Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32765
Vorher
R & H Solartechnik Dresden GmbH
Eingetragen
25.1.2018
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenGroßhandel mit FlachglasHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Vertrieb und der Handel mit Photovoltaik-Anlagen und/oder Teilen davon.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Helge Zurbrüggen
seit 5.7.2024
Prokura
Rainer Paul Redinger
seit 10.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
31.250 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sol in one GmbH

Kaiserslautern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

LAGEBERICHT FüR DAS GESCHäFTSJAHR 2024

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

a. Organisatorische Struktur

b. Rechtliche Struktur

2. Ziele und Strategie

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a. Überblick Markt, Branche, Konjunktur

b. Politische Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf und Lage

a. Ertragslage

b. Finanzlage

c. Vermögenslage

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht 9

2. Chancen- und Risikobericht

a. Chancenbericht

b. Operative Risiken

c. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko

d. Rechtliche Risiken

e. Politische Risiken / Marktrisiken

f. Bestandgefährdende Risiken

IV. Sonstige Angaben

1. Zweigniederlassungen

2. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

V. Nachtragsbericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Sol in one GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) projektiert und errichtet Solarkraftwerke. Aufgrund der notwendigen Restrukturierung zur Minimierung der operativen Verluste wurde die Anzahl der Mitarbeiter um 201 von 448 auf 247 (jeweils stichtagsbezogen zum 31.12) reduziert. Wesentliche Gründe dafür waren eine entsprechende Reduzierung der Fixkosten, aber auch eine deutliche Reduzierung der Projekte, um eine Abarbeitung der Projekte mit der notwendigen Qualität und Termintreue sicherzustellen.

a. Organisatorische Struktur

Die Organisationseinheiten der Sol in one GmbH bestehen aus der Buchhaltung, Controlling, Personal, Einkauf und Lager sowie dem Vertrieb und Projektabwicklung. Die Projektabwicklung gliedert sich in Planung, Projektmanagement, Montage und Elektrik.

b. Rechtliche Struktur

Die Gesellschaft ist rechtlich als Kapitalgesellschaft in Form der GmbH aufgestellt. Der Hauptsitz der Sol in one GmbH befand sich im Jahr 2024 bis Ende September in der Denisstraße 18 in 67663 Kaiserslautern. Und ab Oktober im Hertelsbrunnenring 2, 67657 Kaiserslautern. Die Zweigniederlassung in der Industriestraße 25 in 95346 Stadtsteinach wurde im Jahr 2024 geschlossen.

2. Ziele und Strategie

Ziel im Jahr 2024 war aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation eine Restrukturierung der Gesellschaft und eine Minimierung weiterer operativer Verluste. Dies erfolgte durch die deutliche Reduzierung (~ -40%) des Baustellenpersonals und der Mitarbeiter in der Verwaltung. Hierzu wurde auch der Umzug in eine kostengünstigere Immobilie vollzogen.Des Weiteren mussten mehrere Gewährleistungsverpflichtungen für Aufträge ab 2022 bearbeitet und einige rechtliche Auseinandersetzungen geprüft, gestartet und bearbeitet werden.

Nach einer erfolgreichen Restrukturierung und Konsolidierung war die Entwicklung des Unternehmens in einen Komplettlösungsanbieter für Solarkraftwerke geplant. Dieses musste jedoch aufgrund der dafür benötigten Working Capital und Bürgschaftslinien auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Muttergesellschaft wieder verworfen werden. Im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses vom 20. März 2025 hat der Vorstand der BayWa r.e. AG als alleiniger Gesellschafter die Geschäftsführung der Sol in one GmbH angewiesen, den operativen Geschäftsbetrieb einzustellen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a. Überblick Markt, Branche, Konjunktur

Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2024 in einer anhaltend schwierigen konjunkturellen Lage. Nach einer leichten Rezession im Vorjahr prognostizierten führende Wirtschaftsinstitute für 2024 lediglich ein minimales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund 0,2 %.1 Wesentliche Belastungsfaktoren waren die weiterhin schwache Weltkonjunktur, die zu einem Rückgang der Exporte führte, sowie die restriktive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Obwohl die EZB im Juni 2024 eine erste Zinssenkung vornahm, blieben die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen angespannt und dämpften die Investitionstätigkeit.2 Die Inflationsrate ging im Jahresverlauf zwar spürbar auf voraussichtlich 2,4 % zurück, das hohe Preisniveau der Vorjahre belastete jedoch weiterhin die Kaufkraft und den privaten Konsum3.

