TK Buying GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Dr. Barrantes seit 19.3.2020 | Geschäftsführer |
Silvia Dr. Bentzinger seit 19.3.2020 | Geschäftsführer |
Kristina Güse seit 24.9.2019 | Prokura |
Nadine Koring seit 24.9.2019 | Prokura |
Gerd Oliver Seidensticker seit 30.10.2007 | Geschäftsführer |
Jens Wächter seit 30.10.2007 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KGBielefeldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. April 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 11. November 2021 PKF
Treuhand GmbH
Lutzke, Wirtschaftsprüfer Horstmeier, Wirtschaftsprüfer AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020/2021I. Allgemeine Angaben 1. Angaben zum Mutterunternehmen
Der Konzernabschluss der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften nach den Vorschriften des § 264a HGB i. V. m. §§ 290 ff. HGB aufgestellt worden. Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Regelungen des DRS 21 (Kapitalflussrechnung). Die Aufstellung des Konzern-Eigenkapitalspiegels erfolgte unter Berücksichtigung der Regelungen des DRS 22 (Konzerneigenkapital). Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgegliedert. In Abweichung zum gesetzlichen Gliederungsschema werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung die sonstigen Steuern nicht in einem separaten Posten, sondern unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 2. Konsolidierungskreis
Bei den vorstehend genannten einbezogenen Tochterunternehmen hat die Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG die Mehrheit der Stimmrechte. Die Gesellschaften werden jeweils im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die CMLC Hong Kong Ltd., Hongkong/CN, wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 liquidiert und ist zum 1. Mai 2020 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich hieraus nicht. Die SeiTex Co. Ltd., Hongkong/CN, und die SeiClini Ltd., Hongkong/CN, werden als assoziierte Unternehmen nach der sogenannten "Equity-Methode" in den Konzernabschluss einbezogen (§§ 311, 312 HGB). Der von der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG bzw. den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen am Kapital dieser Gesellschaften gehaltene Anteil beträgt jeweils 50 %. Wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird die Seidensticker Verwaltungs GmbH, Bielefeld, gemäß § 296 Abs. 2 und § 311 Abs. 2 HGB wie in den Vorjahren nicht konsolidiert und nicht im Wege der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss einbezogen. Der von der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG am Kapital dieser Gesellschaft gehaltene Anteil beträgt 100 %. 3. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Unternehmen wird in Anwendung des Artikels 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach der Buchwertmethode (im Sinne des § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F.) durchgeführt. Hierbei werden die dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit den auf diese Anteile entfallenden Beträgen des Eigenkapitals der Tochterunternehmen verrechnet. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ergibt sich aus der vorstehenden Tabelle. Der 1. Mai 1990 ist hierbei der Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses; hiervon abweichende Erstkonsolidierungszeitpunkte beziehen sich auf den Erwerbszeitpunkt der jeweiligen Anteile. Soweit der Unterschiedsbetrag im Rahmen der Erstkonsolidierung auf einen nicht der Abschreibung unterzogenen Geschäfts- oder Firmenwert entfiel, wurde dieser mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung resultieren aus Rücklagen bzw. Gewinnvorträgen, die von den betreffenden Tochtergesellschaften in der Zeit vor der Erstkonsolidierung erwirtschaftet wurden. Diese werden unter den Rücklagen als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Nicht (direkt oder indirekt) dem Mutterunternehmen gehörende Anteile am Eigenkapital von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden unter dem Posten Nicht beherrschende Anteile innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen. Unternehmen, auf die ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausübt, werden als asso-ziierte Unternehmen gemäß §§ 311, 312 HGB nach der Equity-Methode bilanziert und in der Konzernbilanz als Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Die Bewertung der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß § 312 HGB. Das auf assoziierte Beteiligungen entfallende Ergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Gewinne/Verluste aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und in der Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens als Zuschreibung bzw. Abschreibung ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Zinsen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Ferner wurden Beteiligungserträge von einbezogenen Tochterunternehmen eliminiert. Die aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminierten Zwischengewinne sowie die sonstigen erfolgswirksamen Konsolidierungsdifferenzen werden in die entsprechenden Aufwands- und Ertragsposten der Konzern-Gewinn- und Verlust-rechnung eingestellt. Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Tochterunternehmen entspricht dem Geschäftsjahr der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG als Mutterunternehmen. 4. Währungsumrechnung Die funktionale Währung des Mutterunternehmens ist der Euro. In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Anschaffungskurs (Mittelkurs) oder zum geringeren bzw. höheren Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit Fremdwährungspositionen kursgesichert sind, erfolgt die Bewertung zum entsprechenden Sicherungskurs. Aufwendungen und Erträge in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Die in Landeswährung erstellten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Gesellschaften sind wie folgt umgerechnet worden: Die Bilanzen der ausländischen - nicht dem Euro-Raum angehörenden - Unternehmen werden einheitlich zu den am 30. April 2021 gültigen Stichtagskursen umgerechnet. Die Vorträge des Anlagevermögens zum 1. Mai 2020 sind mit den Stichtagskursen zum Vorjahres-Bilanzstichtag umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Unterschiede zum Stichtagskurs am 30. April 2021 sind im Anlagenspiegel gesondert ausgewiesen. Kursdifferenzen aus der Kapitalfolgekonsolidierung, die aus unterschiedlichen Umrechnungskursen zum Tag der Kapitalerstkonsolidierung und zum Bilanzstichtag resultieren, werden im Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen. Alle Aufwendungen und Erträge in den Gewinn- und Verlustrechnungen werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo der umgerechneten Gewinn- und Verlustposten. Die Differenz zur Umrechnung mit dem Stichtagskurs wird erfolgsneutral in den Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. In diesem Posten werden auch Differenzen der Schuldenkonsolidierung ausgewiesen, die ausschließlich auf Währungskursdifferenzen beruhen. Die Posten in der Überleitung zum Konzern-Bilanzergebnis werden ebenfalls zum Stichtagskurs am 30. April 2021 umgerechnet. 5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sind grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt worden. Die ausländischen Jahresabschlüsse wurden in Bezug auf die Gliederung, den Ansatz und die Bewertung den Vorschriften des Handelsgesetzbuches angepasst. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden nicht in den Konzernabschluss übernommen. Die Abschlüsse der einbezogenen wesentlichen Unternehmen sind von Abschlussprüfern nach berufsüblichen Grundsätzen geprüft worden. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen - bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Für vor dem 1. Januar 2011 von inländischen Gesellschaften angeschaffte abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände wird die Abschreibung nach der degressiven Methode vorgenommen, soweit dies auch steuerlich zulässig ist. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird bei diesen Vermögensgegenständen übergegangen, sobald dies zu höheren jährlichen Abschreibungen führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu € 250,00) werden als Aufwand gebucht. Für bewegliche Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu € 1.000,00 werden jahresbezogene Sammelposten angesetzt, die im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben werden. Als Nutzungsdauern werden in der Regel für immaterielle Vermögensgegenstände drei bis zehn Jahre, für Gebäude dreißig Jahre, für Einbauten in fremde Grundstücke vier bis acht Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und zehn Jahre angesetzt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert zum Bilanzstichtag beizumessen ist, mit diesem angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen zu den Konsolidierungsgrundsätzen. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten, die sowohl aktivierungspflichtige Einzelkosten als auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten beinhalten. Vorräte aus Lieferungen von konsolidierten Unternehmen sind zu Konzernanschaffungs- bzw. -herstellungskosten bewertet. Fertigerzeugnisse und Waren werden verlustfrei bewertet. Dabei werden vom voraussichtlich erzielbaren Verkaufspreis Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Barwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsbilanziellen Wertansätzen (in der Handelsbilanz II) von Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Rückstellungen werden künftige Steuerentlastungen ( aktive latente Steuern ) und künftige Steuerbelastungen ( passive latente Steuern ) berechnet. Die aktiven latenten Steuern berücksichtigen grundsätzlich auch künftige Steuerentlastungen, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung eventuell bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis der Steuersätze, die nach gegenwärtiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Ergibt sich in der Gesamtbetrachtung der künftigen Steuerent- bzw. -belastungen ein Überhang aktiver latenter Steuern, so werden diese in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Darüber hinaus werden latente Steuern nach § 306 HGB für künftige Steuerentlastungen und künftige Steuerbelastungen aufgrund temporärer Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsbilanziellen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Der Bewertung der latenten Steuern in Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung wird der maßgebliche Steuersatz desjenigen Unternehmens zugrunde gelegt, das die Lieferung oder Leistung empfangen hat. Die RückstellungenfürPensionsverpflichtungen werden versicherungsmathe-matisch nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von fünfzehn Jahren berechnet. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck ("Heubeck-Richttafeln 2018 G") aus dem Jahr 2018 verwendet. Der aus der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach den Regelungen des BilMoG entstandene Unterschiedsbetrag zum 1. Mai 2010 wurde nach ratierlicher Zuführung in den Vorjahren im Geschäftsjahr 2019/2020 in voller Höhe des verbliebenen Unterschiedsbetrags ergebniswirksam erfasst. Sonstige Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und tragen allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung. Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung bzw. der Abzinsung von Rückstellungen werden unter den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" bzw. den "sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen" ausgewiesen. Altersteilzeitvereinbarungen werden nach dem Blockmodell abgeschlossen. Entspre-chende Rückstellungen für Altersteilzeit sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach den Vorgaben des Standards IDW RS HFA 3 (Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen) bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und als Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anzusehen sind (z. B. insolvenzgesicherte Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen und Zeitkontenrückdeckungsverträgen) werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Ansprüche werden mit den korrespondierenden Erfüllungsbeträgen der Verpflichtungen verrechnet. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen und -erträge aus der Bewertung der Erfüllungsbeträge und dem zu verrechnenden Vermögen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Deckungs-vermögens den Erfüllungsbetrag, erfolgt der Ausweis des übersteigenden Betrags unter dem gesonderten Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögens-verrechnung . Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2020/2021 ergibt sich aus dem nachfolgenden Konzernanlagenspiegel . Aus dieser Aufstellung sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich. Die Investitionen des Geschäftsjahres im Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die Erweiterung vorhandener Anwendungssoftware sowie die Anschaffung neuer Softwareanwendungen. Im Bereich des Sachanlagevermögens betreffen die Zugänge des Geschäftsjahres im Bereich der Technischen Anlagen und Maschinen Investitionen in die Produktionsstätten in Indonesien und Vietnam. Die Zugänge bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung setzen sich unter anderem aus der Einrichtung von Einzelhandelsgeschäften sowie von Shop-in-Shop-Konzepten bei Kunden zusammen. Die Abgänge im Bereich Sachanlagen betreffen unter anderem die Einrichtungen von Einzelhandelsgeschäften, von Show-Rooms und von Shop-in-Shop-Flächen infolge neuer Ladenbaukonzepte oder der Schließung von Retailstandorten. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen entfallen auf die SeiTex Co. Ltd., Hongkong, und auf die SeiClini Ltd., Hongkong. An diesen Gesellschaften wird jeweils eine Beteiligung in Höhe von 50 % des Gesellschaftskapitals gehalten. Der Buchwert der Beteiligung an der SeiTex Co. Ltd., Hongkong, in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0) ergibt sich aus den um den Anteil an den Jahresergebnissen fortgeschriebenen Anschaffungskosten der Beteiligung unter Berücksichtigung von Wechselkursänderungen. Der anteilige Jahresfehlbetrag 2020/2021 in Höhe von T€ 0 wird im Rahmen der Equity-Bewertung mit statistisch fortgeschriebenen anteiligen Verlustvorträgen in Höhe von T€ 11 verrechnet, sodass sich zum Bilanzstichtag ein anteiliges negatives Eigenkapital in Höhe von T€ 11 ergibt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags wird aus künftigen positiven Jahresergebnissen erwartet. Gegenüber der SeiTex Co. Ltd., Hongkong, bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 23 (i. Vj. T€ 21), die unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisbesteht , ausgewiesen werden. Der Buchwert der Beteiligung an der SeiClini Ltd., Hongkong, in Höhe von T€ 166 (i. Vj. T€ 165) ergibt sich aus den um den Anteil an den Jahresergebnissen fortgeschriebenen Anschaffungskosten der Beteiligung unter Berücksichtigung von Wechselkursänderungen. Der anteilige Jahresüberschuss 2020/2021 beträgt T€ 18, ergebnisneutrale Wechselkursänderungen liegen in 2020/2021 in Höhe von T€ -17 vor. Gegenüber der SeiClini Ltd., Hongkong, bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 1 (i. Vj. T€ 97), die unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisbesteht , ausgewiesen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5.333 (i. Vj. T€ 7.309) setzen sich aus Kundenforderungen im Inland (T€ 4.534, i. Vj. T€ 5.068) und im Ausland (T€ 1.268, i. Vj. T€ 3.071) zusammen. Diesen Forderungsnennwerten stehen Einzelwertberichtigungen (T€ 377, i. Vj. T€ 766) sowie Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen (T€ 92, i. Vj. T€ 63) gegenüber. Zum Bilanzstichtag waren im Rahmen von Factoringvereinbarungen bei den Inlandsgesellschaften T€ 5.580 (i. Vj. T€ 8.648) regresslos verkauft. Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 2.451 (i. Vj. T€ 2.772) bestehen gegen die Kommanditisten der Holding Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, und resultieren aus dem Saldo von Darlehensgewährungen, Privatentnahmen und -einlagen. Fristigkeit und Verzinsung der Gesellschafterkonten ergeben sich nach gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die Forderungen bestehen in Höhe von T€ 2.430 (i. Vj. T€ 2.511) gegen geschäftsführenden Gesellschaftern. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 13.113 (i. Vj. T€ 10.026) beinhalten laufende Forderungen und ein Mieterdarlehen (T€ 6.136, i. Vj. T€ 5.950) im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2007/2008 durchgeführten sale and lease back-Transaktion. Ferner werden unter diesem Posten Forderungen aus der Überbrückungshilfe III von T€ 3.355 (i. Vj. T€ 0), Forderungen aus dem Factoring (T€ 1.487, i. Vj. T€ 1.134), Forderungen aus Umsatzsteuer (T€ 0, i. Vj. T€ 747), Darlehensforderungen gegen Handelsvertreter (T€ 319, i. Vj. T€ 404), debitorische Kreditoren (T€ 487, i. Vj. T€ 267) sowie übrige Vermögensgegenstände (T€ 1.329, i. Vj. T€ 1.524) ausgewiesen. Bis auf einen Teilbetrag der sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 6.269 (i. Vj. T€ 6.167), der mit T€ 5.878 (i. Vj. T€ 5.692) im Wesentlichen auf das Mieterdarlehen entfällt, haben alle Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Ausweis der aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 195 (i. Vj. T€ 216) resultiert ausschließlich aus Konsolidierungsbuchungen (§ 306 HGB). Darüber hinaus ergaben sich bei einzelnen Konzerngesellschaften insgesamt erwartete künftige Steuerentlastungen (aktive latente Steuern), die insbesondere aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden beim Sachanlagevermögen, bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie aus der erwarteten künftigen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge resultieren. Diese aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des geltenden Bilanzierungswahlrechts nicht aktiviert. Unverändert zum Vorjahr beinhalten die Kapitalanteile das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital der Muttergesellschaft in Höhe von T€ 8.692. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung setzt sich im Vorjahresvergleich wie folgt zusammen:
Wie im Vorjahr werden die Kursdifferenzen, die sich bei der Umrechnung der Einzelabschlüsse in Euro sowie aus den Konsolidierungsmaßnahmen ergeben, im Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen. Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals ergibt sich aus dem Eigenkapitalspiegel als gesondertem Bestandteil des Konzernabschlusses. Der Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile besteht nach § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB für die Anteile an der Komplementärgesellschaft Seidensticker Verwaltungs GmbH, Bielefeld. Diese werden auf der Aktivseite unter dem Posten Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entfallen im Wesentlichen auf die inländischen Konzerngesellschaften. Die Rückstellungen sind für Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften gegenüber berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeitern sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Diese resultieren aus Einzelzusagen und allgemeinen Versorgungszusagen. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden neben den Annahmen zur Lebenserwartung auf der Grundlage der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" folgende Prämissen gesetzt:
Der Renten- und Anwartschaftstrend ergibt sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen bzw. aus Erwartungen hinsichtlich künftiger Rentensteigerungen. Die angesetzte Fluktuationsrate berücksichtigt eine alters- und dienstjahresabhängige Ausscheidenswahrscheinlichkeit. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,49 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1.012. Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 435 beinhalten ausschließlich Rück-stellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Zum Abschlussstichtag bestehen, wie auch im Vorjahr, keine passiven latenten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 9.755 beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich (T€ 5.644), das Risiko aus erwarteten Retouren (T€ 581), Aufwendungen für die Erstellung von Jahres- und Konzernabschluss, für die Abschlussprüfung sowie für Beratungsleistungen (T€ 477), erwartete Verluste aus schwebenden Einkaufsverträgen (T€ 109), Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen (T€ 180) sowie für übrige ungewisse Verbindlichkeiten (T€ 2.764). Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen bestehen Zeitkontenrück-deckungsguthaben, die als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren sind, sodass diese zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände (insgesamt T€ 143) mit den betreffenden Erfüllungsbeträgen aus Altersteilzeit-verpflichtungen (insgesamt T€ 187) zu verrechnen sind. Zum Abschlussstichtag werden Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 54 und ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 10 ausgewiesen. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert. Aus dem Deckungsvermögen resultierende Erträge in Höhe von T€ 1 wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Erfüllungsbeträge in Höhe von insgesamt T€ 0 verrechnet. Der verbleibende Betrag wird unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich auf Grundlage der zum Abschlussstichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Das Genussrechtskapital betrifft nachrangig haftende Darlehen mit einer zum Abschlussstichtag vereinbarten Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung von Vorräten, die Globalzession von Forderungen, die nachrangige Verpfändung von Bankguthaben sowie die Verpfändung von immateriellen Vermögenswerten besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6.959 (i. Vj. T€ 8.774) setzen sich aus Lieferverbindlichkeiten Inland in Höhe von T€ 1.428 (i. Vj. T€ 2.352) sowie Lieferverbindlichkeiten Ausland in Höhe von T€ 5.531 (i. Vj. T€ 6.422) zusammen. Bei den Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten bestehen übliche Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen ausschließlich gegenüber der Komplementärin Seidensticker Verwaltungs GmbH, Bielefeld. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Saldo resultiert im Wesentlichen aus Pensionszusagen an ehemalige Geschäftsführer der Seidensticker Verwaltungs GmbH und deren Hinterbliebene, aus Kostenerstattungen für die Übernahme der Geschäftsführung und aus Haftungsvergütungen für die Komplementärstellung. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.898 (i. Vj. T€ 4.382) beinhalten Steuer- und Zollverbindlichkeiten (T€ 1.447, i. Vj. T€ 2.619), Verbindlichkeiten aus Darlehen von Nicht-Kreditinstituten (T€ 73, i. Vj. T€ 74), kreditorische Debitoren (T€ 452, i. Vj. T€ 879), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (T€ 29, i. Vj. T€ 25) sowie übrige Verbindlichkeiten (T€ 897, i. Vj. T€ 785). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen aus der Überbrückungshilfe III, die die Monate Mai und Juni 2021 betreffen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vorjahresvergleich wie folgt zusammen:
Das Produktsegment Hemden umfasst neben Herrenhemden zu einem geringeren Teil auch Strick- und Wirkware sowie Accessoires. Die sonstigen Umsatzerlöse Bekleidung betreffen insbesondere Umsatzerlöse mit sonstiger Oberbekleidung im Rahmen der Retailaktivitäten sowie Umsatzerlöse mit Mund-Nasen-Masken. Unter den übrigen sonstigen Umsatzerlösen werden insbesondere Erlöse aus Weiterbelastungen von Werbematerial und Shop-/Corner-Kosten, Erlöse aus Dienstleistungen an nicht konsolidierte Gesellschaften sowie Vermietungserlöse ausgewiesen.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 9.785 werden in Höhe von insgesamt T€ 7.597 (i. Vj T€ 0) Erträge aus staatlichen Corona-Unterstützungsleistungen, die den Zeitraum November 2020 bis April 2021 betreffen, ausgewiesen. An periodenfremden Erträgen, die insbesondere Eingänge auf wertberichtigte Forderungen, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus Versicherungserstattungen, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen sowie Erträge aus Anlagenabgängen beinhalten, sind T€ 1.306 (i. Vj. T€ 3.504) enthalten. Die Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung betragen T€ 3 (i. Vj. T€ 1.264). Darüber hinaus waren im Vorjahr T€ 1.283 Erträge aus dem Verkauf und der Endkonsolidierung eines Tochterunternehmens enthalten. Der Personalaufwand des Vorjahres enthielt Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen/Sozialplanverpflichtungen in Höhe von T€ 5.224. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 28.513 sind überwiegend Vertriebskosten (insbesondere Ausgangsfrachten, Werbekosten und Handelsvertreterprovisionen), Mieten und Mietnebenkosten des angemieteten Grundbesitzes, Kosten für Lager- und Versandarbeiten, Miet- und Leasingaufwendungen für bewegliche Vermögensgegenstände, Prüfungs- und Beratungskosten sowie sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Außerdem werden hier die sonstigen Steuern des Konzerns (T€ 74; i. Vj. T€ 60) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 4 (i. Vj. T€ 872) enthalten. Die Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung betragen T€ 1.016 (i. Vj. T€ 719). Im Vorjahr waren unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen T€ 1.209 aus der vorzeitigen vollständigen Auflösung des Unterschiedsbetrags aus der Umstellung der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 1. Mai 2010 enthalten. Darüber hinaus enthielt der Vorjahresausweis T€ 1.187 TEUR Aufwand aus der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverträgen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens betragen insgesamt T€ 4.886 (i. Vj. T€ 3.064). Darin enthalten sind Abschreibungen auf das Vorratsvermögen in Höhe von T€ 2.781 (i. Vj. T€ 0) aufgrund von Wertminderungen infolge verschlechterter Abverkaufsmöglichkeiten durch die Covid-19-Pandemie. Weitere Einzelheiten zu den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Vorjahresausweis der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen enthielt mit T€ 782 außerplanmäßige Abschreibungen. Das Beteiligungsergebnis enthält das anteilige Jahresergebnis der nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen. Das Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 275 auf T€ -2.287 verbessert. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 273 (i. Vj. T€ 351). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 880 sind laufende Steueraufwendungen in Höhe von T€ 862 und latente Steueraufwendungen in Höhe von T€ 18 enthalten. Der ausgewiesene Steueraufwand weicht von dem erwarteten Steueraufwand auf der Grundlage des Ergebnisses vor Steuern und dem Steuersatz der Muttergesellschaft ab. Ursächlich hierfür sind zum einen die vom Sitz und der Rechtsform der einzelnen Konzerngesellschaften abhängigen Steuersätze, die der Besteuerung dieser Gesellschaften zugrunde zu legen sind. Diese Unternehmenssteuersätze variieren innerhalb der Seidensticker-Gruppe zwischen 14,0 % und 33,3 %. Zum anderen sind insbesondere auch die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren, steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen, steuerfreie Erträge, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen, der Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen und auf steuerliche Verlustvorträge sowie die Berücksichtigung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen. IV. Sonstige Angaben Die folgenden Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2020/2021 die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
Des Weiteren hat das Mutterunternehmen Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, für das Geschäftsjahr 2020/2021 die Befreiungsvorschrift des § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, stellt als oberstes Mutterunternehmen für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Dieser Konzernabschluss wird gemäß § 325 Abs. 3 HGB offengelegt und ist im elektronischen Bundesanzeiger unter http://www.unternehmensregister.de einsehbar. Die durchschnittliche Zahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter während des Geschäftsjahres 2020/2021 gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB im Vorjahresvergleich ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Im Jahresdurchschnitt waren zusätzlich 12 Auszubildende (i. Vj. 17) beschäftigt. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, liegt bei der Seidensticker Verwaltungs GmbH, Bielefeld, vertreten durch deren Geschäftsführer: Kfm. Frank-Walter Seidensticker, Fabrikant, Bielefeld, Dipl.-Kfm. Gerd Oliver Seidensticker, Fabrikant, Bielefeld, Dr. Silvia Bentzinger, Geschäftsführerin, Steinhagen, Dr. Marc Barrantes, Geschäftsführer, Bielefeld, Dr. Horst Gersmeyer, Geschäftsführer, Herford. Die unmittelbaren Bezüge der Geschäftsführung (inkl. Leistungen von der Komplementärin) betragen für das Geschäftsjahr 2020/2021 insgesamt T€ 1.163 (i. Vj. T€ 1.275). Ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebene erhielten Bezüge (inkl. Bezüge von der Komplementärin) in Höhe von insgesamt T€ 344 (i. Vj. T€ 886). Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebene bestehen im Konzern und dessen Komplementärin Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 3.137 (i. Vj. T€ 2.898). Der aus der BilMoG-Umstellung resultierende zum 30. April 2021 noch nicht bilanzierte Betrag von vier Fünfzehnteln des Unterschiedsbetrags zum 1. Mai 2010 beträgt bei der Komplemetärin T€ 88. Als persönlich haftender Gesellschafter der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG fungiert die Komplementärin Seidensticker Verwaltungs GmbH, Bielefeld. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 52 und ist voll eingezahlt. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die Seidensticker-Gruppe hat finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen in Gesamthöhe von T€ 20.330 (i. Vj. T€ 25.505) entsprechend den vertraglichen Restlaufzeiten der Verträge. Im Wesentlichen betreffen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit T€ 7.126 einen Immobilien-Leasingvertrag, der als ein nicht in der Bilanz enthaltenes Geschäft im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB anzusehen ist. Mit dem Zweck, vor allem die Unternehmensfinanzierung langfristig zu optimieren, hat die Gesellschaft mit notarieller Urkunde vom 28. April 2008 im Rahmen einer sale and lease back-Vereinbarung ihr Immobilienvermögen veräußert und dieses von dem Erwerber für eine Mietzeit von zwanzig Jahren ab dem 1. Mai 2008 zurückgeleast. Infolge dieses als Teilamortisationsvertrag mit Mieterdarlehen ausgestalteten Vertrages ergeben sich zum Abschlussstichtag künftige Zahlungsverpflichtungen in genannter Höhe bis zum Jahr 2028. Derivative Finanzinstrumente währungsbezogene Geschäfte Die inländische Seidensticker-Gruppe tätigt ihre Beschaffungsgeschäfte im Wesentlichen auf Euro-Basis unter Einschaltung des Tochterunternehmens Seidensticker Overseas Ltd., Hongkong, deren Beschaffung auf Basis des US-Dollar erfolgt. Darüber hinaus werden direkte Beschaffungsgeschäfte auf Basis des US-Dollar getätigt. Zur Währungsabsicherung werden Währungsderivate eingesetzt, wobei jeweils Euro gegen US-Dollar getauscht werden. Zum 30. April 2021 bestanden in der Gruppe Devisentermingeschäfte (Terminkauf von US-Dollar gegen Euro) im Nominalwert von insgesamt TUS-$ 42.749 bzw. T€ 36.794 (umgerechnet zu Kontraktkursen) mit unterschiedlichen Laufzeiten bis längstens August 2022. Die Summe der negativen Marktwerte für diese Termingeschäfte beträgt am Bilanzstichtag insgesamt T€ 1.591 und die Summe der positiven Marktwerte insgesamt T€ 41 (umgerechnet zum Stichtagskurs). Die Ermittlung der Marktwerte erfolgte unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsmethoden. Die Finanzinstrumente sind zum Bilanzstichtag Teil von nach § 254 HGB gebildeten Bewertungseinheiten zur Absicherung von Währungsrisiken. Grundgeschäfte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Zahlungseingänge in Euro aus Umsatzgeschäften mit Konzerngesellschaften, die in den US-Dollar konvertiert werden müssen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Zahlungsausgänge in US-Dollar aus Beschaffungsgeschäften mit Lieferanten. In dem Maße, wie sich die gegenläufigen Zahlungsströme in Bezug auf die abgesicherten Risiken (zum Beispiel aufgrund unvollständiger Volumenkongruenz) voraussichtlich nicht ausgleichen, unterliegen das Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft jeweils einer imparitätischen Einzelbewertung. Die Marktbewertung der Devisentermingeschäfte führte zur Bilanzierung einer Rückstellung von T€ 83. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr sind im Konzernabschluss Aufwendungen aus Honoraren (inkl. Nebenkosten) des Konzernabschlussprüfers in Höhe von T€ 187 enthalten. Diese entfallen mit T€ 161 auf Abschlussprüfungsleistungen (Jahres- und Konzernabschlussprüfungen) und mit T€ 26 auf andere Bestätigungsleistungen. Geschäfte mit nahe stehenden Personen Es wurden keine wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nach § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB angabepflichtig wären. Nachtragsbericht Die Covid-19-Pandemie hat für die Seidensticker-Unternehmensgruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 und im bisherigen Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres nach wie vor zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen gegenüber den Vorjahren und den ursprünglichen Unternehmensplanungen geführt. Die Umsatz- und Ergebnisprognosen für das laufende Geschäftsjahr und die mittelfristige Planung sind von der Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Die hierdurch eingetretenen und auch mittelfristig weiterhin zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Finanzlage hatten in 2020 die Erarbeitung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes notwendig gemacht, um die Zukunft der Textilkontor und der Seidensticker-Unternehmensgruppe zu sichern. In enger Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern (Konsortialkredit- und Genussrechtskapitalgeber) haben wir ein Sanierungskonzept erarbeitet und die darin definierten Maßnahmen in Teilen bereits umgesetzt. Das Sanierungskonzept beinhaltet zum einen umfangreiche Maßnahmen zur operativen Stärkung der Seidensticker-Unternehmensgruppe, zum anderen die Anpassung der mittelfristigen Finanzierung zur Deckung des coronabedingten Liquiditätsbedarfs. Entsprechende Vereinbarungen mit unseren Finanzierungspartnern wurden im September 2020 abgeschlossen und hierdurch unter anderem zusätzliche Finanzierungen zur Verfügung gestellt, die durch eine zuvor bewilligte Landesbürgschaft besichert sind. Aufgrund der nachhaltigen negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Ertragslage und Liquidität haben wir die vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Finanzierungspartnern im aktuellen Geschäftsjahr 2021/2022 unter anderem hinsichtlich der Tilgungsvereinbarungen sowie der Vertragslaufzeiten geändert, sodass die mittelfristige Finanzierung im Planungs- und Sanierungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2025/2026 gesichert ist. Bei Aufstellung des Konzernabschlusses sind wir daher trotz der zum Abschlussstichtag ausgewiesenen nicht von Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
