Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 136830
Eingetragen
20.4.2001
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
Mechanische Fertigung von technischen Teilen und Maschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Lindovsky
seit 10.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lindovsky
82335 Berg, Lärchenweg 39
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinz Lindovsky GmbH

Wolfratshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 52.066,50 67.486,50
I. Sachanlagen 52.066,50 67.486,50
B. Umlaufvermögen 386.101,38 361.970,15
I. Vorräte 48.494,87 49.548,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.551,83 57.373,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 209.054,68 255.047,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.732,70 1.732,70
Aktiva 454.900,58 431.189,35

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 339.961,16 318.157,40
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 293.157,40 270.010,28
III. Jahresüberschuss 21.803,76 23.147,12
B. Rückstellungen 25.987,66 35.827,52
C. Verbindlichkeiten 88.951,76 77.204,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 88.951,76 77.204,43
Summe Passiva 454.900,58 431.189,35

Anhang für die Offenlegung einer kleinen GmbH nach BilMoG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde komplett einbezahlt.

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0 Euro
Eingefordertes Kapital

25.000 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
                                             88.951,76 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
                                                     0 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
 0,00 Euro
Forderungen
10.752,05 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro

sonstige Berichtsbestandteile

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Heinz Lindovsky

Geretsried, den

gez. Heinz Lindovsky

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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