Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 204048
Eingetragen
2.3.1993
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Betrieb eines Elektrofachgeschäfts und die Durchführung von Elektroinstallationen jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Joachim Bitzer
Hemmingen, Schlossgartenstraße 6
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Bitzer GmbH

Hemmingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 21.350,50 967,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 21.349,50 966,00
B. Umlaufvermögen 56.132,02 64.533,62
I. Vorräte 17.381,69 49.936,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.855,59 11.521,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.835,86 1.821,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.894,74 3.076,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 518,77 300,00
D. Aktive latente Steuern 0,00 4.440,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 78.001,29 70.240,62

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 41.777,17 35.008,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 16.212,58 9.443,41
B. Rückstellungen 4.380,06 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 28.514,96 29.822,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.226,27 10.801,27
D. Passive latente Steuern 3.329,10 1.910,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 78.001,29 70.240,62

Anhang


 
A. ALLGEMEINE  ANGABEN  ZUM  JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.


B. ANGABEN  ZU  BILANZIERUNGS-  UND  BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit wurden beachtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

I. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

Zugänge von beweglichen und selbständig nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 151 und € 1.000 netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6 Abs. 2a EStG).

Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des An­lagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wuden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet.

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

IV. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


C. ANGABEN  ZUR  BILANZ

I. ANGABEN  ZUR  AKTIVSEITE

1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 1.835,86 Euro.

2. Aktive l atente Steuern

Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

II. ANGABEN  ZUR  PASSIVSEITE

1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 11.226,27 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 9.646,26 Euro.

3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

4. Passive l atente Steuern

Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

D. SONSTIGE  PFLICHTANGABEN

I. ANGABEN  ZU  DEN  ORGANEN  DER  GESELLSCHAFT

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:


 Martin Bitzer jun.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.


II. ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Hemmingen, den 13. Dezember 2012
 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt.

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