Erbringung von Logistikdienstleistungen
Evonik Goldschmidt GmbHLiquidiert
45127 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Müller seit 10.4.2013 | Prokura |
Matthias Kittler seit 10.4.2013 | Prokura |
Michael Rudolf Staarmann seit 15.8.2011 | Prokura |
Bernd Dr. Diener seit 10.2.2011 | Prokura |
Thomas Johannes Matthias Dr. Kreuder seit 30.11.2010 | Prokura |
Arne Dr. Lang seit 12.6.2007 | Prokura |
Dr. Thomas Bertram Schmidt seit 26.4.2006 | Prokura |
Christoph Buechling seit 10.1.2005 | Prokura |
Georg Dr. Feldmann-Krane seit 10.1.2005 | Prokura |
Claus Dr. Rettig seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
hanse chemie AGAufgelöst | 92.77% |
Nanoresins AGAufgelöst | 92.05% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Evonik Goldschmidt GmbHEssenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Grundlagen des JahresabschlussesA) Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Evonik Goldschmidt GmbH (Goldschmidt) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Goldschmidt ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die strategische Neuausrichtung des Evonik-Konzerns sieht vor, das Kerngeschäft in der Chemie direkter zu führen und bestehende Entscheidungswege durch die Umsetzung einer neuen Konzernstruktur zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wurde mit Beschluss vom 27. Mai 2011 zwischen der Evonik Industries AG, Essen, und der Evonik Goldschmidt GmbH, Essen, ein Betriebsführungsvertrag mit Wirkung zum 1. August 2011 abgeschlossen und am 15. Juli 2011 im Handelregister eingetragen. Der Betriebsführungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Juli eines Jahres, erstmals zum 31. Juli 2012, gekündigt werden. Die Betriebsführung erfolgt im Namen der Evonik Industries AG. Im Verhältnis zur Goldschmidt erfolgt die Betriebsführung für deren Rechnung. Bei einem unechten Betriebsführungsvertrag gehen die zuvor mit der Eigentümergesellschaft bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebsführer über. Zum 1. August 2011 sind alle bestehenden aktiven Arbeitsverhältnisse auf die Evonik Industries AG übergegangen. Die originäre Verpflichtung für die passiven Arbeitsverhältnisse bleibt bei der Goldschmidt. Die Goldschmidt bleibt als Betriebseigner, wie bei einem Treuhandverhältnis, wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebes und hat diese gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB in ihrer Bilanz auszuweisen. Die wirtschaftlichen Chancen und Risiken verbleiben somit bei der Goldschmidt. Obwohl die Evonik Industries AG durch den Betriebsübergang zivilrechtlich die Arbeitgeberstellung erlangt hat, bleibt die Goldschmidt wirtschaftlich betrachtet weiterhin Arbeitgeber. Daher werden die Personalaufwendungen sowie alle Personalrückstellungen auch nach dem Betriebsübergang bei der Goldschmidt bilanziert. Der Goldschmidt wird ein Betriebsführungsentgelt durch die Evonik Industries AG in Rechnung gestellt, das in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Das Entgelt beträgt 5,0 % des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 HGB vor Entgeltzahlung, mindestens aber 0,2 % der Umsatzerlöse der Gesellschaft im Sinne des § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die Berechnung erfolgt im Geschäftsjahr 2011 zeitanteilig. Im Betriebsführungsvertrag werden Tatbestände geregelt, die von der Betriebsführung ausgenommen sind. Die wesentlichen sogenannten Eigengeschäfte sind:
Bei diesen Eigengeschäften tritt die Goldschmmidt auch nach dem 1. August 2011 in eigenem Namen und für eigene Rechnung auf. Im Geschäftsjahr 2011 hat die Goldschmidt den Geschäftsbetrieb der Cosmoferm B.V. übernommen. Daraus resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von T€ 7.228. Der Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben, da die für das Geschäft relevanten Produkte schon lange erfolgreich im Markt etabliert sind und somit davon auszugehen, dass das Geschäft in den nächsten 10 Jahren weiter fortgeführt wird. B) Bilanzierung und Bewertung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer gelten grundsätzlich drei bis sieben Jahre. Geschäfts- und Firmenwerte werden über 10 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Herstellkosten der selbsterstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind, sowie