Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100726
Eingetragen
13.11.2014
Branche
Verlegen von ComputerspielenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Computerspielen
Gegenstand
Halten und Verwalten von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf Software, insbesondere aber für Computer- und Videospiele, und die Weiterentwicklung der den gewerblichen Schutzrechten zugrunde liegenden Technologien. Neben der Weiterentwicklung von vorhandenen Technologien ist auch die Neuentwicklung von Software-Technologie & Produkten, die dann anderen Gesellschaften zur Nutzung bereitgestellt werden können, Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft bietet außerdem Dienstleistungen und Beratung im Bereich Softwareentwicklung an.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Keen Core GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

10.116,00

6.868,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

10.116,00

6.868,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

88.437,58

73.926,72

I. Vorräte

19.850,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

68.262,78

38.554,13

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

20.174,80

15.522,59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

98.553,58

98.553,58

80.794,72

80.794,72

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

37.565,41

26.070,09

I. Gezeichnetes Kapital: 25.000,00 Euro, ausstehend und nicht eingefordert: 12.500,00 Euro

12.500,00

12.500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

13.570,09

11.367,78

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

11.495,32

2.202,31

B. Rückstellungen

35.339,80

35.339,80

11.960,86

11.960,86

C. Verbindlichkeiten

25.648,37

25.648,37

42.763,77

42.763,77

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

98.553,58

98.553,58

80.794,72

80.794,72

Anhang Keen Core GmbH

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [1 ]

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Informationen zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern betrugen Null Euro Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen Null Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag Null Euro[2].

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma Keen Core GmbH mit Sitz in Frankfurt im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 100726 eingetragen.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Jan Jöckel (Kaufmann) geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt[3].

[1] § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

[2] § 285 Satz 1 Nr. 1a HGB; alternativ: Vermerk in der Bilanz

[3] § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB;

 

Frankfurt, den 02. Mai 2019

gez. Jan Jöckel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Mai 2019

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