PLG Projektgesellschaft Lokschuppen GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lukas Schirmer seit 1.7.2025 | Prokura |
Jan Ostenförth seit 10.4.2024 | Prokura |
Andy Zazula seit 11.5.2023 | Prokura |
Malte Sager seit 30.3.2022 | Geschäftsführer |
Christian Becker seit 22.8.2012 | Geschäftsführer |
Michael Pfeiffer seit 22.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.42% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Becker Sanierungstechnik GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft Die BST Becker GmbH mit Sitz in Oberhausen (im Folgenden auch "BST") ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg unter der Registernummer HRB22141 eingetragen. Gegründet im Jahr 1978 als Gebr. Becker Wohnungsbau-GmbH, agiert die Gesellschaft seit 2012 unter der heutigen Firmierung und seither unter Leitung der beiden geschäftsführenden Gesellschafter. Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von Abbruch- und Rückbauleistungen und damit zusammenhängender Gewerke, die Asbestsanierung und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten sowie die Sanierung von kontaminierten Böden aller Art. Getreu dem Motto "Qualität schafft Vertrauen" hat sich die Gesellschaft schon sehr früh auf Großprojekte, wie bspw. Hochhäuser, größere industrielle Gebäude bzw. Anlagen, Kraftwerke, Brücken sowie innerstädtische Abbrucharbeiten einschließlich Baugruben spezialisiert. So zählen u.a. die Rückbauarbeiten der ehemaligen RWE-Zentrale in Essen, der Deutschen Welle in Köln, des ehemaligen Euler Hermes-Hochhauses in Hamburg oder des Heizkraftwerks in Wilmersdorf zu den Referenzen von BST. Auch Sanierungen im Bestand, d.h. unter erschwerten Rahmenbedingungen, gehören zum Dienstleistungsportfolio der Gesellschaft. So wurden bspw. die Sanierungen mehrerer Innenstadtkaufhäuser oder innerhalb des denkmalgeschützten Areals des "The Q" in Nürnberg von BST durchgeführt. Als Entsorgungsfachbetrieb sorgt die BST für die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Güter und Baustoffe und leistet somit einen wesentlichen Beitrag rund um die Themen nachhaltiges Bauen und Kreislaufwirtschaft. Allein in den letzten zwei Jahren konnte an drei Großbaustellen der Platinstatus nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) erreicht werden. Durch die Beteiligung an der ELSA Emscher Lippe Sanierung GmbH (im Folgenden auch "ELSA") verfügt die BST zudem über eine direkte Zugangsmöglichkeit zur Verwertung und Entsorgung von kontaminierten Baustoffen und Böden. Im laufenden Berichtsjahr konnte auch das im Oktober 2021 gemeinsam mit der PORR-Gruppe aus Österreich gegründete Joint Venture PBA PORR Becker Abbruchtechnik GmbH (im Folgenden auch "PBA") weitere Großprojekte, wie den Rückbau auf dem Gelände des Münchener BMW-Stammwerks, dem Rückbau des RWE-Kohlekraftwerkes in Voerde, dem Kraftwerksrückbau Lichterfelde in Berlin (Vattenfall) und dem Rückbau des Gebäudekomplexes GC an der Ruhruniversität Bochum, akquirieren. Mit einem Gesamtauftragsvolumen von über 170 Mio. Euro sorgt die PBA somit in der BST für eine Grundauslastung bis ins Jahr 2026. Neben der Mitgliedschaft im Deutschen Abbruchverband zeichnet sich die BST durch weitere Gütezertifikate, wie z.B. das RAL-Gütezeichen, dem Entsorgungsfachbetrieb, der SCC * Zertifizierung und das Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015, aus. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 zeigte sich insgesamt eine negative wirtschaftliche Entwicklung innerhalb Deutschlands, aber auch auf globaler Ebene. Nach ersten Prognosen der OECD, des Internationalen Währungsfonds (IWF), des CPB, Eurostat und nationalen Statistikämtern, stieg das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,8 %. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr bestanden auch weiterhin grundlegende Herausforderungen, wie zum Beispiel der anhaltende Krieg zwischen Russland und der Ukraine, stark gestiegene Zinsen, einer schwachen Industrieproduktion sowie die verhaltende Entwicklung in China. In Deutschland wurde ein BIP-Rückgang von etwa 0,3% verzeichnet, was eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Grund dafür waren die weiterhin hohen Preise, steigende Zinsen, sowie eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich nur marginal um 0,4% auf 5,7 % und blieb dabei auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Abbruchbranche zeigte im Jahr 2023 eine rückläufige Entwicklung. Das ausbleibende Interesse an Bauprojekten führte zu einem Rückgang an Abriss- und Entsorgungsleistungen. Lediglich der Bereich der Sanierung und die Revitalisierung von Gebäuden erfuhr eine konstante Nachfrage. Die gestiegenen Kosten für Rohstoffe und Entsorgung belasteten weiterhin die Branche, erschwerend hinzu kommt der Rückgang an Aufträgen. Die zunehmende Bedeutung von Umweltaspekten in der Bauindustrie wirkt sich auch auf die Abbruchbranche aus, indem die Recyclingmaterialien und -methoden stetig weiterentwickelt werden, um Abfall und Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Nachhaltigkeit der Branche zu verbessern. 2.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.2.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Berichtsjahr mit. TEUR 52.726 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 61.403) gesunken. Die Bestandsminderungen haben sich zum Vorjahr geringfügig erhöht. Die Gesamtleistung liegt mit TEUR 36.492 somit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Dies ist insbesondere auf die aktuelle schlechte Auftragslage im Wohnungsbau zurückzuführen. Die Materialaufwandquote hat sich auf 47,5% verringert. Begründet liegt diese Entwicklung u.a. mit der Optimierung der Beschaffungsprozesse sowie in zunehmendem Maß das Bereitstellen des eigenen Personals für die Großprojekte der PORR Becker Abbruchtechnik GmbH. Bei deutlich rückläufigen Umsätzen resultieren insgesamt earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (EBITDA) in Höhe von TEUR 1.884. Bei rückläufigen Abschreibungen und gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, u.a. Rückgang der Reise- und Energiekosten ergeben sich earnings before interest and taxes (EBIT) in Höhe von TEUR 544. Ebenfalls operativen Charakter weist das ausgewiesene Beteiligungsergebnis aus, welches Ausschüttungen aus den Arbeitsgemeinschaften enthält und mit TEUR 1.663 einen ähnlich deutlichen Ergebnisbeitrag wie im Vorjahr (TEUR 1.107) liefert. Insgesamt konnte im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 99 erzielt werden. 2.2.2 Vermögens- und Finanzlage Durch Abverkauf im Bereich der Sachanlagen sowie Verminderung der Vorräte durch Endabrechnungen verminderte sich die Bilanzsumme auf TEUR 15.543 gegenüber dem Vorjahreswert von TEUR 17.664. Das Eigenkapital ist leicht angestiegen und mit TEUR 1.154 weiterhin positiv. Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr (6%) auf 8,9% verbessert. Neben leicht verminderten Rückstellungen konnten die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag um TEUR 2.170 auf TEUR 12.895 abgebaut werden. Die Liquiditätssituation war während des Geschäftsjahrs zwar auskömmlich, aufgrund der Saisonalität des Geschäfts und der immanenten Charakteristika des Projektgeschäfts mitunter temporär jedoch auch angespannt. Grund hierfür ist der enorme Vorfinanzierungsbedarf innerhalb der PBA-Projekte, resultierend aus dem gewollten hohen Personaleinsatz auf den PBA-Baustellen und dem Wegfall von Umsatz innerhalb der BST. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über aktives Working Capital Management sowie Darlehen. Aktuell werden durch die Geschäftsleitung weiterhin kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität verfolgt. Zudem wird derzeit intensiv an einer Optimierung der Liquiditätssteuerung, u.a. durch Einführung und Optimierung entsprechender Controlling-Instrumente, gearbeitet. Wichtigstes operatives Ziel bleibt die fristgerechte Abrechnung der Projekte mit den geplanten Deckungsbeiträgen in Kombination mit der strategischen Implementierung einer für das Geschäftsmodell und -volumen angemessenen Finanzierungsstruktur. Die liquiden Mittel sind zum Bilanzstichtag auf TEUR 1.533 (Vorjahr TEUR 484) angestiegen. 2.2.3 Investitionen Aufgrund der strategischen Verlagerung des Baumaschinenbestands in die Schwestergesellschaft BBM (Abverkauf) liegen die Investitionen im Berichtsjahr mit TEUR 385 weiterhin unterhalb der Abschreibungen. Der Schwerpunkt der Investitionen lag dabei auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auf Sanierungsanlagen (im Wesentlichen Unterdruckhaltegeräte) und Bohr- und Sägetechnik. Diese werden bei Bedarf auch künftig über die BST beschafft. 