angemessene Bestandteile der allgemeinen Verwaltungskosten, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Zinsen für Fremdkapital werden grundsätzlich nicht angesetzt. Bis zum Geschäftsjahr 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Sachanlagevermögens werden, soweit steuerlich zulässig, degressiv - mit Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode - abgeschrieben. Für Neuzugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 kommt dagegen ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Bemessung der Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellkosten bis zu einem Wert von 150 €, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zeitpunkt ihres Zuganges als Aufwand erfasst. Anlagengegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 €, aber nicht über 1.000 € liegen, werden seit 2008 im Jahr ihres Zuganges in einen Jahressammelposten eingestellt. Dieser wird im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Nach ihrer Vollabschreibung werden die Sammelposten ausgebucht. Steuerliche Sonderposten, die in vor dem 1. Januar 2010 beginnenden Geschäftsjahren gebildet worden sind, werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB beibehalten. Niedrigere Wertansätze, die auf steuerrechtlich begründeten Abschreibungen beruhen, werden entsprechend fortgeführt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken aus verminderter Verwertbarkeit, Lagerdauer o.ä. werden durch Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren wird die LIFO-Methode angewendet. Die LIFO-Reserve beträgt T€ 7.421 (Vorjahr: T€ 5.008). Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte werden zum Erinnerungswert von 1 € unter den Vorräten angesetzt. Die im Geschäftsjahr zugeteilten 48.266 (Vorjahr: 48.266) Emissionsrechte haben zum Stichtag einen Zeitwert von T€ 333 (Vorjahr: T€ 664). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Besonderen Risiken im Forderungsbestand wird durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird außerdem durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen (Projected-Unit-Credit-Methode). Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Entgelten und Renten berücksichtigt. Die Bewertung basiert wie im Vorjahr auf den biometrischen Grundlagen der "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck. Die Pensionsrückstellungen sowie sonstige langfristige Personalrückstellungen für Altersteilzeit, Entgeltfortzahlung im Todesfall, Jahresleistung - und Jahresurlaub im Versorgungsfall, Jubiläum und Teile der Langzeitkonten werden versicherungsmathematisch berechnet. Die Abzinsung dieser Rückstellungen erfolgt unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Der für die Bewertung angewandte Zinssatz beträgt 5,14 % (Stand 31. Dezember 2011). Der Zinssatz betrug im Vorjahr 5,15 %. Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen zugrunde gelegten Prämissen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Verpflichtungen der Pensionszusagen betreffen die betriebliche Altersversorgung. Am 2. November 2011 hat die Gesellschaft T€ 19.400 in den Evonik Treuhand e.V., Essen, eingezahlt. Hierdurch werden Teile der Pensionszusagen an Mitarbeiter insolvenzgesichert. Der Vermögenswert wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen von T€ 167.390 verrechnet. Der Zeitwert des saldierten Deckungsvermögens beträgt T€ 29.175. Die historischen Anschaffungskosten der Vermögenswerte betrugen T€ 28.700. Die Marktwerte wurden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, der den Marktwerten zum 30. Dezember 2011 aus dem Masterfonds entspricht. Der Vermögenszuwachs des Geschäftsjahres von T€ 475 (Vorjahr: T€ 0) wurde im Zinsergebnis erfasst und mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen von T€ 8.445 verrechnet. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen über die Anschaffungskosten hinausgehende Beträge zeitwertbewerteter Vermögensgegenstände zur Altersvorsorge, abzüglich hierfür bilanzierter passiver latenter Steuern, der Ausschüttungssperre. Dies trifft für die Gesellschaft nicht zu, da sie über genügend frei verfügbare Rücklagen verfügt. Die Gesellschaft hat für Mitarbeiter, die bereits in Altersteilzeit sind oder bereits Verträge abgeschlossen haben und in Altersteilzeit gehen werden, die Aufstockungs- und Abfindungsleistungen in voller Höhe sowie das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase ratierlich zurückgestellt. Des Weiteren wurden in Vorjahren im Rahmen des abgeschlossenen Interessenausgleichs und Rahmensozialplans Rückstellungen für potentielle Altersteilzeitfälle mit einer Quote der wahrscheinlichen Inanspruchnahme von 60 % gebildet. Die Zusagen für Langzeitkonten enthalten zwei Komponenten. Die erste Komponente umfasst die als Rückstellung bilanzierten Verpflichtungen für tarifliche Einmalzahlungen, Urlaub während der Freistellungsphase sowie die Schlussförderung. Die Anwartschaften mit noch nicht vereinbarter Schlussförderung sind nach Inanspruchnahmewahrscheinlichkeiten gewichtet worden. Die zweite Komponente beinhaltet die laufenden Arbeitnehmer- und Arbeitgebereinbringungen in ein individuelles Wertguthabenkonto, welches durch eine doppelseitige Treuhand insolvenzgesichert ist. Bei dieser Komponente handelt es sich um eine wertpapiergebundene Zusage gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Der Verpflichtungsumfang entspricht dabei dem Zeitwert der hinterlegten Vermögenswerte von T€ 1.712. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Vermögenswerte, die zur Insolvenzsicherung der Verpflichtungen aus dem Wertguthabenkonto bestimmt sind, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten der Vermögenswerte betrugen T€ 1.580. Soweit Marktwerte für die Vermögenswerte vorliegen, werden diese zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der Vermögenszuwachs des Geschäftsjahres von T€ 88 wurde im Zinsergebnis erfasst, die Erhöhung des Verpflichtungsumfangs in gleicher Höhe im Personalaufwand. Alle Vermögenswerte wurden zum Buchwert oder niedrigerem Zeitwert am 3. November 2011 in einen Spezialfonds der Assetklasse Aktien und Renten übertragen. Die Vermögenswerte entsprechen den Marktwerten zum 30. Dezember 2011 aus dem Spezialfonds der Allianz. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Im Vorjahr wurden Wertminderungen der Rückstellungen, die sich aus der Anwendung der aufgrund des BilMoG geänderten Bewertungsvorschriften gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. ergeben, in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Goldschmidt ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft. Die latenten Steuern werden bei dem Organträger ausgewiesen. Somit unterbleibt die Angabe nach § 285 Nr. 29 HGB. Die Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu historischen Entstehungskursen bilanziert und mit dem am Stichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet. Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden imparitätisch bewertet, wobei positive Wertansätze unberücksichtigt bleiben. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden auch positive Wertansätze berücksichtigt. Die Bewertung der Cash-Pool-Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Bankbestände erfolgt zum Devisenkassamittelkurs. Es werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Fremdwährungspositionen verwendet. Hierzu wurden Devisentermingeschäfte mit der Evonik Industries abgeschlossen. Evonik Goldschmidt sichert regelmäßig Planumsätze bis zu zwölf Monate im voraus ab. Diesbezüglich wird vom Wahlrecht, die Sicherungs- und Grundgeschäfte erfolgsneutral zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, Gebrauch gemacht. Es werden marktübliche Devisentermingeschäfte eingesetzt, die ein gegenläufiges Risikoprofil zu den operativen Umsatzgeschäften aufweisen. Die Sicherung erfolgt auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Auftragseingangstermins der zu Fremdwährungsumsätzen führenden Geschäfte. Die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte wurden mittels Portfolio-Hedges zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird über die Critical Terms Match-Methode ermittelt. In der Vergangenheit sind die Grundgeschäfte eingetreten, so dass auch für die Zukunft die Grundgeschäfte als hochwahrscheinlich erachtet werden. Die Steuerung der Währungsrisiken der Goldschmidt erfolgt zentral bei der Evonik Industries AG. Evonik setzt zur Reduzierung der Währungsrisiken marktübliche Devisentermingeschäfte ein, die ausschließlich im Zusammenhang mit den korrespondierenden Grundgeschäften aus der originären