Bartmann
GmbH
Vilgertshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.283,00 |
1.692,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.189,66 |
35.142,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
905,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.377,66 |
36.834,35 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.650,34 |
28.288,59 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.127,32 |
7.345,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.127,32 |
7.345,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.377,66 |
36.834,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Bartmann GmbH, mit Sitz in
Vilgertshofen, handelt es sich um eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde von den Erleichterungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Bartmann GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr 2019
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zu den Rückstellungen
Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 249
Abs. 1 HGB waren nachstehende Rückstellungen in der
Bilanz einzustellen bzw. aufzulösen (in EUR):
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung EUR 1.600,00
Gründe für die Bildung weiterer
Rückstellungen per 31.12.2019 sind nicht bekannt.
Verbindlichkeitenspiegel
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke
bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so
dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld
innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
werden hinsichtlich den Restlaufzeiten folgende
Erläuterungen (in EUR) gegeben:
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit < 1 Jahr
|
Restlaufzeit 1-5 Jahre
|
Rstlaufzeit > 5 Jahre
|
Aus Lieferungen und
Leistungen
|
371,61
|
0,00
|
0,00
|
Aus sonstigen
Verbindlichkeiten
|
1.755,71
|
0,00
|
0,00
|
|
2.127,32
|
0,00
|
0,00
|
Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 2019 beträgt EUR
14.664,75. Nach Steuern vom Einkommen und Ertrag in
Höhe von EUR 0,00 und sonstigen Steuern in Höhe
von 303,00 EUR ergibt sich ein handelsrechtlicher
Jahresüberschuss 2019 in Höhe von EUR 14.361,75.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2019 beträgt EUR 14.361,75. Einschließlich der
Verlustvorträge aus früheren Jahre in Höhe
von EUR 150.663,56 ergibt sich ein gesamter Bilanzverlust
in Höhe von EUR 136.301,81 der auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2019 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR
0,00.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Egmont Bartmann vertreten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Firma Bartmann
GmbH wird hiermit versichert.
Vilgertshofen, den 20.05.2020
Egmont Bartmann
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2020 festgestellt.
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