Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Korbach HRA 567
Eingetragen
19.4.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsuntemehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Trumpp
seit 2.5.2024
Vorsitzender des Vorstands
Björn Zarges
seit 2.5.2024
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
29.62%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Korbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Sitz Korbach
eingetragen beim Amtsgericht Korbach
Handelsregister-Nr. HRA 567

Jahresbilanz zum 31.12.2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 20.348.167,90 19.257
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 21.801.463,35 19.613
42.149.631,25 38.870
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 140.444.198,07 55.388
b) andere Forderungen 130.659.292,95 155.081
271.103.491,02 210.468
4. Forderungen an Kunden 1.504.358.831,37 1.534.071
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 561.281.949,36 (546.659)
Kommunalkredite 64.465.501,55 (71.011)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 99.425.211,58 124.626
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 99.425.211,58 (124.626)
bb) von anderen Emittenten 334.599.332,36 306.426
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 294.732.461,19 (282.770)
434.024.543,94 431.052
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
434.024.543,94 431.052
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 233.452.104,81 217.046
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 15.787.664,91 15.038
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.468.386,48 (1.468)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9. Treuhandvermögen 3.301.253,08 3.835
darunter:
Treuhandkredite 3.297.744,59 (3.832)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 44.705,00 20
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
44.705,00 20
12. Sachanlagen 31.339.569,94 28.033
13. Sonstige Vermögensgegenstände 317.096,43 2.592
14. Rechnungsabgrenzungsposten 2.550.956,84 3.072
Summe der Aktiva 2.538.429.848,59 2.484.097

Passivseite

EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 157.095,16 3
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 85.758.397,22 151.497
85.915.492,38 151.500
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 227.168.895,93 282.226
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.104.721,54 1.257
228.273.617,47 283.483
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.333.715.019,40 1.564.730
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 565.157.457,69 174.221
1.898.872.477,09 1.738.951
2.127.146.094,56 2.022.434
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 8.558.459,05 8.890
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
8.558.459,05 8.890
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.301.253,08 3.835
darunter:
Treuhandkredite 3.297.744,59 (3.832)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.684.362,93 756
6. Rechnungsabgrenzungsposten 364.652,78 464
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.517.675,00 14.631
b) Steuerrückstellungen 3.118.331,00 178
c) andere Rückstellungen 9.784.795,90 8.588
27.420.801,90 23.397
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 147.000.000,00 139.600
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 135.000.000,00 132.000
cb) andere Rücklagen 0,00 0
135.000.000,00 132.000
d) Bilanzgewinn 1.038.731,91 1.222
136.038.731,91 133.222
Summe der Passiva 2.538.429.848,59 2.484.097
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 195.588.105,02 186.887
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
195.588.105,02 186.887
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 80.405.197,48 120.689
80.405.197,48 120.689

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 65.380.616,15 45.598
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 (379)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 102.666,58 (7)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 8.194.960,39 3.043
73.575.576,54 48.641
2. Zinsaufwendungen 28.998.251,00 16.476
darunter: abgesetzte positive Zinsen 13.607,88 (1.832)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 258.451,36 (409)
44.577.325,54 32.165
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.500.559,26 4.433
b) Beteiligungen 1.745.161,02 1.451
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
6.245.720,28 5.885
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 18.561.834,19 17.716
6. Provisionsaufwendungen 860.668,70 983
17.701.165,49 16.733
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.703.957,02 5.206
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 37.220,87 (70)
9. (weggefallen)
70.228.168,33 59.989
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 19.458.799,65 17.665
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.879.902,48 6.676
darunter: für Altersversorgung 2.146.966,54 (3.189)
25.338.702,13 24.341
b) andere Verwaltungsaufwendungen 12.577.199,76 10.688
37.915.901,89 35.029
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.334.117,95 1.247
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 859.255,35 1.106
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 1.284,60 (4)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 15.858.202,76 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 3.057
15.858.202,76 3.057
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 18.857
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 7.536.495,22 0
7.536.495,22 18.857
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.400.000,00 2.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.397.185,60 4.807
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.493.127,52 2.439
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 86.846,80 94
8.579.974,32 2.533
25. Jahresüberschuss 2.817.211,28 2.274
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.817.211,28 2.274
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.817.211,28 2.274
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 1.778.479,37 1.053
b) in andere Rücklagen 0,00 0
1.778.479,37 1.053
29. Bilanzgewinn 1.038.731,91 1.222

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sparkasse Waldeck-Frankenberg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen und Liquiditätsreserve. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Zur Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted Cashflow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Die Credit-Linked-Notes haben wir in Übereinstimmung mit der IDW Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung der getrennten CreditDefault-Swaps verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis. Bei insgesamt 12.647 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 82.521 TEUR (Vorjahr: 41.070 TEUR).

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen, die eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr hatten, werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 und 2 ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 3,0 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der Zusatzversorgungskasse Kurhessen-Waldeck.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen.

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Geschäften außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in den Sonstigen betrieblichen Erträgen und Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap.

Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheit" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d.h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt.

Kreditderivate über nominal 166.500 TEUR, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen (" freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt.

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I. Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 227.280 TEUR (Vorjahr: 161.443 TEUR) enthalten.

b) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind im Unterposten "b) andere Forderungen" insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 25.000 TEUR (Vorjahr: 25.000 TEUR) enthalten.

c) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 41.474 - 65.000 14.957

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Forderungen an Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 13.154 TEUR (Vorjahr: 13.987 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren unbestimmte Laufzeit
TEUR
Forderungen an Kunden 32.979 115.332 537.257 786.402 31.087

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt davon: börsennotiert davon: nicht börsennotiert darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR
434.025 425.489 8.536 -

b) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 69.756 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

a) Börsenfähige Wertpapiere

In dem Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind keine börsenfähigen Wertpapiere enthalten.

b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen

Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB und vergleichbaren EU-Investmentvermögen, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert Differenz zum Buchwert Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR
Rentenfonds
NORDEA N2 LCR Optimized Danish Covered Bond Fund 21.284 - 265
Mischfonds
DEKA-Diemelsee-Fonds 104.132 +5.642 1.746
HI-Edersee-Fonds 103.722 +3.830 1.433

Die Rücknahme der Anteile des DEKA-Diemelsee-Fonds erfolgt spätestens am letzten Bankgeschäftstag des übernächsten Kalenderquartals (Rücknahmetag), welches auf eine Rückgabeerklärung durch die Sparkasse folgt.

Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name Sitz Kapitalanteil
in %
Eigenkapital *
TEUR
Ergebnis
TEUR
Jahresababschluss per
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Frankfurt am Main/ Erfurt 1,82 --- --- ---
Hessisch-Thüringische Sparkassen- Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 1,79 4.002 147 31.12.2022
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG Bad Homburg v. d. H. 0,24 697.089 51.994 30.09.2022
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,21 3.285.298 k.A. 31.12.2022
Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH Korbach 21 97 k.A. 31.12.2022
Dreiraum Coworking GmbH Korbach 35 112 k.A. 31.12.2022

* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in Höhe von 3.298 TEUR Forderungen an Kunden, 3 TEUR entfallen auf Forderungen an Kreditinstitute.

Sachanlagen

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 6.513 TEUR (Vorjahr: 6.551 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR
Agio aus Forderungen 153 389

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 80.814 TEUR (Vorjahr: 88.115 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren
TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.458 10.913 31.923 35.238

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1.545 TEUR (Vorjahr: 735 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren
TEUR
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 127 331 585 62
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 329.811 170.819 61.185 822

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Verbriefte Verbindlichkeiten

Von den im Passivposten 3a) ausgewiesenen begebenen Schuldverschreibungen werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, keine Schuldverschreibungen fällig. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in Höhe von 3.298 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, 3 TEUR entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 174 TEUR (Vorjahr: 207 TEUR) enthalten.

Rückstellungen

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 138 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

Eventualverbindlichkeiten

Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" ist im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" ein Einzelposten in Höhe von 50.000 TEUR aus einem Credit-Default-Swap enthalten.

Die übernommene Verpflichtung aus dem Credit-Default-Swap war nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität des Referenzschuldners davon ausgehen, dass das vertraglich definierte Kreditereignis nicht eintritt, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden.

Andere Verpflichtungen

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

Anschaffungskosten 01.01.2023 Veränderungen des Geschäftsjahrs Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2023 Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2022
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 223.841 2.611 206.347 203.736
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 184.347 15.199 199.522 184.323
Beteiligungen 22.616 750 15.788 15.038

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 48.506 5.695 8.042
Zugänge 4.460 530 2.418
Abgänge - 531 -
Umbuchungen 5.292 - -5.292
Stand am 31.12.2023 58.258 5.694 5.168
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 29.418 4.792 -
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 3.918 393 -
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs 210 - -
Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge - 531 -
Kumulierte Abschreibungen auf Zugänge - - -
Stand am 31.12.2023 33.126 4.655 -
Buchwert am 31.12.2022 19.088 903 8.042
Buchwert am 31.12.2023 25.132 1.039 5.168
Immaterielle Anlagewerte Sonstige Vermögensgegenstände ohne abgegrenzte Zinsen
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 563 21
Zugänge 50 -
Abgänge 4 -
Umbuchungen - -
Stand am 31.12.2023 609 21
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 543 -
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 23 -
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs - -
Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 2 -
Kumulierte Abschreibungen auf Zugänge - -
Stand am 31.12.2023 564 -
Buchwert am 31.12.2022 20 21
Buchwert am 31.12.2023 45 21

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 3.442 TEUR (Vorjahr: 2.714 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 3.385 TEUR (Vorjahr: 3.379 TEUR), darunter Eventualverbindlichkeiten 17 TEUR (Vorjahr: 688 TEUR).

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Weiterleitungsdarlehen in Höhe von 82.048 TEUR (Vorjahr: 87.310 TEUR) wurden Vermögensgegenstände in gleicher Höhe als Sicherheit übertragen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit Buchwerten von 206.305 TEUR sowie Forderungen an Kunden über nominal 84.500 TEUR sind der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine derart besicherten Verbindlichkeiten.

Als Sicherheit für eigene Geschäfte und Kundengeschäfte an der Eurex Deutschland wurden Wertpapiere mit Buchwerten von 1.508 TEUR hinterlegt. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine entsprechenden Verbindlichkeiten.

C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Postenbezogene Angaben

Zinserträge

In den Zinserträgen sind 4.496 TEUR erhaltene Ausgleichszahlungen für vorfristig aufgelöste Zinsswaps enthalten (Vorjahr: 12.889 TEUR). Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch belastet.

Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind 1.774 TEUR gezahlte Ausgleichszahlungen für vorfristig aufgelöste Zinsswaps enthalten (Vorjahr: 10.958 TEUR). Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet.

Provisionserträge

Die wesentliche an Dritte erbrachte Dienstleistung ist die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Konsumentenkredite und Leasingverträge).

Sonstige betriebliche erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge entfallen zu etwa 57 % auf Erträge aus der Vermietung von Immobilien.

JAHRESÜBERSCHUSS

Steuerrechtliche Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in früheren Geschäftsjahren, die gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang.

Bilanzgewinn

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 138 TEUR.

Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.039 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

D. Sonstige Angaben

Angaben zu Termingeschäften gemäß § 36 RechKredV

Nominalbeträge der Termingeschäfte
in TEUR
Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre insgesamt
Zinsrisiken - Zinsswaps 63.000 560.000 937.000 1.560.000
Kreditderivate * - Credit-Default-Swaps (Sicherungsnehmer) - 22.000 - 22.000

* Gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 erfolgt die Darstellung ohne Kreditderivate, die als gestellte Kreditsicherheiten eingestuft wurden.

Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden

Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Geschäftsart Nominalwert 31.12.2023 Nominalwert 31.12.2022 beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 positiv beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 negativ
TEUR
Zinsrisiken
Zinsswaps 1.560.000 1.445.000 106.445 48.489
Adressenrisiken
Credit-Default-Swaps(Sicherungsnehmer) 22.000 28.500 13 271
Insgesamt 1.582.000 1.473.500 106.458 48.760

Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die Zinsswaps hat die Sparkasse den gesamten Zahlungsstrom eines jeden Swaps in seine einzelnen Cashflows aufgespalten. Die einzelnen Cashflows werden mit dem für die entsprechende Laufzeit aus der Zinskurve abgeleiteten Marktzinssatz diskontiert. Die Summe der Barwerte der zukünftigen Ein- und Auszahlungen ergibt den Zeitwert für den einzelnen Zinsswap. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit-Default-Swaps haben wir anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen.

Buchwerte von 2.346 TEUR (Vorjahr: 55 TEUR) bzw. 187 TEUR (Vorjahr: 252 TEUR) betreffen Upfront-Zahlungen für Credit-Default-Swaps, die unter dem Aktivposten 14 bzw. Passivposten 6 (Rechnungsabgrenzungsposten) ausgewiesen werden.