Im deutlichen Gegensatz zu dieser verhaltenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zeigte sich die europäische Solarbranche auch im Jahr 2024 äußerst dynamisch. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Europa setzte seinen Wachstumskurs fort, wenngleich sich das Marktumfeld grundlegend veränderte. Für Deutschland prognostizierte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine neu installierte PV-Leistung von rund 17 Gigawatt (GW), was den Rekordwert des Vorjahres erneut übertreffen würde4.

Diese positive Mengenentwicklung war jedoch von einem massiven Preisverfall bei Solarmodulen begleitet. Aufgrund globaler Überkapazitäten, insbesondere aus asiatischer Produktion, sanken die Modulpreise auf ein historisches Tief. Dieser Preisdruck wurde entlang der gesamten Wertschöpfungskette weitergegeben und führte bei vielen Marktteilnehmern, von Herstellern bis zu Installationsbetrieben, zu einem erheblichen Margenverfall und einem verschärften Wettbewerb5. Für Unternehmen, die im Projektgeschäft tätig sind, bedeutete dies, dass trotz hoher Nachfrage die Profitabilität einzelner Projekte stark unter Druck geriet. Zudem stellten Engpässe bei Fachkräften und begrenzte Netzkapazitäten weiterhin zentrale Herausforderungen für die Branche dar.

b. Politische Rahmenbedingungen

Die politischen Rahmenbedingungen für die Photovoltaik blieben auch im Jahr 2024 sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene grundsätzlich förderlich, mit einem klaren Fokus auf den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.Auf europäischer Ebene bildeten der „European Green Deal“ als übergeordnete Klimastrategie und der „REPowerEU“-Plan zur Stärkung der Energieunabhängigkeit weiterhin die strategische Grundlage. Diese Initiativen zielen darauf ab, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien zu verbessern, um die ehrgeizigen Ausbauziele der EU bis 2030 zu erreichen6.

Für Deutschland war die wichtigste gesetzgeberische Entwicklung im Berichtsjahr das Inkrafttreten des „Solarpaket I“, das im Mai 2024 final beschlossen wurde. Dieses Gesetzespaket zielte darauf ab, bürokratische Hürden für den Bau und Betrieb von PV-Anlagen signifikant zu senken7. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die auch für das Geschäftsfeld der Gesellschaft relevant sind, gehörten:

Vereinfachungen bei gewerblichen Dachanlagen: Die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung von Solarstrom aus größeren Anlagen wurden erleichtert.

Beschleunigter Netzanschluss: Die Prozesse für den Anschluss neuer Anlagen an das Stromnetz wurden vereinfacht und Fristen für Netzbetreiber verkürzt.

Förderung von Agri-PV und Sonderflächen: Die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die gleichzeitige Erzeugung von Solarstrom und den Anbau von Agrarprodukten (Agri-PV) sowie die Nutzung von Flächen wie Parkplätzen wurden durch neue Regelungen attraktiver gestaltet.

Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“: Neue Modelle wurden geschaffen, um Solarstrom unbürokratischer innerhalb von Mehrfamilien- oder Gewerbeimmobilien an Mieter und andere Parteien weiterzugeben8.

Diese Maßnahmen bekräftigten den politischen Willen, das nationale Ausbauziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis zum Jahr 2030 zu erreichen, und verbesserten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projektgeschäft.

Aufgrund des Vorstandsbeschlusses des alleinigen Gesellschafters vom 20.3.2025 (siehe dazu Kapital 2) ist dies jedoch nicht mehr relevant.

2. Geschäftsverlauf und Lage

Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt durch die Restrukturierung des Unternehmens, die Abarbeitung mehrerer Gewährleistungsverpflichtungen und rechtlicher Auseinandersetzungen, die qualitätsgerechte Abarbeitung von Großaufträgen inkl. erheblicher Nachbesserungen, sowie die Aufrechterhaltung der bestehenden Kundenbeziehungen nach dem Abgang von Schlüsselpersonal.Der Jahresabschluss wurde unter Abkehr von der Fortführungsannahme (Going Concern) aufgestellt, da am 20. März 2025 der Vorstand der Muttergesellschaft, BayWa r.e. AG, als alleiniger Gesellschafter die Geschäftsführung der Sol in one angewiesen hat, den operativen Geschäftsbetrieb einzustellen und die Gesellschaft in 2025 strukturiert herunterzufahren.

a. Ertragslage

Die Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2024 erheblich verschlechtert, was den hohen Jahresfehlbetrag widerspiegelt.

