InConTec
GmbH
Burghaslach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.525,00 |
12.525,00 |
| B.
Anlagevermögen |
193.931,00 |
25.032,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
133.000,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
60.931,00 |
25.032,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
307.629,43 |
176.834,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.630,49 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172.998,94 |
176.834,11 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
252,08 |
1.125,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
514.337,51 |
215.516,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.007,75 |
15.327,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.722,64 |
10.473,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.319,61 |
-750,55 |
| B.
Rückstellungen |
10.150,00 |
19.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288.682,76 |
125.511,60 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
203.497,00 |
55.128,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
514.337,51 |
215.516,96 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Hierbei wurden insgesamt die Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 angewendet.
Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte vor der
Verwendung des Jahresergebnisses. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a und 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bewertung wurde gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die ausstehenden Einlagen sind zum Nennwert
bilanziert.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 248 Abs. 2 HGB als
Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Sie sind mit den
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB
angesetzt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffung- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und bei vor dem 1.
Januar 2008 und nach dem 31. Dezember 2008 angeschafften
oder hergestellten beweglichen Anlagegegenständen auch
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies
zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die in der Zeit vom 1. Januar
2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft bzw. hergestellt
wurden und deren Werte 150,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro
überstiegen haben, wurde im Jahr der Anschaffung ein
Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00
Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2009
angeschafft bzw. hergestellt wurden und deren Werte 410,00
Euro nicht überstiegen haben wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit den
Nennwerten bilanziert.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Der Ansatz erfolgt gemäß § 250
Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert
und entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Vom Eigenkapital unterliegen aus der Aktivierung
selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
99.400,00 Euro der Ausschüttungssperre
gemäß § 268 Abs. 8 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß §
253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB
i.V. mit der RückAbzinsV vom 18. November 2009
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 223.825,43 Euro vor. Diese
gliedern sich wie folgt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von
30.774,81 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten von 193.050,62 Euro
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag 21.420,00 Euro.
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt
es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der Ansatz erfolgt gemäß § 250 Abs. 2 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Andreas Hundsdörfer geführt.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind.
Der Jahresabschluss wurde im Dezember 2011
festgestellt.
Gez. Andreas Hundsdörfer
Geschäftsführer
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