Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Aldehoff seit 10.10.2022 | Liquidator |
Thomas Zänker seit 10.10.2022 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
A & Z Spedition GmbHGreifswaldJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12 des Vorjahres wurde von der Gesellschafterversammlung festgestellt und von ihr genehmigt. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff. HGB.
Abweichungen von den Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsmethoden sowie Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorgekommen. Die Geschäftsführung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Von der durch § 265 Abs. 5 S. 2 HGB eröffneten Möglichkeit, neue Posten hinzuzufügen, wenn der Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt ist, wurde verzichtet.
Änderungen, die sich aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, BGBl. I 2009 1102 ergäben, sind zulässigerweise gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB nicht berücksichtigt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Anlagevermögen Die Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Anlagegüter sind nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte.
Für angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter wurde ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben wird. Die Übernahme des Sammelpostens in die Handelsbilanz ist erfolgt, da dieser von untergeordneter Bedeutung ist.
Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt. Umlaufvermögen Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber den Gesellschaftern i. H. v. 14.661,98 EUR enthalten. Die Bewertung der Forderungen auf dem Debitorensammelkonto erfolgte jeweils mit dem Nennbetrag. Der Kassen- und Bankbestand ist aus einem ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen des Bankkontos ersichtlich.
Dem strengen Niederstwertprinzip wurde beim Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgenständen Rechnung getragen.
Eine Abbewertung der Wertpapiere ist aufgrund einer nicht dauernden Wertminderung unterblieben.
Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Stammkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen Das Stammkapital ist i. H. v. 25.000,00 EUR voll eingezahlt.
Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Höhe der Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt. Es besteht bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen der übliche Eigentumsvorbehalt.
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestehen i. H. v. 16.777,40 EUR.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
Der Sonderposten mit Rücklagenanteil gem. § 273 HGB wurde i. H. v. 21.190,00 EUR nach § 7 g Abs. 1 EStG a. F. gebildet. Sicherungsrechte Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 523.497,54 EUR durch Sicherungsübereignung der finanzierten Gegenstände gesichert.
Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe in das Folgejahr übertragen und geht in den Posten "Vortrag auf neue Rechnung" der Bilanz des Folgejahres ein.
Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Jens Aldehoff und Herr Thomas Zänker. Sie vertreten die Gesellschaft allein und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.
Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen.. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 BGB oder sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Gewährleistungsverpflichtungen über den brachenüblichen Umfang hinaus. Beteiligungen Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Sie ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen und ist nicht in einen Konzern eingebunden.
17489 Greifswald, 16.09.2010
_____________ _____________ Geschäftsführer Geschäftsführer Jens Aldehoff Thomas Zänker |
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