unternehmerischen Tätigkeit entstehen, die ein dem Sicherungsgeschäft gegenläufiges Risikoprofil aufweisen. Ziel des Währungsmanagements ist es, das operative Geschäft gegen Ergebnis- und Cashflow-Schwankungen infolge von Kursänderungen abzusichern. Alle derivativen Finanzinstrumente werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Marktwerten bewertet, wobei der Marktwert angibt, wie sich eine Glattstellung des Derivats am Bilanzstichtag, losgelöst von den Grundgeschäften, auf das Ergebnis auswirken würde. Die zum Bilanzstichtag ermittelten Marktwerte derivativer Finanzinstrumente können aufgrund der Volatilität wertbestimmender Marktdaten erheblich von den aktuell realisierbaren Beträgen abweichen. Der Marktwert der Devisentermingeschäfte errechnet sich auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassakurse sowie der Terminauf- und -abschläge im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs. Die Bilanzierung der Marktwerte erfolgt imparitätisch: Negative Marktwerte werden als Drohverlustrückstellungen ausgewiesen, sofern sie nicht in ein Bewertungsportfolio oder in eine Bewertungseinheit mit entsprechenden Grundgeschäften einbezogen sind. Die folgenden Grundgeschäfte wurden in Bewertungseinheiten einbezogen:
Das Nominalvolumen und die Marktwerte stellen sich wie folgt dar:
Darüber hinaus sichert die Gesellschaft auch einzelne Fremdwährungsgeschäfte operativ ab. Für die operativen Sicherungen werden keine Bewertungseinheiten gebildet. Hier werden für drohende Verluste aus Geschäften mit negativen Marktwerten Rückstellungen erfasst. Zum 31.12.2011 wurden in diesem Zusammenhang Rückstellungen in Höhe von T€ 881 (Vorjahr T€ 327) gebildet, während ein positiver Marktwert in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 112) unberücksichtigt bleibt. Das Gesamtnominalvolumen der Geschäfte zum Bilanzstichtag betrug T€ 22.782 (Vorjahr: T€ 15.732). Die Umrechnung erfolgte zum jeweiligen Stichtagskurs. II. Erläuterung der Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagengitter gesondert dargestellt. Im Geschäftsjahr 2011 hat die Goldschmidt den Geschäftsbetrieb der Cosmoferm B.V. übernommen. Daraus resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von T€ 7.228. Die Anteilsbesitzliste der Goldschmidt ist folgender Tabelle zu entnehmen:
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Stichtag haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Die Finanzforderungen beinhalten Forderungen aus EAV und Steuerumlagen sowie aus dem Cash-Pool. Die sonstigen Forderungen enthalten den Umsatzsteuerüberhang gegen die Evonik Industries AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche und debitorische Kreditoren. (3) Flüssige Mittel Die Bankkonten der Goldschmidt wurden im Rahmen der Betriebsführung auf die Evonik Industries AG umgeschrieben, verleiben wirtschaftlich aber im Eigentum der Gesellschaft. Unter den flüssigen Mitteln sind der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst. Bestände in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. (4) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Energien und Mieten in Höhe von T€ 151 (Vorjahr: T€ 186). Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird u. a. der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nominalvolumen eines langfristigen Darlehens ausgewiesen. Dieses Disagio wird aufwandswirksam nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Darlehens von 10 Jahren verteilt. Das Volumen des Disagios betrug zum Bilanzstichtag T€ 10 (Vorjahr: T€ 15). (5) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 33.800.000,00 €. Der Bilanzposten beinhaltet nur andere Gewinnrücklagen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurden im Vorjahr aus Bewertungsänderungen der sonstigen langfristigen Rückstellungen T€ 602 ergebnisneutral in die Gewinnrücklage eingestellt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr T€ 127.588. (6) Sonderposten mit Rücklageanteil Die Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von T€ 15.354 (Vorjahr: T€ 16.512) betreffen Rücklagen nach § 6b EStG. Es handelt sich hierbei um bereits in Vorjahren auf Investitionen übertragene Rücklagen, die im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführt wurden. Der Ertrag aus der Auflösung in Höhe von T€ 1.158 (Vorjahr: T€ 1.220) wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. (7) Rückstellungen Die Goldschmidt trägt die wirtschaftlichen Risiken, daher erfolgt die Bilanzierung der Rückstellungen weiterhin bei der Gesellschaft. Die Rückstellungen verteilen sich mit T€ 95.545 auf die Eigengeschäfte und mit T€ 107.463 auf die Betriebsführungsgeschäfte. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die folgenden Sachverhalte:
Vom Gesamtbetrag der sonstigen Rückstellungen entfallen T€ 20.718 (Vorjahr: T€ 18.512) auf Anteile mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (8) Verbindlichkeiten
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Grundpfandrechte in Höhe von T€ 307 für ein langfristiges Darlehen bestellt, welches zum Stichtag in Höhe von T€ 307 valutiert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten zum Abschlussstichtag lediglich solche aus Eigengeschäften. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung und Steuerumlagen gegenüber Evonik Degussa GmbH. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus betriebsgeführten Tätigkeiten gegenüber der Evonik Industries AG ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen. III. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf die Berichtseinheiten auf:
Die regionale Differenzierung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
(10) Sonstige betriebliche Erträge
Der Ausweis der Erträge aus Währungskursdifferenzen erfolgt gemäß dem Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB auf Bruttobasis. Diesen ausgewiesenen Erträgen stehen Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen gegenüber, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Einheit zu werten sind. In einer Nettodarstellung hätten sich Erträge aus Währungskursdifferenzen in Höhe von T€ 1.840 ergeben. (11) Materialaufwand
(12) Personalaufwand
(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(14) Beteiligungsergebnis Die Erträge aus Beteiligungen (T€ 16.010; Vorjahr T€ 571) resultieren aus der Ausschüttung der Cosmoferm B.V., Delft, hauptsächlich bedingt durch die Übernahme des Geschäfts der Cosmoferm durch die Goldschmidt im zweiten Halbjahr 2011. Die Liquidation der Gesellschaft ist für das zweite Quartal 2012 geplant. Die gestiegenen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen (T€ 53.981; Vorjahr T€ 46.292) sind fast ausschließlich auf das verbesserte Ergebnis der Evonik Tego Chemie GmbH, Essen zurückzuführen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen (T€ 86; Vorjahr T€ 0) stammen aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Goldschmidt ETB GmbH, Berlin. (15) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsänderungseffekt aus den Pensions- und Personalverpflichtungen ist in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. (16) Außerordentliches Ergebnis Das außerordentliche Ergebnis des Vorjahres betrifft ausschließlich Erträge und Aufwendungen, die aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entstanden sind. (17) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Gesellschafter Evonik Degussa GmbH. Der laufende Aufwand aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr resultiert aus der Körperschaftsteuer-Umlage der Evonik Degussa GmbH an die Goldschmidt in Höhe von T€ 20.100 (Vorjahr: T€ 17.750) sowie einer Gewerbesteuer-Umlage in Höhe von T€ 21.310 (Vorjahr: T€ 18.810). IV. Sonstige AngabenA) Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Zum 31. Dezember 2011 sind in der Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt. Ab dem 1. August 2011 werden die Mitarbeiter bei der Evonik Industries AG ausgewiesen. Der Personalaufwand verbleibt aufgrund der wirtschaftlichen Zurechnung bei der Evonik Goldschmidt GmbH. B) Wirtschaftsprüferhonorare Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da diese in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG, Essen, einfließen. C) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo beträgt T€ 3.457. D) Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Für die Definition des Kreises der nahe stehenden Unternehmen und Personen sind auch nach HGB die Bestimmungen des IAS 24 maßgeblich. Aufgrund der Neuregelungen des IAS 24 ab dem 1. Januar 2011 sind demnach die Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland nahe stehend.
