Energienetze Offenbach GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Heinrich Fritscher seit 18.10.2024 | Prokura |
Andreas Nolte seit 2.12.2022 | Geschäftsführer |
Tina Neumann seit 1.3.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Energieversorgung Offenbach Aktien-Gesellschaft | 50.00% |
100% RE IPP GmbH & Co. KG (vormals: juwi renewable IPP GmbH & Co. KG) | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() Cerventus Naturenergie GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Bilanz zum 30. September 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.10.2023 - 30.09.2024) Anhang für das Geschäftsjahr 2024 (01.10.2023 - 30.09.2024) Bilanz zum 30.09.2024in Tsd Euro Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024in Tsd Euro
AnhangAllgemeine Grundlagen Die Cerventus Naturenergie GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Offenbach am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 44367). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 und 4 HGB. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Posten Finanzergebnis sowie Beteiligungsergebnis eingefügt. Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbsterstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gemäß dem Komponentenansatz werden die Rotorblätter der Windenergieanlagen über 15 und der Generator über 20 Jahre abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Nutzungsdauern in Jahren
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro werden im Zugangsjahr sofort aufwandswirksam erfasst (ausgenommen sind Zähler). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 Euro bis 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (gem. § 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 Euro werden im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Dieser niedrigere Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Aus der Bewertung der Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich insgesamt eine Steuerbelastung, die saldiert nach § 274 HGB als passive latente Steuer bilanziert wird. Erläuterungen zur Bilanz 1 Sachanlagen Bei den Sachanlagen handelt es sich um zwei Windenergieanlagen. Der Anlagenspiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagenpositionen. 2 Finanzanlagen Die vollständige Anteilsliste ist Bestandteil des Anhangs. Der Anlagenspiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagenpositionen. 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Forderungen aus der Weiterberechnung von Gestattungsentgelten in Höhe von 2 Tsd Euro (Vorjahr 2 Tsd Euro) sowie Erlösabgrenzungen aus der Einspeisung von Strom für den Monat September 2024 in Höhe von 29 Tsd Euro (Vorjahr 6 Tsd Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen vor allem aus Erlösabgrenzungen aus Einspeisevergütungen Strom für den Monat September in Höhe von 109 Tsd Euro (Vorjahr 140 Tsd Euro), aus Umsatzsteuerforderungen gegenüber diversen verbundenen Unternehmen aufgrund einer umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 357 Tsd Euro (Vorjahr 322 Tsd Euro) sowie Forderungen gegen die Windparkgesellschaften Kirchberg, Dirlammen, Albisheim, Hungerberg I und Hungerberg II sowie die Cerventus Naturenergie Verwaltungs GmbH in Höhe von insgesamt 19.845 Tsd Euro (Vorjahr 13.293 Tsd EUR) aufgrund der phasengleichen Gewinnvereinnahmung. 4 Guthaben bei Kreditinstituten Dieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6.426 Tsd Euro (Vorjahr 12.880 Tsd Euro). 5 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus im Voraus gezahlten Wartungskosten und Versicherungsbeiträgen sowie Kosten der technischen Betriebsführung in Höhe von insgesamt 17 Tsd Euro (Vorjahr 17 Tsd Euro) und einem Disagio für aufgenommene Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 46 Tsd Euro (Vorjahr 59 Tsd Euro). 6 Eigenkapital Der Gewinnvortrag in Höhe von 2.000 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) ergibt sich aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von 20.345 Tsd Euro abzüglich der an die Gesellschafter erfolgte Ausschüttung in Höhe von 18.345 Tsd Euro. 7 Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 4.388 Tsd Euro (Vorjahr 2.868 Tsd Euro) sowie Gewerbesteuer in Höhe von 227 Tsd Euro (Vorjahr 165 Tsd Euro). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Strombezugskosten in Höhe von 61 Tsd Euro (Vorjahr 37 Tsd Euro) sowie Rückstellungen aus Rückbauverpflichtungen der Windkraftanlagen in Höhe von 71 Tsd Euro (Vorjahr 66 Tsd Euro). 8 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte abgesichert. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Abtretung der Ansprüche aus der Stromeinspeisung sowie aus der Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen und zugehöriger Infrastruktur. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten aufgrund der Umsatzsteuer des Monats September 2024 gegen Gesellschaften aus dem umsatzsteuerlichen Organkreis in Höhe von 47 Tsd Euro (Vorjahr 1 Tsd Euro). 9 Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern in Höhe von 2.895 Tsd Euro (Vorjahr 2.748 Tsd Euro), resultieren aus der Anwendung unterschiedlicher Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens nach Handels- und Steuerrecht. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen Zur Absicherung des Rückbaus der Windkraftanlagen und im Rahmen der sonstigen Genehmigungsanforderungen sind gegenüber den Behörden Bürgschaften in Höhe von 115 Tsd Euro in Form eines Avalkredits gestellt worden. Mit Inbetriebnahme der Anlagen werden die Rückbauverpflichtungen durch einen ratierlichen Aufbau über die Laufzeit bilanziell aufgebaut. Weitere Verpflichtungen aus sonstigen Umweltmaßnahmen existieren nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Gestattungsverträgen belaufen sich auf insgesamt 161 Tsd Euro (Vorjahr 197 Tsd Euro). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 10 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Einspeisevergütungen und Erträgen aus der Direktvermarktung des Stroms aus den Windkraftanlagen. 11 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von 32 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) Schadenersatz für Vorjahre sowie Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für Pacht in Höhe von 25 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro). 12 Materialaufwand