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Angaben zu mittelbaren pensionsverpflichtungen gemäß ART. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der für sie zuständigen KVK ZusatzVersorgungsKasse (ZVK) für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel.

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,0 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 7,85 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,65 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 16.997 TEUR im Geschäftsjahr 2023 1.586 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 51.968 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER

Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folg dar:

erfolgsunabhängige Komponenten
in TEUR
erfolgsbezogene Komponenten
in TEUR
Bezüge des Geschäftsjahres
in TEUR
Herr Bott 312 - 312
Herr Trumpp 242 - 242
Gesamtbezüge des Vorstands 554

Der Vorstandsvorsitzende Herr Bott hat gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Renten werden gemäß Beamtenversorgungsrecht auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet.

Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet.

Herrn Trumpp wurde eine beitragsorientierte Leistungszusage zur Finanzierung eines Versorgungsanspruchs bei einer Versorgungskasse gewährt; Bemessungsgrundlage der zu leistenden Beiträge ist ein fester Prozentsatz der Jahresvergütung.

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder 66 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 624 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 10.175 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

Kredite an Organe

Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Kredite beträgt 93 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 958 TEUR herausgelegt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 204 200
Teilzeit- und Ultimokräfte 173 163
377 363
Auszubildende 18 21
Insgesamt 395 384

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:

TEUR
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 234
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 28
Insgesamt 262
(darunter für das Vorjahr) (25)

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 881 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die künftigen Steuerbelastungen resultieren zu ca. 97 % aus der unterschiedlichen Behandlung von Fondsanlagen und ihren Erträgen in Handels- bzw. Steuerrecht und zu geringen Anteilen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Immateriellen Vermögensgegenständen bzw. Sachanlagen sowie Sonstigen Vermögensgegenständen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu etwa 33 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Wertpapieren und zu knapp 29 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen. Aus unterschiedlichen Ansätzen bei den Sachanlagen resultieren gut 11 %, bei den Forderungen ergeben sich 10 %. Ebenfalls 10 % resultieren aus der unterschiedlichen Behandlung von Fondsanlagen und ihren Erträgen in Handels- bzw. Steuerrecht. Auf unterschiedlichen Wertansätzen bei Beteiligungen beruhen die restlichen knapp 7 %. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,9 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,8 % bewertet.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat
Vorsitzender:
Jürgen van der Horst Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Edgar Schmal Selbständiger Steuerberater u. vereidigter Buchprüfer
Mitglieder:
Martin Arnold Sparkassenangestellter, Bereichsleiter Firmenkundenberatung
Daniel Clemens Entwicklungsingenieur bei der SMA Solar Technology AG, Niestetal (im Verwaltungsrat ab 06.11.2023)
Sandra Deutschendorf Architektin beim Landesbetrieb Bauen und Immobilien Hessen
Timo Hartmann Inhaber des Einzelunternehmens Hartmann Werbung & Textilien
Gerd Isenberg Angestellter, Gemeinde Twistetal
Daniel Kaufhold Sparkassenangestellter, Sachbearbeiter Medialer Vertrieb und Berater Electronic Banking
Elke Müller Sparkassenangestellte, stv. Bereichsleiterin Kreditmanagement
David Reese Bundeswehroffizier
Helmut Schmidt Richter i.R.
Holger Schmidt Sparkassenangestellter, Bereichsleiter Gewerbekundenberatung
Helmut Schnellen Sparkassenangestellter, Bereichsleiter Betriebswirtschaft
Jens Schulze Geschäftsführender Gesellschafter 4media Verlag GmbH (im Verwaltungsrat bis 05.11.2023)
Uwe Steuber Bürgermeister a.D., Referent beim Hess. Städte- und Gemeindebund
Ulrich Welteke Selbständiger Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer
Vorstand
Vorsitzender: Michael Bott, Sparkassendirektor
Mitglied: Jürgen Trumpp, Sparkassendirektor

Lagebericht

A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Rahmenbedingungen

1.1 Globale Wirtschaft

1.2 Regionale Wirtschaft

1.3 Branchensituation

1.4 Marktbedingungen

1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

1.5.1 Grundlagen

1.5.2 Sparkassenverbund

1.5.3 Aufsichtsrecht

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Kundenkredite

2.2.2 Eigengeschäft

2.2.3 Kundeneinlagen

2.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.2.5 Sonstige Passivpositionen

2.2.6 Nicht bilanzwirksames Geschäft

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Finanzlage

2.3.3 Vermögenslage

2.3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung

3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1 Personal

3.2 Nachhaltigkeit

3.3 Sonstiges

B. Nachtragsbericht

C. Risikobericht

1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

2. Adressenrisiko

2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

3. Marktpreisrisiko

3.1 Zinsänderungsrisiko

3.2 Spreadrisiko

3.3 Aktienrisiko

3.4 Immobilienrisiko

3.5 Beteiligungsrisiko

4. Liquiditätsrisiko

5. Operationelles Risiko

6. Sonstige Risiken

7. Gesamtbeurteilung der Risikolage

D. Prognosebericht

1. Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

2. Erwartungen

2.1 Geschäftsentwicklung

2.2 Ertragsentwicklung

2.3 Finanzentwicklung

2.4 Vermögensentwicklung

3. Risiken und Chancen

4. Ausblick

Anlage: Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Waldeck-Frankenberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)

Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich auf Menschen, egal welchen Geschlechts.

A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Rahmenbedingungen

1.1 Globale Wirtschaft

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Jahr des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,1 %beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften[1]. Für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Das reale Wachstum im Euroraum lag unter einem Prozent, dabei stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. In Deutschland ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die bis weit in das Jahr 2023 hinein hohe Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Die Staatsausgaben fielen preisbereinigt niedriger aus (-1,7 %), damit ging die Staatsquote weiter leicht zurück (48,2 % nach 49,7 % im Vorjahr). Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %[2].

Der deutsche Arbeitsmarkt präsentierte sich weiterhin sehr robust. Die Zahl der Erwerbstätigen im Inland stieg im Jahresdurchschnitt auf einen neuen Rekordwert von 45,9 Millionen. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 wie im Januar 2024 mit 5,7 % auf dem Niveau des Vorjahres (5,7 %)[3]. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden.

Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpfte doch die Kauflust.

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,5 % Ende 2022 auf 2,1 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, die sich danach wieder ein Stück korrigiert hat.

Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Einlagenfazilität hob die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Jahr weiter an, aktuell liegen die Sätze bei 4,0 % bzw. 4,5 %. Der EZB-Rat war auf Grundlage seiner Beurteilung im Dezember und Januar der Auffassung, dass die Leitzinsen sich auf einem Niveau befinden, das einen erheblichen Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer eines ausreichend restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen.[4]

Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und den ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

1.2 Regionale Wirtschaft

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg, der in wesentlichen Teilen das Geschäftsgebiet der Sparkasse bildet, waren zum 1. März 2024 insgesamt 10.306 Unternehmen tätig[5]. Der von der IHK Kassel-Marburg ermittelte Klimaindex für Nordhessen[6] liegt leicht höher als im Herbst 2023 (85,5 Punkte) bei jetzt 88,3 Punkten, vor einem Jahr lag der Wert allerdings noch bei 102,2 Punkten. Der Klimaindex ist so aufgebaut, dass die Geschäftsentwicklung ab 100 Punkten positiv, unter 100 Punkten aber negativ betrachtet wird. Aktuell gibt es nahezu keine Branche, die gute Zahlen meldet. Jedes dritte Unternehmen geht von einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation aus. Insgesamt bewerten 81,8 % der befragten Unternehmen die aktuelle Lage als befriedigend bis gut. Die Zukunftsaussichten beurteilen 36,6 % als ungünstiger. Nur 24,3 % (Vorjahr 33,7 %) der befragten Unternehmen gehen von einer zunehmenden Investitionstätigkeit aus, ein Drittel der Unternehmen erwartet einen Investitionsrückgang.

Bedeutend für die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis sind die beiden größten Arbeitgeber der Region, die Continental AG/ContiTech Schlauch GmbH in Korbach sowie die Viessmann Werke GmbH & Co. KG in Allendorf/Eder. Die Continental Reifen Deutschland AG hat neben der Reifenproduktion mit dem High Performance Technology Center (HPTC) am Standort Korbach auch einen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt etabliert. Continental hatte im Juni 2022 aufgrund des sich beschleunigenden Transformationsprozesses in der Automobilindustrie von Verbrennungsmotoren in Richtung Elektromobilität eine Anpassung des Geschäfts- und des Produktportfolios bei Automobil- und Nutzfahrzeugschläuchen angekündigt. Damit verbunden ist auch eine Neuordnung der deutschen Schlauchstandorte bis Ende 2025. Der Standort Korbach wird dabei gestärkt. Die Produktion von Silikonschläuchen soll von Northeim nach Hann. Münden und Korbach verlagert werden, die Fertigung von hochwertigen Formschläuchen verbleibt teilweise am Standort Korbach[7]. Die Viessmann Gruppe mit weltweit über 12.000 Mitarbeitenden hat ihren Stammsitz in Allendorf/Eder. Die Viessmann Gruppe hat bekanntgegeben, ihren Geschäftsbereich 'Viessmann Climate Solutions' mit Carrier Global Corporation ("Carrier") zusammenzuführen. Carrier ist ein weltweit führender Anbieter von intelligenten Klima- und Energielösungen mit Hauptsitz in Palm Beach Gardens, Florida (USA). Beide Parteien haben sich auf langfristige Garantien geeinigt: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen (3 Jahre), Garantien für die wichtigsten Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte (5 Jahre) sowie den Hauptsitz in Allendorf/Eder (10 Jahre). Nach Abschluss der Transaktion sieht die Gruppe in "Viessmann Climate Solutions" einen der wesentlichen Treiber der Wachstumsstrategie bei Klimalösungen im Wohn- und Gewerbesegment in Europa[8].

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt die Arbeitslosenquote mit 4,6 % im Februar 2024 weiter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Wie in Deutschland insgesamt ist sie gegenüber dem Vorjahr aber angestiegen (Vorjahr 4,3 %). Die Zahl offener Stellen ist im Jahresvergleich weiter zurückgegangen[9]. Trotzdem stehen weiterhin viele Unternehmen vor der Herausforderung, passende Mitarbeiter zu finden.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse gehört im Kaufkraftvergleich bundesweit zu den strukturschwächeren Gebieten. Der Kaufkraftindex liegt in Waldeck-Frankenberg mit 92,2 deutlich unter dem hessischen Vergleichswert von 103,4 (Deutschland = 100,0). Mit einem verfügbaren Einkommen je Einwohner von 23.685 € belegt der Landkreis Waldeck-Frankenberg nur Rang 16 von 26 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Hessen[10]. Die Einwohnerzahl im Landkreis Waldeck-Frankenberg stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % auf 159.154. Laut Statistischem Landesamt wird die Bevölkerung bis 2040 um fünf bis zehn Prozent abnehmen. Das Durchschnittsalter in Waldeck-Frankenberg beträgt 46 Jahre, in Hessen sind es 44 Jahre. Nur sechs von 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten liegen mit ihrem Wert darüber. Insgesamt wird erwartet, dass der Anteil der älteren Bevölkerung im Landkreis weiter steigt, bis im Jahr 2040 ein Altersdurchschnitt von rd. 50 Jahren für Waldeck-Frankenberg erreicht ist. Demzufolge wird dann gut jeder Dritte 65 Jahre und älter sein. Aktuell sind es 23,7 %. Der Anteil der unter 20-jährigen wird den Daten zufolge auf 15,4 % schrumpfen (in 2018: 18,4 %)[11].

1.3 Branchensituation

Bestimmend für den Geschäftsverlauf der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 ist zum einen die Fortsetzung der restriktiven Geldpolitik im Zuge der Zinswende und zum anderen die im Rahmen der Bau- und Energiepreisanstiege eingebrochene Kreditnachfrage. Die Umlaufrendite, d. h. die durchschnittliche Verzinsung aller umlaufenden Papiere der öffentlichen Hand mit einer vereinbarten Laufzeit von über vier Jahren, lag zu Beginn des Jahres noch über 2,5 %. Zum Jahresende 2023 sorgten dann Zinssenkungserwartungen für einen Rückgang auf 2,1 %, aktuell (Anfang März) liegt sie bei etwa 2,4 %. Am Aktienmarkt bewegte sich der Deutsche Aktienindex (DAX) in 2023 bis November in einer Spanne von 14.700 bis 16.500 Punkten. Dann setzte eine Aufwärtsbewegung ein, die in 2024 anhält. Aktuell erreicht das Aktienbarometer historische Höchststände, die 18.000 Punkte-Marke wurde inzwischen überschritten.

