Meiler
Verwaltungs-GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
44.408,59 |
45.621,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.272,57 |
45.621,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136,02 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.408,59 |
45.621,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.989,59 |
40.819,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.254,86 |
13.581,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.170,14 |
1.673,20 |
| B.
Rückstellungen |
2.419,00 |
3.128,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.674,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.408,59 |
45.621,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Meiler Verwaltungs-GmbH wurde
nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25.05.2009 und ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugrunde
gelegt.
Die Gesellschaft ist bei der Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung vom Gliederungsschema des § 275
HGB abgewichen. Dies ist gem. § 265 Abs. 6
HGB zulässig, "wenn dies wegen Besonderheiten der
Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines klaren und
übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist".
Die mit dem BilMoG verbundenen Wahlrechte werden wie
folgt ausgeübt:
Von der Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB
wird abgesehen.
Die Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
gemäß Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB betreffend
bestimmte Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
sowie niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen wurden im Sinne der
Beibehaltung oder Fortführung ausgeübt.
Deshalb waren zum 01.01.2010 keine Anpassungen
infolge BilMoG geboten.
Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB, die Vorjahreszahlen bei der erstmaligen Anwendung
der geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
nicht anzupassen, kam somit nicht zur Anwendung.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr -
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Gezeichnetes Kapital
Der Nennbetrag des gezeichneten Kapitals beträgt
DM 50.000,00 (Art. 42 Abs. 3 EGHGB).
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Peter Meiler, Metzgermeister.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Im Geschäftsjahr 2010 bestehen keine Forderungen
gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB
Die Meiler Verwaltungs-GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Firma Metzgerei Meiler GmbH
& Co. KG, Nürnberg.
V. Unterschrift gem. § 245 HGB
Nürnberg, den 26.10.2011
gez. Peter Meiler
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Ergänzende Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 S.
2 HGB:
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 26.10.2011 festgestellt.
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