Dieser Posten enthält Aufwendungen für bezogene Leistungen. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen aus der Weiterleitung von Stromerlösen in Höhe von 994 Tsd Euro (Vorjahr 1.130 Tsd Euro) sowie Aufwendungen für die technische und kaufmännische Betriebsführung und Wartungskosten in Höhe von 114 Tsd Euro (Vorjahr 119 Tsd Euro). Darüber hinaus sind Aufwendungen für Strombezug in Höhe von 24 Tsd Euro (Vorjahr 27 Tsd Euro) enthalten. 13 Abschreibungen
14 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die hier ausgewiesenen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von 12 Tsd Euro (Vorjahr 6 Tsd Euro), Aufwendungen für Steuerberatung in Höhe von 13 Tsd Euro (Vorjahr 12 Tsd Euro), Gestattungsentgelte in Höhe von 39 Tsd Euro (Vorjahr 72 Tsd Euro), Aufwendungen für Beratung in Höhe von 16 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) sowie Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 4 Tsd Euro (Vorjahr 4 Tsd Euro). 15 Beteiligungsergebnis
Die Beteiligungserträge bestehen aus der phasengleichen Gewinnvereinnahmung der Windparkgesellschaften Kirchberg 10.409 Tsd Euro (Vorjahr 1.764 Tsd Euro), Dirlammen 2.125 Tsd Euro (Vorjahr 1.697 Tsd Euro), Albisheim 2.137 Tsd Euro (Vorjahr 2.768 Tsd Euro), Hungerberg I 2.639 Tsd Euro (Vorjahr 3.755 Tsd Euro), Hungerberg II 2.530 Tsd Euro (Vorjahr 3.303 Tsd Euro) und der Cerventus Naturenergie Verwaltungs GmbH 5 Tsd Euro (Vorjahr 6 Tsd Euro). Im Vorjahr erfolgten darüber hinaus Vorabausschüttungen durch die Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG in Höhe von 11.500 Tsd Euro sowie durch die Windpark Dirlammen GmbH & Co. KG in Höhe von 1.600 Tsd. Euro. 16 Finanzergebnis
Der Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthält im Wesentlichen Zinserträge für Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 87 Tsd Euro (Vorjahr 6 Tsd Euro) Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält im Wesentlichen Darlehenszinsen in Höhe von 24 Tsd Euro (Vorjahr 31 Tsd Euro), die Auflösung eines Disagios in Höhe von 14 Tsd Euro (Vorjahr 14 Tsd Euro) sowie 1 Tsd Euro (Vorjahr 1 Tsd Euro) für die Aufzinsung der Rückstellungen aus Rückbauverpflichtungen. 17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Dieser Posten besteht aus Aufwendungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 3.419 Tsd Euro (Vorjahr 4.448 Tsd Euro), Aufwendungen für Körperschaftsteuer der Vorjahre in Höhe von 158 Tsd Euro (Vorjahr 226 Tsd Euro), Erträgen aus Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 7 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro), Solidaritätszuschlag aus Körperschaftsteuer in Höhe von 2 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro), Erträgen aus der Auflösung von Körperschaftsteuerrückstellungen in Höhe von 58 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro), Kapitalertragsteuer in Höhe von 30 Tsd Euro (Vorjahr 2 Tsd Euro), Aufwand für Gewerbesteuer des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 125 Tsd Euro (Vorjahr 130 Tsd Euro), Erträgen aus Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 21 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) sowie Erträgen aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen für Vorjahre in Höhe von 52 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro). Darüber hinaus bestehen Aufwendungen für latente Steuern in Höhe von 146 Tsd Euro (Vorjahr 1.948 Tsd Euro). Im Vorjahr bestanden zudem Aufwendungen für Gewerbesteuer der Vorjahre in höhe von 218 Tsd Euro. Sonstige Angaben und Anlagen Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, wurden nicht getätigt. Konzernbeziehungen Für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Geschäftsführung Andreas Nolte, Leiter Expertenteam Erneuerbare Energien der Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft beschäftigt außer dem nebenamtlich tätigen Geschäftsführer keine Arbeitnehmer. Vergütung von Geschäftsführung Die Geschäftsführung erhält für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die vom Gesellschafter Energieversorgung Offenbach Aktiengesellschaft an die Gesellschaft weiterverrechnet wird. Die Angabe zur Höhe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 288. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird.
Offenbach am Main, den 13. November 2024 Cerventus Naturenergie GmbH Geschäftsführung Andreas Nolte Anlagenspiegel
(1)
Mittelbare Beteiligung über Windparkgesellschaften Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cerventus Naturenergie GmbH, Offenbach am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Cerventus Naturenergie GmbH, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Mainz, den 13. November 2024 KPMG AG Torsten Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterversammlung der Cerventus Naturenergie GmbH Beschluss Nr. 130Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 und Beschluss über die GewinnverwendungBeschlussanträge: Die Gesellschafterversammlung stellt gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags der Cerventus Naturenergie GmbH (Cerventus) den Jahresabschluss der Cerventus zum 30.09.2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 17.030.795,08 € fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 17.030.795,08 € wird in voller Höhe an die Gesellschafter der Cerventus ausgeschüttet und zum 20.12.2024 ausbezahlt. Der bestehende Gewinnvortrag in Höhe von 2.000.000,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Gewinnverwendung obliegen der Gesellschafterversammlung. Der Jahresüberschuss der Cerventus zum 30.09.2024 beläuft sich auf 17.030.795,08 € und wird in voller Höhe und jeweils zu gleichen Teilen an die Gesellschafter der Cerventus, die Energieversorgung Offenbach AG und die 100% RE IPP GmbH & Co. KG, ausgeschüttet sowie zum 20.12.2024 ausbezahlt werden. Der bestehende Gewinnvortrag von 2.000.000,00 € wird zwecks Erhalt der Liquidität auf neue Rechnung vorgetragen.
Offenbach am Main, den 03.12.2024 Andreas Nolte, Geschäftsführer |
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