MUNI BERKA
GmbH
Südharz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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552.689,29
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649.303,79
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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331,50
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2.311,50
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II. Sachanlagen
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552.357,79
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646.992,29
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B. Umlaufvermögen
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3.006.139,56
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2.824.552,01
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I. Vorräte
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802.267,60
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868.883,43
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
(davon mi einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
(€ 172.951,59)
(davon an Gesellschafter €
534,19)
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563.644,00
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878.510,53
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III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
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1.640.227,96
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1.077.158,05
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(davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr € 0,00)
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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6.353,17
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5.659,29
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Summe Aktiva
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3.565.182,02
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3.479.515,09
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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2.360.384,85
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1.487.884,04
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I. Gezeichnetes Kapital
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511.291,88
|
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511.291,88
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II. Gewinnvortrag
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676.592,16
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909.693,49
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III. Jahresüberschuss
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1.172.500,81
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66.898,67
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Sonderposten für
Investitions-
|
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0,00
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5.499,00
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zuschüsse zum
Anlagevermögen
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B. Rückstellungen
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1.058.391,00
|
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1.767.535,00
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C. Verbindlichkeiten
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146.406,17
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218.597,05
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(davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr € 146.406,17)
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Summe Passiva
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3.565.182,02
|
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3.479.515,09
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Anhang
zum Jahresabschluss
auf den 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist hinsichtlich
Darstellung, Gliederung und Bewertung nach den Vorschriften
des HGB und GmbHG aufgestellt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Software
wird entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
(2) Die
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die
Zugänge der
beweglichen Anlagegegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
aktiviert.
Die
Abschreibungen wurden mit den steuerlich
zulässigen Sätzen linear vorgenommen.
Bei den
geringwertigen Anlagegegenständen mit einem
Anschaffungspreis bis zu € 800,- wurde von der
Möglichkeit der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht.
(3) Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Einkaufspreisen bewertet.
Die
unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen und
fertigen
Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten gem.
§ 255 HGB bewertet.
(4) Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde aus
Gründen kaufmännischer Vorsicht eine
Einzelwertberichtigung aus Vorjahren i. H. v. €
333.905,00 beibehalten.
(5) Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem
Nennwert angesetzt.
(6) Aufgrund der Empfehlungen des HFA des Instituts der
Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von nicht
rückzahlbaren Zuwendungen wurde gem. § 265 Abs. 5
HGB ein in der Bilanzgliederung des § 266 HGB nicht
vorgesehener
Sonderposten für Investitionszu-schüsse zum
Anlagevermögen gebildet, weil der Inhalt nicht von
einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird und der
gesonderte Ausweis den Einblick in die Vermögens- und
Ertragslage des Unternehmens verbessert.
Der Posten umfasst die durch Landesförderinstitut
Sachsen-Anhalt gewährten Investitionszuschüsse.
Die Zuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer
der geförderten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam
aufgelöst, sobald diese nutzungsfähig
fertiggestellt bzw. angeschafft sind. Die Auflösung
berechnet sich nach der für die Wirtschaftsgüter
im Berichtsjahr in Anspruch genommenen AfA x
Fördersatz. Die Auflösung betrug im Berichtsjahr
€ 5.499,00. Das Berichtsjahr ist das letzte Jahr der
Auflösung.
(7) In den
sonstigen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Soweit die Laufzeit der Rückstellungen über 1
Jahr lag, wurden diese im Wege der Einzelbewertung mit dem
von der Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungsprozentsatz abgezinst. Veränderungen im
Diskontierungszinssatz werden im Finanzergebnis
ausgewiesen.
Für eine gesonderte Verpflichtung zum Abriß
und Renaturierung einer Betriebsanlage mit einer Laufzeit
von 20 Jahren ab dem Jahr 2011 wurde eine
Ansammlungsrückstellung gebildet, die aufgrund eines
aktuellen Gutachtens eines Bausachverständigen zum
Bilanzstichtag neu zu bewerten war. Für Jahre nach dem
Bewertungsstichtag wurde eine jährliche Kosten- und
Preissteigerung von 1 % auf den Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
(8) Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
(9) Im ausgewiesenen
Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von rd. T€
677 berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
In den
sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit
Rücklagenanteil (Investitionszuschuss) i.H.v.
€ 5.499,00 sowie
periodenfremde Erträge aus der Auflösung von
nicht mehr benötigten Rückstellungen i. H. v.
€ 1.316.212,00 enthalten. Erläuterungen zu
letzterem Sachverhalt s. II (7).
IV. Sonstige Angaben
Mitglied der Geschäftsführung
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist im Bilanzerstellungszeitpunkt
Herr Walter Hanser, Ingenieur
Seit dem 01.07.1998 ist
Frau Claudia Kronz, Fremdsprachen- u.
Wirtschaftskorrespondentin
Einzelprokura erteilt, die ordnungsgemäß beim
Handelsregister eingetragen wurde.
Seit dem 03.05.2019 ist
Herr Michael Kronz, Diplom-
Ingenieur Elektronik
Einzelprokura erteilt, die ordnungsgemäß beim
Handelsregister eingetragen wurde.
Bad Krozingen, den
MUNI Berka GmbH
Geschäftsführung
Freiburg, den 18. November
2024
gez.
Claudia Kronz, Walter Hanser
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 18. November 2024
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