fino
taxtech GmbH
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
A. Grundlagen der Gesellschaft
Die fino taxtech GmbH (nachfolgend auch "fino
taxtech") mit Sitz in Kassel ist Teil der finoGruppe, eines
Unternehmensverbundes mit teilweise gleicher
Gesellschafteridentität. Sie ist zu 24,5 % Tochter der
fino ventures GmbH, zu 24,5 % Tochter der SalesPier Holding
GmbH und zu 51 % Tochter der DATEV Beteiligungs-GmbH.
Firmenzweck ist die Erstellung von Software für
Privatpersonen und Steuerberater:innen (an dieser Stelle
sei erwähnt, dass zugunsten der besseren Lesbarkeit
auf weiteres gendern verzichtet wird) aktuell zu den
Prozessen rund um die Grundsteuer (GrundsteuerDigital).
Zukünftig werden sowohl die Zielmärkte als auch
die Programmvielfalt steigen.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten
Umfeld ins Stocken. Trotz leichter Rückgänge
dämpften weiterhin hohe Preise auf allen
Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um
0,3 % niedriger als im Vorjahr.
Die Digitalbranche zeigte sich in diesem Umfeld
weiter stabil und setzte mit 2,2 % (Quelle: Bitkom, Januar
2024) ihren Wachstumskurs weiter fort. Auch unter
schwierigen konjunkturellen Bedingungen, geprägt von
geopolitischen Krisen und Haushaltskürzungen, legten
Umsätze und Beschäftigung bei den Unternehmen der
BITKOM-Branche zu.
Nachdem die Firmengründung im Jahr 2021 unter
den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie stattgefunden
hat, ist die fino taxtech weitgehend remote aufgestellt.
Der allgemeine Wunsch des Berufsstandes der
Steuerberater und auch anderer Zielgruppen nach mehr
Digitalisierung und medienbruchfreien Prozessen wird immer
größer und deutlicher, da der allgemeine
Geschäftsbetrieb vieler Unternehmen weiterhin remote
läuft, auch wenn die Pandemie wieder die
Zusammenarbeit vor Ort erlaubt. Die Pandemie ist hier
sicher als Beschleuniger der digitalen Prozesse zu sehen.
Der Gesetzgeber hat beim Thema Grundsteuer die
Rahmenbedingungen für eine weitgehende Digitalisierung
geschaffen. Unser Produktangebot GrundsteuerDigital zahlt
darauf massiv ein.
2. Geschäftsverlauf
Die Abgabefristen für die
Grundsteuererklärungen des Jahres 2022 endeten
deutschlandweit am 31.01.2023. Einzig Ausnahme war Bayern
mit dem 30.04.2023 als Fristende. Weit über diesen
Termin hinaus wurden Erklärungen abgegeben, sodass der
Geschäftsverlauf sich im ersten bis dritten Quartal
des Jahres kaum veränderte. Im letzten Quartal war der
Rückgang der Übermittlungen spürbar und
damit natürlich auch ein Umsatzrückgang
verbunden.
Die Übermittlungen gingen
erwartungsgemäß von im Januar 894.696 auf 19.872
im Dezember zurück.
25 % des Umsatzes wurde von 75 % der Kunden
erlöst, nämlich im Basispaket. Der Preis
hierfür wurde bereits zum 9. Januar des
Geschäftsjahres für Neukunden von 120 Euro
Jahresmindestumsatz auf 240 Euro angehoben. Seit Anfang
September gilt diese Erhöhung auch für
Bestandskunden bei Auslaufen ihrer Verträge.
Die Anzahl der Mitarbeitenden hat sich im
Geschäftsjahr von 31 (24,5 VZÄ) auf 34 (27,5
VZÄ) erhöht.
3. Ertragslage
Die Ertragslage unseres Unternehmens, das für
die fino-Gruppe im Wesentlichen die Erträge generiert,
ist zufriedenstellend. Die Gewinn- und Verlustrechnung
schließt mit einem Jahresüberschuss von rund
T€ 20.286 ab, nach T€ 11.216 in 2022. In 2023
erfolgten Ausschüttungen an die Gesellschafterinnen
von rund T€ 17.172 nach T€ 7.000 in 2022.
Ergebnis des Jahres 2023 entspricht unseren Erwartungen und
dem Geschäftsplan.
