung ab. Die (weltweiten) Störungen in den Lieferketten und steigende Rohstoffpreise haben eine dämpfende Wirkung. Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf. Jahresauftakt mit HindernissenDie rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Der internationale Währungsfonds (IWF) sagt nur noch ein Wachstum von 0,2 % voraus. Im Januar hatte der IWF noch 0,5 % Wachstum für die deutsche Wirtschaft in Aussicht gestellt. Zum Jahresanfang wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst verzögert zeigen. Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf ausDie meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der folgenden "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe. Moderate Expansion 2024 vor allem von Erholung des privaten Konsums getragenAls mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Gemäß Analyse der NORD/LB zur niedersächsischen Wirtschaft wird für 2024 ein Wachstum in der Größenordnung von +0,4 % für Niedersachsen prognostiziert. Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute NachrichtEin in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder eine bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich erwartungsgemäß 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei 2,0 %. Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglichAuch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die sparkassenseitigen Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Mögliche Auswirkungen der geopolitischen Risiken haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Wirtschaftsentwicklung des Jahres 2023 und den Prognosen für 2024 rechnen wir mit keiner Steigerung für unser Kundenkreditgeschäft. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der Entwicklung im Kredit- und Einlagengeschäft aus dem Vorjahr einen geringen Rückgang. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund hoher Potentiale von einer wesentlichen Verbesserung aus. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind größere Investitionen für Gebäudeumbauten/-modernisierungen inklusive weiterer Photovoltaikanlagen sowie weitere Investitionen in technische Ausstattung geplant. Ertrags- und VermögenslageWir rechnen aufgrund der seit dem vierten Quartal 2023 flacher gewordenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem gegenüber der Niedrigzinsphase erhöhten Zinsniveau mit einen um 1,0 Mio. EUR leicht sinkenden Zinsüberschuss. Grund hierfür stellt neben einem steigenden Zinsertrag ein etwas stärker steigender Zinsaufwand dar. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das Jahr 2024 von einem geringen Anstieg um 0,1 Mio. EUR aus, wofür insbesondere ein weitestgehend gleichmäßiger Anstieg vom Provisionsertrag und Provisionsaufwand verantwortlich ist. Der Provisionsertrag in % der DBS steigt von 0,76 % auf 0,79 %. Trotz unseres Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand in % der DBS stark von 1,68 % auf 1,83 % steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein Personalmanagement in Grenzen halten. Für 2024 erwarten wir vorerst noch einen stärkeren Anstieg des Personalaufwandes um 8,5 %. In den Sachkosten wirken sich auch verschiedene Projekte aus, welche mittel- bis langfristig nachhaltige Einsparungen erwarten lassen. Unter anderem durch die erwähnten Investitionen in Gebäude und Technik sowie inflationär bedingten Preissteigerungen, wird zwischenzeitlich mit einem Anstieg der Sachkosten für das Jahr 2024 um 7,9 % gerechnet. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung nach einem erfolgreichen Vorjahr. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt negatives Bewertungsergebnis in Höhe von 5,4 Mio. €. Aus den eigenen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Aktien- und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis. Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir derzeit keine Belastung. Zukünftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 66,4 % und damit einen höheren Wert. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,00 %, die über den vorgeschriebenen Mindestwert nach Art. 92 CRR in Höhe von 8,0 % zuzüglich der kombinierten Kapitalpufferanforderungen gem. § 10i KWG und des SREP-Zuschlags liegt, wird mit einem zum Jahresende 2024 prognostizierten Wert von 14,47 % überschritten. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 8,9 % prognostiziert. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen, etc.) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte dennoch eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen aus den geopolitischen Konflikten können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat unterrichtete sich anhand der mündlichen und schriftlichen Berichte des Vorstandes laufend über die Lage und die Entwicklung der Sparkasse. Er überwachte in geeigneter Weise die Geschäftsführung des Sparkassenvorstandes. Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023. Er hat von dem schriftlichen und in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2023 in der geprüften Fassung festgestellt. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstandes wurde beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.070.105,93 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Stade, 4. Juni 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Hartlef, Bürgermeister |
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