Master Data

Registry
Register court Aachen HRB 22879
Previous
Hähn & Müller Bau GmbH
Registered
5/13/2019
Industry
Development of building projects for residential buildingsBuying and selling of own non-residential real estateDevelopment of building projects for other buildings and constructions
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist Erstellen von Architekt- und Fachplanerleistungen, Errichten von komplexen Gebäuden, Bauträgerleistungen, Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Vermarktung vom Immobilien und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

History

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Management

NameRole
Jürgen Hähn
since 11/15/2021
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Jürgen Hähn
52223 Stolberg
€12,500
50.00%
Marc Müller
522498 Eschweiler
€12,500
50.00%

Financial Report

Hähn & Müller Bau GmbH

Stolberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.03.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
29.3.2019
EUR
A. Anlagevermögen 835,00 0,00
I. Sachanlagen 835,00 0,00
B. Umlaufvermögen 448.260,04 12.500,00
I. Vorräte 282.280,10 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.725,64 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 140.254,30 12.500,00
Summe Aktiva 449.095,04 12.500,00

Passiva

31.12.2019
EUR
29.3.2019
EUR
A. Eigenkapital 15.273,71 12.500,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Jahresüberschuss 2.773,71 0,00
B. Rückstellungen 2.902,20 0,00
C. Verbindlichkeiten 430.919,13 0,00
Summe Passiva 449.095,04 12.500,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Hähn & Müller Bau GmbH hat ihren Sitz in Stolberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. HRB22879).

2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB)

Die Gesellschaft ist eine normale Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für normale Kapitalgesellschaften im Sinne des  § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. 

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 8000,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.

2. Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB)

Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 1.362,03 ausgewiesen.

4. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

5. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

6. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2019 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 430.919,13 430.919,13 0,00 0,00

7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Gewinn und Verlustrechnung

1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§ 277 Abs. 3 S. 1 HGB)

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,00 vorgenommen.

Sonstige Angaben

1. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Kredite wird berichtet:

Es wurde Kontokorrentkredit in Form eines Verrechnungskontos gegenüber Herrn Jürgen Hähn vergeben.

2. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 0 Mitarbeiter beschäftigt.

Stolberg, den 03.05.2021

Jürgen Hähn Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2021.

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