Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3698
Eingetragen
16.9.2003
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb und Handel von und mit Produkten der Solar-, Heizungs- und Sanitärtechnik

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Steiner
seit 2.10.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Steiner
91578 Leutershausen, Färbereistraße 18
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOLAR-Steiner GmbH

Leutershausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 80.585,00 60.792,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 80.433,00 60.640,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 703.302,42 624.305,22
I. Vorräte 171.182,92 253.488,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.021,67 152.075,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 385.097,83 218.741,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.833,33 5.833,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 787.720,75 690.930,55

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 500.821,76 420.993,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 475.821,76 395.993,97
B. Rückstellungen 83.971,54 72.661,54
C. Verbindlichkeiten 202.927,45 197.275,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 787.720,75 690.930,55

Anhang


I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Aufgrund der Merkmale der Firma SOLAR-Steiner GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den zugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

 
 
lfd. Geschäftsjahr.
Vorjahr
 
 
T€
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
0,0
0,0
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
 
0,0
0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
0,0
0,0
sonstige Vermögensgegenstände
 
0,0
0,0



Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 395.993,97 € (Vorjahr: 350.384,72 €).
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

 
 
lfd. Geschäftsjahr
Vorjahr
mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:
 
T€
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
0,0
1,2
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
0,0
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
79,0
75,4
Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen
 
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
 
85,0
90,6
Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
 
0,0
0,0


In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 14.688,22 € (Vorjahr 27.606,63 €), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1.051,62 € (Vorjahr 2.300,74 €) und gegenüber Gesellschafter 37.977,40 € (Vorjahr: 18.877,28 €) enthalten.
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten in Höhe von 38.917,17 € (Vorjahr: 31.242,11 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 7.571,00 € (Vorjahr: 27.664,22 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV.  Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer ist Herr Matthias Steiner. Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung befugt. Herr Matthias Steiner ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.
Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Leutershausen, den 5. August 2014

gez. Matthias Steiner, Geschäftsführer


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2014 festgestellt.

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