Die Aussagen der Deutschen Bundesbank im Monatsbericht September 2023 zur Ertragslage der Kreditinstitute passen auch für unser Institut. Das stark gestiegene Zinsniveau hatte in 2022 ertragssteigernde als auch ertragsbelastende Effekte. Der Anstieg führte einerseits zu einer "Normalisierung" der Zinsspanne mit einem stärkeren Anstieg der Zinserträge als der Zinsaufwendungen. Andererseits führte das gestiegene Zinsniveau im Jahr 2022 zu einem deutlichen Anstieg des Netto-Bewertungsaufwands bei festverzinslichen Wertpapieren. Mit der Einschätzung, dass ertragsbelastende Risiken zunehmen, stimmen wir überein. Bisher sind solche Risiken aber in der Bilanz noch nicht angekommen. Zudem hat die Sparkasse mit einer vorsichtigen Kreditvergabepraxis entsprechend vorgesorgt. Die zum Jahresende gesunkenen Zinsen im mittel- bis langfristigen Laufzeitbereich haben die Ertragslage in 2023 deutlich begünstigt. Mittelfristig dürften das sinkende Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage belasten.

Auf der Kostenseite belasten die Maßnahmen zur Umsetzung strengerer regulatorischer Anforderungen sowie zur Befriedigung des hohen Informationsbedürfnisses der verschiedenen Aufsichtsinstanzen (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin; Deutsche Bundesbank sowie EZB) und notwendige Investitionen in die Digitalisierung sowie in Maßnahmen zur Energieeinsparung.

1.4 Marktbedingungen

US-Technologiekonzerne wie Apple, Alphabet und Amazon nutzen ihre große Kundenzahl, ihren riesigen Datenpool und ihre Finanzkraft, um ihr Geschäftsmodell unter anderem auf Angebote im Zahlungsverkehr auszuweiten. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich der Wettbewerb um die Ertragsquelle Zahlungsverkehr deutlich verschärfen wird.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat diese Herausforderung angenommen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit hat sie unter anderem ihr Online-Banking-Angebot massiv ausgebaut und setzt im Hinblick auf Zahlungsverkehrsdienstleistungen auf innovative Produkte. Darüber hinaus wird die Internetfiliale systematisch hin zu einer umfassenden Finanzplattform für Privat- und Firmenkunden entwickelt. Auch das Thema künstliche Intelligenz (KI) ist momentan in aller Munde, wird die Sparkasse in den nächsten Jahren begleiten und den Arbeitsalltag maßgeblich beeinflussen. Das Innovationsmanagement des DSGV hat sich in Anbetracht dieser Fakten dazu entschieden, diese entscheidende Zukunftstechnologie aufzunehmen. Hierbei geht es nicht darum, eine eigene KI zu entwickeln, sondern deren Potentiale bestmöglich für die Arbeitsweise in den Sparkassen zu nutzen.

In den traditionellen Geschäftsfeldern macht sich der steigende Wettbewerb ebenfalls bemerkbar. Während der Niedrigzinsphase haben viele Kreditinstitute Kundeneinlagen mit einem Verwahrentgelt belegt und/oder Höchstgrenzen für Einlagen definiert. Mit dem Zinsanstieg hat der Wettbewerb um Kundeneinlagen wieder begonnen. Einzelne Direktbanken versuchen, neue Gelder mit befristeten Lockangeboten zu akquirieren. Insgesamt strebt die Sparkasse mit dem gestiegenen Zinsniveau wieder höhere Margen im Aktiv- und Passivgeschäft an. Negativ beeinflusst hat die Zinserhöhung den Absatz an Wohnungsbaufinanzierungen. Durch gestiegene Materialkosten und Zinsen ist für viele Kunden das Eigenheim nicht mehr finanzierbar.

In den letzten Jahren konnte der Ausbau des Provisionsgeschäfts die Ertragseinbußen im zinstragenden Geschäft in Teilen kompensieren. Die derzeit fragile gesamtwirtschaftliche Situation wird sich voraussichtlich belastend auf die Provisionsergebnisse aus dem Konsumenten- und Wertpapiergeschäft auswirken.

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg strebt mit einer individualisierten und bedürfnisorientierten Kundenansprache sowie einem Ausbau des Multikanal-Angebots an, dem steigenden Wettbewerbsdruck zu begegnen. Die Geschäftsstelle mit der Möglichkeit zur persönlichen Beratung wird hierbei weiterhin von zentraler Bedeutung sein. Insbesondere bei komplexeren Themen, wie beispielsweise der Baufinanzierung oder der Altersvorsorge, ist die Nachfrage nach einer qualifizierten Beratung hoch. Die Kunden schätzen zudem nach wie vor den persönlichen Kontakt zu ihren Ansprechpartnern. Dies unterscheidet die Sparkasse positiv von den Direktbanken und ist einer ihrer wesentlichen Vorteile im Wettbewerb.

1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

1.5.1 Grundlagen

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg unterliegt als mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende Anstalt des öffentlichen Rechts dem Hessischen Sparkassengesetz. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan überwacht u. a. die Tätigkeit des Vorstandes, der die Sparkasse unter Beachtung der Anforderungen des Hessischen Sparkassengesetzes in eigener Verantwortung führt. Über den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main und Erfurt, ist die Sparkasse Waldeck-Frankenberg dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin, angeschlossen. Kernpunkte der geschäftlichen Ausrichtung sind der öffentliche Auftrag (§ 2 Hessisches Sparkassengesetz) und das Regionalprinzip. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg ergänzt um Ortsteile der Gemeinden Wohratal und Gilserberg.

Gemäß § 15 Abs. 2 Hessisches Sparkassengesetz ist dem Lagebericht ein statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 beigefügt.

1.5.2 Sparkassenverbund

Die Zusammenarbeit zwischen den Sparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen wird innerhalb des Verbundkonzeptes Hessen-Thüringen geregelt. Dieses Konzept umfasst neben der Organisation der Zusammenarbeit gemeinsame Risikomanagementziele sowie ein Frühwarnsystem. Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe das Bonitätsrating von A+ und den stabilen Ausblick zuletzt am 18. April 2023 bestätigt. Das gilt auch für das so genannte Viability Rating von a+, das ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Instituts abstellt und nicht die Unterstützung der Eigentümer berücksichtigt.

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, in dem elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft sind. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion in das Sicherungssystem integriert. Hierdurch wird gewährleistet, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 T€, in Sonderfällen auch bis zu 500 T€, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Zum anderen steht die Institutssicherungsfunktion für die Sparkassen-Finanzgruppe im Vordergrund. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Damit ist die Rückzahlung sämtlicher fälliger Kundeneinlagen, insbesondere aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen sowie verbrieften Verbindlichkeiten, in voller Höhe sichergestellt.

Als zusätzliche neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich die bankaufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel errechnen) erreicht sind.

1.5.3 Aufsichtsrecht

Die 7. MaRisk-Novelle, welche die BaFin am 29. Juni 2023 veröffentlicht hat, dient insbesondere zur Integration der auf europäischer Ebene bereits für große Institute geltenden EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) in die MaRisk. Aber auch Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken, Ergänzungen der Regelungen zum Immobiliengeschäft oder zu den im Risikomanagement verwendeten Modellen sind enthalten.

DORA (Digital Operational Resilience Act) entfaltet als EU-Verordnung unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten der EU und ist von den betroffenen Finanzunternehmen bis zum 17. Januar 2025 umzusetzen. Ziel ist die Harmonisierung der Standards zur Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor der EU mittels einheitlicher und konsistenter Anforderungen an die Sicherheit des IT-Betriebs. Die Umsetzung der Anforderungen wird im laufenden Jahr und auch perspektivisch darüber hinaus umfangreiche Kapazitäten in der Sparkasse binden.

Eine Verringerung der Zahl oder ein Rückgang der Intensität regulatorischer Vorhaben ist weiterhin nicht absehbar. Dies wirkt sich auf die Positionierung und Bearbeitung einzelner Geschäftsfelder aus. Die in der Regel von europäischer Ebene ausgehenden Vorgaben stellen die Sparkasse weiter vor große Herausforderungen, da inzwischen enorme Kapazitäten gebunden werden. Es bleibt zu befürchten, dass der Umfang von Regulierungen auch in den nächsten Jahren anhalten und somit den Kostendruck weiter erhöhen wird.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

- Cost Income Ratio (Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss plus Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs)

- Eigenkapitalzuführung und Dotierung der versteuerten Reserven

- Wachstum der Forderungen an Kunden (Bilanzposten Aktiva 4 und Aktiva 9 sowie Eventualverbindlichkeiten aus Avalkrediten)

- Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Bilanzposten Passiva 2 und Passiva 3)

- Gesamtkapitalquote nach CRR

- Liquidity Coverage Ratio.

2.2 Geschäftsverlauf

Kreditinstitute stehen weiterhin unter einem hohen Ertrags- und Kostendruck. Neue Technologien bieten aber auch Chancen zur Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle und zur Erschließung neuer Ertragsfelder. In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt nehmen andere Branchen und Umweltfaktoren verstärkt Einfluss auf Finanzdienstleistungen. Die Frage nach der Rolle von Banken im digitalen Ökosystem wird neu definiert. Die Zusammenarbeit mit FinTechs und die Förderung von Innovationen werden zukünftig zentrale Erfolgsfaktoren darstellen. Im Kern geht es nicht nur um das "Kennen", sondern vor allem um das "Verstehen" von Kundenbedürfnissen. Dies stellt die Branche insbesondere bei Prozessen vor neue Herausforderungen. Dem starken Wettbewerb im Kundengeschäft stellt sich die Sparkasse mit einer ganzheitlichen Kundenberatung und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Finanzierungsbausteinen.

Die Sparkasse verzeichnete auch in 2023 steigende Kundeneinlagen. Angesichts des Zinsumfelds haben unsere Kunden auch wieder nennenswerte Beträge in Termingelder und Sparkassenbriefe umgeschichtet. Das gegenüber der langen Niedrig- bzw. Nullzinsphase gestiegene bzw. normalisierte Zinsniveau wirkte sich positiv auf die Ertragsrechnung der Sparkasse Waldeck-Frankenberg aus. Die aufwändige Umsetzung veränderter und zusätzlicher Vorschriften gehört seit Jahren zu den erschwerenden Rahmenbedingungen. Hinzu kamen im vergangenen Jahr eine vor sich hin dümpelnde Konjunktur, eine zähe Inflation und die weltpolitisch fragile Lage mit immer neuen Krisenherden. In diesem Umfeld verlief die Geschäftsentwicklung - unter Berücksichtigung einer risikoorientierten Kreditvergabe und einer ertragsorientierten Geschäftspolitik - im Jahr 2023 insgesamt zufriedenstellend.

Das Kundenkreditvolumen ist im vergangenen Geschäftsjahr leicht zurück gegangen, obwohl der Bestand an Wohnungsbaufinanzierungen - resultierend vor allem aus der Auszahlung bestehender Darlehenszusagen - nochmal zugelegt hat. Neue Darlehenszusagen (ohne Kontokorrentkredite, Treuhandkredite und Schuldscheindarlehen) erreichen mit 141 Mio € nur knapp die Hälfte des Vorjahreswertes. Die Auszahlungen gehen im Jahresvergleich nicht ganz so stark zurück (-34,1 %), so dass die offenen Zusagen zwar auch abnehmen, aber mit aktuell rund 73 Mio € eine wesentliche Größe darstellen. Die entsprechenden Auszahlungen werden in 2024 den bilanzwirksamen Bestand stützen. Die Ersparnisbildung unserer Kunden geht zurück, erreicht aber sehr erfreuliche 152 Mio €. Dabei bewegt sich der Nettoabsatz im außerbilanziellen Wertpapiergeschäft auf dem Niveau des Vorjahres, der bilanzielle Zuwachs macht in etwa zwei Drittel der Ersparnisbildung aus. Die Vermögenswerte unserer Kunden im Depot B bzw. DekaBank Depot sind durch die hohen Wertaufholungen zusammen mit den Netto-Käufen deutlich angestiegen. Die von der EZB angebotenen GLRG III-Geschäfte haben wir zu Beginn des Jahres vollständig zurückgezahlt und damit die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahresvergleich weiter reduzieren können. Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie die Eigenkapitalzuführung aus dem Jahresergebnis liegen oberhalb unserer strategischen Planungen.

