SL Solar Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Heinrich Werner seit 25.1.2023 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holger Werner GmbHFrankfurt am Main(vormals: Königstein im Taunus)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang zum Geschäftsjahr 20101. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und GmbHG erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgte - mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen - auf Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres. Dabei wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, weil die buchmäßige Überschuldung durch stille Reserven, die aus vertraglichen Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach italienischem Recht resultieren, beseitigt wird. b) Anlagevermögen Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zuschüsse von Dritten mindern die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode berechnet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderungen wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. c) Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenständewerden - mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens - zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Forderung betreffend die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens für die Auszahlungszeiträume 2009 bis 2017 erfolgt zum Barwert. Der Barwert wurde unter Anwendung eines Zinssatzes von 4% p.a. ermittelt. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird ein Verrechnungskonto unterhalten, das mit 2% über dem Basiszinssatz verzinst wird. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. d) Rückstellungen und Verbindlichkeiten Pensionsrückstellungen für Versorgungsansprüche der Mitarbeiter aufgrund verbindlicher Zusagen werden erstmals ab dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2010 gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresansatz, dem noch das handels- wie steuerrechtlich zulässige Teilwertverfahren zugrunde lag, ist durch den Methodenwechsel nicht gegeben. In den sonstigen Rückstellungen wurde für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem und ausreichendem Umfang individuell vorgesorgt. Die Dotierung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen am Bilanzstichtag bilanziert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung sind: - Holger Werner, Kaufmann
Herr Holger Werner ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Frau Milena Werner ist Geschäftsführerin und vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Ist sie alleinige Geschäftsführerin, vertritt sie die Gesellschaft alleine. b) Gewinnverwendung Der Jahresfehlbetrag 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Pensionsrückstellung Der Bilanzansatz basiert auf dem versicherungsmathematischen Gutachten der Firma "Alte Leipziger", der auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 5,16% fristenkongruent abgezinst wurde. Dabei wurden die Pensionsrückstellungen mit der PUC-Methode (projected unit credit) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Es wurden keine Gehaltssteigerungen eingerechnet. Von dem Wahlrecht, die aus der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erforderlichen Zuführungen ratierlich anzusammeln (Art. 67 Abs. 1 EGHGB), wurde Gebrauch gemacht. Die Rückstellung weist damit zum Bilanzstichtag folgende Unterdeckung auf: Erforderliche Zuführung EUR 53.798 Davon im Berichtszeitraum zugeführt EUR 3.587 Unterdeckung zum 31. Dezember 2010 EUR 50.211 Für die Pensionsrückstellung ist keine Bewertungseinheit mit etwaigen Vermögensgegenständen zu bilden. Frankfurt am Main, den 8. Juni 2011 Die Geschäftsführer Holger Werner Milena Werner
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.06.2011 |
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