2.3 Mitarbeiter*innen Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen verminderte sich im Berichtsjahr 2023 und beläuft sich ungefähr auf 275 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 304). 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Neben den unter 2.2 beschriebenen Indikatoren und Kennzahlen betrug das Working Capital zum Ende des Geschäftsjahres TEUR 1.866 (Vorjahr TEUR 4.387). 3. Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhielt zum 31. Dezember 2023 keine Zweigniederlassungen. 4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 4.1 Risikobericht BST als eines der führenden deutschen Unternehmen im Bereich Abbruch und Sanierung ist geschäftsmodellbedingt verschiedenen Risiken ausgesetzt. Um diese Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, erfolgt ein fortlaufendes Risikomanagement auf Management- (zentral) und Projektebene (dezentral), um jederzeit eine adäquate Risikoüberwachung und Steuerung sicherzustellen. Basis des Risikocontrollings ist die Steuerung der Einzelprojekte durch die entsprechenden Projektleiter. Im Fokus stehen hierbei einerseits gemeinschaftlich Projektfortschrift, realisiertes Projektergebnis und Ergebnisforecast für das Gesamtprojekt sowie andererseits projektspezifisch antizipierbare Risiken (z.B. Verzögerungen, Kostensteigerungen etc.). Auf Ebene des Managements wird eine Konsolidierung der projektspezifischen Risiken vorgenommen, um die Risiken auf Ebene des Gesamtunternehmens aggregiert zu bewerten und mit der strategischen Ertrags- und Liquiditätsplanung abzugleichen. Allgemeine Marktrisiken spielen für BST bislang aufgrund der Positionierung als eines der führenden Unternehmen in der Branche eine eher untergeordnete Rolle. Auch die strategische Partnerschaft durch das Joint Venture PBA wirkt hier risikomindernd. Das Beschaffungsrisiko ist hingegen spürbar und wurde durch den Ukraine-Krieg nochmals verstärkt. Infolgedessen sind insgesamt deutliche Preissteigerungen festzustellen, wobei sich für BST im Wesentlichen die Risiken im Energiebereich auswirken. Diesen Risiken wirken wir durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie entgegen, um so eine möglichst hohe Verfügbarkeit und Preissicherheit zu erlangen. Neben dem Marktpreisrisiko in der Beschaffung spielt für BST auch die Schrottpreisentwicklung eine wichtige Rolle, da die Erlöse aus der Verschrottung eine bedeutende Komponente in der Projektkalkulation darstellen. Daher versuchten wir stets, eine entsprechende Preissicherung mit unseren Partnern im Schrottbereich zu vereinbaren oder die Kalkulationen mit ausreichendem Risikopuffer zu erstellen. Bei dem Kraftwerksrückbau in Voerde konnte eine Preisabsicherung über 3 Jahre erzielt werden, in Berlin unterliegen die Vergütungen an den Bauherrn der Preisgleitklausel und somit der Marktsituation. Wesentlicher Treiber unserer operativen Performance ist unser Personal. Daher müssen einerseits offene Stellen im Unternehmen planmäßig besetzt und andererseits auch die stetige Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen gewährleitet werden. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels entstehenden Personalrisiken wirken wir durch aktive Personalrekrutierung und Weiterbildungsprogramme entgegen. Zudem legen wir einen starken Fokus auf die interne Entwicklung von Nachwuchskräften im Rahmen von Traineeprogrammen in der Bauleitung. Dem Risiko aus Forderungsausfällen begegnen wir hauptsächlich durch die Vereinbarung angemessener Anzahlungen. Dennoch verbleibt ein Risiko hinsichtlich Zahlungsausfällen und Nichtanerkennung von Nachträgen. Wir beobachten die einzelnen Projekte und Debitoren sehr eng und versuchen damit, dass Ausfallsrisiko zu minimieren. Aus dem Jahr 2022 existiert eine Forderung aus Nachträgen in Höhe von rd. 4,7 Mio. €. Derzeit befindet man sich in Verhandlungen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Forderung in voller Höhe realisiert werden kann. Sollte sich keine adäquate Einigung abzeichnen, wird zur Sicherung der Ansprüche eine Bauhandwerkssicherungshypothek auf die entsprechenden Grundstücke