Daten der Geschäftsentwicklung
2023 2022 Veränderung
Bilanzposition Mio € Mio € Mio € in %
Kundenkreditvolumen (inkl. Treunand- und Avalkredite) 1.703,2 1.724,8 -21,6 -1,3
Wertpapiere 667,5 648,1 19,4 3,0
Forderung an Kreditinstitute 271,1 210,5 60,6 28,8
Verbindlichkeiten aus dem Kundengeschäft 2.135,7 2.031,3 104,4 5,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 85,9 151,5 -65,6 -43,3
Fonds für allg. Bankrisiken gem. $ 340g HGB 147,0 139,6 7,4 5,3
Eigenkapital 136,0 133,2 2,8 2,1
Bilanzsumme 2.538,4 2.484,1 54,3 2,2
Kurs- bzw. Rücknahmewerte im Depot B und DekaBank Depot 787,9 692,2 95,7 13,8

2.2.1 Kundenkredite

Bei Unterteilung des Kundenkreditvolumens nach Kreditarten ist bei Kontokorrentkrediten, Realdarlehen sowie den sonstigen Krediten eine Volumenausweitung zu erkennen. Im Anstieg der Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zeigen sich Auswirkungen der hohen Inflation sowie der schwachen Konjunktur. Das starke Geschäft mit Wohnungsbaufinanzierungen in der Vergangenheit spiegelt sich in der Entwicklung der Realdarlehen wider. Hier wirkt sich weiterhin die Anforderung aus, entsprechende Sicherheiten erst nach Fertigstellung und Besichtigung der Immobilie zu berücksichtigen. Die Bestände an Personaldarlehen sind wie die Förderkredite (Weiterleitungsdarlehen) leicht zurück gegangen. In der Position "Sonstige" sind zu wesentlichen Teilen Credit Default Swaps (CDS) enthalten, die zur Diversifizierung des Kreditgeschäfts dienen; auch deren Volumen hat im Stichtagsvergleich zugenommen. Trotz geringer Verschiebungen blieben die Strukturanteile im Kundenkreditgeschäft weitgehend stabil.

Nach Kreditnehmergruppen zeigt sich bei Privat- und Geschäftskunden ein Rückgang, im Kommunalkreditgeschäft sowie bei den sonstigen Kreditnehmern jeweils eine leichte Ausweitung. Die Strukturanteile der unterschiedlichen Kundengruppen bleiben nahezu unverändert.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Strukturen im Detail.

Kundenkreditvolumen nach Kreditart 2023
Mio €
2023 Anteil
in %
2022
Mio €
2022 Anteil
in %
Kontokorrentkredite 30,1 1,8 27,5 1,6
Realdarlehen 561,3 33,0 546,7 31,7
Personaldarlehen 648,1 38,0 671,6 38,9
Kommunaldarlehen 58,9 3,4 69,4 4,0
Schuldscheindarlehen 127,2 7,5 131,5 7,6
Weiterleitungsdarlehen 76,8 4,5 85,6 5,0
Sonstige * 200,8 11,8 192,5 11,2
Insgesamt 1.703,2 100,0 1.724,8 100,0
Kundenkreditvolumen nach Kreditnehmern 2023
Mio €
2023 Anteil
in %
2022
Mio €
2022 Anteil
in %
Privatkunden 790,9 46,4 810,9 47,0
Geschäftskunden 677,5 39,8 690,1 40,0
Kommunen 34,0 2,0 31,2 1,8
Sonstige * 200,8 11,8 192,5 11,2
Insgesamt 1.703,2 100,0 1.724,8 100,0

* Avale, Credit Default Swaps, Kartenkredite sowie Treuhandkredite

Für den finanziellen Leistungsindikator "Wachstum der Forderungen an Kunden" trafen unsere Erwartungen aus dem letzten Jahr in etwa ein. Der Rückgang der bilanziellen Bestände ist auch von der Aufstockung unserer Kreditvorsorge geprägt. Während bei den Darlehen mit Geschäftskunden die tatsächlichen Bestände leicht über den Planwerten liegen, weichen sie bei den Privatkunden sowie den Förderdarlehen leicht negativ ab. Auch im Jahresdurchschnitt liegen die Bestände nur ganz leicht über den Planwerten.

2.2.2 Eigengeschäft

Forderungen an Kreditinstitute bestehen ausschließlich gegenüber Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe.

Von den verzinslichen Wertpapieren ist gut die Hälfte der Liquiditätsreserve zugeordnet. Wir bewerten allerdings sämtliche Positionen nach dem strengen Niederstwertprinzip. 434,0 Mio € sind in Anleihen und Schuldverschreibungen angelegt, 233,5 Mio € entfallen auf Anteile an Investmentvermögen.

Bei den Wertpapieranlagen konzentriert sich die Sparkasse unverändert auf qualitativ hochwertige Adressen. Die größte Emittentengruppe stellt die Sparkassen-Finanzgruppe dar; weitere Schwerpunkte bilden Papiere öffentlicher Schuldner sowie Pfandbriefe. Die Investmentvermögen haben wir zum größten Teil in zwei Spezialfonds konzentriert, die fast ausschließlich in Investmentvermögen investieren. Neben einem Schwerpunkt in Immobilienfonds sind hier auch Aktien- und Rentenfonds enthalten.

Im Eigengeschäft lag das Anlagevolumen nur geringfügig oberhalb unserer Planungen. Das gilt auch für die Erträge aus verzinslichen Anlagen wie für Fondsausschüttungen. Bei den Beteiligungen lagen die tatsächlichen Ausschüttungen deutlich über unseren vorsichtigen Planungen.

2.2.3 Kundeneinlagen

Das von uns am Jahresanfang unterstellte Wachstum der Kundeneinlagen wurde angesichts des vorsichtigen Konsumverhaltens in einer wirtschaftlich unsicheren Situation deutlich übertroffen. In der Jahresdurchschnittsbetrachtung liegen die tatsächlichen Bestände rund 28 Mio € oder knapp 2 % höher als erwartet. Der wiederum positive Nettoabsatz im bilanzunwirksamen Geschäft (s. 2.2.6) entspricht grundsätzlich unseren Erwartungen. Die Struktur des Kundeneinlagengeschäfts wird grundsätzlich weiter von der bis in das erste Halbjahr 2022 herrschenden Situation am Geld- und Kapitalmarkt geprägt. Angesichts des Null- bzw. Negativzinsniveaus haben die Kunden große Teile der Guthaben in liquiden Anlageformen geparkt. Inzwischen sind aber bereits rund 565 Mio € als Termingelder oder Sparkassenbriefe angelegt, nachdem dort wieder Zinsen gezahlt werden können. Diese Bestände wachsen auch zu Beginn des Jahres 2024 weiter an. Mit einem Anteil von 84,1 % der Bilanzsumme stellen die Kundeneinlagen weiterhin den bestimmenden Anteil unserer Finanzierungsstruktur dar.

2.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Im Rahmen der von der EZB mit attraktiven Konditionen ausgestatteten GLRG III-Geschäfte haben wir in den Vorjahren die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten deutlich erhöht. Nach einer Änderung der Konditionen durch die EZB haben wir die GLRG III-Geschäfte in 2022 größtenteils und im Bilanzjahr vollständig zurückgezahlt. Daneben sind Verbindlichkeiten aus Weiterleitungsdarlehen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme in nennenswertem Umfang in dieser Position enthalten.

2.2.5 Sonstige Passivpositionen

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB steigt durch eine Zuführung auf 147,0 Mio €. Darüber hinaus kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates, die Sicherheitsrücklage der Sparkasse um 2,1 % auf 136,0 Mio € aufgestockt werden. In Verbindung mit der ebenfalls leicht gestiegenen Bilanzsumme bleibt damit die Eigenkapitalquote in Relation zur Bilanzsumme bei 5,4 %.

2.2.6 Nicht bilanzwirksames Geschäft

Neben den bilanzwirksamen Einlagen erstrecken sich die Finanzanlagen unserer Kunden auf Wertpapiere, die im Depot B verwahrt werden sowie auf Fondsanteile in Depots bei derDekaBank. Der Gesamtwert dieser Kundenanlagen steigt durch die Netto-Käufe sowie die weit überwiegend positive Kursentwicklung an den Wertpapiermärkten auf 787,9 Mio € (Vorjahr: 692,2 Mio €). Die Summe der Wertpapierankäufe und -verkäufe (inklusive Einlösungen) unserer Kunden geht dabei leicht auf 227,8 Mio € zurück (Vorjahr: 237,3 Mio €). Per Saldo ergibt sich aber wie im Vorjahr ein deutlicher Nettoabsatz. Angesichts des positiven Zinsniveaus investierten unsere Kunden auch wieder in verzinsliche Wertpapiere. Weiterhin entfällt aber der größte Anteil auf Anlagen in Fonds, insbesondere der DekaBank. Daneben nutzen unsere Kunden Produkte der Verbundpartner im Bausparen (LBS), im Versicherungsgeschäft (SV Sparkassen-Versicherung) sowie im Konsumentenkreditgeschäft (S-Kreditpartner).

Die nicht bilanzwirksamen Eigengeschäfte der Sparkasse sind im Anhang zum Jahresabschluss näher erläutert. Angaben zur Nutzung von Derivaten im Rahmen der Risikosteuerung finden sich darüber hinaus im Risikobericht (Teil C.).

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Grundlage für die nachstehenden Analysen bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Die folgende Tabelle enthält eine Überleitungsrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung zur Systematik des Betriebsvergleiches:

Überleitungsrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Mio €
Überleitung
Mio €
2023
Mio €
Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Zinsspanne (einschl. lfd. Erträge) 50,8 -2,0 48,8 Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss 17,7 -0,1 17,6 Provisionsüberschuss
Sonstige betriebliche Erträge 1,7 -0,5 1,2 Sonstiger ordentlicher Ertrag
Summe der Erträge 70,2 -2,6 67,6 Summe der Erträge
Personalaufwand 25,3 0,0 25,3 Personalaufwand
Sachaufwand, Abschreibungen 16,9 -3,8 13,1 Sachaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,9 -0,3 0,6 Sonstiger ordentlicher Aufwand
Summe der Aufwendungen 43,1 -4,1 39,0 Summe der Aufwendungen
Ergebnis vor Bewertungund Risikovorsorge 27,1 1,5 28,6 Betriebsergebnis vor Bewertung
Aufwand aus Bewertungund Risikovorsorge 15,7 2,9 18,6 Aufwand aus Bewertungund Risikovorsorge
Ergebnis nach Bewertungund Risikovorsorge 11,4 -1,4 10,0 Betriebsergebnis nach Bewertung
Außerordentliches Ergebnis - 1,3 1,3 Neutrales Ergebnis
Ergebnis vor Steuern 11,4 -0,1 11,3 Ergebnis vor Steuern
Steueraufwand 8,6 -0,1 8,5 Steueraufwand
Jahresüberschuss 2,8 0,0 2,8 Jahresüberschuss

Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer einheitlicher Ermittlungsverfahren. Im Unterschied zur handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung sind in der betriebswirtschaftlichen Sicht periodenfremde Aufwendungen und Erträge nach einheitlichen Regeln im Neutralen Ergebnis ausgewiesen. Wesentliche Posten sind dabei im Zinsergebnis einerseits per Saldo erhaltene Ausgleichszahlungen für Auflösungen von Swap-Vereinbarungen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung und rückwirkende Erträge aus dem zurückgezahlten GLRG III-Geschäft sowie andererseits Zuführungen zur Rückstellung für möglicherweise zu zahlende Zinsen auf Prämiensparverträge. In den Sonstigen betrieblichen Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung sind 0,1 Mio € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten, die in der betriebswirtschaftlichen Sicht ebenfalls dem Neutralen Ergebnis zuzurechnen sind. Ebenfalls enthalten sind 0,2 Mio € Zuschreibungen auf Gebäude, die in der betriebswirtschaftlichen Sicht im Bewertungsergebnis verrechnet werden. Auf der Aufwandsseite werden die aperiodischen Aufwendungen dem Neutralen Ergebnis zugeordnet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Gebäude sind analog der zuvor genannten Zuschreibungen in der betriebswirtschaftlichen Sicht auch im Bewertungsergebnis enthalten.

Bei einer Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken um 7,4 Mio € wird in diesem Jahr ein Jahresüberschuss in Höhe von 2,8 Mio € ausgewiesen. Die folgende Tabelle enthält die Erfolgsspannenrechnung in der Systematik des Betriebsvergleiches.