Bielefeld, den 10. November 2021 Geschäftsführung
Gerd Oliver Seidensticker Frank-Walter Seidensticker Dr. Silvia Bentzinger Dr. Marc Barrantes Dr. Horst Gersmeyer Konzern-Anlagenspiegel zum 30. April 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021
Lagebericht zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021A. Grundlagen des Unternehmens Die Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG, Bielefeld, ist die Muttergesellschaft und Holding der Seidensticker-Gruppe. Im Jahre 1919 gegründet, befindet sich die inhabergeführte Seidensticker-Gruppe heute bereits in dritter Generation in Familienhand. Die Seidensticker-Gruppe zählt international zu den größten Anbietern im Bereich von Herrenhemden und Damenblusen. Diese werden unter eigenen Markennamen und auch unter Eigenmarken der Handelspartner entwickelt, produziert und vertrieben. Der Vertrieb der Produkte erfolgt weltweit. Der Schwerpunkt der Produktion liegt in Fernost, wo die Seidensticker-Gruppe mit eigenen Fertigungsstätten sowie Beschaffungs- und Vertriebsgesellschaften seit vielen Jahren vertreten ist. Innerhalb des Retail-Bereichs betreibt die Seidensticker-Gruppe zum 30. April 2021 insgesamt 32 Einzelhandelsgeschäfte (Stores und Outlets) im Inland und europäischen Ausland sowie diverse Online-Shops. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2020, analog zur Weltwirtschaft, einen konjunkturellen Einbruch: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Weltwirtschaft sank um insgesamt - 3,6 % (nach + 2,9 % im Vorjahr), das BIP der deutschen Wirtschaft dagegen sogar um - 5,0 % (Vorjahr + 0,6 %). Besonders die privaten Konsumausgaben waren mit - 6,0 % rückläufig. Der staatliche Konsum hingegen stieg um + 3,4 % an. Die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung minderte in der zweiten Jahreshälfte die Verbraucherpreise, sodass diese über das gesamte Jahr 2020 nur um + 0,5 % gegenüber dem Vorjahr stiegen. Zum Gesamtwert trugen die angesichts des Ölpreisverfalls zu Beginn des Jahres 2020 um - 4,8 % gesunkenen Energiepreise bei, während gegenläufig die Preise für Nahrungsmittel um + 2,4 % stiegen. Bekleidung und Schuhe verbilligten sich im Jahresdurchschnitt zu 2019 um - 0,9 %. Im Bereich der Rohstoffpreise verteuerte sich Baumwolle im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 merklich. Per 30. April 2021 notierte der Weltmarktpreis bei 0,96 US-$/lb und somit rund 69,3 % teurer als zum Geschäftsjahresbeginn. Der Euro notierte zu Beginn des Geschäftsjahres bei einem Wert von 1,10 US-$. Am 30. April 2021 lag der Schlusskurs der Gemeinschaftswährung bei 1,20 US-$ und damit knapp 9,8 % höher. Die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt lag bei 44,8 Mio. Personen und ging damit 2020 erstmals nach 14 Jahren zurück (- 1,1 % zum Vorjahr). Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen war im Kalenderjahr 2020 mit 15.841 erneut rückläufig zum Vorjahr (- 15,5 %). Maßgeblich beeinflusst wurde das Jahresergebnis allerdings durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht im Zuge der Covid-19-Krise sowie die Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Begegnung der Covid-19-Krise, insbesondere die Kurzarbeit und die Überbrückungshilfe-Pakete. Der ifo Geschäftsklimaindex hatte sich im Kalenderjahr 2020 zunächst bis April negativ entwickelt, jedoch stieg der Index anschließend bis zum Ende des Jahres 2020 wieder an. Bis zum Ende des Geschäftsjahres hielt dieser Aufwärtstrend weiter an, sodass der Index im April 2021 den höchsten Stand im gesamten Geschäftsjahr verzeichnen konnte. Auch im ersten Quartal 2021 haben die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung geführt. Im Vergleich zum Vorquartal sank das BIP preis-, saison- und kalenderbereinigt um - 1,8 %. Unter dem Einfluss der Covid-19-Krise verzeichnete die Textil- und Bekleidungsindustrie 2020 einen deutlich rückläufigen Umsatz (- 11,4 % zum Vorjahr). Mit einem Rückgang um - 6,7 % sank der Textilumsatz weniger stark, als der Umsatz mit Bekleidung (- 19 % zum Vorjahr). Die Umsatzeinbußen sind vor allem auf die Lockdowns im Frühjahr 2020 und Winter 2020/2021 zurückzuführen. Auch die Entwicklung der Exporte war 2020 angesichts unterschiedlicher Lockdowns in den internationalen Märkten stark rückläufig. Im Handel mit Textil, Bekleidung und Lederwaren ergab sich 2020 wiederholt ein deutliches Wachstum im Onlinesegment (+ 15,3 %). Im stationären Bereich brach der Umsatz allerdings deutlich ein, sodass die Umsätze des Bekleidungseinzelhandels insgesamt um 24,8 % zurückgingen. Die negative Branchenentwicklung hat 2020 zum stärksten Beschäftigungsrückgang seit der Finanzkrise 2008/2009 geführt. Die Bekleidungsindustrie beschäftigte zum Jahresende 9,4 % und die Textilindustrie 4,6 % weniger Mitarbeiter, sodass für die Branche ein Rückgang um insgesamt - 6,1 % entstand. Auch zu Beginn des Jahres 2021 standen alle Bereiche der Bekleidungsbranche im Zeichen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Lockdowns im deutschen und internationalen Einzelhandel. In den ersten vier Monaten 2021 sank der Umsatz mit Bekleidung erneut um - 9,8 % zum Vorjahreszeitraum, wobei im Bereich der Textilien ein Wachstum von + 4,9 % erzielt wurde. Die Beschäftigung sank hingegen in beiden Bereichen weiter, sodass per Ende April 2021 in der Textilindustrie 3,7 % und in der Bekleidungsindustrie 7,4 % weniger Mitarbeiter als im Vorjahr tätig waren. 2. Geschäftsverlauf Die Seidensticker-Gruppe hat infolge der Covid-19-Pandemie auch im Geschäftsjahr 2020/2021 empfindliche Einbußen in der Umsatz- und Ertragslage hinnehmen müssen, die durch staatliche Hilfsprogramme (insbesondere durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus der Überbrückungshilfe III und Kurzarbeit bei den Inlandsgesellschaften) abgemildert werden konnten. Mit dem Betriebsrat der inländischen Firmen der Seidensticker-Gruppe wurde im August 2020 nach den in den beiden Vorjahren durchgeführten Personalmaßnahmen ein weiterer Sozialplan und Interessenausgleich vereinbart. Zielsetzung war die Erreichung notwendiger Kapazitätsanpassungen durch Änderungen von Betriebsabläufen, organisatorische Umgestaltungen innerhalb des Konzernverbundes, Outsourcing administrativer Dienstleistungen, die Schließung unrentabler Einheiten im konzerneigenen Facheinzelhandel sowie durch eine Neukonzeption des Gebäudemanagements. Hierdurch kam es sowohl ab August 2020 als auch im April 2021 zu umfangreichen Stellenkürzungen im Inlandsbereich. Darüber hinaus wurden auch im Teilkonzern Asien ab Mai 2020 sowohl im Headoffice in Hongkong als auch in den Produktionsbetrieben Personalmaßnahmen umgesetzt. Das Geschäftsjahr 2020/2021 war somit vom Einbruch des operativen Geschäftes infolge der Pandemie selbst, von Effekten aus gegensteuernden Restrukturierungsmaßnahmen sowie von abmildernden Effekten aus der Inanspruchnahme staatlicher Hilfsprogramme gekennzeichnet. Das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde mit einem Konzernergebnis nach Steuern von T€ -6.417 nach T€ -11.284 im Vorjahr abgeschlossen. Der Konzern weist als Folge dieses negativen Konzernergebnisses sowie negativer Währungseffekte zum Abschlussstichtag wiederum nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile in Höhe von T€ 11.519 (Vorjahr T€ 3.928) und eine entsprechende bilanzielle Unterdeckung aus. 3. Lage 3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse sanken um 28,0 % auf T€ 100.393 (Vorjahr T€ 139.411). Dieser Umsatzverlust betraf ausnahmslos alle Geschäftszweige der Unternehmensgruppe und wäre noch höher ausgefallen, wenn nicht über die Produktion und den Vertrieb von Mund-Nase-Masken eine Kompensation im einstelligen Millionenbereich erzielt worden wäre. Die diversen Schließungsanordnungen im nationalen und internationalen stationären Einzelhandel haben nicht nur unseren eigenen stationären Retailbereich getroffen, welcher flächenbereinigt 46 % des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr eingebüßt