Die Umsatzerlöse betragen T€ 34.329, nach
T€ 19.462 im Vorjahr. Die Steigerung ist bedingt durch
die Abgabefristen für Steuererklärungen auf den
31.1.2023 bzw. für Bayern auf den 30.4.2023.
Die Personalkosten betrugen im Jahr 2023 T€
1.723 nach T€ 1.001 im Jahr 2022. Die fino taxtech
GmbH beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 35
Mitarbeiter (Vorjahr: 22).
Die sonstigen betriebliche Aufwendungen betrugen im
Jahr 2023 T€ 2.797 nach T€ 1.966 im Jahr 2022.
Die Erhöhung um T€ 831 betrifft u.a.
Fremdarbeiten und Aufwendungen für Lizenzen.
Aufgrund des Geschäftsmodells unseres
Unternehmens bestehen vielfältige
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen. Diese Verbindungen sind so ausgestaltet, wie sie
auch unter Dritten branchen- und geschäftsüblich
wären, zumal wir unsere Leistungen Dritten auch
ausdrücklich anbieten. Geschäfte, die zu
marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen
wären, liegen nicht vor.
4. Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich um T€ 4.956 auf T€
18.874 erhöht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
betragen T€ 3.638 (Vorjahr: T€ 3.055). Die
Steigerung ist im Wesentlichen durch Investitionen in
Software in Höhe von T€ 1.421 bedingt.
Die Sachanlagen betragen T€ 15 (Vorjahr: T€
21).
Die Forderungen gegenüber Kunden betragen
T€ 638 (Vorjahr: T€ 3.880). Die Verminderung ist
durch ein geändertes Mahnwesen bedingt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
T€ 139 (Vorjahr: T€ 48) bilanziert.
Die Wertpapiere betragen T€ 2.687 (Vorjahr:
T€ 0). Die Erhöhung betrifft den Kauf von
Wertpapieranlagen.
Die Kassen- und Bankguthaben sind in Höhe von
T€ 11.727 (Vorjahr: T€ 6.875) bilanziert.
Das Eigenkapital beträgt T€ 8.778 (Vorjahr:
T€ 5.664).
Die Rückstellungen für Körperschaft-
und Gewerbesteuer beträgt T€ 9.614 (Vorjahr:
T€: 2.752). Der Anstieg ist durch den im Berichtsjahr
erwirtschafteten, steuerpflichtigen Anteil am
Jahresüberschuss bedingt.
Die sonstigen Rückstellungen betragen T€
169 (Vorjahr: T€ 45). Sie beinhalten mit T€ 3
(Vorjahr: T€ 3) Rückstellungen für
Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, mit T€ 110
(Vorjahr: T€ 0) für Rückstellungen für
Gratifikationen für Mitarbeiter, mit T€ 2
(Vorjahr: T€ 17) für sonstigen
Rückstellungen sowie mit T€ 53 (Vorjahr: T€
25) für Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit T€ 156 (Vorjahr: T€ 990) bilanziert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind mit T€ 21 (Vorjahr: T€ 36)
angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen T€ 137
(Vorjahr: T€ 4.431).
Bezüglich des Cashflows ist ein hoher Anstieg
der Finanzmittel aus der laufenden
Geschäftstätigkeit um T€ 8.203 auf T€
23.066 zu verzeichnen. Davon wurden Ausschüttungen an
die Anteilseigner über T€ 17.172 getätigt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten zum Bilanzstichtag ist
von T€ 6.875 auf T€ 11.727 angestiegen.
5. Gesamtaussage
Wir sind mit dem Geschäftsverlauf in 2023 und
der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage zufrieden.
6. Finanzielle Leistungsindikatoren
Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
dienen Umsatzerlöse und das EBIT. Die
Umsatzerlöse haben sich gegenüber 2022 von
T€ 19.462 auf T€ 34.329 erhöht und
entsprechen unseren Erwartungen und dem Geschäftsplan.
Das EBIT beträgt T€ 29.497 (Vorjahr: T€
16.309) und entspricht damit ebenfalls unseren Erwartungen.
7. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
a) Prognosebericht
GrundsteuerDigital wurde entwickelt, um für den
Berufsstand der Steuerberater und für private Personen
die Deklaration der Grundsteuerdaten zu erleichtern. Diese
Deklaration erfolgt grundsätzlich für das Jahr
2022 (sog. Hauptfeststellungszeitpunkt für alle
Grundstücke) mit den bereits genannten Fristen und
für das Jahr 2029. Dazwischen gibt es
Artfortschreibungen, Art- und Wertfortschreibungen (z.B.
wird ein unbebautes Grundstück zu einem bebauten)
sowie Nachfeststellungen. Diese Feststellungsarten
führen auch während der
Hauptfeststellungszeitpunkte zu Übermittlungen und
somit zu Umsatz. Die Verwaltung von Bescheiden und
Einsprüchen spricht ebenfalls dafür, dass viele
Kunden ihre Accounts dauerhaft behalten werden und somit
die monatlichen Grundgebühren weiterhin zu
entsprechenden Umsätzen führen. Die Umsätze
von 2023 werden in den nächsten Jahren jedoch deutlich
unterschritten. Wir erwarten in 2024 ein EBIT in Höhe
von T€ 6.200.
b) Chancenbericht Chancen durch den Gesetzgeber
Aufgrund der Verpflichtung, auch nach dem
Hauptfeststellungszeitpunkt 2022 weitere Feststellungen
z.B. bei Art- oder Wertfortschreibungen eines
Grundstücks abzugeben, können wir in 2024
weiterhin mit Feststellungserklärungen und damit mit
Umsätzen rechnen. Darüber hinaus verbessern wir
das Produkt GrundsteuerDigital insbesondere für die
Bearbeitung von Steuerfällen in großer Zahl,
sodass z.B. Einsprüche massenhaft möglich sein
werden. Dadurch ergibt sich die Chance, weitere Kunden zu
akquirieren, um die Prozesse nach Abgabe der
Feststellungserklärung zu gestalten. Sollte die
Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt werden,
ergeben sich daraus weitere Umsatzchancen.
Chancen durch neue Produkte Der Kundenstamm aus
GrundsteuerDigital und die Datenbasis, die die fino taxtech
GmbH aufgebaut hat, sind Grundlagen für die
Entwicklung neuer Software. Damit kann die fino taxtech
GmbH die Digitalisierung im Berufsstand unterstützen
und Software erstellen, die medienbruchfreie Prozesse
unterstützt. Für unsere Kunden bietet dies die
Möglichkeit, sich neue Geschäftsmodelle zu
erschließen.
c) Risikobericht Risiken aus der
Rechtmäßigkeit der Grundsteuerreform Die
Grundsteuerreform ist aktuell auf dem Prüfstand. Ihre
Rechtmäßigkeit wird angezweifelt und erste
Einzelfallentscheidungen, die die Datenbasis für die
Berechnung der Grundsteuer anzweifeln, liegen bereits vor.
Sollten sich hier massive Änderungen ergeben, so kommt
auf die fino taxtech GmbH erheblicher Aufwand zu, der sich
ggf. auf die Neuentwicklung anderer Produkte auswirken
kann. Soweit mit den Änderungen neue
Übermittlungen verbunden sind, stellt dies jedoch auch
eine Umsatzchance dar.
Datenschutzrisiken Für 2022 und 2023 erfolgte
eine Zertifizierung durch den TÜV Saarland "TÜV
geprüfter Datenschutz". Prüfungsinhalte waren zu
allen Grundsteuerlösungen der taxtech (Zielgruppen
Steuerberater, Unternehmen und Consumer):
- TÜV Saarland Anforderungskatalog
Datenschutz
- Gesetzliche Anforderungen zum
Datenschutz
- Grundsätze der IT-Sicherheit in Anlehnung
an den IT-Grundsatz nach BSI sowie der internationalen Norm
ISO/IEC 27001
Die Laufzeit erstreckt sich bis zu 19.9.2024.
Das Unternehmen ist vielfältigen Risiken
ausgesetzt. Das größte Einzelrisiko mit dem
höchsten Schadenpotential ist ein Datendiebstahl oder
-verlust. Diesem Risiko begegnen wir mit
organisatorisch-technischen Maßnahmen, unserem
IT-Sicherheitskonzept, entsprechenden Anlagen in der
Produktentwicklung sowie Mitarbeiterschulungen. Wir
arbeiten mit dem aktuellen Stand der Technik sowie den
gängigen Empfehlungen. Wir gehen daher davon aus, dass
ein Datenverlust- oder Diebstahl unwahrscheinlich ist.
Ereignisse, die aus der IT-Sicherheit bzw.
Prozessrisiken entstehen, halten wir für möglich.