eingetragen. Zur Risikovorsorge haben wir jedoch eine Wertberichtigung in Höhe von 0,75 Mio. € gebildet. Durch die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen Investitionen, die im Wesentlichen fremdfinanziert wurden, bleibt die Anlagenintensität zunächst weiter auf hohem Niveau. Dies sorgt für eine hohe Fixkostenbelastung und kann somit zu einer Einschränkung der finanziellen Flexibilität des Unternehmens führen. Dem bestehenden Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko begegnen wir durch entsprechende Planungsinstrumente, die künftig weiter optimiert werden sollen. Ein mögliches Risiko aufgrund wirtschaftsbedingter Auftragsrückgänge wurde durch die PBA-Aufträge reduziert bzw. kompensiert. Weitere Großaufträge in der BST, wie z.B. das BV Hanau, Mönkebergstr. Hamburg, minimieren das Risiko zusätzlich. Insgesamt ist zu konstatieren, dass wir den bestehenden Risiken durch eine frühzeitige Identifizierung und effiziente Steuerung aktiv entgegenwirken können. Den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken bestehen nach Einschätzung des Managements nicht und sind auch für die Zukunft derzeit nicht erkennbar. 4.2 Chancenbericht Mit dem Aufbau einer Unternehmensgruppe, die neben der BST auch die Schwestergesellschaften BUT Becker Umwelttechnik GmbH und BBM sowie die Beteiligungen an der PBA (50%) sowie der ELSA (33,33%) umfasst, konnten wir uns in den letzten Jahren sehr stark am Markt positionieren und etablieren. Mit dem Ziel "Gemeinsam stark" aufzutreten, sorgt das Zusammenspiel untereinander für ein großes Portfolio an qualitativen Leistungen für den Abbruch- und Entsorgungsmarkt, regional und überregional. Mit der Straffung innerbetrieblicher Strukturen und der damit einhergehenden Optimierung von Arbeitsabläufen wurde das Fundament für ein effizientes und effektives Arbeiten geschaffen. Durch die realisierten Einsparpotentiale auf innerbetrieblicher Ebene werden neue Chancen der Weiterentwicklung gewonnen. Dank vorliegender, prestigeträchtiger Großaufträge in der PBA mit einem Gesamtvolumen von rund TEUR 170.000, die u.a. auch für eine gute Grundauslastung in den nächsten drei Jahren sorgen, hat die BST die Chance, sich gezielt auf die Akquise von neuen wirtschaftlich interessanten Projekten zu konzentrieren. Ein vielversprechender Mix aus erfahrenem und jungem, hochmotiviertem und gut ausgebildetem Mitarbeiter*innen bietet die Basis für eine weiterhin hochqualitative Abwicklung der Baustellen und lässt uns sehr zuversichtlich in die Zukunft blicken. 4.4 Prognosebericht Das globale Wachstum 2024 wird sich nach Einschätzung des IWF nur langsam erholen. Bezogen auf Deutschland gehen die Prognosen für das Jahr 2024 von einem BIP-Wachstum um etwa 0,2% aus. Für die Abbruchbranche wird im kommenden Jahr weiterhin von einer soliden Nachfrage ausgegangen, insbesondere im Bereich der Sanierung und des Rückbaus von Gebäuden. Eine Herausforderung für die Branche wird die anhaltende Knappheit von Rohstoffen und Entsorgungskapazitäten bleiben, was zu steigenden Kosten führen kann. Um erfolgreich zu bleiben, werden Unternehmen in der Abbruchbranche weiterhin in Personal, Technologie sowie Innovation investieren und sich auf Nachhaltigkeit und Umweltaspekte konzentrieren müssen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Entwicklungen setzt BST auch im Jahr 2024 auf den gewohnt hohen Qualitätsanspruch und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter*innen, um die planmäßig zu erbringende Gesamtleistung von rund TEUR 40.000 erfolgreich abzuschließen. Zudem profitiert BST von der weiterhin soliden Nachfrage im Markt und hat bereits Aufträge im Volumen von mehr als TEUR 36.000 für das kommende Jahr abgeschlossen. Zudem konnten signifikante Großprojekte über das Joint Venture PBA gewonnen werden (u.a. der erwähnte Rückbau auf dem BMW-Stammwerksgelände in München und die Kraftwerke in Voerde und Berlin). Dies führt einerseits zu weiterem Ertragspotenzial durch die Gestellung von Equipment und Personal mit Gewinnaufschlag und andererseits zu erwarteten Beteiligungserträgen aus Gewinnausschüttungen. Diese lassen sich bis 2025 realisieren, so dass für die nächsten 2 Jahre mit einem Jahresüberschuss zwischen ca. 2 - 3% der Gesamtleistung zu rechnen