hat, sondern führten auch zu einem Stocken der Warenauslieferungen und einem Ausbleiben von Warenabrufen unserer Handelskunden. Die Markenbereiche Seidensticker und Jacques Britt verloren rund 37 % des Vorjahresumsatzes. Im Private-Label-Geschäft mussten ebenfalls Umsatzeinbußen hingenommen werden, die jedoch dank der hinzugewonnenen Umsätze mit einem neuen Großkunden mit rd. 6 % moderater ausfielen. Darüber hinaus führte die im Verlauf des vorherigen Geschäftsjahres erfolgte Beendigung des Lizenzgeschäftes unter der Marke camel active zu einer planerisch antizipierten Umsatzreduktion, die sich schließlich auf gut 19 Mio. Euro belief. Da auch das Onlinegeschäft mit der Lizenzmarke abgegeben wurde, lag der Onlineumsatz in Summe erstmals leicht unter Vorjahr (rd. - 3,6 %). Die Rohertragsquote (definiert als Umsatzerlöse und Bestandsveränderung im Verhältnis zum Materialeinsatz) sank auf 49,6 % (Vorjahr 53,0 %). Hier wirken sich auch erhöhte Abschreibungsquoten auf Vorratsbestände aus, welche aufgrund der schlechten Vermarktungsaussichten angesichts der vollen Warenläger in der gesamten Branche vorzunehmen waren. Absolut fehlen dem Konzern in Summe aus Umsatzrückgang und quotaler Verschlechterung T€ 26.156 Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus werden weitere T€ 2.781 (i. Vj. T€ 0) Wertberichtigungen auf Vorratsbestände unter den Abschreibungen auf Umlaufvermögen ausgewiesen und haben somit den Rohertrag nach obiger Definition nicht verringert, gleichwohl aber zu einer Belastung des Jahresergebnisses geführt. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 9.785 enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.306 (Vorjahr T€ 4.787) aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen, aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen, aus dem Verkauf von Anlagevermögen (sowie im Vorjahr aus dem Verkauf und der Endkonsolidierung der CMLC GmbH), Erträge aus Fremdwährungsumrechnung in Höhe von T€ 3 (i. Vj. T€ 1.264) und andere Erträge in Höhe von T€ 8.476, die im Berichtsjahr im Wesentlichen auf staatliche Unterstützungsleistungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Der Personalaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um T€ 13.403 auf T€ 27.510 (i. Vj. T€ 40.913). In Höhe von T€ 5.224 ist die Reduktion auf Einmal- bzw. Sonderaufwendungen des Vorjahres im Zusammenhang mit Restrukturierungsthemen zurückzuführen. Der jahresdurchschnittliche Personalstand in der Gruppe sank um 9 % bei gewerblichen Mitarbeitern, insbesondere in den asiatischen Fertigungsbetrieben, und um 12 % bei Angestellten, insbesondere in den inländischen Konzernbereichen, was zu Einsparungen im laufenden Personalaufwand führte. Darüber hinaus wurden Einsparungen im Personalaufwand aus der Fortführung der seit April 2020 eingeführten Kurzarbeit, aus freiwilligen Gehaltsverzichten und aus der Streichung von variablen Gehaltsanteilen erzielt. Die Aufwendungen für Altersversorgung stiegen hingegen um T€ 464 an, da im Vorjahr ein die Pensionsrückstellungen mindernder Sondereffekt vorlag. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um T€ 15.432 auf T€ 28.513 (i. Vj. T€ 43.945). Darin sanken die Vertriebsaufwendungen (inklusive Lizenzaufwendungen) im Wesentlichen umsatzbedingt sowie durch Rückführung der Werbekosten und durch den coronabedingten Entfall von Messekosten sowie durch die Beendigung des Lizenzgeschäfts mit der Marke camel active in Summe um T€ 8.935. Die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten sanken um T€ 3.093. Im Vorjahr waren hier Einmal- und Sondereffekte enthalten, da in Höhe von T€ 2.082 Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen und Aufwendungen aus der vollständigen Auflösung des Unterschiedsbetrags aus der Pensionsbewertung verbucht wurden. Im Zuge des im Vorjahr umgesetzten Outsourcing von Logistikdienstleistungen stiegen die Aufwendungen für Lager- und Versandarbeiten durch Fremddienstleister um T€ 615 an, während sich Aufwendungen für Personalleasing um T€ 562 reduzierten. Gesunken sind auch die Beratungsaufwendungen (T€ -427), Kosten des Geldverkehrs (T€ -171) sowie Miet- und Leasingaufwendungen (T€ -104). Aufwendungen für Kursverluste stiegen dagegen um T€ 297 an. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sanken um T€ 958 auf T€ 2.106, wobei im Vorjahr T€ 782 auf außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit Restrukturierungssachverhalten zurückzuführen waren. Im Geschäftsjahr 2020/2021 waren infolge der coronabedingten Lockdown-Maßnahmen zusätzlich Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 2.781 (im Vorjahr T€ 0) notwendig. In Summe konnten die geringeren Nettobetriebskosten den fehlenden Rohertrag kompensieren, sodass sich unter Einbezug aller Sachverhalte ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von T€ 1.637 ergab (Vorjahr T€ -4.214). Das Finanzergebnis verbesserte sich um T€ 246 auf T€ -2.270, insbesondere da die Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite und Darlehen der finanzierenden Hausbanken sowie für das Genussrechtskapital infolge angepasster Finanzierungskonditionen sanken. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sanken um T€ 565 auf T€ 880. Dies ist im Wesentlichen auf den niedrigeren Ertragsteueraufwand im asiatischen Teilkonzern zurückzuführen. Der Teilkonzern Seidensticker (Overseas) Ltd. in Fernost hat zwar wiederholt ein deutlich positives Ergebnis erwirtschaftet, doch hat sich der Ergebnisbeitrag im Vergleich zum Vorjahr in etwa halbiert. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2020/2021 liegt insbesondere aufgrund der Ergebnisbelastungen aus der Covid-19-Krise trotz der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungsleistungen und trotz aller Gegenmaßnahmen bei T€ -6.417. Aufgrund der hohen Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Vorjahr hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.867 dennoch verbessert. 3.2. Vermögenslage Aus den Bilanzen zum 30. April 2021 und 30. April 2020 des Konzerns lassen sich die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderung wie folgt ableiten:
Die Seidensticker-Gruppe weist zum Abschlussstichtag nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile in Höhe von T€ 11.519 (Vorjahr T€ 3.928) und eine entsprechende bilanzielle Unterdeckung aus. Dies ist insbesondere Folge des abermals hohen Jahresfehlbetrages. Aufgrund der eingetretenen und auch mittelfristig weiterhin zu erwartenden negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Lage der Seidensticker-Unternehmensgruppe wurde das im Vorjahr erarbeitete Restrukturierungskonzept um zusätzliche Maßnahmen fortgeschrieben. Die unter Berücksichtigung der Restrukturierungsmaßnahmen erstellte Unternehmensplanung für die Seidensticker-Unternehmensgruppe zeigt in Verbindung mit dem Abschluss geänderter Finanzierungsvereinbarungen für die Textilkontor und die Seidensticker-Unternehmensgruppe für das laufende Geschäftsjahr 2021/2022 (und die Folgejahre bis zum 30. April 2026) keinen ungedeckten Finanzbedarf. Gleichwohl ist bis zur vollständigen Wirkung der Restrukturierungsmaßnahmen sowie einer nachhaltigen Erholung der Gesamtwirtschaft und im Besonderen der Bekleidungsbranche von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zunächst noch von einer weiteren Erhöhung der bilanziellen Unterdeckung auszugehen. Auf der Aktivseite sank das lang- und mittelfristig gebundene Vermögen um T€ 1.939. Das Sachanlagevermögen sank im Wesentlichen abschreibungsbedingt um T€ 2.042, während der langfristig gebundene Teil der sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 102 anstieg. Das kurzfristig gebundene Vermögen unter Einbezug des Rechnungsabgrenzungspostens sank um T€ 6.372. Erheblich verringerten Vorratsbeständen (T€ -9.950) und Kundenforderungen (T€ -2.070) sowie geringeren Forderungen gegen Gesellschafter (T€ -321) standen insbesondere erhöhte sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten (T€ +3.294, im Wesentlichen resultierend aus Überbrückungshilfeleistungen) und höhere flüssige Mittel (T€ +2.686) gegenüber. Auf der Passivseite ist der Anteil des lang- und mittelfristig zur Verfügung stehenden Kapitals auf 55,2 % gestiegen (Vorjahr 38,6 %). Der Anstieg des lang- und mittelfristigen Kapitals entfällt insbesondere auf Bankverbindlichkeiten (T€ 12.071) und resultiert im Wesentlichen daraus, dass im Berichtsjahr sowohl eine durch Landesbürgschaft besicherte Fazilität als auch eine weitere zusätzliche Fazilität gewährt wurden. Gegenläufig erfolgten vertragliche Tilgungen. Der Anteil des kurzfristig zur Verfügung stehenden Kapitals sank auf nunmehr 44,8 % (Vorjahr 61,4 %). Insbesondere sanken die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten um T€ 5.950 durch geringere Inanspruchnahmen kurzfristiger Kreditlinien als Folge der neuen Darlehensgewährungen, aber auch durch die Anpassung der vertraglichen Tilgungsleistungen im Rahmen der geänderten Finanzierungsvereinbarungen. Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen sanken um T€ 4.642, was maßgeblich auf dem Rückgang der im Vorjahr bilanzierten Personalrückstellungen im Zusammenhang mit Sozialplan und Interessenausgleich, volumenbedingt geringeren Dispositionsrückstellungen sowie auf niedrigeren Rückstellungen für laufende Steuern beruht. Die Lieferverbindlichkeiten lagen stichtagsbezogen um T€ 1.815 unter dem Vorjahreswert. 3.3. Finanzlage Einen Überblick über die Veränderung der Finanzierungsmittel gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung, die auch die Vergleichszahlen der Vorperiode aufzeigt:
Neben Genussrechtskapital, Bankdarlehen und Kontokorrentlinien der TK besteht eine Factoring-Vereinbarung, die zu einer schnelleren Verfügbarkeit der liquiden Mittel aus den Absatzgeschäften des Inlandskonzerns führt. Zum Stichtag 30. April 2021 nutzte die Unternehmensgruppe lang- und mittelfristige Bankdarlehen von 21,7 Mio. € (Vorjahr 9,6 Mio. €) sowie Genussrechtskapital von 6,0 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €). Im kurzfristigen Bereich wurden Kreditlinien und Bankdarlehen (mit im Folgejahr fälligen Tilgungsraten) in Höhe von insgesamt 13,3 Mio. € (Vorjahr 19,3 Mio. €) in Anspruch genommen. Zur Finanzierung des durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgelösten zusätzlichen Betriebsmittelbedarfs wurde der ursprüngliche Konsortialkreditvertrag im September 2020 um zwei zusätzliche Kreditfazilitäten erweitert, von denen eine durch eine Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen besichert ist. Zudem wurden (ebenso mit den Genussrechtskapitalgebern) modifizierte Zins- und Tilgungsvereinbarungen getroffen und die Kreditlaufzeit verlängert. Im aktuellen Geschäftsjahr 2020/2021 wurden die vertraglichen Vereinbarungen zum Konsortialkredit und zum Genussrechtskapital angepasst und unter anderem die Laufzeit dieser Verträge um ein weiteres Jahr verlängert. Die bestehenden Finanzierungsinstrumente ermöglichen auch unter Berücksichtigung saisonaler Spitzen sowohl beim Liquiditätsbedarf als auch bei den verfügbaren Linien die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der TK und der Seidensticker-Gruppe auf Basis der aktuellen Mittelfristplanung der Seidensticker-Gruppe. C. Prognosebericht Das ifo Institut prognostiziert in der im Juni 2021 veröffentlichten Konjunkturprognose ein Wachstum der deutschen Wirtschaft von + 3,3 % für 2021 und ein weiteres Wachstum von + 4,3 % für 2022. Vor allem durch weitere Impffortschritte und die damit einhergehende Aufhebung wirtschaftlicher Beschränkungen wird erwartet, dass das Wirtschaftswachstum ab dem zweiten Quartal an Dynamik gewinnt und das BIP bereits im dritten Quartal Vorkrisenniveau erreichen wird. Auch die Weltwirtschaft erholt sich weiter. Das ifo Institut erwartet für das weltweite BIP ein Wachstum in Höhe von 6,6 % im Jahr 2021 und von 4,2 % im Jahr 2022. Auch die Konjunkturindikatoren der Textil- und Bekleidungsbranche entwickeln sich wieder positiv. Sowohl bei den Umsätzen als auch bei der Auftragslage konnte die Branche ein Wachstum erzielen und liegt im ersten Halbjahr um 5,0 % über dem Vorjahr. Dieses Wachstum wurde allerdings von der Entwicklung der Textilbranche getragen, während die Bekleidungsbranche noch einen Rückgang um 3,8 % zum Vorjahreszeitraum verzeichnete. Allerdings war auch hier die Entwicklung der letzten Monate positiv, sodass für das Gesamtjahr 2021 eine Umsatzsteigerung gegenüber 2020 erwartet wird. Das gleiche Signal lässt sich im Geschäftsklima-Index für die Textil- und Bekleidungsbranche ablesen, welcher im August 2021 wieder anstieg, vor allem im Bereich der Erwartungen und Lagebeurteilung bezüglich Bekleidung. Die Einschätzungen zum Konjunkturklima für Textil bleiben hingegen unverändert. In der Beschäftigung hat sich der Branchentrend bislang nicht ausgewirkt. Im Gegenteil sank sie weiter - in der Textilbranche um 2,9 % und bei der Bekleidung um 6,3 % zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wird die Unternehmensgruppe Seidensticker die Umsetzung der Restrukturierungsprojekte zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen infolge der Covid-19-Pandemie weiter vorantreiben. Mit Beginn der Covid-19-Pandemie hatte die Unternehmensgruppe umgehend Maßnahmen ergriffen, um den Umsatz- und Ergebniseinbruch in Teilen kompensieren zu können. So wurden Maßnahmen zur Kostensenkung umgesetzt, z. B. in Form von Kurzarbeit, Mitarbeiterbeiträgen und einer No-Go-Politik zur Minderung von Sachkosten. Weiterhin wurden Ergebnisbeiträge durch die Produktion und den Vertrieb von medizinischer Schutzkleidung und nicht-medizinischen Masken sowie durch die erfolgreiche Beantragung staatlicher Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III generiert. Im Geschäftsjahr 2021/2022 werden die bisherigen Maßnahmen noch ergänzt durch Restrukturierungsprojekte im asiatischen Teilkonzern, wo Ergebnispotenziale auf der Basis struktureller Anpassungen gehoben werden sollen. Darüber hinaus wird weitere staatliche Unterstützung im Rahmen des Programms Überbrückungshilfe III Plus beantragt. Sollte das wirtschaftliche Umfeld dies erfordern, dann könnten auch weitere Kurzarbeitsphasen angeordnet werden. Daneben werden ergebnisoffene Konzepte zum Gebäudemanagement des Firmensitzes entwickelt. Im Rahmen des mit dem Betriebsrat der inländischen Firmen der Seidensticker-Gruppe vereinbarten Sozialplans und Interessenausgleiches werden die Projekte zur Kapazitätsanpassung im Geschäftsjahr 2021/2022 fortgesetzt. Insbesondere werden auslaufende Mietverträge in unrentablen Einheiten des konzerneigenen Facheinzelhandels nicht verlängert und Sonderkündigungsrechte gegenüber Vermietern ausgeübt. Alle strategische Kraft der Unternehmensgruppe soll sich künftig zum einen auf die weitere Stärkung der Marke Seidensticker und zum anderen auf die Akquise von Neukunden im Private Label-Bereich im inländischen Geschäft wie auch in der asiatischen Vertriebseinheit richten. Die in den vergangenen Geschäftsjahren konsequent und erfolgreich umgesetzte Neuausrichtung der Marke Seidensticker wird im Geschäftsjahr 2021/2022 durch den Launch weiterer neuer Produktkategorien gestützt. Insbesondere hat die Unternehmensgruppe die Produktkategorie Tag- und Nachtwäsche und Loungewear in das eigene Angebotsportfolio aufgenommen, nachdem die Nachtwäsche viele Jahre in Lizenz bei einem Fremdanbieter produziert und vertrieben wurde. Die Auftragseingänge der ersten Saison haben den Plan bereits bestätigt. Der Bereich E-Commerce erfährt sehr erfreuliche Zuwächse. Kontinuierlich werden neue Marktplätze angebunden, was die Erschließung neuer Kundengruppen auch im internationalen Umfeld ermöglicht. Gestützt wird das E-Commerce-Geschäft sowohl durch entsprechende Werbemaßnahmen als auch durch eine Verbreiterung des organisatorischen Aufbaus im Geschäftsjahr 2021/2022. Daneben bleibt der eigene stationäre Handel weiterhin ein wichtiger strategischer Absatzkanal, wenn auch die massiven Geschäftsschließungen im Rahmen der Lockdowns zu empfindlichen Geschäftseinbußen geführt haben. Die Schließung einiger Geschäftseinheiten ist unumgänglich und wurde zum Teil bereits projektiert oder auch umgesetzt. Dennoch wird der stationäre Retail deutlich zur Umsatzerholung im Geschäftsjahr 2021/2022 beitragen, da das Ausgangslevel im Berichtsjahr dramatisch eingebrochen war. Das Großkundengeschäft des Private Label-Bereiches planen wir für 2021/2022 leicht wachsend, denn die positive Entwicklung im Bekleidungsmarkt wird gerade bei den Großabnehmern einen wachsenden Bedarf erzeugen. Gegenläufig werden in 2021/2022 keine Umsätze mehr mit der Lizenzmarke camel active anfallen. Mit dem planmäßigen Auslaufen der Eigenmarke Jacques Britt sinken auch die zu erwartenden Umsatzerlöse dieses Segments. Darüber hinaus werden voraussichtlich keine Umsätze mehr mit Masken realisiert werden, die ebenfalls im Berichtsjahr einen erheblichen Umsatzbeitrag erbrachten. In Summe erwarten wir für 2021/2022 einen leicht höheren Konzernumsatz und auch erhöhte Roherträge im Vergleich zum Berichtsjahr. Angesichts des weiterhin zu niedrigen Umsatzniveaus wird nochmals ein negatives Konzernergebnis auf Vorjahresniveau erwartet und dadurch zum 30. April 2022 erhöhte nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile ausgewiesen werden. Hierdurch werden sich aber keine negativen Auswirkungen auf die positive Fortführungsprognose für die Seidensticker-Gruppe