Das Schadenpotential stufen wir allerdings als moderat ein.
Wir haben hierfür Prozesse der Risikobewertung unserer
Services implementiert und halten uns an das
IT-Sicherheitskonzept. Sämtliche Prozesse und Konzepte
werden regelmäßig evaluiert und auf dem neuesten
Stand der Erkenntnis gehalten.
Personalrisiken
Das Risiko, Schlüsselpersonal zu verlieren,
stufen wir aufgrund der Rückmeldungen aus den
regelmäßig stattfindenden
Personalgesprächen als unwahrscheinlich ein. Hinzu
kommt, dass wir den eventuell hieraus entstehenden Schaden
als moderat einstufen, da es Teil der Unternehmensstrategie
ist, Wissen zentral so verfügbar zu machen, dass
darauf zurückgegriffen werden kann, sodass der Anteil
individueller Know-how-Träger möglichst minimiert
ist.
Unterschrift gem. § 245 HGB
Kassel, den 16. Februar
2024
Björn
Kahle
Inga
Krämer
Stephanie
Zimmermann
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.653.248,59 |
3.075.748,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.638.112,59 |
3.055.271,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.136,00 |
20.477,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
15.136,00 |
20.477,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.190.999,97 |
10.801.146,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
777.169,55 |
3.926.529,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Wertpapiere |
2.686.500,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.727.330,42 |
6.874.617,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.244,70 |
39.627,09 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.050,00 |
|
| Aktiva |
18.873.543,26 |
13.916.521,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.777.997,34 |
5.664.354,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.612,00 |
30.612,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.394.388,00 |
1.394.388,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
7.352.997,34 |
4.239.354,60 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.266.591,76 |
23.401,05 |
| B.
Rückstellungen |
9.782.529,20 |
2.796.855,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
313.016,72 |
5.455.312,17 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
20.560,69 |
34.507,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
20.560,69 |
34.507,78 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
292.456,03 |
5.420.804,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
292.456,03 |
5.420.804,39 |
| Passiva |
18.873.543,26 |
13.916.521,86 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
34.738.776,84 |
19.622.665,45 |
| 2.
Personalaufwand |
1.723.437,92 |
1.000.944,40 |
| a)
Löhne und Gehälter |
1.416.417,59 |
798.907,90 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
307.020,33 |
202.036,50 |
| davon
für Altersversorgung |
3.577,20 |
2.492,40 |
| 3.
Abschreibungen |
853.121,86 |
346.378,26 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
853.121,86 |
346.378,26 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.796.863,19 |
1.965.761,61 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
825,11 |
901,47 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
145.443,13 |
0,02 |
| 6.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens |
13.500,00 |
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
7,10 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
9.210.891,42 |
5.093.620,55 |
| davon
Erträge aus der Zuführung und
Auflösung von latenten Steuern |
4.050,00 |
|
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
20.286.405,58 |
11.215.953,55 |
| 10.
Jahresüberschuss |
20.286.405,58 |
11.215.953,55 |
| 11.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
2.266.591,76 |
23.401,05 |
| 12.
Ausschüttung |
15.200.000,00 |
7.000.000,00 |
| 13.
Bilanzgewinn |
7.352.997,34 |
4.239.354,60 |
Anhang
fino taxtech GmbH, Kassel
für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die fino taxtech GmbH hat ihren Sitz in Kassel und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Kassel Reg.Nr.18812.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und
den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen der Satzung.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang sowie Lagebericht
(einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
1. Grundsätze zur Bilanzierung und
Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden planmäßig
linear pro rata temporis über die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 3-5
Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 3-5
Jahre.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
31.12.2023
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr 31.12.2022
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
777.169,55 €
|
10.000,00 €
|
3.926.529,03 €
|
10.000,00 €
|
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die wesentlichen sonstigen
Vermögensgegenstände sind Forderungen
gegenüber der Kasseler Sparkasse in Höhe von
104.053,85 € (Vorjahr: 0,00 €).
Latente Steuern
Es bestehen aktive latente Steuern in Höhe von
4.050,00 €.
Der Wertunterschied zwischen Handels- und
Steuerbilanz beruht auf der unterschiedlichen
Stichtagsbewertung der Wertpapiere im Umlaufvermögen.
Handelsbilanz niedriger beizulegender
Wert: 2.686.500,00 €
Steuerbilanz Nominalwert: 2.700.000,00 €.