Die Aufstellung enthält sämtliche wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. In Bezug auf die Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen wird auf TZ 14 verwiesen. Die Aufwendungen aus Gewinnabführung an Evonik Degussa GmbH sind in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. E) Angabe zur Erstanwendung des EnWG n.F. und nach § 110 EnWG a.F. Die Goldschmidt hat eine Kraftwerkscheibe zur Stromerzeugung gepachtet. Soweit die Eigenerzeugung den Strombedarf übersteigt, werden die anfallenden Strommengen, in den Strombilanzkreis der Evonik Degussa GmbH eingespeist. Zur Frage der Auswirkungen des Objektnetzstatus gem. § 10 EnWG a.F. auf die Pflichten zur Entflechtung nach § 10 Abs. 3 EnWG a.F. hat die Goldschmidt folgende Rechtsauffassung vertreten: 'Betreibt ein Unternehmen, das einem vertikal integrierten Energieversorgungsverbund im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG a.F. zuzuordnen ist, ein Objektnetz im Sinne des § 110 Abs. 1 EnWG a.F., so ist auf dieses Unternehmen der § 10 Abs. 3 EnWG a.F. mit der Maßgabe der Kontentrennung nicht anwendbar. Der deregulierte Objektnetzbetreiber ist nicht zur Entflechtung nach den §§ 6 bis 10 EnWG a.F. verpflichtet.' Seit dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2011) am 4. August 2011 unterliegen die Betreiber bisheriger Objektnetze grundsätzlich den Pflichten des Energiewirtschaftsgesetzes, wozu unter anderem die Entflechtungsvorgaben (beispielsweise die Pflicht zur getrennten Kontenführung) gehören. Das EnWG 2011 sieht keine expliziten Übergangsregelungen für Objektnetze im Sinne des EnWG 2005 oder zur Rechnungslegung und Buchführung gemäß § 6b EnWG vor. Allerdings hat sich die Bundesnetzagentur zur Frage der erstmaligen Anwendung des EnWG n.F. mit Schreiben vom 24. November 2011 an das Institut der Wirtschaftsprüfer gewendet und die Rechtsauffassung vertreten, dass in analoger Anwendung des § 114 EnWG davon auszugehen ist, dass die buchhalterische Entflechtung für ehemalige Objektnetze erst für das Geschäftsjahr 2012 erfüllt werden muss. Die Goldschmidt schließt sich dieser Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur an und hat im Geschäftsjahr 2011 somit keine buchhalterische Entflechtung nach § 6b Abs. 3 EnWG vorgenommen. F) Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum 30. September 2011
Mit Beschluss vom 30. September 2011 wurde der Aufsichtrat aufgelöst und die Mandate der Aufsichtratsmitglieder enden mit Ablauf des 30. September 2011. G ) Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Für ihre Tätigkeit erhielten die Mitglieder der Geschäftsführung ihre Bezüge von der Evonik Degussa GmbH bzw. von der Evonik Industries AG. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf T€ 779 (Vorjahr: T€ 772). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sowie für Übergangsgelder sind Rückstellungen von T€ 8.515 (Vorjahr: T€ 9.028) gebildet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen insgesamt T€ 15 (Vorjahr: T€ 13). H) Verzicht auf Aufstellung eines Lageberichtes Mit Gesellschafterbeschluss vom 8. Dezember 2011 wird die Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Erstellung und Veröffentlichung des Lageberichtes in Anspruch genommen. Der Beschluss ist offengelegt worden. I) Einbeziehung in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG Die Evonik Goldschmidt GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschaft ist daher nach § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die RAG-Stiftung, Essen, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis und Evonik Industries AG, Essen, für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Beide Konzernabschlüsse werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Essen, 17. April 2012 Evonik Goldschmidt GmbH Die Geschäftsführung, Dr. Claus Rettig Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Evonik Goldschmidt GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt. Wegen der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung des EnWG, wonach sie getrennte Konten nicht führen muss, verweisen wir auf den Anhang (siehe Anlage I). Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzung der Nr. 4a (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden kann.
Düsseldorf, den 23. April 2012 PricewaterhouseCoopers
Andreas Bröcher, Wirtschaftsprüfer ppa. Mark Freudewald, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt. |
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