Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 24371
Eingetragen
10.1.1984
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit GetränkenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, Überführung von Fahrzeugen sowie Import und Export von Ersatzteilen und verpackten Lebensmitteln; Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Party-Service und Catering, Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln, Abfüllung von Speiseölen und anderen flüssigen oder pastösen Medien, Groß- und Einzelhandel mit Wein und Spirituosen und Transporte im Nah- und Fernverkehr sowie genehmigungsfreie Berater-Dienstleistungen im Bereich Büroorganisation und -verwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Carolin Bartmann
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carolin Bartmann
Dießenerstr. 6, 85946 Vilgertshofen OT Issing
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bartmann GmbH

Vilgertshofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.283,00 1.692,00
B. Umlaufvermögen 44.189,66 35.142,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 905,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.377,66 36.834,35

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 42.650,34 28.288,59
B. Rückstellungen 1.600,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 2.127,32 7.345,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.127,32 7.345,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.377,66 36.834,35

Anhang


Allgemeine Angaben

Grundsätzliches

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma Bartmann GmbH, mit Sitz in Vilgertshofen, handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Soweit zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang erläutert.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw. durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im Anhang nochmals vollständig dargelegt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Bartmann GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr 2019 sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.



Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zu den Rückstellungen

Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 249 Abs. 1 HGB waren nachstehende Rückstellungen in der Bilanz einzustellen bzw. aufzulösen (in EUR):

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung EUR 1.600,00

Gründe für die Bildung weiterer Rückstellungen per 31.12.2019 sind nicht bekannt.

Verbindlichkeitenspiegel

In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.

Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden hinsichtlich den Restlaufzeiten folgende Erläuterungen (in EUR) gegeben:
  

Art der Verbindlichkeit
Restlaufzeit < 1 Jahr
Restlaufzeit 1-5 Jahre
Rstlaufzeit > 5 Jahre
Aus Lieferungen und Leistungen

371,61

0,00

0,00
Aus sonstigen Verbindlichkeiten

1.755,71

0,00

0,00
 
2.127,32
0,00
0,00



Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2019 beträgt EUR 14.664,75. Nach Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von EUR 0,00 und sonstigen Steuern in Höhe von 303,00 EUR ergibt sich ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss 2019 in Höhe von EUR 14.361,75.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 beträgt EUR 14.361,75. Einschließlich der Verlustvorträge aus früheren Jahre in Höhe von EUR 150.663,56 ergibt sich ein gesamter Bilanzverlust in Höhe von EUR 136.301,81 der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285 Nr. 9c HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per 31.12.2019 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 0,00.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Egmont Bartmann vertreten.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Firma Bartmann GmbH wird hiermit versichert.

Vilgertshofen, den 20.05.2020

  

Egmont Bartmann
 
 
 
 
 Geschäftsführer
 
 
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2020 festgestellt.

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