Training Concepts for IT GmbHLiquidiert

81379 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 174162
Eingetragen
23.6.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung, Vermittlung und Durchführung von Schulungen im IT-Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Susann Stefan
seit 23.6.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Training Concepts for IT GmbH

München

Jahresabschluss zum Rumpfgeschäftsjahr vom 18.06.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

EUR EB
EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.100,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 282,77 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.219,31 25.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 185,86 0,00
7.787,94 25.000,00

Passiva

EUR EB
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag - 21.168,53 0,00
B. Rückstellungen 2.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.956,47 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.956,47
7.787,94 25.000,00

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche auszuweisenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewendeten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; steuerrechtliche Bestimmungen wurden berücksichtigt, soweit sie mit den handelsrechtlichen Bestimmungen nicht im Widerspruch standen.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Susann Stefan und Herrn Dr. Josef Lechner geführt.

 

München, 18. Juni 2009

Susann Stefan

Dr. Josef Lechner

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