(in TEUR) Geschäftsjahr Vorjahr Veränderung
T€ T€ T€ %
Umsatzerlöse 27.105 20.763 6.342 30,5
Gesamtleistung 21.805 29.257 -7.452 -25,5
Betriebliches Ergebnis (EBIT) -14.039 -5.039 -9.000 178,6
Zinsergebnis -1.380 -712 -668 93,8
Jahresfehlbetrag -15.419 -5.751 -9.668 168,1

Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert aus der Fertigstellung und Abrechnung eines hohen Bestands an unfertigen Leistungen ohne Marge aus dem Vorjahr. Dem steht jedoch eine massive Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um TEUR 5.300 gegenüber (VJ: Erhöhung um TEUR 8.494), was zu einer deutlichen Reduzierung der Gesamtleistung führt.

Das Betriebsergebnis (EBIT) brach auf TEUR -14.039 ein. Hauptursachen hierfür waren die operativen Verluste aus den Projekten verursacht durch Mehrkosten bei der Projektrealisierung durch unzureichendes Baustellenmanagement, notwendige aufwendige Nacharbeiten bei Projekten und hohe Gewährleistungskosten. Des Weiteren die notwendigen außerordentlichen Abschreibungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen in Höhe von insgesamt TEUR 992 infolge der Bewertung zu Liquidationswerten. Zudem führten gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen, insbesondere für Wertberichtigungen auf Forderungen, Restrukturierungskosten, Schadensersatzzahlungen, und die Erhöhung von Rückstellungen für Gewährleistungen und für die Einstellung und das Herunterfahren des operativen Geschäftes der Gesellschaft zu der massiven Ergebnisverschlechterung.

Der Jahresfehlbetrag hat sich auf TEUR 15.419 mehr als verdoppelt und verdeutlicht die sehr schlechte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.

b. Finanzlage

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2024 bilanziell überschuldet. Durch das negative Jahresergebnis vergrößert sich der nicht durch das Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von TEUR 16.461 auf TEUR 31.880. Die Finanzlage der Gesellschaft ist von einer vollständigen Abhängigkeit von der Muttergesellschaft, der BayWa r.e. AG, geprägt. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr durch die BayWa r.e. AG gesichert. Zur Vermeidung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hat die aktuelle Mehrheitsgesellschafterin BayWa r.e. AG am 20.03.2024 eine Patronatserklärung befristet bis 30.06.2026 abgegeben, wonach die BayWa r.e. AG verpflichtet ist, die Sol in one GmbH so auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Ohne diese finanzielle Unterstützung wäre die Gesellschaft zahlungsunfähig gewesen.

c. Vermögenslage

Die Vermögenslage zum 31. Dezember 2024 spiegelt die Abkehr von der Fortführungsannahme wider.

Geschäftsjahr Vorjahr Veränderung
Aktiva T€ T€ T€ %
Anlagevermögen 279 1.140 -861 -75,5
Vorratsvermögen 8.617 15.105 -6.488 -43,0
Forderungen aus LuL 100 759 -659 -86,8
sonstige Vermögensgegenstände 703 2.079 -1.376 -66,2
Liquide Mittel 237 375 -138 -36,8
Aktiva RAP 26 55 -29 -52,1
nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag 31.880 16.461 15.419 93,7
Summe Aktiva 41.843 35.974 5.869 16,3
Passiva
T€ T€ T€ %
Eigenkapital 31.880 16.461 15.419 93,7
nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag -31.880 -16.461 -15.419 -93,7
Rückstellungen 6.887 2.761 4.126 149,4
Erhaltene Anzahlungen 8.626 15.187 -6.561 -43,2
Verbindlichkeiten aus LuL 542 1.663 -1.121 -67,4
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 24.907 15.222 9.685 63,6
Sonstige Verbindlichkeiten 881 1.141 -260 -22,8
Summe Passiva 41.843 35.974 5.869 16,3

Das Anlagevermögen reduzierte sich infolge von außerplanmäßigen Abschreibungen auf die voraussichtlich erzielbaren Liquidationswerte um 75,5 % auf TEUR 279. Investitionen in neue Anlagegüter wurden nicht getätigt.