Daten zur Ertragslage 2023 2022 Veränderung
Betriebsvergleichsposition Mio € Mio € Mio € %
Zinsüberschuss 48,8 36,2 12,6 34,8
Provisionsüberschuss 17,6 16,7 0,9 5,4
Sonstiger ordentlicher Ertrag 1,2 1,1 0,1 9,1
Summe der Erträge 67,6 54,0 13,6 25,2
Personalaufwand 25,3 23,2 2,1 9,1
Sachaufwand 13,1 11,6 1,5 12,9
Sonstiger ordentlicher Aufwand 0,6 0,5 0,1 20,0
Summe der Aufwendungen 39,0 35,3 3,7 10,5
Betriebsergebnis vor Bewertung 28,6 18,7 9,9 52,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 18,6 17,7 0,9 5,1
Betriebsergebnis nach Bewertung 10,0 1,0 9,0 900,0
Neutrales Ergebnis 1,3 3,7 -2,4 -64,9
Ergebnis vor Steuern 11,3 4,7 6,6 140,4
Steueraufwand 8,5 2,4 6,1 254,2
Jahresüberschuss 2,8 2,3 0,5 21,7
Cost Income Ratio (CIR) * 57,4 65,0

* Verhälnis Verwaltungsaufwand zur Summe der Erträge abzgl. Sonst. ordentl. Aufwand

Unsere Erwartungen hinsichtlich des Zinsüberschusses wurden deutlich übertroffen. Am Jahresanfang gingen wir von weiter steigenden Zinsen über die gesamte Zinskurve aus. Tatsächlich stiegen die kurzfristigen Zinsen sehr deutlich an, hier lag unsere Erwartung nur wenig höher. In den mittleren und langen Laufzeiten ging das Zinsniveau dagegen zurück. Aus unserer "Überschussliquidität" konnten wir deutlich höhere Erträge generieren. Auch lagen die Ausschüttungen unserer Beteiligungen über unseren Erwartungen. Bei den Einlagen führte das unerwartet niedrige Zinsniveau dagegen zu einem deutlich geringeren Zinsaufwand. Die positive Geschäftsentwicklung ermöglichte dazu eine geringere Refinanzierung bei Kreditinstituten, was ebenfalls den Zinsüberschuss beförderte.

Im Provisionsgeschäft war die Sparkasse deutlich erfolgreicher als angenommen. Beim Vermittlungsgeschäft hatten wir angesichts des geänderten Zinsumfelds einen deutlichen Rückgang erwartet, tatsächlich entwickelte sich das Bauspar- und Versicherungsgeschäft positiv, insgesamt gingen die Erträge in deutlich geringerem Umfang zurück. Im Wertpapiergeschäft wie auch im Giro- bzw. Kartengeschäft war die Sparkasse erfolgreich und konnte die Erträge stärker ausweiten als geplant. Der Anteil der Provisionserträge aus dem Giro- und Kartengeschäft liegt weiter bei rund der Hälfte des Provisionsüberschusses.

Die Summe aus Verwaltungsaufwand sowie sonstigem ordentlichen Aufwand steigt ebenfalls stärker als angenommen. Im Personalaufwand schlagen sich der Tarifabschluss sowie erfolgsabhängige Zahlungen an die Mitarbeiter nieder. Im Sachaufwand lag insbesondere der Beitrag zum Sparkassenstützungsfonds über unseren Erwartungen. Die Aufwendungen für DL Dritter sowie für Datenverarbeitung stiegen stärker als angenommen, Minderaufwendungen ergaben sich im Gebäudebereich.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung übersteigt den Vorjahreswert. Mit 28,6 Mio € liegt es um erfreuliche 6,4 Mio € über unseren vorsichtigen Planungen aus dem Vorjahr.

Im Kundenkreditgeschäft ergibt sich, wie im Vorjahr, per Saldo nochmal ein Bewertungsertrag. Erwartet hatten wir eine Belastung, auch aufgrund der wirtschaftlich unsicheren Situation. Im Wertpapierbereich fällt der Bewertungsertrag aufgrund des Zinsrückgangs zum Jahresende deutlich höher aus als am Jahresanfang erwartet. In der Position "Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge" ist über die genannten Positionen hinaus die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB sowie die Bildung von versteuerten Reserven enthalten, die im Vorjahr zur Belastungskompensation aufgelöst wurden.

Der Ertrag aus dem Neutralen Ergebnis ist im Wesentlichen auf erhaltene Ausgleichszahlungen im Rahmen der Schließung von Zinsswaps zurückzuführen. Bei einem gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Steueraufwand liegt der Jahresüberschuss von 2,8 Mio € in der Bandbreite der strategischen Planungen der Sparkasse.

Mit den positiven Abweichungen gegenüber den Planungen bei Zinsspanne und Provisionsergebnis gelingt es trotz erhöhter Aufwendungen, die Cost Income Ratio (CIR) über den zu Jahresanfang prognostizierten Rückgang auf 63,0 % hinaus auf 57,3 % zu drücken.

2.3.2 Finanzlage

Aufgrund einer vorausschauenden Liquiditätsplanung war die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse während des Berichtsjahres jederzeit sichergestellt. Zur Erfüllung der Mindestreserveverpflichtung unterhält die Sparkasse entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB. Des Weiteren hat die Sparkasse die Möglichkeit, Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen. Für entsprechende Inanspruchnahmen der von der EZB eingeräumten Refinanzierungsangebote hat die Sparkasse in ausreichender Höhe Wertpapiere im Rahmen des Pfandpoolverfahrens verpfändet. Im Berichtsjahr hat die Sparkasse entsprechende Gelder im Rahmen der GLRG III-Geschäfte[12] vollständig zurückgezahlt.

Aufsichtsrechtlich überprüft wird die Liquiditätslage der Sparkasse anhand der Liquiditätsdeckungskennzahl LCR (Liquidity Coverage Ratio) sowie der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio). Die LCR stellt den Bestand an "hochliquiden" Aktiva einem aufsichtsrechtlich vorgegebenen stressbedingten Mittelabfluss innerhalb von 30 Tagen gegenüber. Die NSFR ist ein Mindeststandard zur Verringerung des Refinanzierungsrisikos über einen längeren Zeithorizont. Dabei muss die Summe der verfügbaren stabilen Refinanzierung (gewichtete Passiva) mindestens der Summe der erforderlichen stabilen Refinanzierung (gewichtete Aktiva und außerbilanzielle Verpflichtungen) entsprechen. Beide Kennziffern müssen 100 % oder mehr betragen, um den Standard zu erfüllen. Die Berechnung per 31. Dezember 2023 liefert eine LCR von 146 %; die Werte zum Monatsultimo lagen im vergangenen Jahr zwischen 144 % und 177 % und damit in der erwarteten Bandbreite. Die deutlich weniger volatile NSFR liegt zum Jahresende bei 121 %. Mit der vorhandenen Liquidität sind auch die geplanten Investitionen im Immobilienbereich ohne zusätzliche Maßnahmen umsetzbar.

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse ist damit auch weiterhin gewährleistet.

2.3.3 Vermögenslage

Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse sind geordnet. Aktiva und Passiva werden nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Sämtliche Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert.

Wie geplant hat sich die Sicherheitsrücklage durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022 auf 133,2 Mio € erhöht. Darüber hinaus zählt der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zum Kernkapital; hier ist der Bestand mit Feststellung des letzten Jahresabschlusses auf 139,6 Mio € gestiegen. Eigenkapitalzuführung und Dotierung der versteuerten Reserven lagen auf dem im Lagebericht des Vorjahres prognostizierten Niveau. Der aufgrund des stärker steigenden Geschäftsvolumens erwartete leichte Rückgang der Gesamtkapitalquote ist damit eingetreten. Die Sparkasse verfügt daneben über ergänzende Eigenkapitalbestandteile nach § 340f HGB; auf die Anrechnung von Neubewertungsreserven wird verzichtet. Nach unserer Planung erhöhen sich die anrechenbaren Eigenmittel mit Feststellung des Jahresabschlusses 2023 um ca. 3,6 %.

Auf europäischer Ebene gelten für Kreditinstitute die einheitlichen Eigenkapitalanforderungen der CRR (Capital Requirements Regulation, EU-Kapitaladäquanz-Verordnung). Danach müssen die anrechnungspflichtigen Positionen eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 8,0 % unterlegt werden. In der CRR sind weitere Eigenkapitalanforderungen in Form zusätzlicher Kapitalpuffer festgeschrieben. Der Kapitalerhaltungspuffer ist seit 2019 mit 2,5 % vorzuhalten. Angelehnt an die Leitlinien der EBA (European Banking Authority) zum SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) legt die BaFin für von ihr beaufsichtigte Kreditinstitute zusätzliche Kapitalanforderungen (sogenannter SREP-Kapitalzuschlag) fest. Zum 31. Dezember 2023 ergab sich für die Sparkasse daraus eine zusätzliche Kernkapitalanforderung in Höhe von 1,5 % der anrechnungspflichtigen Positionen. Neben dem SREP-Kapitalzuschlag hat die BaFin für die Sparkasse eine über den Kapitalerhaltungspuffer hinausgehende aufsichtliche Eigenmittelempfehlung festgelegt, diese beträgt seit Anfang 2023 1,0 %.

Die Sparkasse berechnet die Risikopositionen im Bereich der Adressenrisiken mit dem Kreditrisikostandardansatz; bei operationellen Risiken wird der Basisindikatoransatz genutzt. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Werte:

31.12.2023 31.12.2022
in T€
Bilanzielles Eigenkapital 283.039 272.822
Risikopositionen gemäß CRR 1.570.235 1.540.138
Gesamtkapital 287.634 283.197
darunter: Kernkapital 272.634 268.197
Gesamtkapitalquote (Gesamtkennziffer in %) 18,3 18,4
Kernkapitalquote (in %) 17,4 17,4

Die Gesamtkapitalquote ist relativ stabil. Sie lag im vergangenen Jahr zwischen 18,3 % und 18,6 %. Aufgrund der soliden Vermögenslage der Sparkasse ist die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung gegeben. Die mittelfristige Unternehmensplanung sowie der Kapitalplanungsprozess gemäß MaRisk zeigen, dass die Sparkasse auch für die steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen gewappnet ist.

Durch den seit dem 1. Februar 2023 zu berücksichtigenden inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 % und den Kapitalpuffer für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,0 % auf die privilegierten Forderungen summieren sich unsere Kapitalanforderungen auf Basis der aktuellen Geschäftsstruktur derzeit auf 13,0 %. Dazu kommt die aktuelle Eigenmittelempfehlung der BaFin in Höhe von 1,0 %. Mit Bescheid vom 5. März 2024 hat die BaFin den SREP-Kapitalzuschlag für die Sparkasse von bisher 1,5 % auf 0,25 % reduziert. Diese Entlastung ist allerdings auf Grund der Berechnungssystematik für den SREP-Kapitalzuschlag absehbar nicht von Dauer.

2.3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Die Folgen des kriegerischen Angriffs Russlands auf die Ukraine, die auch daraus resultierende Energieknappheit, politische Auseinandersetzungen weltweit sowie eine weiterhin hohe Inflation sorgen für ein weiterhin sehr labiles wirtschaftliches Umfeld. Der abrupte Zinsanstieg kam im vergangenen Jahr zu seinem Ende, die mittel- und langfristigen Zinsen sind zurückgegangen. Die Sparkasse konnte in dem positiven Zinsumfeld ihre Ertragskraft stärken, aus den Niederstwert-Abschreibungen des vergangenen Jahres ergaben sich bereits Zuschreibungsgewinne.

Die bilanziellen Einlagen der Sparkassenkunden stiegen im Stichtagsvergleich deutlich stärker als erwartet. In einem weiter intensiven Wettbewerb und einer wirtschaftlich herausfordernden Situation sind die Zusagen im Kreditgeschäft deutlich zurückgegangen. Die Bestandsentwicklung entspricht aber unseren Erwartungen vom Jahresanfang. Die Sparkasse konnte in einem positiven Zinsumfeld die Zinsspanne als wesentliche Ertragsquelle deutlich ausweiten. Im Provisionsgeschäft war die Sparkasse in den wesentlichen Komponenten Wertpapier-, Karten- und Vermittlungsgeschäft erfolgreich. Die Inflation machte sich auch im Verwaltungsaufwand mit einer deutlichen Ausweitung bemerkbar. Die vollständige Bewertung der Wertpapiere nach dem strengen Niederstwertprinzip führte in diesem Jahr zu Bewertungsgewinnen, so konnten andererseits wieder Vorsorgereserven in nennenswertem Umfang gebildet werden. Die voraussichtliche Zuführung zur Sicherheitsrücklage mit 2,8 Mio € sowie die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken mit 7,4 Mio € liegen in Summe deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Damit gelingt einerseits eine Stärkung des Eigenkapitals in angemessener Höhe, andererseits gleichen wir die Auflösung von stillen Reserven im Vorjahr wieder aus.

Die Liquiditätsausstattung der Sparkasse ist ausreichend, was sich auch in den aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffern niederschlägt. Bei der Eigenkapitalausstattung werden die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen überschritten. Die absehbar steigenden Anforderungen aus dem Aufsichtsrecht erfordern eine weitere Stärkung des Eigenkapitals, welche die Sparkasse aus eigener Kraft erwirtschaften kann.

Zusammenfassend kann die Lage der Sparkasse Waldeck-Frankenberg daher als zufriedenstellend bezeichnet werden.

3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1 Personal

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Sparkasse 322 Beschäftigte angestellt. In dieser Berechnung sind Teilzeitbeschäftigte mit dem prozentualen Anteil ihres Beschäftigungsumfangs enthalten.

