Scheffel
GmbH Unfallinstandsetzung
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.947,00 |
11.385,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.947,00 |
11.385,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.581,19 |
42.856,38 |
| I.
Vorräte |
2.500,00 |
2.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.696,44 |
6.300,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.384,75 |
34.055,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.528,19 |
54.241,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.920,71 |
43.664,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
5.879,86 |
5.879,86 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
19.684,73 |
19.684,73 |
| II.
Bilanzgewinn |
23.235,98 |
23.980,15 |
| B.
Rückstellungen |
4.916,00 |
5.260,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.588,28 |
5.316,50 |
| D.
Passive latente Steuern |
103,20 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.528,19 |
54.241,38 |
Anhang
1.1 gem. §§
284 - 288 HGB
1.1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Scheffel GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach denVorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256 HGB unter
Beachtung der Sondervorschriften der
§§ 279 - 283 HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und
eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden im Jahr des Zugangs auf 5 Jahre abgeschrieben
(Sammelposten).
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden alle erkennbaren Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuer beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
Die Rückstellungen berücksichigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des unter kaumännischer
Beurteilung notwendigen voraussichtlichen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.2 Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen laut Versicherung der Geschäftsführerin
nicht.
Die Rückstellung zur Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Es wurde ein
Inflationszuschlag von 2% pro Jahr Restlaufzeit angesetzt
und die Rückstellung wurde abgezinst.
Passive latente Steuern ergeben sich aus dem
temporär niedrigeren Wertansatz der
Aufbewahrungsrückstellung in der Bilanz im Vergleich
zur Steuerbilanz.
1.1.3 Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführerin:
-
Frau Maria Scheffel, München
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, 23. August 2011
......................................................
(Maria Scheffel)
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 23.08.2011 festgestellt.
|