Auch das Umlaufvermögen verzeichnete einen erheblichen Rückgang. Das Vorratsvermögen sank um 43,0 % auf TEUR 8.617. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung fertiggestellter Projekte sowie aus notwendigen Wertberichtigungen auf verbleibende Materialbestände im Zuge des geplanten Abverkaufs.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen um 86,8 % auf TEUR 100 zurück. Ursächlich hierfür waren neben dem Einzug von Forderungen vor allem erhöhte Einzel- und Pauschalwertberichtigungen aufgrund gestiegener Ausfallrisiken im Zuge der Betriebseinstellung. Die liquiden Mittel verringerten sich um TEUR 138 auf TEUR 237.

Auf der Passivseite führte der hohe Jahresfehlbetrag von TEUR 15.419 zu einer entsprechenden Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags auf TEUR 31.880.

Die Rückstellungen stiegen um 149,4 % auf TEUR 6.887 an. Diese Erhöhung war notwendig, um Vorsorge für erwartete Kosten aus Gewährleistungsverpflichtungen, rechtlichen Auseinandersetzungen sowie für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs und dem Personalabbau zu treffen.

Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen um 43,2 % sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 67,4 % ist eine direkte Folge der Restrukturierung und der Abrechnung von Projekten und der Begleichung von Lieferantenrechnungen im Berichtsjahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erhöhten sich um 63,6 % auf TEUR 24.907. Sie stellen die wesentliche Finanzierungsquelle der Gesellschaft dar und sichern die Liquidität der Gesellschaft.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Zentrale Elemente des finanziellen Steuerungssystems waren in den vergangenen Jahren und im Jahr 2024 die Umsatzentwicklung zuzüglich Bestandsveränderung der unfertigen Leistungen, der Umsatz pro Mitarbeiter, sowie die Umsatzrendite und das betriebliche Ergebnis (EBIT). Die Steuerung von Umsatz und EBIT erfolgt ebenso auf Projektebene. Hierfür werden bei laufenden Projekten durchgehend Performance-Analysen und Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt.

Darüber hinaus war die Überwachung der Liquidität zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im Jahr 2024 von hoher Bedeutung.

4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 war stark negativ und führte neben der strategischen Entscheidung des Gesellschafters, dass die Gesellschaft nicht mehr zum Kerngeschäft der BayWa r.e. AG gehört, zur Entscheidung die operative Tätigkeit insgesamt im Jahr 2025 einzustellen. Die für das Geschäftsjahr gesetzten Ziele wurden deutlich verfehlt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von den hohen Verlusten, den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen, sowie den Rückstellungen für Gewährleistungen und für die Einstellung und das Herunterfahren des operativen Geschäftes der Gesellschaft geprägt. Im Jahr 2025 ist das strukturierte Herunterfahren des operativen Geschäftes vorgesehen.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Eine Prognose über die zukünftige Geschäftsentwicklung im Sinne einer Fortführung der operativen Tätigkeit ist nicht mehr darzustellen. Die Prognose beschränkt sich auf die Darstellung der geplanten Abwicklung. Nach dem Vorstandsbeschluss des alleinigen Gesellschafters, BayWa r.e. AG, vom 20.3.2025 wird die Sol in one GmbH keine neuen Aufträge mehr annehmen. Ab April 2025 konzentriert sich die Tätigkeit auf die Restabwicklung der letzten Projekte, die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen und die Durchführung des Personalabbaus bis Ende 2025. Dadurch wird mit weiteren Verlusten gerechnet. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist bis zum 30.06.2026 durch eine bestehende Patronatserklärung der Muttergesellschaft jederzeit gesichert. Die Finanzierung erfolgt durch die Bereitstellung eines unbesicherten Gesellschafterdarlehens der Muttergesellschaft, welches mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen ist.

Eine Verlängerung der bestehenden Patronatserklärung der Muttergesellschaft ist in Klärung.

