Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 41752
Previous
Capella AG
Registered
12/20/2019
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessoriesActivities of holding companies
Purpose
Betreiben von Online-Plattformen für den Handel von Kraftfahrzeugen und sonstigen Waren, insbesondere von auto.de, der Handel mit und die Vermarktung von Kraftfahrzeugen und sonstige Waren, die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von digitalen Dienstleistungen, Logistikdienstleistungen und sonstigen mit den vorstehend genannten Tätigkeitsbereichen zusammenhängenden Dienstleistungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art und sonstigen eigenen Vermögens.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Michael Klemmer
since 7/7/2023
Board Member

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Financial Report

auto.de AG (vormals: Capella AG)

Leipzig (vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 152.563.399,24
I. Finanzanlagen 152.563.399,24
B. Umlaufvermögen 888.311,35 265.089,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.271,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 869.039,37 265.089,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.570,00
Aktiva 153.455.280,59 265.089,98

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 153.130.678,28 258.074,78
I. Gezeichnetes Kapital 44.300.000,00 300.000,00
II. Kapitalrücklage 109.400.000,00
III. Verlustvortrag 41.925,22 12.390,60
IV. Jahresfehlbetrag 527.396,50 29.534,62
B. Rückstellungen 168.713,33 6.900,00
C. Verbindlichkeiten 155.888,98 115,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 155.888,98 115,20
Passiva 153.455.280,59 265.089,98

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen auto.de AG, München (vormals: Capella AG) und ist beim Amtsgericht München unter HRB 253674 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


1.1 Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

1.2 Bewertungsmethoden
Folgende Bewertungsmethodenwahlrechte wurden ausgeübt:
· Abschreibung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 S. 1 und 2 HGB);
· Ermittlungsmethoden für Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB);
· Methoden der Ermittlung des beizulegenden Werts (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB);
· Ermittlungsmethoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (§ 255 Abs. 4 S. 1 HGB)

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wird auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.

Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Bilanzpostens Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 151,4 Mio. Euro resultieren aus dem Wertansatz der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 10.09.2021 eingebrachten Tochtergesellschaft auto.de Media GmbH, Leipzig.

1.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Es bestehen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.163.399,24.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus für diese Unternehmen getätigten Zahlungen in Höhe von EUR 18.095,98 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten einen debitorischen Kreditor in Höhe von EUR 1.176,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 44.300.000 auf den Namen lautende Stückaktien.

4. Verbindlichkeiten

4.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

4.2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

5. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

E. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer


Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

2. Gesellschaftsorgane

2.1 Vorstand
Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

Herr Albert Schaper, Grünwald bis 30.06.2021
Herr Michael Klemmer, Leipzig (CEO) ab 01.07.2021
Herr Boris Radke, Berlin (CDO) ab 23.09.2021

2.2 Aufsichtsrat
Aufsichtsräte der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

Herr Franz Graf von Ledebur-Wicheln, München (Vorsitzender) bis 16.04.2021
Herr Christoph Weideneder, München (stv. Vorsitzender) bis 30.06.2021
Herr Jens Brunke, Augsburg bis 16.04.2021
Herr Michael Klemmer, Leipzig von 16.04.2021 bis 30.06.2021
Herr Thomas Mayrhofer, München (Vorsitzender) von 16.04.2021 bis 30.06.2021
Herr Robert Pöhl, Frohburg (Vorsitzender) ab 01.07.2021
Herr Till Bötz, Leipzig (stv. Vorsitzender) ab 01.07.2021
Herr Gabriel Schütze, Leipzig ab 01.07.2021

3. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestanden an folgenden Kapitalgesellschaften Beteiligungen von mindestens 20% des Kapitals:


Gesellschaft:

Beteiligungsquote
Jahresergebnis 2020 (vor EAV)
(Euro)
Eigenkapital per 31.12.2020
(Euro)
auto.de Media GmbH
100,00%
-2.976.366,50
952.133,20


4. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 527.396,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, den 24.06.2022

gez. Michael Klemmer Boris Radke
Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die auto.de AG (vormals: Capella AG), München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der auto.de AG (vormals: Capella AG), München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

• die in Abschnitt "F. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG" des Anhangs enthaltene Erklärung.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 24. Juni 2022

KKM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Marxer
Wirtschaftsprüfer

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