Mitarbeitende und Auszubildende im Jahresdurchschnitt

in Mitarbeiterkapazitäten 2023 2022
Vollzeitkräfte 204 200
Teilzeitkräfte 101 95
Auszubildende 17 21
Geschlechterstruktur
in %
2023 2022
Frauen 57,3 58,4
Männer 42,7 41,6

Die Fluktuationsquote lag im vergangenen Jahr bei 7,0 % und damit leicht höher als der mittelfristige Durchschnitt von rund 3,5 %.

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg räumt der Ausbildung von Nachwuchskräften einen hohen Stellenwert ein, um den durch altersbedingte und natürliche Fluktuation entstehenden Personalbedarf auszugleichen. Gleichzeitig wird sie damit als regional geprägtes Institut ihrer Verantwortung für den heimischen Arbeitsmarkt gerecht. Zum 1. August 2023 stellte die Sparkasse 14 Ausbildungsplätze für das Berufsbild der Bankkauffrau/des Bankkaufmanns zur Verfügung. Die anspruchsvolle Ausbildung beinhaltet zahlreiche innerbetriebliche Seminare und Projekte. Zusätzlich stellten wir elf Berufsfremde ein, die eine Qualifizierung zur Sparkassenkauffrau bzw. zum Sparkassenkaufmann absolvieren.

Altersstruktur
in %
2023 2022
unter 20 Jahre 2,0 1,3
20 bis unter 30 Jahre 14,8 16,1
30 bis unter 40 Jahre 15,6 15,1
40 bis unter 50 Jahre 19,7 19,7
50 bis unter 60 Jahre 32,8 34,0
60 Jahre und mehr 15,1 13,8

Für die Sparkasse als Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen ist die zielgerichtete Weiterbildung ihrer Beschäftigten von besonderer Relevanz. Nur so ist eine kompetente und bedarfsorientierte Kundenberatung gewährleistet. Im Geschäftsjahr nutzte jeder Beschäftigte durchschnittlich etwa 3,1 Weiterbildungstage. Die Qualifikationsstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar:

Qualifikationsstruktur der bankspezifisch Beschäftigten
in %
2023 2022
Lehrinstitut/Master 5,9 5,4
Sparkassen-/Bankbetriebswirt/Bachelor 31,3 31,4
Sparkassen-/Bankfachwirt 38,8 39,7
Sparkassen-/Bankkaufmann 10,7 14,3
andere kaufmänn. Ausbildungsberufe 8,2 6,6
Sonstige 5,1 2,6

3.2 Nachhaltigkeit

Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg ist seit Gründungstagen ausgerichtet auf nachhaltiges Denken und Handeln, Verantwortung für die Region und Gemeinwohlorientierung. Aus dieser Tradition heraus übernimmt die Sparkasse Waldeck-Frankenberg bis heute Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft im Landkreis Waldeck-Frankenberg und trägt mit ihren Produkten und Dienstleistungen sowie ihrem gesellschaftlichen Engagement zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung bei. Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg ist sich ihrer Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt, für heutige und zukünftige Generationen bewusst und hat daher die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. Damit erklärt die Sparkasse, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen auf ihrem Wege hin zu mehr Nachhaltigkeit und für einen wirksamen Klimaschutz durch geeignete Finanzdienstleistungen zu unterstützen.

Das Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse wird dabei maßgeblich geprägt durch verantwortungsvolles Handeln in ihrem Geschäftsgebiet, den öffentlichen Auftrag und ihr unternehmerisches Selbstverständnis sowie durch die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative). Es erstreckt sich auf die ökonomische, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit und bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein.

3.3 Sonstiges

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg unterstützt zahlreiche regionale Projekte im Sozialen, im Sport sowie in Kunst und Kultur durch Spenden und Sponsoring. Darüber hinaus stellt die 1985 errichtete Sparkassenstiftung Waldeck-Frankenberg finanzielle Mittel für gemeinnützige Vorhaben im Geschäftsgebiet zur Verfügung.

B. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

C. Risikobericht

1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Bild

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Credit Spread-Risiko
Aktienkursrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzuschirmen, betrachten wir einen kurzfristigen und einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanz wird beurteilt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 416,2 Mio €. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 250 Mio € wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde kein Limit überschritten. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzuschirmen.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft sowie innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Risikokategorie Mio. € Mio. € %
Adressenrisiko 30 11,1 37
Adressenrisiko Kundengeschäft 17,5 10 56,8
Adressenrisiko Eigengeschäft 12,5 1,1 9,3
Marktpreisrisiko 120 95,6 79,7
Zinsänderungsrisiko 37,5 31,7 84,6
Credit Spread-Risiko 32,5 27,6 84,8
Aktienkursrisiko 20 10,2 51,1
Immobilienrisiko 30 22,3 74,4
Sonstige Marktpreisrisiken * 3,8 -
Beteiligungsrisiko 25 18,3 73,3
Refinanzierungskostenrisiko 25 22,9 91,7
Operationelles Risiko 25 18,2 72,8
Freier Risikopuffer 25
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 250 166,2 66,5

* Ohne separates Limit. Direkte additive Hinzurechnung zu den weiteren Risikokategorien und Anrechnung auf das Limit für Marktpreisrisiko.

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

- Schwerer konjunktureller Abschwung

- Markt- und Liquiditätskrise

- Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg

- Größter Arbeitgeber der Region schließt sein Werk

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt der Ereignisse die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung. Handlungsbedarf leiten wir aus den Stresstest-Ergebnissen nicht ab.

Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse in der normativen Perspektive eine Mindest-Eigenmittelquote von 9,5 % abgeleitet. Für die ökonomische Perspektive gilt, dass die Inversität erreicht ist, wenn das Risikodeckungspotenzial nach Eintritt des inversen Stresstests nicht mehr für die Risikowerte ausreicht. Das ist eine konservative Annahme, da risikomindernde Effekte bei Eintritt des inversen Stresstests unberücksichtigt bleiben. Aus Sicht der Zahlungsunfähigkeit gilt das Unterschreiten eines Überlebenshorizonts von einem Monat als Inversitätsschwelle.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse selbst bei Eintritt sehr unwahrscheinlicher Ereignisse nicht gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026 (Stand: September 2023). Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:

- Die Ergebnisplanung basiert auf der Annahme eines leichten Zinsanstiegs in 2024 und anschließenden Zinsrückgängen in den kurz- und mittelfristigen Laufzeiten.

- Im Kundengeschäft wird mit einem leichten Wachstum der Kundenkreditbestände von 1,6 % in 2023, einem geringen Bestandsabbau in 2024 und anschließend mit annähernd gleichbleibenden Beständen errechnet. Für die Kundeneinlagen wird ein Wachstum von 2,2 % in 2023, ein Rückgang von 0,7 % in 2024 und folgend eine konstante Entwicklung mit Umschichtungen in befristete Einlagen erwartet.

- Das Bewertungsergebnis ist von 2023 bis 2025 insgesamt positiv, wozu in erster Linie Zuschreibungen (aus Wertaufholungseffekten) bei den Eigenanlagen beitragen.

- Jahresüberschüsse werden vollständig thesauriert. Zuführungen werden zugunsten der Sicherheitsrücklage, des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB vorgenommen.

- Die zusätzliche Eigenmittelanforderung gem. § 6c KWG (SREP-Kapitalzuschlag) von 1,5 % wird für den gesamten Betrachtungszeitraum beibehalten. Die Eigenmittelempfehlung gemäß § 6d KWG von derzeit 3,5 % (inkl. 2,5 % Kapitalerhaltungspuffer) wird über den gesamten Planungshorizont fortgeschrieben.

- Abzug für mittelbare Finanzbeteiligungen im Verbund auf Einzelinstitutsebene.

- Ansteigender Kapitalabzug bezüglich des NPE-Backstops.

- Das jährliche Wachstum der risikogewichteten Aktiva - geplant auf der Ebene der Forderungsklassen mit Kundenaktiva - korrespondiert mit der Bilanz- und Positionsplanung. Effekte aus der CRR III werden berücksichtigt.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Kapitalzuschlag, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden.

Die adversen Szenarien stellen jeweils einen schweren konjunkturellen Abschwung dar, in einem Szenario "Stagflation" in Verbindung mit steigenden Marktzinsen. Das Szenario "Stagflation" weist die schlechteste Entwicklung auf und basiert auf den folgenden Annahmen:

-Ein verschärfter Wettbewerb führt zu Veränderungen bei der Geschäfts- und Margenentwicklung.

-Die Sparkasse geht in diesem Szenario von steigenden Zinsen mit einer weiteren Inversion aus, die im Verlauf leicht zurückgeht.

-Darlehen wachsen nicht weiter, während bei den KK-Krediten eine um 2,2 % erhöhte Inanspruchnahme zu verzeichnen ist. Die Kundeneinlagen sinken in den drei Folgejahren um jeweils 13,5 %.

-Beim Provisionsergebnis sowie den Verwaltungsaufwendungen wird jeweils das Eintreten der negativen Bandbreite der Planungen unterstellt.

-Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft belastet die Erfolgsrechnung im Jahr sehr deutlich und bleibt im Betrachtungszeitraum negativ.

-Das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft belastet im Jahr 2024 die Erfolgsrechnung überaus stark; in den beiden Folgejahren ergeben sich Aufholungseffekte.

-Beim sonstigen Bewertungsergebnis wirken deutliche erhöhte Aufwendungen aus schlagend gewordenen operationellen Risiken belastend.

-Jahresfehlbeträge werden zulasten der versteuerten Vorsorgereserven ausgeglichen.

-Die Angaben zur Entwicklung der regulatorischen Eigenmittel wurden aus dem Planszenario übernommen (dabei jedoch mit höherem NPE-Abzug und aufgrund geringeren Kernkapitals auch mit höherem Abzug für die Beteiligungen).

-Die Angaben zur Planung der RWA wurden aus dem Planszenario mit folgenden Änderungen übernommen: Während die überfälligen Positionen und Positionen mit besonders hohem Risiko doppelt so stark ansteigen wie im Planszenario, steigt die RWA in der Forderungsklasse Institute infolge des Einlagenrückgangs nur halb so stark wie im Planszenario.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken sowie der weiteren wesentlichen Risiken ergibt sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden. Das adverse Szenario "Stagflation" zeigt starke Kapitalbelastungen auf, Handlungsnotwendigkeiten haben wir daraus jedoch nicht abgeleitet.

2024 2025 2026 2027
Plan-Szenario Eigenmittel (in T€) 272.346 289.572 300.720 312.178
RWA (in T€) 1.605.134 1.636.258 1.679.923 1.720.554
Eigenmittelquote (EMQ) 17,0 % 17,7 % 17,9 % 18,1 %
Mindest-EMQ 18,0 % 18,0 % 18,0 % 18,0 %
adverses Szenario Eigenmittel (in T€) 270.416 259.799 270.464 284.824
RWA (in T€) 1.636.139 1.662.765 1.707.085 1.743.428
Eigenmittelquote (EMQ) 16,5 % 15,6 % 15,8 % 16,3 %
Mindest-EMQ Szenario 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 %

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken Zinsswapgeschäfte ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 1.560 Mio €). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an zwei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die interne Kommunikation. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht sowie ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten mit Ausnahme der Beteiligungsrisiken. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine ad-hoc-Berichterstattung vorgenommen werden muss.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Der direkt dem Vorstand unterstellte Bereich Betriebswirtschaft ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bereichs Betriebswirtschaft wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Risikokonzentrationen berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert, d.h. unter Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen Kunden- und Eigengeschäft.

2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder vollständig an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers im Zeitablauf ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Das Adressenrisiko im Kundengeschäfts wird auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten gesteuert. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.

-Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen.

-Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen.

-Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung.

-Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten.

-Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert.

-Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung.

-Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV.

-Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze.

-Turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit.

-Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kredithandelstransaktionen

-Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Die Risikostrategie ist auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten ausgerichtet. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zur Struktur des Kreditgeschäfts verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 2.2.1 des Wirtschaftsberichts (Teil A). Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklassen 1-5 6-10 11-15 16-18
mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit 0,01 % bis 0,39 % 0,59 % bis 2,96 % 4,45 % bis 45,00 % Ausfallklassen
Anteil 2022 78 % 18 % 2 % 2 %
Anteil 2023 78 % 18 % 2 % 2 %
Anteile Blankokreditvolumen 2023 76 % 21 % 1 % 1 %

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 6,6 % des Kundenkreditvolumens die Ausleihungen an Grundstücks- und Wohnungswesen sowie 4,9 % des Kundenkreditvolumens die Ausleihungen im Bereich Gesundheit und Soziales. Darüber hinaus entfallen 7,1 % des Kundenkreditvolumens auf Forderungen an Öffentliche Haushalte.

Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 61,7 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis einschließlich 1,0 Mio €.

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 4,5 % des Kundenkreditvolumens.