2. Chancen- und Risikobericht

Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Chancen- und Risikoberichts zu erhöhen, sind die einzelnen Chancen und Risiken in einer Rangfolge geordnet, wobei größere Risiken und Chancen vor geringeren Risiken und Chancen geordnet werden. Die Bewertung von Risiken und Chancen erfolgt mittels folgender Relevanzskala, anhand derer die einzelnen Risiken im Hinblick auf Risikoeintrittswahrscheinlichkeit, Schadenspotenzial und Wirkung von Sicherungsmaßnahmen bewertet werden können:

1. Weniger bedeutende / geringe Risiken/Chancen, die kaum spürbare Abweichungen beim EBIT und /oder Cashflow haben

2. Mittlere Risiken/Chancen, die spürbare Auswirkungen auf den EBIT und/oder Cashflow haben

3. Bedeutende Risiken/Chancen, die das EBIT und/oder Cashflow stark beeinflussen und sich langfristig auswirken können

4. Kritische bzw. hohe Risiken/Chancen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können bzw. starkes Wachstum fördern

a. Chancenbericht

Im Kontext der Geschäftsaufgabe bestehen für die Gesellschaft keine unternehmerischen Chancen mehr.

b. Operative Risiken

Es bestehen bedeutende Risiken bei der Abwicklung der verbleibenden Verträge und Gewährleistungsverpflichtungen. Kostenüberschreitungen, Vertragsstrafen bzw. Schadensersatzforderungen oder eine unerwartet hohe Inanspruchnahme aus Gewährleistungen könnten die Verluste weiter erhöhen.

c. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko

Aufgrund der vorliegenden Patronatserklärung der BayWa r.e. AG wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken bis zum 30.6.2026 als mittel eingestuft.

d. Rechtliche Risiken

Die Geschäftsführung hat im Rahmen des Risikomanagements alle identifizierten Risiken kontinuierlich bewertet und in der aktuellen Berichterstattung in Form von Rückstellungen berücksichtigt. Aktuell werden die Risiken als mittel eingestuft, wobei eine mögliche signifikante Erhöhung der Gewährleistungsansprüche seitens der Kunden sowie Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren als wesentliche Einflussfaktoren identifiziert wurden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken wird ebenfalls als mittel eingestuft.

Des Weiteren bestehen Risiken durch den notwendigen Personalabbau, z.B. aus Kündigungsschutzklagen

e. Politische Risiken / Marktrisiken

Politische, Markt- und Wettbewerbsrisiken bestehen aufgrund der geplanten Einstellung des operativen Geschäftes nicht mehr.

f. Bestandgefährdende Risiken

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hat die Mehrheitsgesellschafterin BayWa r.e. AG am 20.03.2024 eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2026 abgegeben, wonach die BayWa r.e. AG verpflichtet ist, die Sol in one GmbH finanziell so auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne zu vermeiden. Zur Liquiditätssicherung und Finanzierung der Gesellschaft hat die Mehrheitsgesellschafterin ein unbefristetes Gesellschafterdarlehen gewährt. Dieses kann frühestens zum 31.03.2027 gekündigt werden. Bei der Erstellung des Lageberichtes sind wir davon ausgegangen, dass für die BayWa r.e. AG eine positive Fortführungsprognose besteht und deshalb die Patronatserklärung werthaltig ist. Nach einem Sanierungsgutachten der Boston Consulting Group wird der BayWa r.e. AG die Sanierungsfähigkeit bestätigt, sofern das Transformationsprogramm „re.power“ zur unmittelbaren und langfristigen Ergebnisverbesserung sowie zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt wird.Eine Verlängerung der bestehenden Patronatserklärung der Muttergesellschaft ist in Klärung.

Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch ein engmaschiges Projektcontrolling der Restprojekte, die Begleitung der Rechtsstreitigkeiten durch die Rechtsabteilung der BayWa r.e. AG und externe Anwälte und die Begleitung der Personalmaßnahmen durch die Personalabteilung der BayWa r.e. AG, interne und externe Rechtsberater, um die finanziellen Belastungen für die Gesellschafterin so gering wie möglich zu halten.

IV. Sonstige Angaben

1. Zweigniederlassungen

Die im Vorjahr bestehende Niederlassung in Stadtsteinach wurde im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen im Jahre 2024 geschlossen.

2. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung durchgeführt.

V. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres wurde ein Vorgang von besonderer Bedeutung eingeleitet. Der Vorstand der Muttergesellschaft, BayWa r.e. AG, hat als alleiniger Gesellschafter mit Beschluss vom 20. März 2025 die Geschäftsführung der Sol in one GmbH angewiesen, den operativen Geschäftsbetrieb einzustellen. Dies hat zur Abkehr von der Fortführungsannahme und die damit verbundene Bewertung des Vermögens zu Liquidationswerten geführt.Mit Gesellschafterbeschluss vom 31. März 2025 wurde zudem Herr Thomas Sanders als Geschäftsführer abberufen. Seit dem 1. April 2025 ist Herr Rainer Redinger alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

Kaiserslautern, den 23. Juli 2025

Rainer Redinger, Geschäftsführer

1 ifo Institut. (2024, 20. Juni). ifo Konjunkturprognose Sommer 2024: Deutsche Wirtschaft arbeitet sich langsam aus der Krise. https://www.ifo.de/pressemitteilung/2024-06-20/ifo-konjunkturprognose-sommer-2024-deutsche-wirtschaft-arbeitet-sich-langsam

2 Deutsche Bundesbank. (2024, 6. Juni). Zinssenkung im Euroraum: Nagel - Entscheidung ist kein Automatismus. https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/zinssenkung-im-euroraum-nagel-entscheidung-ist-kein-automatismus--932594

3 Tagesschau. (2024, 7. März). ifo-Institut senkt Konjunkturprognose deutlich. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-100.html

4 Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). (2024, 24. Januar). Solarbranche erwartet 2024 anhaltend hohe Nachfrage nach Solartechnik. https://www.bsw-solar.de/presse/pressemitteilungen/solarbranche-erwartet-2024-anhaltend-hohe-nachfrage-nach-solartechnik/

5 pv magazine. (2024, 24. Januar). BSW-Solar erwartet auch für 2024 eine hohe Nachfrage trotz Preiseinbruch bei Solarmodulen. https://www.pv-magazine.de/2024/01/24/bsw-solar-erwartet-auch-fuer-2024-eine-hohe-nachfrage-trotz-preiseinbruch-bei-solarmodulen/

6 Europäische Kommission. (o. D.). Ein europäischer Grüner Deal. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de

7 Die Bundesregierung. (2024, 15. Mai). Solarpaket beschlossen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/solarpaket-beschlossen-2274438

8 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). (o. D.). FAQ-Sammlung zum Solarpaket. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 279.185,90 1.140.326,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 27.019,00
II. Sachanlagen 279.185,90 1.113.307,77
1. technische Anlagen und Maschinen 98.601,40 222.521,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 180.584,50 855.394,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 35.392,77
B. Umlaufvermögen 9.657.177,29 18.317.817,47
I. Vorräte 8.616.892,17 15.104.486,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 803.117,85 2.838.370,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.592,24 146.024,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 237.167,27 374.960,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.345,08 54.563,16
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.879.903,64 16.461.003,76
Summe Aktiva 41.842.611,91 35.973.711,16

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 31.250,00 31.250,00
II. Verlustvortrag 16.492.253,76 10.740.121,38
III. Jahresfehlbetrag 15.418.899,88 5.752.132,38
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 31.879.903,64 16.461.003,76
B. Rückstellungen 6.887.006,98 2.761.371,36
C. Verbindlichkeiten 34.955.604,93 33.212.339,80
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 24.906.777,92 15.221.650,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.906.777,92 15.221.650,32
2. sonstige Verbindlichkeiten 10.048.827,01 17.990.689,48
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.048.827,01 17.990.689,48
Summe Passiva 41.842.611,91 35.973.711,16

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2024 - 31.12.2024
EUR
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1. Rohergebnis 18.403.794,22 23.610.185,00
2. Personalaufwand 14.352.285,31 15.418.785,62
a) Löhne und Gehälter 11.783.193,31 12.610.048,82
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.569.092,00 2.808.736,80
davon für Altersversorgung 410,00 1.540,00
3. Abschreibungen 1.277.657,44 348.911,68
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 877.657,44 348.911,68
davon außerplanmäßige Abschreibungen 591.622,10
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 400.000,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 16.778.096,25 12.862.009,70
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.870,26 1.179,48
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.387.035,15 713.580,07
7. Ergebnis nach Steuern -15.384.409,67 -5.731.922,59
8. sonstige Steuern 34.490,21 20.209,79
9. Jahresfehlbetrag 15.418.899,88 5.752.132,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Sol in one GmbH zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname: Sol in one GmbH
Firmensitz: Kaiserslautern
Registergericht: Kaiserslautern
Register-Nr.: HRB 32765

Konzernzugehörigkeit

Die BayWa AG, München, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der Sol in one GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen wird von der BayWa r.e. AG, München, aufgestellt. Die Konzernabschlüsse sind bei den jeweiligen Muttergesellschaften erhältlich.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abkehr von der Unternehmensfortführung (Going Concern)

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr, der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der Muttergesellschaft und des damit verbundenen Vorstandsbeschlusses der BayWa r.e. AG als alleiniger Gesellschafter, der die Geschäftsführung der Sol in one GmbH angewiesen hat, den operativen Geschäftsbetrieb einzustellen, wird nicht mehr von einer Fortführung der Geschäftstätigkeit ausgegangen.

Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft während des Herunterfahrens zur Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes und einer sonst drohenden insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die Mehrheitsgesellschafterin BayWa r.e. AG eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis Mitte des Geschäftsjahres 2026 abgegeben und darüber hinaus ein nicht befristetes Gesellschafterdarlehen gewährt, welches frühestens zum 31.03.2027 gekündigt werden kann.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte daher zu Liquidationswerten.

• Das Anlagevermögen wurde mit den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlösen bewertet. Dies führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 592.

• Die Vorräte wurden zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Auf das Umlaufvermögen wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 400 vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem voraussichtlich realisierbaren Betrag angesetzt. Dem Ausfallrisiko wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in erheblichem Umfang Rechnung getragen.

• Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

• Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, insbesondere aus der Abwicklung der Geschäftstätigkeit, abzudecken.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung: Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen, ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der diesem Anhang beigefügt ist. Der Buchwert des Anlagevermögens hat sich von TEUR 1.140 auf TEUR 279 reduziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 100 (VJ: TEUR 759). Davon besitzt ein Betrag von TEUR 0,6 (VJ: TEUR 0,6) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.419 (VJ: TEUR 5.752) erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von TEUR 16.461 auf TEUR 31.880 zum 31. Dezember 2024.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von TEUR 31 ist voll eingezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 6.887 (VJ: TEUR 2.761) setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungsart 2024
(in TEUR)
2023
(in TEUR)
Personalkosten 415 324
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen 14 14
Abschluss- und Prüfungskosten 241 196
Gewährleistungen 2.437 1.097
Drohende Verluste 4 0
Rückstellungen für Vertragsauflösungen 2.760 0
Rückstellungen für Nachlauf- und Prozesskosten 597 672
Beiträge Berufsgenossenschaft u. Schwerbeh.-Abg. 393 363
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 26 95
Summe 6.887 2.761

Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeitsart
(in TEUR)
2024 davon unter 1 Jahr 2023 davon unter 1 Jahr
Erhaltene Anzahlungen 8.626 8.626 15.187 15.187
Verbindlichkeiten aus L. u. L. 542 542 1.663 1.663
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 24.907 24.907 15.222 15.222
Sonstige Verbindlichkeiten 881 881 1.141 1.141
Summe 34.956 34.956 33.212 33.212

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 76 (VJ: TEUR 144) auf Steuern und TEUR 1 (VJ: TEUR 3) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2024 Verbindlichkeiten aus Konzern- und Bankbürgschaften in Höhe von TEUR 1.250 (VJ: TEUR 802). Für sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufzeitgebundenen Miet- und Leasingverträgen wurden in der Bilanz zum 31.12.2024 Rückstellungen für Vertragsauflösungen in Höhe von TEUR 2.760 gebildet, da im Rahmen der Aufgabe des operativen Geschäfts alle Verträge einvernehmlich beendet werden sollen. Insofern liegen darüber hinaus keine nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 6.342 auf TEUR 27.105 (VJ: TEUR 20.763). Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Fertigstellung und Abrechnung von Projekten aus dem Vorjahr ohne Marge, die in der Vorperiode als unfertige Leistungen bilanziert waren.

Bestandsveränderung

Im Zuge der Restrukturierung der Gesellschaft und einer deutlichen Reduzierung der Projekte, um eine Abarbeitung der Projekte mit der notwendigen Qualität und Termintreue sicherzustellen, kam es zu einer deutlichen Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen um TEUR 5.300. Im Vorjahr wurde noch eine Bestandserhöhung von TEUR 8.494 verzeichnet. Entsprechend hat sich die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 7.452 auf TEUR 21.805 (VJ: TEUR 29.257) reduziert.Materialaufwand

Einhergehend mit der sinkenden Gesamtleistung sowie der Bestandsreduzierung im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Materialaufwand inkl. der bezogenen Leistungen um TEUR 2.007 bzw. 34,3% auf TEUR 3.851 reduziert.