Hierbei wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde
gelegt.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 30.612,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt und wird wie folgt gehalten:
DATEV Beteiligungen GmbH: 51,00 %
Fino ventures GmbH: 24,50 %
SalesPier Holding GmbH: 24,50 %
Gezeichnetes Kapital
|
01.01.2023 bis
31.12.2023
|
|
30.612,00 €
|
Kapitalrücklage
|
01.01.2023 bis
31.12.2023
|
|
1.394.388,00 €
|
Bilanzgewinn
|
|
|
|
Jahresüberschuss
2023
|
20.286.405,58 €
|
|
|
Gewinnvortrag
|
|
|
|
|
Euro
|
| Stand
01.01.2023 |
4.239.354,60 |
| Ausschüttung
2022 |
1.972.762,84 |
| Vorabausschüttungen
2023 |
15.200.000,00 |
| Stand
31.12.2023 |
7.352.997,34 |
| Summe Eigenkapital
31.12.2023 |
8.777.997,34 |
Sonstige Rückstellungen
Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen
betreffen arbeitnehmerbezogene Aufwendungen in Höhe
von 113.251,76 € (Vorjahr: 3.505,54 €).
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
Geschäftsjahr
31.12.2023
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
155.914,89 €
|
155.914,89 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
20.560,69 €
|
20.560,69 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
136.541,14 €
|
136.541,14 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
Vorjahr 31.12.2022
|
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 1 Jahr
|
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
989.445,01 €
|
989.445,01 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
36.210,60 €
|
36.210,60 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
4.431.359,38 €
|
4.431.359,38 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen von € 20.560,69 €
(Vorjahr: 36.210,60 €) ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die wesentlichen sonstigen Verbindlichkeiten bestehen
aus Steuern und Abgaben in Höhe von 49.937,52 €
(Vorjahr: 4.241.207,17 €).
Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn und
Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
folgende wesentlichen periodenfremde Aufwendungen
enthalten:
Sken Data - Abrufmengen Liegenschaften in
Höhe von 60.528,96 €
Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt 1.723.437,92 €
(Vorjahr: 1.000.944,40 €). Darin enthalten sind
Gratifikationen in Höhe von 109.900 € (Vorjahr:
42.300 €).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen
bestehen aus Fremdarbeiten in Höhe von 1.968.753,48
€ (Vorjahr: 1.500.528,96 €) sowie Aufwendungen
für Lizenzen und sonstige Rechte in Höhe von
341.356,70 € (Vorjahr: 213.969,11 €).
Sonstige Angaben
fino taxtech GmbH fällt als mittelbare
Beteiligung der DATEV eG in den Anwendungsbereich des
Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
(Mindeststeuergesetz - MinStG), das zum 28.12.2023 in
Kraft getreten ist. Für das Geschäftsjahr 2023
ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen, da das
Mindeststeuergesetz erst ab 2024 steuerlich wirksam wird.
Auch in den Folgejahren ist nicht mit einem Steuerergebnis
aus der Anwendung des deutschen Mindeststeuergesetzes bzw.
ausländischer Mindeststeuergesetze zu rechnen, da
sowohl permanente als auch temporäre Befreiungen
greifen.
Arbeitnehmer
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen
durchschnittlich 35 Mitarbeiter beschäftigt.
Gesamtbezüge
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung
betragen 159.000,00 € (Vorjahr: 127.650,00 €).
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 schließt
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
20.286.405,58 € ab. Die Geschäftsführung
schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
7.352.997,34 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Björn Kahle, Kaufmann, Inga Krämer, Kauffrau,
Stephanie Zimmermann, Kauffrau. Herr Florian Christ,
Kaufmann, war als Geschäftsführer bis zum
30.09.2023 bestellt.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind
die Geschäftsführer befreit. Allen
Geschäftsführern ist Einzelvertretungsbefugnis
erteilt.
Kassel, den 16. Februar
2024
Björn
Kahle
Inga
Krämer
Stephanie
Zimmerman
sonstige Berichtsbestandteile
Kassel, den 28.03.2024
gez.
Björn Kahle
gez.
Inga Krämer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die fino taxtech GmbH, Kassel
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der fino taxtech GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der fino
taxtech GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Nürnberg, 16. Februar
2024
Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dittus
Wirtschaftsprüferin
Mayer
Wirtschaftsprüferin
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