Risikokonzentrationen im Kreditportfolio bzgl. Größen, Branchen oder Ländern werden vierteljährlich überprüft und bestehen derzeit nicht. Risikokonzentrationen aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes mit einer entsprechenden Konzentration grundpfandrechtlicher Sicherheiten ergeben sich aus dem Geschäftsmodell der Sparkasse und dem Regionalprinzip.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken nutzt die Sparkasse für vier Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 7 Mio € Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes).

Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden muss, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt wie im Vorjahr eine rückläufige Entwicklung aufgrund höherer Auflösungen als Neubildungen und Erhöhungen.

2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere, Schuldscheindarlehen und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Das Adressenrisiko des Eigengeschäfts wird entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements gesteuert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und von Korridoren für Anlageklassen.

- Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen.

- Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV.

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 904 Mio €. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (423 Mio €), Wertpapierspezialfonds (208 Mio €) und sonstige Investmentfonds (36 Mio €).

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 5 (Investment Grade) 76
6 bis 10 2
11 bis 15C -
16 bis 18 -
Ohne Rating 22

Für Immobilien und Aktien in Investmentfonds liegen keine Ratings vor (Volumen 197 Mio € oder 22 %).

Wesentliche Teile der Anlagen entfallen auf Schuldner innerhalb der S-Finanzgruppe, sie unterliegen aufgrund des Haftungsverbundes keinem Ausfallrisiko. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen der Eigengeschäfte außerhalb Deutschlands betrug am 31. Dezember 2023 18,3 % der gesamten Eigenanlagen.

3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienpreisrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlage- und Steuerungsausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind neben dem Gesamtvorstand Mitarbeiter der Bereiche Eigenanlagen und Betriebswirtschaft / Risikocontrolling. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen Bericht zum Marktpreisrisiko.

3.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR.

-Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Handelstage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 1988 bis 2022 verwendet. Für die Zinsbuchsteuerung definiert sich die Sparkasse eine Benchmark (gleitender 10-Jahresdurchschnitt, ggf. mit Risikohebel, zum 31. Dezember 2023 einfache Anlage in 10 Jahre gleitend). Abweichungen sind konzeptionell begrenzt und zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf.

-Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

-Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

-Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden mit statistischer Ausübung in die Risikomessung einbezogen.

Das Zinsänderungsrisiko wird gesteuert entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite, nämlich unter Einhaltung des Limits für das Zinsänderungsrisiko in der ökonomischen Sichtweise mit einem Abweichungs- und einem Risikolimit für das Strategische Zinsbuch.

Die Risikotoleranz wurde 2023 für das Zinsänderungsrisiko eingehalten. Für die Zinsbuchsteuerung gab es an vier Stichtagen überschrittene Limite. Wie konzeptionell vorgegeben, wurden die Limitüberschreitungen innerhalb des Planungshorizonts von 63 Handelstagen jeweils behoben.

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang sowie bilanzwirksame Instrumente eingesetzt (zu den Derivaten vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird die Hauszinsmeinung zugrunde gelegt. Mindestens jährlich werden adverse Szenarien berechnet (zuletzt zum 30. September 2023). Vierteljährlich werden Sensitivitätsanalysen mit Zinsschocks ad hoc +/-200 Basispunkte durchgeführt.

Abweichungen in T€ zum Szenario Hauszinsmeinung 2024 2025
Szenario +200 Basispunkte Zinsspanne 1.874 6.880
Bewertungsergebnis Wertpapiere -14.744 4.244
Zusammen -12.870 11.124
Szenario -200 Basispunkte Zinsspanne -5.343 -7.321
Bewertungsergebnis Wertpapiere 12.217 -2.728
Zusammen 6.874 -10.048

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
in Mio € -19,2 +21,9
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -6,67 7,60

Risikokonzentrationen bestehen nicht.

3.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.

Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung unter 3.1.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR.

Risikokonzentrationen bestehen hinsichtlich der Risikowerte für bestimmte Spreadklassen. Alle betroffenen Spreadklassen befinden sich im Investment Grade.

3.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Periodische Steuerung und normative Perspektive (Aktien vollständig in Spezialfonds): Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension, Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR.

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich über Zielfonds in zwei Spezialfonds gehalten. Es besteht ein geplantes maximales Investitionsvolumen, das zum 31. Dezember 2023 nahezu erreicht ist.

Risikokonzentrationen bestehen nicht.

3.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, eigengenutzte Immobilien) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension, Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis nach Land und Nutzungsart segmentierte MSCI-Zeitreihen mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Dazu bestehen sowohl Begrenzungen bezüglich der Höhe der Einzelinvestitionen als auch eine strategische Obergrenze von 30 Mio €. Immobilienfonds werden mit einer Ausnahme in Spezialfonds gehalten.

Risikokonzentrationen bestehen in den Land-Nutzungsart-Kombinationen Deutschland und Wohnen sowie Deutschland und Büro.

3.5 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses.

Das Beteiligungsrisiko wird entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements gesteuert. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen differenziert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen für die Verbundbeteiligungen.

-In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Risikos auf Basis von Expertenschätzungen, die sich im Rahmen eines Benchmarkansatzes an quantitativ hergeleiteten Parametern orientieren. Diese Parameter basieren auf einem Mischindex, der aus einem Index für nachrangige Verbindlichkeiten und einem Aktienindex besteht (80 % "iBoxx Euro Financials Subordinated Total Return" und 20 % "EURO STOXX Financials Euro - Total Return").

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
in T€
Strategische Beteiligungen (S-Finanzverbund) 21.029
Strategische Beteiligungen (sonstige) 131

Aus Vorsichtsgründen werden vorhandene stille Reserven der Verbundbeteiligungen nur zum Abschirmen von Beteiligungsrisiken und nicht zur Verlustabdeckung anderer Risiken im RDP vorgesehen. Für direkte Beteiligungspositionen wird ein pauschaler Aufschlag auf die Risikoparameter berücksichtigt, die Position ist unwesentlich.

4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und bzw. oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Gesteuert wird das Liquiditätsrisiko entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Diese sagt aus, wie lange die verfügbaren Zahlungsmittel der Sparkasse bei Eintritt eines definierten Stressszenarios ausreichen, um die (kumulierten) Abflüsse bedienen zu können. In den institutsindividuell definierten drei Stressszenarien werden die liquidierbaren Wertpapiere mit szenarioabhängigen Kursabschlägen (Haircuts) versehen. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Es wurde festgelegt, dass im ungünstigsten von drei betrachteten Szenarien der Überlebenshorizont mindestens drei Monate betragen soll (gelbe Warnschwelle unter drei Monaten, rote Warnschwelle unter einem Monat). Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 13 Monate.

Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 nicht unter den definierten Schwellenwerten von 115 % bzw. 110 % (jeweils gelbe Warnschwelle).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR.

-Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz.

-Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur.

-Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden.

-Tägliche Disposition der laufenden Konten.

-Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation.

-Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans.

-Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios).

-Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung.

Risikokonzentration bestehen bei der Refinanzierung hinsichtlich der Volumina der Refinanzierung pro Gegenpartei, des Liquiditätsdeckungspotenzials je Gegenpartei und der Abflüsse je Laufzeitband.

Zur Begrenzung von Risikokonzentrationen untersucht die Sparkasse die Abhängigkeit von einzelnen Gläubigern im Kundengeschäft. Durch interne Vorgaben ist sichergestellt, dass die Refinanzierung bei Kreditinstituten jederzeit in voller Höhe durch Mittelaufnahmen bei der EZB substituiert werden kann.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen Bericht zum Liquiditätsrisiko. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Gesteuert wird das operationelle Risiko entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von ex ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von ex post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen (sowie der regelmäßigen Überprüfung des Versicherungsschutzes) Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien".

-Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank.

-Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario.

-Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren".

-Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Risikokonzentrationen bestehen nicht. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen Bericht zum operationellen Risiko.

6. Sonstige Risiken

Sonstige wesentliche Risiken bestehen gemäß Risikoinventur nicht.

7. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 66,5 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgeschirmt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. mit Blick auf eine Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur mit erhöhten Kreditausfällen. Trotz tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen ist die Risikotragfähigkeit anhand der durchgeführten Kapitalplanung mittelfristig weiterhin darstellbar.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als herausfordernd, aber nicht angespannt.

D. Prognosebericht

Die folgenden Analysen beruhen auf den Erwartungen der Sparkasse. Im Kontext der aktuellen Rahmenbedingungen bestehen ausgeprägte Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen auf die prognostizierte Geschäftsentwicklung. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Wie im Risikobericht dargestellt verfügt die Sparkasse über Instrumente und Prozesse, um die Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.

1. Gesamtwirtschaftlicher Ausblick[13]

Zu Beginn des Jahres 2024 wird die Wirtschaft nicht nur durch Streiks in verschiedenen Wirtschaftsbereichen gebremst. Auch die neuerliche Störung der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer wird ihre Spuren hinterlassen. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Im gesamtwirtschaftlichen Ausblick des DSGV vom 30. Januar 2024 prognostizieren die Chef-Volkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe ein marginales Wachstum des realen deutschen BIP von 0,3 %[14]. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig.

Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der Prognose. Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Aktuell gehen wir davon aus, dass insbesondere die Geldmarktzinsen zurückgehen werden.

2. Erwartungen

2.1 Geschäftsentwicklung

Insbesondere die wirtschaftlichen Unsicherheiten, aber auch die gestiegenen Zinsen und teilweise eine angespannte Personalsituation schränken die Investitionsbereitschaft unsere Kunden im gewerblichen Bereich ein. Auch eine erhöhte Lagerhaltung als Reaktion auf unsichere Lieferketten bedingt höhere Inanspruchnahmen der Kontokorrentlinien. Das Volumen der Wohnungsbaukredite, bei denen die Nachfrage für Neubauten wegen der stark gestiegenen Preise und des höheren Zinsniveaus eingebrochen ist, stagniert. Sowohl im gewerblichen wie im privaten Bereich werden aber Kredite zur Umstellung der Energieversorgung sowie zur energetischen Sanierung von Gebäuden nachgefragt. Insgesamt erwarten wir konstante Kundenforderungen. Mit unserem ganzheitlichen Beratungskonzept sehen wir die Sparkasse zwar im Markt gut aufgestellt, angesichts der wirtschaftlichen Lage gehen wir aber nicht von einer nennenswerten Ersparnisbildung aus. Da im Sinne eines strukturierten Vermögensaufbaus wieder ein Nettoabsatz von nicht bilanzwirksamen Wertpapieren gelingen sollte, erwarten wir bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einen leichten Rückgang.

Im Eigengeschäft verfolgen wir weiterhin eine Anlage, die zuvörderst Risikoaspekte berücksichtigt.

2.2 Ertragsentwicklung

Entsprechend den Ausführungen zur Ertragslage in Kapitel 2.3.1 des Abschnitts A bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen die Grundlage für die nachstehenden Analysen.

Das Zinsniveau ermöglicht weiter positive Margen im Einlagenbereich. Im Zeitablauf bieten Fälligkeiten unserer Eigenanlagen die Möglichkeit zu - gegenüber der ursprünglichen Anlage - verbesserten Konditionen anzulegen. Allerdings erwarten wir im Verlauf des Jahres einen Rückgang der kurzfristigen Zinsen. Insgesamt erwarten wir aus diesen gegenläufigen Effekten ein Zinsergebnis, das mit 48 Mio € nur leicht unter dem Vorjahreswert liegt. Auch der Beitrag des Provisionsgeschäfts kann in etwa konstant gehalten werden. Hier ergeben sich positive Impulse aus dem Wertpapiergeschäft, während im Vermittlungsgeschäft gegenüber den Erfolgen der letzten Jahre ein Rückgang hingenommen werden muss. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich deutlich. Beim Personalaufwand sorgt neben den Belastungen aus dem Tarifabschluss auch ein höherer Beschäftigungsumfang für eine Steigerung von rund 7 %. Im Sachaufwand gilt es, einige Preissteigerungen zu verkraften. Einsparungen ergeben sich aber im Bereich der Datenverarbeitung, bei den Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Bankenabgabe. Der gesamte ordentliche Aufwand nimmt voraussichtlich nochmal deutlich um 6 % zu und erreicht damit einen Betrag von 41,4 Mio €.

Nach einem deutlichen Anstieg im Bilanzjahr geht damit das Betriebsergebnis vor Bewertung um etwa 2,4 Mio € zurück. Die Cost Income Ratio steigt auf ca. 60 %. Im Kreditgeschäft zeichnet sich derzeit kein erhöhter Bedarf an Wertberichtigungen ab, wir müssen aber angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von einer Belastung ausgehen. Auch angesichts des erwarteten Zinsrückgangs, ergibt sich bei den Eigenanlagen der Sparkasse erneut ein Bewertungsgewinn. Damit wird neben der Bildung stiller Reserven sowohl eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken als auch ein Gewinnausweis auf dem Niveau der Beträge des Jahresabschlusses 2023 möglich sein.

