Unsin Josef Bau-GmbHLiquidiert

87616 Marktoberdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 2829
Vorher
Unsin & Ruf Bau-GmbH
Eingetragen
19.12.1983
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauZimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Ausführung von Bauarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Unsin
seit 1.6.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

87616 Marktoberdorf, Rosenweg 6
92.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Unsin Josef Bau-GmbH

Marktoberdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 18.771,00 16.751,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 18.769,00 16.749,00
B. Umlaufvermögen 267.330,86 250.999,45
I. Vorräte 19.590,00 5.130,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 237.570,68 190.773,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.036,45 7.061,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.170,18 55.095,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 416,50 162,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 286.518,36 267.912,95

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 27.990,47 3.381,44
I. gezeichnetes Kapital 92.600,00 92.600,00
II. Bilanzverlust 64.609,53 89.218,56
B. Rückstellungen 207.190,00 209.577,00
C. Verbindlichkeiten 51.337,89 54.954,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 286.518,36 267.912,95

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 92.600 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betragen 0 Euro.

Gezeichnetes Kaptial 92.600 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0 Euro
Eingefordertes Kapital 92.600 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.276,56 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 37.061,33 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Es wurden keine Buchungen gem. BILMOG vorgenommen, da Herr Unsin sich bereits in der Auszahlungsphase befindet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 204.067,00 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 127.110,01 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0,00 Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 11.890,56 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Son stige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Josef Unsin

 

Marktoberdorf, den 19.12.2013

gez. Josef Unsin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.

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