ergeben, da wir aufgrund unserer aktuellen Unternehmensplanung sowie der mit unseren Finanzierungspartnern im aktuellen Geschäftsjahr 2021/2022 geschlossenen Vereinbarungen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgehen können. Vor dem Hintergrund der eingeleiteten Restrukturierung der Seidensticker-Gruppe, aber insbesondere auch vor dem Hintergrund der ungewissen Fortentwicklung der Covid-19-Pandemie, können zudem auch in 2021/2022 bisher noch nicht absehbare Maßnahmen notwendig werden und Sondereffekte eintreten, die das Jahresergebnis negativ oder aber auch positiv beeinflussen können. Zur Sicherstellung der Durchfinanzierung der Unternehmensgruppe Seidensticker mindestens über den aktuellen Planungszeitraum bis 2025/2026 konnte mit allen Kapitalgebern insbesondere die Verlängerung der Finanzierungsvereinbarungen vereinbart werden. Da zur Absicherung des Planergebnisses monatlich die laufende Erfolgskontrolle aller Budgetgrößen erfolgt, gehen wir weiterhin von einer Erreichung des Planergebnisses aus. Mit dem ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres 2021/2022 liegt die Seidensticker-Gruppe im Ergebnis nach Steuern etwas besser als geplant. Die Seidensticker-Gruppe agiert als vollintegrierter Spezialist von Hemden und Blusen und deckt in Abhängigkeit vom Geschäftsbereich unterschiedliche Stufen der Wertschöpfungskette ab. Die vertikale Integration ermöglicht Einkaufs- und Produktionsvorteile. Im Rahmen eines Projekts wird die IT-Strategie konzipiert. Die Digitalisierung der Produktentwicklung ist bereits im Juli 2021 durch ein 3D-Visualisierungstool vorangetrieben worden. Auf der Beschaffungsseite werden die Dispositionen der Beteiligungsunternehmen im Zuge der für die gesamte Seidensticker-Gruppe beschlossenen knappen Beschaffungs- und Bevorratungsstrategie eng mit den Vertriebsdaten abgestimmt. D. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Ein entscheidendes Risiko des Konzerns liegt in der Sicherstellung der Finanzierung sowie der diesbezüglichen Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität. Diesem Risiko wird durch die Vereinbarung ausreichender Banklinien begegnet. Die weiterhin nicht endgültig abschätzbare Fortdauer der Covid-19-Pandemie und deren Folgen stellen eine besondere Unsicherheit und ein besonderes Risiko für die Liquidität der Seidensticker-Gruppe dar. Im Rahmen unserer aktuellen Planung haben wir dieses Risiko auf der Grundlage der verfügbaren Informationen berücksichtigt und auf dieser Basis mit den im aktuellen Geschäftsjahr 2021/2022 geänderten Finanzierungsverträgen die Voraussetzungen für eine mittel- bzw. langfristige Finanzierung der Unternehmensgruppe geschaffen. Durch eine fortlaufende Liquiditätsplanung wird der Liquiditätsbedarf ständig überwacht und analysiert. Zudem besteht für den inländischen Konzern eine Factoring-Vereinbarung, die bereits auf Ebene der Tochterunternehmen zur Liquiditätsverbesserung beiträgt. In der Bekleidungsindustrie ist das Restantenrisiko von besonderer Bedeutung. Saisonal nicht verkaufte Ware kann in der Regel nur mit hohen Preisnachlässen vermarktet werden. Insbesondere als Folge der Geschäftsschließungen im Rahmen der nationalen und internationalen Lockdowns seit dem Frühjahr 2020 kam es in der Branche zu einem Warenstau, auf den wir mit einer Anpassung der Neuproduktionen reagiert haben. Zur Vermarktung von Restmengen bedient sich der Konzern unter anderem der Factory Outlets, über welche die Seidensticker-Gruppe im In- und Ausland verfügt. Auch das Konsumentenverhalten ist ein Risiko der Bekleidungshersteller, da mit der verschlechterten Wirtschaftslage eine sinkende Nachfrage der Endverbraucher nach Bekleidung einhergeht. Diesem Risiko begegnet der Konzern durch die genannte Dispositionssteuerung sowie die preisliche Diversifikation des Produktprogrammes. Veränderungen in der Wettbewerbssituation unserer Abnehmer, insbesondere Konsolidierungen, Zusammenschlüsse und Insolvenzen im Bereich von Großkunden, Warenhäusern und Filialisten, können ein Risiko für den Konzern darstellen, wenn sich daraus der Preiswettbewerb im Markt verschärft oder wenn sich daraus Anteiligkeiten der Absatzkanäle verschieben. Diesem Risiko begegnen wir, indem wir mit unserem Produktportfolio unterschiedliche Kundenkreise ansprechen. Veränderungen internationaler Handelsbeziehungen können sich negativ auf die Seidensticker-Gruppe auswirken, da wir weltweit auf Beschaffungs- und Absatzmärkten vertreten sind. Risiken ergeben sich zudem aus der aktuell sehr angespannten Situation auf dem Frachtmarkt. Die um ein Vielfaches verteuerten Container- und Flugkosten können nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden. Kurzfristige Preisfestsetzungen der Frachttender erschweren zudem die Kalkulation. Neben der Preisentwicklung entstehen aus knappen Transportkapazitäten sowie aus den verlängerten Verschiffungsdauern neue Risiken im Hinblick auf die Einhaltung von Lieferterminen. Ein mögliches Preisänderungsrisiko ist für den Konzern minimal, da im Kollektionsrhythmus saisonal neue Produkte kreiert werden. Dem Ausfallrisiko von Kundenforderungen begegnet der Konzern, indem die Forderungen der Inlandsgesellschaften im Rahmen der Limite durch eine Factoring-Gesellschaft angekauft werden und versichert sind. Außerdem werden bestimmte Forderungen über Kreditversicherungen gesichert. Das Konzerneigenkapital unterliegt bezüglich des in Hongkong-Dollar bestehenden Eigenkapitals des Teilkonzerns SOL Währungsschwankungen in Abhängigkeit von der Volatilität des US-Dollars, die einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Konzerneigenkapitals haben können. Da ein Großteil des Beschaffungsvolumens aus dem asiatischen Raum bezogen wird und die Einkaufspreise direkt oder indirekt von der Entwicklung des US-Dollar abhängen, unterliegen die Beschaffungspreise Währungsrisiken. Diesen begegnen wir, indem wir unser geplantes Einkaufsvolumen in US-Dollar über einen Zeitraum von derzeit etwa 12 Monaten mit Termingeschäften absichern. Die Derivate werden ausschließlich zur Absicherung von Einkaufsvolumen eingesetzt. 2. Chancenbericht Die Seidensticker-Gruppe steuert die gesamte logistische Kette von der Stoffbeschaffung über die Produktion bis zum Abruf der Ware in eigens entwickelten Supply Chain Management-Systemen selbst. Da alle relevanten Informationen über Produktions- und Logistikdaten jederzeit zur Verfügung stehen, ist die zeitgenaue und professionelle Steuerung des Warenflusses als besondere Stärke und Chance des Konzerns hervorzuheben. Aus der erfolgreichen Umsetzung der Restrukturierungsprojekte erwarten wir die schnellstmögliche Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit der Seidensticker-Gruppe. Sollte der Gesamtmarkt schneller als erwartet wieder in Wachstumsdynamik kommen, dann sehen wir in unserer vertikalen Integration den Vorteil, Kapazitätsausweitungen schnell und marktkonform anbieten zu können. Das Thema Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Wir sind aktiv im Steuerungskreis für nachhaltige Textilien (Textilbündnis) beteiligt. Bereits im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung durch Stiftung Warentest im Jahr 2019 sind die Corporate Social Responsibility (CSR)-Aktivitäten der Seidensticker-Gruppe positiv bewertet worden. Im August 2021 wurde die Unternehmensgruppe Seidensticker von dem Magazin "absatzwirtschaft" und dem Deutschen Marketingverband in der Kategorie "Beste Nachhaltigkeitsstrategie" mit dem renommierten Marken Award ausgezeichnet. Mit der weiteren Fokussierung auf die Kernmarke Seidensticker sehen wir ein sehr großes Potenzial. Die Seidensticker-Gruppe ist international präsent, woraus weitere Marktchancen generiert werden können. Auch in der Verbindung der klassischen Vertriebswege Wholesale, Retail und Onlinehandel sehen wir Wachstumspotenzial der Seidensticker-Gruppe. Im Private Label-Segment gibt es gerade im volatilen Umfeld der Bekleidungsbranche die Chance, als Hemden- und Blusenspezialist wahrgenommen zu werden und somit für Industrie und Handel besondere Vorteile im Hinblick auf Qualität, Nachhaltigkeit und Prozessverschlankungen bieten zu können. 3. Gesamtaussage Vor dem Hintergrund unserer operativen und strategischen Neuaufstellungen, unserer Marktkenntnisse, unserer Diversifizierung in allen Elementen der Supply Chain und einer gesicherten Finanzierung sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen trotz der insbesondere aus der Corona-Pandemie resultierenden Risiken gut aufgestellt. Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.
Bielefeld, den 10. November 2021 Geschäftsführung der Seidensticker Verwaltungs GmbH |
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