SOLAR-Steiner GmbH
Leutershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.585,00 |
60.792,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
80.433,00 |
60.640,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
703.302,42 |
624.305,22 |
| I.
Vorräte |
171.182,92 |
253.488,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.021,67 |
152.075,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
385.097,83 |
218.741,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.833,33 |
5.833,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
787.720,75 |
690.930,55 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
500.821,76 |
420.993,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
475.821,76 |
395.993,97 |
| B.
Rückstellungen |
83.971,54 |
72.661,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
202.927,45 |
197.275,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
787.720,75 |
690.930,55 |
Anhang
I. Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des §§ 242ff. und §§
264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Aufgrund der Merkmale der Firma SOLAR-Steiner GmbH
liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" vor.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB
und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen
Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar.
Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht
vorgenommen.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und
Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im
Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt.
Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke
beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung
der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften.
Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und
Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich
auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen
sind.
Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in
die Herstellungskosten einbezogen.
Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren
wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt.
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen
wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das
für den Auftrag verwendete Material (vorrätig
sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern
erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung
erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den
Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den
Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den
Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für
Fremdleistungen, den zugehörigen Gemeinkosten und den
angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen
für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten
wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die
Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln
betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren
Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung
der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden
erkennbare Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Aktivposten in fremder Währung -sofern
vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde
gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a
Nr. 5 HGB verzichtet.
Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2)
S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passivposten in fremder Währung -sofern
vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde
gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a
Nr. 5 HGB verzichtet.
III. Bilanz
Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
|
|
lfd.
Geschäftsjahr.
|
Vorjahr
|
|
|
T€
|
T€
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
0,0
|
0,0
|
Forderungen gegen
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
0,0
|
0,0
|
Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt
395.993,97 € (Vorjahr: 350.384,72 €).
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine
Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine
Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das
Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit
deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht
anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse
bestehen wie folgt:
|
|
lfd. Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
mit einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr:
|
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
0,0
|
1,2
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
79,0
|
75,4
|
Verbindlichkeiten gegen
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
85,0
|
90,6
|
Gesamtverbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
|
|
0,0
|
0,0
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 14.688,22
€ (Vorjahr 27.606,63 €), im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 1.051,62 € (Vorjahr
2.300,74 €) und gegenüber Gesellschafter
37.977,40 € (Vorjahr: 18.877,28 €) enthalten.
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind
Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten in Höhe von
38.917,17 € (Vorjahr: 31.242,11 €) abgesichert.
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten
im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetz entstehende Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene
Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften
für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt
(Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus
Gewährleistungen sind als Rückstellung
berücksichtigt. Das Avalkonto bei
Bürgschaftsinstituten (für
Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo
von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus
Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in
Höhe von 7.571,00 € (Vorjahr: 27.664,22 €).
Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer ist Herr Matthias Steiner.
Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung
befugt. Herr Matthias Steiner ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB
bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird
Gebrauch gemacht.
Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine
gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer
persönlich betreffen, übernommen wurden.
Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht.
Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn
die Gesellschafter natürliche Personen sind.
Leutershausen, den 5. August 2014
gez. Matthias Steiner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2014 festgestellt.
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