auto.de AG
(vormals: Capella AG)
Leipzig
(vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.563.399,24 |
|
| I.
Finanzanlagen |
152.563.399,24 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
888.311,35 |
265.089,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.271,98 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
869.039,37 |
265.089,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.570,00 |
|
| Aktiva |
153.455.280,59 |
265.089,98 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.130.678,28 |
258.074,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
44.300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
109.400.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
41.925,22 |
12.390,60 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
527.396,50 |
29.534,62 |
| B.
Rückstellungen |
168.713,33 |
6.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.888,98 |
115,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
155.888,98 |
115,20 |
| Passiva |
153.455.280,59 |
265.089,98 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen auto.de AG,
München (vormals: Capella AG) und ist beim Amtsgericht
München unter HRB 253674 eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
1. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
1.2 Bewertungsmethoden
Folgende Bewertungsmethodenwahlrechte wurden
ausgeübt:
· Abschreibung bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
(§ 253 Abs. 3 S. 1 und 2 HGB);
· Ermittlungsmethoden für
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB);
· Methoden der Ermittlung des beizulegenden
Werts (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB);
· Ermittlungsmethoden zur Ermittlung des
beizulegenden Zeitwertes (§ 255 Abs. 4 S. 1 HGB)
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Bei voraussichtlich nicht
dauernder Wertminderung wird auf eine
außerplanmäßige Abschreibung verzichtet.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen
nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und
latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Bilanzpostens Finanzanlagen im
Geschäftsjahr ist im nachfolgenden Anlagenspiegel
dargestellt.
1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe
von 151,4 Mio. Euro resultieren aus dem Wertansatz der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 10.09.2021 eingebrachten
Tochtergesellschaft auto.de Media GmbH, Leipzig.
1.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Es bestehen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in
Höhe von EUR 1.163.399,24.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Forderungen aus für diese
Unternehmen getätigten Zahlungen in Höhe von EUR
18.095,98 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten einen debitorischen Kreditor in Höhe von
EUR 1.176,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und haben eine Laufzeit
von weniger als einem Jahr.
3. Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 44.300.000 auf den
Namen lautende Stückaktien.
4. Verbindlichkeiten
4.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
4.2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
5. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
E. Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0,0.
2. Gesellschaftsorgane
2.1 Vorstand
Vorstände der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Albert Schaper, Grünwald bis 30.06.2021
Herr Michael Klemmer, Leipzig (CEO) ab 01.07.2021
Herr Boris Radke, Berlin (CDO) ab 23.09.2021
2.2 Aufsichtsrat
Aufsichtsräte der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Franz Graf von Ledebur-Wicheln, München
(Vorsitzender) bis 16.04.2021
Herr Christoph Weideneder, München (stv.
Vorsitzender) bis 30.06.2021
Herr Jens Brunke, Augsburg bis 16.04.2021
Herr Michael Klemmer, Leipzig von 16.04.2021 bis
30.06.2021
Herr Thomas Mayrhofer, München (Vorsitzender)
von 16.04.2021 bis 30.06.2021
Herr Robert Pöhl, Frohburg (Vorsitzender) ab
01.07.2021
Herr Till Bötz, Leipzig (stv. Vorsitzender) ab
01.07.2021
Herr Gabriel Schütze, Leipzig ab 01.07.2021
3. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden an folgenden
Kapitalgesellschaften Beteiligungen von mindestens 20% des
Kapitals:
Gesellschaft:
|
Beteiligungsquote
|
Jahresergebnis 2020
(vor EAV)
(Euro)
|
Eigenkapital per
31.12.2020
(Euro)
|
auto.de Media GmbH
|
100,00%
|
-2.976.366,50
|
952.133,20
|
4. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 527.396,50 auf neue
Rechnung vorzutragen.
München, den
24.06.2022
gez.
Michael Klemmer Boris Radke
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2022 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die auto.de AG (vormals: Capella AG),
München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der auto.de AG (vormals:
Capella AG), München, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31.
Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31.
Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember
2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
• die in Abschnitt "F. Schlusserklärung
gemäß § 312 Abs. 3 AktG" des Anhangs
enthaltene Erklärung.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und
dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnisse aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt
erscheinen.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
für den Jahresabschluss
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der vom
Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
München, den 24. Juni
2022
KKM
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Marxer
Wirtschaftsprüfer
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