ist. Die o.g. wesentlichen Projekte im Auftragsbestand haben eine Laufzeit zwischen ein bzw. drei Jahren und sichern eine entsprechende Auslastung. Darüber hinaus ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Auftragsabschlüssen aus aktuellen Ausschreibungen und Verhandlungen zu rechnen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Gesellschaft mit einer Gesamtleistung mindestens auf dem Niveau des Jahres 2023, eher aber mit einer leichten Steigerung. Ebenso wird für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Ergebnis erwartet. Im Geschäftsjahr 2025 lassen sich dann zusätzlich die ersten Gewinne aus den laufenden Großprojekten realisieren. Im Jahr 2025 geht man bei der PBA von einer Gewinnerwartung in Höhe von TEUR 5.000 (konservativ betrachtet) aus. Im Jahr 2026 steigt die Gewinnerwartung der PBA auf ca. TEUR 10.000.
Oberhausen, den 28. Juni 2024 BST Becker Sanierungstechnik GmbH Geschäftsführung Christian Becker Michael Pfeiffer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gestzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden mit den Herstellungskosten angesetzt, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten angemessene Zuschläge für Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Die Bewertung erfolgte unter Beachtung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung. Erhaltene Anzahlungen werden offen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf 30.854,71 €. Angaben zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von 105,5 T€(Vorjahr: 96,2 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Von den sonstigen Vermögengegenständen haben 153,3 T€ (Vorjahr: 126,1 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Berichtsjahr wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 446,5 T€ gebildet. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 477.605,70 € (Vorjahr: 754.065,69 €). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 231.692,85 €. Latente Steuern Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 196.149,67 €. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: Minderung 65.962,24 €. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einem Jahresaufwand in Höhe von 630,0 T€ sowie aus Mietverträgen mit einem Jahresaufwand von 901,6 T€. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von vier Jahren. Zugunsten der Gesellschaft wurden Bürgschaften von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften in Höhe von 5.604 T€ gegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs nicht gerechnet. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütungen der Geschäftsführer Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Der Jahresabschluss 2022 der ELSA Emscher Lippe Sanierungs GmbH liegt noch nicht vor. Die Angaben beziehen sich auf den Jahresabschluss 2021. Bei der PORR Becker Abbruchtechnik GmbH beziehen sich die Angaben auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Nachtragsbericht Seit Februar 2022 befindet sich die Ukraine im Krieg mit Russland. Die Einschränkungen und Auswirkungen des Krieges sind sehr dynamisch. Wir sehen unsere Auftragslage als sehr belastbar an, um diese Krise durchzustehen. Absehbar sind die Folgen dieser Krise jedoch nicht. Einen Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit haben wir nicht. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 99.105,59 € und wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Oberhausen, 28. Juni 2024 Christian Becker Michael Pfeiffer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BST Becker Sanierungstechnik GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BST Becker Sanierungstechnik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BST Becker Sanierungstechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Gesellschaft bilanziert einen Forderungsanspruch i.H.v. 4,7 Mio. € aus Nachträgen für einen Auftrag. Derzeit befindet man sich mit dem Auftraggeber in Verhandlungen. Zur Risikovorsorge wurde eine Wertberichtigung auf diese Forderung i.H.v. 0,75 Mio. € gebildet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Gelsenkirchen, 12. Juli 2024 HR
Herz GmbH
Diplom-Betriebswirt Markus W. Herz, Wirtschaftsprüfer |
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