2.3 Finanzentwicklung

Die Liquiditätslage der Sparkasse ist, nicht zuletzt durch die starke Kundenbasis und den damit zusammenhängenden Einlagenüberschuss, auskömmlich. Die Sparkasse hat Schwellenwerte definiert, um die Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindesthöhe der LCR sicherzustellen. Mit der gelben Warnschwelle bei 115 % wird für die LCR ein ausreichender Puffer zur aufsichtlichen Untergrenze von 100 % vorgehalten. Auch bei der NSFR-Kennzahl besteht bei einer gelben Warnschwelle von 110 % ausreichend Abstand zur Mindestgröße von 100 %. Aktuell sowie in regelmäßig erstellten Szenario-Rechnungen besteht ausreichend Abstand zu den definierten Schwellenwerten. Überschüssige Liquidität wird im Rahmen der Gesamtbanksteuerung zur Generierung von Erträgen eingesetzt.

2.4 Vermögensentwicklung

Entsprechend ihrer strategischen Ausrichtung beabsichtigt die Sparkasse, in den nächsten Jahren die Sicherheitsrücklage kontinuierlich zu stärken. Daneben wird angestrebt, den Fonds für allgemeine Bankrisiken weiter deutlich zu stärken und auch Vorsorgereserven zum Ausbau der Risikoabsorptionsfähigkeit zu bilden. Die Sparkasse begegnet damit auch den weiter steigenden regulatorischen Eigenkapitalanforderungen. Eigenkapitalzuführung sowie Dotierung der versteuerten Reserven (Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB) wird die Sparkasse insgesamt mit gut 10 Mio € in einem größeren Umfang vornehmen können als in 2023. Die Gesamtkapitalquote gem. CRR wird damit stabilisiert. Wie im Abschnitt 2.3.3 bereits erwähnt, unterliegen die Kapitalanforderungen der Aufsicht einer gewissen Dynamik. Zusätzlich kommen ab 2025 weitere Kapitalanforderungen über geänderte Anrechnungsverfahren der zu Grunde liegenden Risikoaktiva auf die Sparkasse zu. Nach unserer aktuellen Kapitalplanung werden wir auch die zukünftigen Anforderungen ohne externe Eigenmittelbestandteile erfüllen können.

3. Risiken und Chancen

Risiken für die Geschäftsentwicklung ergeben sich insbesondere aus den labilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Ukraine-Krieg und eine weltweit zu beobachtende politische Uneinigkeit, dazu in Deutschland die Energieversorgung bzw. -preisentwicklung sowie die weiterhin überbordende Bürokratie, bedrohen die wirtschaftliche Entwicklung. Eine weitere Schwächung der Konjunktur hätte negativen Auswirkungen auf das Kreditgeschäft und damit den Zinsüberschuss, daneben könnte das Bewertungsergebnis belastet werden. Einen unmittelbaren Einfluss auf die Ertragslage hätte eine schnellere Zinssenkung der EZB wie auch ein geändertes Kundenverhalten bezüglich der Einlagen. Unverändert bestehen auch Risiken aus der Institutssicherung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Der massive Preiswettbewerb, insbesondere um die Kundeneinlagen, könnte die erzielbaren Margen einengen. Dies gilt weiterhin auch für die Provisionserträge aus dem Giroverkehr, die einen bedeutenden Anteil am Provisionsergebnis darstellen. In der mittel- bis langfristigen Betrachtung der Zinsspanne dominieren die Risiken bei einer erneuten Niedrigzinsphase. Zeigt sich die Inflation hartnäckiger als angenommen und verhindert damit Zinssenkungen der EZB, hätte das kurzfristig positive Effekte für unser Zinsergebnis. Ein sich daraus ergebender Zinsanstieg würde aber das Bewertungsergebnis aus unseren Wertpapieren belasten. Darüber hinaus können sich in der fragilen konjunkturellen Situation auch erhöhte Wertberichtigungen im Kreditgeschäft ergeben.

Eine positive Abweichung von unseren Erwartungen ist möglich, wenn es gelingt, die dahindümpelnde Wirtschaft zu beleben. Hier wären ein Bürokratieabbau, eine Unternehmenssteuerreform verbunden mit Investitionsanreizen sowie eine Umsetzung der vielbeschworenen Energiewende mit einer nachhaltigen und preisgünstigen Energieversorgung als mögliche Impulse denkbar. Daraus ergäbe sich die Chance auf eine Ausweitung des Geschäftsvolumens sowie steigende Umsätze im Wertpapiergeschäft und niedrigere Verwaltungsaufwendungen. Mit einer daraus abgeleiteten normalen Zinsstrukturkurve wäre auch die Voraussetzung zu einer Ausweitung des Zinsergebnisses gegeben.

Eine negative Börsenentwicklung stellt wegen der davon abhängigen Wertpapiererträge ein Risiko für die Ertragsentwicklung dar. Andererseits besteht bei einem freundlichen Börsenumfeld die Chance, Wertpapiergeschäfte weiter zu forcieren. Im Aufwandsbereich sind als Risiken die wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit entsprechendem Personalbedarf, extreme Tarifabschlüsse sowie steigende Aufwendungen insbesondere für Gebäude und Energie zu nennen.

4. Ausblick

Im Kundengeschäft wird die Geschäftsstelle mit der Möglichkeit zur persönlichen Beratung trotz des Digitalisierungstrends auch zukünftig von zentraler Bedeutung sein. Insbesondere bei komplexeren Themen, wie beispielsweise der Baufinanzierung oder der Altersvorsorge, ist die Nachfrage nach einer qualifizierten Beratung hoch. Unsere Kunden schätzen zudem nach wie vor den persönlichen Kontakt zu ihren Ansprechpartnern vor Ort. Hier unterscheidet sich die Sparkasse mit ihrer Kompetenz vor Ort positiv von den Direktbanken und hat diesbezüglich damit einen wesentlichen Vorteil im Wettbewerb. Entscheidend für den Markterfolg der Sparkasse wird sein, den bewährten stationären Vertrieb und die medialen Vertriebswege eng miteinander zu verknüpfen. Mit unserer Mischung aus Flächen- und Digitalpräsenz sehen wir uns diesbezüglich zukunftsfest aufgestellt.

 

Korbach, im März 2024

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Der Vorstand

Bott

Trumpp

[1] Aggregation der einzelnen Volkswirtschaften mit kaufkraftgewichteten Wechselkursen gemäß Januar-Update des World Economic Outlook des IWF vom 30.1.2024.

[2] Grundlagen: "Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick" des DSGV, Januar 2024, sowie "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen" des Statistischen Bundesamts, Februar 2024

[3] Monatsbericht Januar 2024 der Bundesagentur für Arbeit, Quote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen

[4] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2024

[5] IHK-zugehörige Gewerbetreibende gemäß Information der IHK Kassel-Marburg

[6] Konjunkturbericht der IHK Kassel-Marburg Jahresbeginn 2024

[7] Pressemitteilung der Continental AG vom 22. Juni 2023

[8] Pressemitteilung Viessmann-Gruppe vom 25. April 2023

[9] Monatsbericht Februar 2024 der Bundesagentur für Arbeit, Region Waldeck-Frankenberg

[10] Hessisches Statistisches Landesamt: Hessische Kreiszahlen, Herbstausgabe 2023

[11] auf Basis von Daten des Statistischen Landesamtes Hessen

[12] Tranche III der "Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte"

[13] Grundlage: Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick des DSGV; Januar 2024

[14] Gemeinsame Prognose von neun Chefvolkswirten aus Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe veröffentlicht am 30. Januar 2024; weitere Details unter www.dsgv.de

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Waldeck-Frankenberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)

1. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1.1 Mitarbeiter per 31.12.2023

Anzahl Beschäftigte insgesamt 412
Anzahl Auszubildende 21

1.2 Geschäftsstellennetz per 31.12.2023

Anzahl
Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle 12
SB-Filialen 15
Geldautomaten (GA) 43
Terminals (inkl. GA) mit Überweisungsfunktion 36

1.3 Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr

Volumen Anteil
in %
Insgesamt 269 T€
davon Verwendung für:
Soziales/Bildung 54 T€ 20,1
Kultur/Umwelt 67 T€ 24,9
Sport 139 T€ 51,7
Forschung/Wissenschaft/Infrastruktur- und Wirtschaftsförderung 9 T€ 3,3
Sonstiges - T€ -

1.4 Sparkassenstiftung Waldeck-Frankenberg - gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Waldeck-Frankenberg

1. Stiftungskapital am 31.12.2023 1.717 T€
2. Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr
Insgesamt: 21 T€
davon Verwendung für: Volumen Anteil
in %
Soziales/Bildung 12 T€ 57,1
Sport 4 T€ 19,1
Kultur/Umwelt 5 T€ 23,8
Sonstiges - T€ -

1.5 Steuerleistung im Geschäftsjahr

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.493 T€
Sonstige Steuern 87 T€

2. Förderung der Vermögensbildung

2.1 Bilanzwirksame Anlagen

a) Kontenzahl zum 31.12.2023

Stück
Sparkonten 35.677
Termingeldkonten 1.958
Konten für täglich fällige Gelder 112.235
darunter:
Geschäftsgirokonten 9.012
Privatgirokonten 65.111
Summe 149.870
nachrichtlich: Bürgerkonten 4.130

b) Vermögensbildung

31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.127.146 T€
davon:
Spareinlagen 228.274 T€
Andere Verbindlichkeiten 1.898.872 T€
Verbriefte Verbindlichkeiten 8.558 T€

2.2 Bilanzneutrale Anlagen

c) Anzahl Kundendepots

31.12.2023
Anzahl Kundendepots 15.001

d) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände

31.12.2023
Depotbestand 787.871 T€

3. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

3.1 Forderungen an Kunden

31.12.2023
Forderungen an Kunden 1.504.359 T€

3.2 Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr

2023
Darlehenszusagen 141.198 T€
Darlehensauszahlungen 172.506 T€

4. Girokonten auf Guthabenbasis

31.12.2023
Anzahl 4.130

5. Beratung von Existenzgründern

2023
Finanziertes Volumen 735 T€
davon Finanzierung durch:
Sparkassenmittel 255 T€
Öffentliche Fördermittel 480 T€
Eigenmittel Gründer - T€
Sonstige - T€
Anzahl geplanter Arbeitsplätze 5

6. Vermittelte Förderkredite

2023
Volumen 8.174 T€

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat nahm im Jahr 2023 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahr. Er überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes und fasste die in seine Zuständigkeit fallenden Beschlüsse.

In sechs Sitzungen wurde der Verwaltungsrat durch den Vorstand aktuell über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Sparkasse Waldeck-Frankenberg sowie über alle anderen wichtigen Angelegenheiten informiert. Grundsatzfragen der Geschäftspolitik wurden ausführlich beraten.

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Jahr 2023 gebilligt, den testierten Jahresabschluss 2023 am 10. Juli 2024 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat, vorab aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.817.211,28 € mit Wirkung zum Bilanzstichtag einen Teilbetrag von 1.778.479,37 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen und im Übrigen den Bilanzgewinn in Höhe von 1.038.7311,91 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der Verwaltungsrat würdigt die erfolgreiche Tätigkeit des Vorstandes sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2023 und dankt insbesondere allen Geschäftspartnern der Sparkasse für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Korbach, den 10. Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Jürgen van der Horst

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG "Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung herauszulegen.

Die Sparkasse definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 70.228 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 304.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 11.397 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 8.493 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Waldeck-Frankenberg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Waldeck-Frankenberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

-vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung von Forderungen an Kunden (Aktiva 4)

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Daneben erfolgt überregionales Kreditgeschäft insbesondere im Rahmen des Schuldscheindarlehensgeschäfts. Der Anteil der Forderungen an Kunden (Aktiva 4) macht mit 1.504 Mio EUR 59,3 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Somit handelt es sich quantitativ um den größten Aktivposten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 276 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. In den letzten Jahren bewegten sich Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau und höhere Finanzierungskosten sowie die veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen können Kreditausfälle zunehmen und die Bewertungsaufwendungen steigen. Aus den Kreditbewertungen können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir im Rahmen einer Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden. Daneben haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und B.I. Forderungen an Kunden) sowie dem Lagebericht (Abschnitt A.2.2.1 Kundenkredite) entnommen werden.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Waldeck-Frankenberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

-identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

-gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

-beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

-beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

-beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

-führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Waldeck-Frankenberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

- Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG

- Bestätigung im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Deutschen Bundesbank (sog. "MACCs-Verfahren" der Deutschen Bundesbank); Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBK.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Felix Klebe.

 

Frankfurt am Main, den 24. Mai 2024

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Prüfungsstelle -

Klebe

Wirtschaftsprüfer

Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

am 10. Juli 2024

festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

 

Korbach, 10. Juli 2024

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Der Vorstand

Trumpp

Zarges

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