Reiss-Mühle GmbHLiquidiert

79541 Lörrach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 705166
Eingetragen
13.4.2010
Branche
Mahl- und SchälmühlenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenHerstellung von Malz
Gegenstand
der Betrieb einer Getreidemühle.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiss-Mühle GmbH

Lörrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

24.759,20

66

II. Sachanlagen

660.422,61

685.181,81

641

707

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

535.373,71

535

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

736.460,03

714

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

59.082,07

1.330.915,81

41

1.290

C. Rechnungsabgrenzungsposten

35.926,44

52

Summe Aktiva

2.052.024,06

2.049



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100

II. Bilanzgewinn

741.982,06

841.982,06

639

739

B. Rückstellungen

190.221,03

161

C. Verbindlichkeiten

1.019.820,97

1.149

Summe Passiva

2.052.024,06

2.049

ANHANG

- Fassung für Offenlegungszwecke -

A. Allgemeine Angaben

Die Reiss-Mühle GmbH, mit Sitz in Lörrach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 705166 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz wurden beachtet. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen. Im Einzelnen wird auf die Erläuterungen unter Punkt C. verwiesen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird nicht ausgeübt.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden unter Bildung eines Sammelpostens für das jeweilige Geschäftsjahr auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, Risiken in den Beständen sind gegebenenfalls durch Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis der bei normaler Beschäftigung anfallenden Kosten ermittelt. Zinsen auf Fremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.

Steuerrückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 274 HGB zum Ansatz von latenten Steuern befreit.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 445.211,19 (Vj. TEUR 365).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 7.169,47 (Vj. TEUR 7).

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 9.813,06 sind durch die Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gesichert.

Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 285.172,36 (Vorjahr TEUR 280) bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.005.928,00 (Vorjahr TEUR 1.012) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 13.892,97 (Vorjahr TEUR 137).

D. Sonstige Angaben

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 22.

Die Gesellschaft hat neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 658. Davon sind TEUR 282 innerhalb eines Jahres fällig.

Neben den vorstehend angeführten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen zum Stichtag branchenübliche Bestellobligo aus Getreideeinkaufskontrakten in erheblicher Höhe zu fixierten, laufzeitabhängigen Börsenpreisen mit in Ausnahmefällen bis zu einjähriger (Rest-)Laufzeit. Diese Beschaffungsgeschäfte werden jedoch nur insoweit abgeschlossen, als laufzeit- und mengenkongruente Mehlverkaufskontrakte durch die Reiss-Mühle GmbH zu erfüllen sind. Diese Absicherung ist in seiner ökonomischen Ausgestaltung und Wirkung mit einer Bewertungseinheit in Form eines Portfolio-Hedge vergleichbar. Als damit im Zusammenhang stehende wesentliche Risiken sind entsprechende Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zu nennen.

Allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind am Abschlussstichtag:

Herr Jean-Paul Kling, Dienstsitz Strasbourg

Herr Serge Ernest Lauffenburger, Lörrach

Der Beruf der Geschäftsführer entspricht der Organstellung.

Die Reiss-Mühle GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Rheintal Mühlen GmbH; diese ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Grands Moulins de Strasbourg S.A., Verwaltungssitz Paris, und ist in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der Grands Moulins de Strasbourg S.A. wird in elektronischer Form bei der authorieté du marché financier hinterlegt.

Im Übrigen macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für die Angaben im Anhang gemäß § 288 HGB Gebrauch.

WEITERE DATEN

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Reiss-Mühle GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

 

Lörrach, den 27. März 2018

gez. Serge Ernest Lauffenburger, Jean-Paul Kling

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. April 2018

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