SELECTRIC
Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.973,00 |
114.719,00 |
| I.
Sachanlagen |
168.973,00 |
114.719,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.979.342,48 |
4.714.936,74 |
| I.
Vorräte |
230.283,87 |
325.961,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.248.890,39 |
1.638.506,49 |
| davon
gegen Gesellschafter |
58.553,58 |
47.822,95 |
| III.
Wertpapiere |
469.835,03 |
485.126,32 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.030.333,19 |
2.265.342,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.642,32 |
19.724,30 |
| Aktiva |
6.175.957,80 |
4.849.380,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.158.194,32 |
1.158.194,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
658.194,32 |
658.194,32 |
| B.
Rückstellungen |
346.290,00 |
500.084,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.671.473,48 |
3.191.101,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.671.473,48 |
3.191.101,52 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.805.851,39 |
2.172.205,38 |
| Passiva |
6.175.957,80 |
4.849.380,04 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH,
Münster (Amtsgericht Münster, HRB 6516) ist als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB
verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen
Jahresabschluss aufzustellen und hat diesen um einen Anhang
zu erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungskosten 800,00
EUR nicht überschreiten, sind vollständig
abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen
Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage analog angewandt.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Material- und Verwaltungsgemeinkosten.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum
Nennwert angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis
bzw. der beizuglegende Wert am Bilanzstichtag niedriger
ist, erfolgt der Ansatz zu diesem Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach dem modifizierten
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G
ermittelt. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichtem Abzinsungssatz
gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Die erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 0,00 % angesetzt.
Nach § 246 Abs. 2 HGB wurden die Ansprüche
aus der Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Es wurde eine Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden gem. §
246 Abs. 2 HGB vorgenommen.
Für die Saldierung von Schulden aus
Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
verrechnete
Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten
|
1.043.295,00 EUR
|
beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände
|
1.043.295,00 EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen
|
1.043.295,00 EUR
|
verrechnete Aufwendungen
|
43.837,00 EUR
|
verrechnete Erträge
|
98.278,00 EUR
|
Die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten
Vermögensgegenstände ergeben sich bei
Wertpapieren aus den Marktpreisen auf aktiven Märkten
bzw. bei Rückdeckungsversicherungen aus den von den
Versicherungsgesellschaften mitgeteilten
Deckungsvermögen einschließlich etwaiger
Überschussanteile.
2.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00).
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
in Höhe von EUR 658.194,32 enthalten.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR
12.738,00
Dieser resultiert aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangengen sieben Jahre. Im Einzelnen gliedert sich der
Gesamtbetrag wie folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
EUR
|
7 Jahresdurchschniss
(Zins 1,74 %)
|
1.056.033,00
|
10 Jahresdurchschnitt
(Zins 1,82 %)
|
1.043.295,00
|
Gesamtbetrag
|
12.738,00
|
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 3.263,28
(Vorjahr: EUR 2.430,96) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern in Höhe von EUR 3.805.851,39 (Vorjahr:
EUR 2.172.205,38).
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen
sich auf EUR 38.036,75. Davon entfallen EUR 38.036,75 auf
Sachanlagen.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 21
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen
|
|
Zahl
|
- Dienstleistung /
Verwaltung
|
|
7
|
- Handel und Vertrieb
|
|
14
|
Die Gesamtzahl der
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt damit
|
|
21
|
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
36.851,22 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
a)
Leasingverpflichtungen
|
36.851,22 EUR
|
|
3.
Konzernzugehörigkeit
Die SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH wird in
den Konzernabschluss der SELECTRIC Nachrichten-Systeme,
48155 Münster, einbezogen.
Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Heußner
gez. Klemens Recker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024
festgestellt.
|