SINNVEST Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedrich Sack seit 3.12.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOMET-People GmbHKarlsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.06.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde, soweit erforderlich, durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen 2.400,23 EUR. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Thomas Berberich, Kaufmann, geführt. Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde von der Schutzklausel nach §286 Abs. 4 HGB gebrauch gemacht. Gegenüber den Organmitgliedern bestehen keine Ansprüche. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.03.2011 |
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