Personalaufwand

Der Personalaufwand sank im Berichtsjahr um TEUR 1.066 auf TEUR 14.352 (VJ: TEUR 15.419). Der Rückgang ist auf die im Rahmen der Restrukturierung durchgeführten Personalabbaumaßnahmen zurückzuführen.

Abschreibungen

Die Abschreibungen erhöhten sich erheblich auf TEUR 1.278 (VJ: TEUR 349). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (TEUR 592) und das Umlaufvermögen (TEUR 400) begründet. Diese waren aufgrund der Abkehr von der Fortführungsprämisse und der damit verbundenen Bewertung zu Liquidationswerten erforderlich.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 3.916 auf TEUR 16.778 (VJ: TEUR 12.862). Der Anstieg ist hauptsächlich durch höhere Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 1.109) sowie durch die Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der Einstellung und des Herunterfahrens des operativen Geschäfts der Gesellschaft bedingt.

5. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Rahmen der Restrukturierung wurde die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2024 deutlich auf 301 reduziert. Im Vorjahr waren durchschnittlich 370 Mitarbeiter beschäftigt.

Arbeitnehmergruppe 2024 2023
Arbeiter 258 319
Angestellte 43 51
Durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer 301 370

Geschäftsführung

Die Geschäfte des Unternehmens wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch folgende Personen geführt:

• Herr Rainer Paul Redinger, Geschäftsführer

• Herr Thomas Sanders, Geschäftsführer (seit dem 18.04.2024)

• Herr Steffen Hesch, Geschäftsführer (bis zum 04.06.2024)

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von TEUR 1,5 (VJ: TEUR 1,3).

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 unterbleibt gemäß § 288 Abs. 2 HGB.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag wurden Vorgänge von besonderer Bedeutung eingeleitet. Mit Vorstandsbeschluss vom 20. März 2025 hat die Muttergesellschaft, die BayWa r.e. AG, die Geschäftsführung der Sol in one GmbH angewiesen, den operativen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung der noch laufenden Aufträge vollständig einzustellen.

Hintergrund der Entscheidung sind die seit 2021 anhaltenden Verluste der Gesellschaft sowie die Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit nicht mehr zum strategischen Kerngeschäft der BayWa r.e. Gruppe gehört.

Infolgedessen werden die bestehenden Aufträge abgewickelt und der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt. Der damit verbundene notwendige Personalabbau wird ab April 2025 in mehreren Phasen umgesetzt.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 31. März 2025 wurde Thomas Sanders als Geschäftsführer abberufen. Seit dem 1. April 2025 ist Rainer Redinger alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.418.899,88 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Kaiserslautern, den 23. Juli 2025

Rainer Redinger, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Kaiserslautern, den 23. Juli 2025

gez. Rainer Redinger, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sol in one GmbH, Kaiserslautern

Uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zumLagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der Sol in one GmbH, Kaiserslautern, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sol in one GmbH, Kaiserslautern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent spricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt III.2. des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft überschuldet ist. Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hat die Mehrheitsgesellschafterin BaWa r.e. AG am 20.03.2024 eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2026 abgegeben, wonach die BayWa r.e. AG verpflichtet ist, die Sol in one GmbH finanziell so auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne zu vermeiden. Zur Liquiditätssicherung hat die Mehrheitsgesellschafterin ein unbefristetes Gesellschafterdarlehen gewährt. Wie in den Angaben in Anhang und Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten ggf. zusammen mit den anderen dort ausgeführten Sachverhalten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht: Nach einer erfolgreichen Restrukturierung und Konsolidierung war die Entwicklung des Unternehmens in einen Komplettlösungsanbieter für Solarkraftwerke geplant. Dieses musste jedoch aufgrund der dafür benötigten Working Capital und Bürgschaftslinien auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Muttergesellschaft wieder verworfen werden. Im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses vom 20. März 2025 hat der Vorstand der BayWa r.e. AG als alleiniger Gesellschafter die Geschäftsführung der Sol in one GmbH angewiesen, den operativen Geschäftsbetrieb einzustellen. Dies führte zur Abkehr der Going Concern Prämisse bei der Bilanzaufstellung durch die Geschäftsführung, so dass die Vermögenswerte und Schulden zu Zerschlagungswerten bilanziert werden.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und denLagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritischeGrundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 24. Juli 2025

ETL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Dr. Sauer, Wirtschaftsprüfer

gez. Liehr, Wirtschaftsprüfer

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