Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 716536
Eingetragen
7.3.2013
Branche
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Der Handel und der Vertrieb von Wälzlagern samt der in diesem Zusammenhang erforderlichen Industriegüter sowie die Herstellung solcher Gegenstände.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BIT GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

39.844,00

42.763

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3.777,00

1.781,00

II. Sachanlagen

36.067,00

40.98200

B. Umlaufvermögen

1.219.653,33

1.107.399,16

I. Vorräte

491.744,00

366.946,55

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

281.430,64

286.851,31

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

481.951,69

453.601,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.000,00

6.930,15

Summe Aktiva

1.264.497,33

1.157.092,31



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

227.812,19

938.527,54

I. Stammkapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

0,00

794.669,73

III. Jahresüberschuss

202.812,19

118.857,81

B. Rückstellungen

75.396,15

3.000,00

C. Verbindlichkeiten

961.288,99

215.564,77

Summe Passiva

1.264.497,33

1.157.092,31

Anhang

zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020

der BIT GmbH,

Karlsruhe

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss auf den 31.12.2020

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist unter der Nummer HRB 716536 im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der BIT GmbH ist entsprechend den handelsrechtlichen und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die BIT GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Abs. 2 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB in Anspruch genommen.

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagengegenstände werden entsprechend der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes vorgenommen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

Die Angabe der Werte der Bilanz zum 31.12.2020 entspricht in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31.12.2019. Insofern sind die Beträge vergleichbar und keine Anpassungen erforderlich gewesen.

Gliederung und Bewertung erfolgten entsprechend den Vorschriften des HGB.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. Eine Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge vorhanden, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Zum 31.12.2020 bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Bei den unter der Bilanzposition "Sonstige Rückstellungen" bilanzierten Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um eine Rückstellung für Deklaration und Gewährleistungen.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB:

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten beziehen wir uns auf die Erleichterungen nach § 288 Satz 2 HGB.

E. Nachtragsbericht

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

F. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Das Unternehmen beschäftigt 7 Mitarbeiter.

Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB

Zum Geschäftsführer ist Herr Andreas Hayn, Kaufmann, bestellt.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.

 

Karlsruhe, den 25. März 2021

gez. Andreas Hayn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. März 2021

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