Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Electronic Control Systems GmbHLiquidiert
Timmerhellstraße 33A, 45478 Mülheim an der Ruhr, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paweł Wojciech Charuba seit 23.5.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Electronic Control Systems GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 30.04.2018
BILANZ zum 30. April 2018Electronic Control Systems i. L. GmbHMülheim an der RuhrAKTIVA
PASSIVA
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr 2018Electronic Contrl Systems GmbHMülheim an der RuhrAllgemeine Angaben Die ausgewiesenen Vorjahresangaben beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 30.04.2018. Somit ist die Vergleichbarkeit zu den Angaben für das volle abgelaufene Geschäftsjahr 2017 eingeschränkt Der Jahresabschluss wurde auf Grund der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Be Wertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf § 288 Absatz 1 HGB beziehend wird auf entsprechende weitere Angaben verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen Kunden gegenüber bestehen ausschließlich Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet. Sie berücksichtigten alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Die Verbindlichkeiten ggü. dem Gesellschafter beinhalten einen Betriebsmittelkredit, der 5% p. a. verzinst wird. IV. Sonstige Pflichtangaben Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 8 Personen beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Charuba geführt. Zum Abschlussstichtag liegt eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft vor. Der Gesellschafter hat ggü. der Gesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben sowie für die bestehenden Forderungen ggü. der Gesellschaft den Rangrücktritt erklärt. Die Erleichterung nach § 288 Abs. 1 HGB wurde in Anspruch genommen
Mülheim, den 13.03.2020 |
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