Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 103551
Eingetragen
15.1.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
die Beratung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die Entwicklung von Computersoftware und Verfahren, sowie deren Anwendung und Vertrieb im In- und Ausland einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Jana Mertens
seit 31.5.2022
Geschäftsführer
Andreas Hundsdörfer
seit 31.5.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Hemmje
Seilerstr. 39, 64319 Pfungstadt
12.525 €
50.00%
Andreas Hundsdörfer
Kirschenallee 7, 96152 Burghaslach
12.525 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

InConTec GmbH

Burghaslach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.525,00 12.525,00
B. Anlagevermögen 193.931,00 25.032,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 133.000,00  
II. Sachanlagen 60.931,00 25.032,00
C. Umlaufvermögen 307.629,43 176.834,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134.630,49  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 172.998,94 176.834,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 252,08 1.125,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 514.337,51 215.516,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.007,75 15.327,36
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Verlustvortrag 9.722,64 10.473,19
III. Jahresfehlbetrag 3.319,61 -750,55
B. Rückstellungen 10.150,00 19.550,00
C. Verbindlichkeiten 288.682,76 125.511,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 203.497,00 55.128,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 514.337,51 215.516,96

Anhang


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Hierbei wurden insgesamt die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in Kontenform aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bewertung wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Dem stehen weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die ausstehenden Einlagen sind zum Nennwert bilanziert.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 248 Abs. 2 HGB als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Sie sind mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB angesetzt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffung- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und bei vor dem 1. Januar 2008 und nach dem 31. Dezember 2008 angeschafften oder hergestellten beweglichen Anlagegegenständen auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft bzw. hergestellt wurden und deren Werte 150,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro überstiegen haben, wurde im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft bzw. hergestellt wurden und deren Werte 410,00 Euro nicht überstiegen haben wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit den Nennwerten bilanziert.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgt gemäß § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Vom Eigenkapital unterliegen aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 99.400,00 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 223.825,43 Euro vor. Diese gliedern sich wie folgt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 30.774,81 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten von 193.050,62 Euro
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag 21.420,00 Euro.
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgt gemäß § 250 Abs. 2 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Andreas Hundsdörfer geführt.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind.
Der Jahresabschluss wurde im Dezember 2011 festgestellt.
 
Gez. Andreas Hundsdörfer
Geschäftsführer

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